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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Die britische Regierung

Entwicklung des Landes nach innen und nach außen berührte am meisten sein
nicht streng umgrenztes Gebiet. Ende des siebzehnten Jahrhunderts waren zwei
Staatssekretäre nötig, die gemeinschaftlich arbeiteten. Nach der Vereinigung
Schottlands mit England zum Königreiche von Großbritannien wurde ihnen
ein dritter beigesellt zur Wahrnehmung der schottischen Angelegenheiten. Diese
dritte Stelle wurde 1746 wieder eingezogen, und die übrigen beiden teilten die
Arbeit unter sich, ohne Scheidung der Gebiete mit Ausnahme der auswärtigen
Angelegenheiten. Für diese schuf man zwei Abteilungen, die nördliche und
die südliche. Die nördliche umfaßte den Verkehr mit den deutschen Staaten,
Holland, Polen, Nußland und Skandinavien, die südliche den mit Frankreich,
Spanien, Portugal, der Schweiz, Italien, der Türkei und den Barbareskcn-
staaten. Jeder der beiden Sekretäre stand einer Abteilung vor. Erst 1782
entstand die neuere Einteilung in die Sekretariate für heimische und für
auswärtige Angelegenheiten.

Das dritte Staatssekretariat ist das der Kolonien. Unter Karl II. gab
es zuerst einen Rat für die fremden Pflanzungen, der bald mit dein Rate
für Handel zu einem für Handel und Pflanzungen (er-uls alni Mutation s) ver¬
schmolzen wurde. Im Jahre 1675 abgeschafft und 1695 wieder eingeführt,
bestand diese Behörde bis 1768, wo die Zunahme der kolonialen Geschäfte
zur Anstellung eines Staatssekretärs für die amerikanische Abteilung führte.
Aber 1782, als Englaud den Kampf gegen die amerikanischen Freistaaten auf¬
gegeben hatte, war kein Bedürfnis mehr für einen besondern Staatssekretär,
und die Kolonien wurden vou der Abteilung des Innern übernommen. Im
Jahre 1801 kam ein neuer Wechsel, indem die Kolonien einem Staatssekretär
für den Krieg zugewiesen wurden, der nun der Abteilung für Krieg und
Kolonien vorstand. Die Bezeichnung Staatssekretär für den Krieg bedarf der
Erläuterung. Mit den heimischen Truppen hatte er nichts zu thun, sondern
nur mit denen außerhalb Großbritanniens. In Friedenszeiten überwogen bei
ihm koloniale Angelegenheiten, und die Abteilung hieß darum auch kurzweg
das Kolonialamt. Eine ganz selbständige Stellung erhielt das Kolonialamt
endlich im Jahre 1854- unter einem Staatssekretär für die Kolonien.

Den eben genannten Staatssekretär für den Krieg, der 1795 zuerst auf¬
trat, muß nun: von dem gegenwärtigen streng unterscheiden. Die Fürsorge
für die Truppen lag ihm ob erst von dein Zeitpunkte, wo sie Großbritannien
verließen. Die eigentliche Heeresverwaltung stand nicht unter ihm, sondern
unter einem dem Parlament nicht verantwortlichen Kriegssekretär im Verein
mit dem Oberkommandiercnden und besondern militärischen Behörden. Dieses
eigentümliche Doppelverhältnis währte bis zum .Krimkriege. Für die dazu
nötige Anstrengung war die Teilung der Heeresverwaltung zwischen dein
Kricgssekretür und dein Kolvnialamt nicht länger am Platze. Es wurde zu¬
nächst ein neues Staatssekretariat für den Krieg von dem für die .Kolonien
abgetrennt, und so wenigstens eine einheitliche Spitze gewonnen. Die bittern
Erfahrungen des Krimkriegs führten dann dazu, daß 1856 der Posten des
dem Parlament nicht verantwortlichen Kriegssekrctärs ganz eingezogen, und das
gesamte Heerwesen, einschließlich der Miliz, der Ieomanry und der Freiwilligen,


Die britische Regierung

Entwicklung des Landes nach innen und nach außen berührte am meisten sein
nicht streng umgrenztes Gebiet. Ende des siebzehnten Jahrhunderts waren zwei
Staatssekretäre nötig, die gemeinschaftlich arbeiteten. Nach der Vereinigung
Schottlands mit England zum Königreiche von Großbritannien wurde ihnen
ein dritter beigesellt zur Wahrnehmung der schottischen Angelegenheiten. Diese
dritte Stelle wurde 1746 wieder eingezogen, und die übrigen beiden teilten die
Arbeit unter sich, ohne Scheidung der Gebiete mit Ausnahme der auswärtigen
Angelegenheiten. Für diese schuf man zwei Abteilungen, die nördliche und
die südliche. Die nördliche umfaßte den Verkehr mit den deutschen Staaten,
Holland, Polen, Nußland und Skandinavien, die südliche den mit Frankreich,
Spanien, Portugal, der Schweiz, Italien, der Türkei und den Barbareskcn-
staaten. Jeder der beiden Sekretäre stand einer Abteilung vor. Erst 1782
entstand die neuere Einteilung in die Sekretariate für heimische und für
auswärtige Angelegenheiten.

Das dritte Staatssekretariat ist das der Kolonien. Unter Karl II. gab
es zuerst einen Rat für die fremden Pflanzungen, der bald mit dein Rate
für Handel zu einem für Handel und Pflanzungen (er-uls alni Mutation s) ver¬
schmolzen wurde. Im Jahre 1675 abgeschafft und 1695 wieder eingeführt,
bestand diese Behörde bis 1768, wo die Zunahme der kolonialen Geschäfte
zur Anstellung eines Staatssekretärs für die amerikanische Abteilung führte.
Aber 1782, als Englaud den Kampf gegen die amerikanischen Freistaaten auf¬
gegeben hatte, war kein Bedürfnis mehr für einen besondern Staatssekretär,
und die Kolonien wurden vou der Abteilung des Innern übernommen. Im
Jahre 1801 kam ein neuer Wechsel, indem die Kolonien einem Staatssekretär
für den Krieg zugewiesen wurden, der nun der Abteilung für Krieg und
Kolonien vorstand. Die Bezeichnung Staatssekretär für den Krieg bedarf der
Erläuterung. Mit den heimischen Truppen hatte er nichts zu thun, sondern
nur mit denen außerhalb Großbritanniens. In Friedenszeiten überwogen bei
ihm koloniale Angelegenheiten, und die Abteilung hieß darum auch kurzweg
das Kolonialamt. Eine ganz selbständige Stellung erhielt das Kolonialamt
endlich im Jahre 1854- unter einem Staatssekretär für die Kolonien.

Den eben genannten Staatssekretär für den Krieg, der 1795 zuerst auf¬
trat, muß nun: von dem gegenwärtigen streng unterscheiden. Die Fürsorge
für die Truppen lag ihm ob erst von dein Zeitpunkte, wo sie Großbritannien
verließen. Die eigentliche Heeresverwaltung stand nicht unter ihm, sondern
unter einem dem Parlament nicht verantwortlichen Kriegssekretär im Verein
mit dem Oberkommandiercnden und besondern militärischen Behörden. Dieses
eigentümliche Doppelverhältnis währte bis zum .Krimkriege. Für die dazu
nötige Anstrengung war die Teilung der Heeresverwaltung zwischen dein
Kricgssekretür und dein Kolvnialamt nicht länger am Platze. Es wurde zu¬
nächst ein neues Staatssekretariat für den Krieg von dem für die .Kolonien
abgetrennt, und so wenigstens eine einheitliche Spitze gewonnen. Die bittern
Erfahrungen des Krimkriegs führten dann dazu, daß 1856 der Posten des
dem Parlament nicht verantwortlichen Kriegssekrctärs ganz eingezogen, und das
gesamte Heerwesen, einschließlich der Miliz, der Ieomanry und der Freiwilligen,


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[0204] Die britische Regierung Entwicklung des Landes nach innen und nach außen berührte am meisten sein nicht streng umgrenztes Gebiet. Ende des siebzehnten Jahrhunderts waren zwei Staatssekretäre nötig, die gemeinschaftlich arbeiteten. Nach der Vereinigung Schottlands mit England zum Königreiche von Großbritannien wurde ihnen ein dritter beigesellt zur Wahrnehmung der schottischen Angelegenheiten. Diese dritte Stelle wurde 1746 wieder eingezogen, und die übrigen beiden teilten die Arbeit unter sich, ohne Scheidung der Gebiete mit Ausnahme der auswärtigen Angelegenheiten. Für diese schuf man zwei Abteilungen, die nördliche und die südliche. Die nördliche umfaßte den Verkehr mit den deutschen Staaten, Holland, Polen, Nußland und Skandinavien, die südliche den mit Frankreich, Spanien, Portugal, der Schweiz, Italien, der Türkei und den Barbareskcn- staaten. Jeder der beiden Sekretäre stand einer Abteilung vor. Erst 1782 entstand die neuere Einteilung in die Sekretariate für heimische und für auswärtige Angelegenheiten. Das dritte Staatssekretariat ist das der Kolonien. Unter Karl II. gab es zuerst einen Rat für die fremden Pflanzungen, der bald mit dein Rate für Handel zu einem für Handel und Pflanzungen (er-uls alni Mutation s) ver¬ schmolzen wurde. Im Jahre 1675 abgeschafft und 1695 wieder eingeführt, bestand diese Behörde bis 1768, wo die Zunahme der kolonialen Geschäfte zur Anstellung eines Staatssekretärs für die amerikanische Abteilung führte. Aber 1782, als Englaud den Kampf gegen die amerikanischen Freistaaten auf¬ gegeben hatte, war kein Bedürfnis mehr für einen besondern Staatssekretär, und die Kolonien wurden vou der Abteilung des Innern übernommen. Im Jahre 1801 kam ein neuer Wechsel, indem die Kolonien einem Staatssekretär für den Krieg zugewiesen wurden, der nun der Abteilung für Krieg und Kolonien vorstand. Die Bezeichnung Staatssekretär für den Krieg bedarf der Erläuterung. Mit den heimischen Truppen hatte er nichts zu thun, sondern nur mit denen außerhalb Großbritanniens. In Friedenszeiten überwogen bei ihm koloniale Angelegenheiten, und die Abteilung hieß darum auch kurzweg das Kolonialamt. Eine ganz selbständige Stellung erhielt das Kolonialamt endlich im Jahre 1854- unter einem Staatssekretär für die Kolonien. Den eben genannten Staatssekretär für den Krieg, der 1795 zuerst auf¬ trat, muß nun: von dem gegenwärtigen streng unterscheiden. Die Fürsorge für die Truppen lag ihm ob erst von dein Zeitpunkte, wo sie Großbritannien verließen. Die eigentliche Heeresverwaltung stand nicht unter ihm, sondern unter einem dem Parlament nicht verantwortlichen Kriegssekretär im Verein mit dem Oberkommandiercnden und besondern militärischen Behörden. Dieses eigentümliche Doppelverhältnis währte bis zum .Krimkriege. Für die dazu nötige Anstrengung war die Teilung der Heeresverwaltung zwischen dein Kricgssekretür und dein Kolvnialamt nicht länger am Platze. Es wurde zu¬ nächst ein neues Staatssekretariat für den Krieg von dem für die .Kolonien abgetrennt, und so wenigstens eine einheitliche Spitze gewonnen. Die bittern Erfahrungen des Krimkriegs führten dann dazu, daß 1856 der Posten des dem Parlament nicht verantwortlichen Kriegssekrctärs ganz eingezogen, und das gesamte Heerwesen, einschließlich der Miliz, der Ieomanry und der Freiwilligen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/204>, abgerufen am 22.07.2024.