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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

einen Bundesstaat sowie jede Belästigung irgendwelcher Reichsangehörigen durch
den Orden ist durch Verfassung und Recht ausgeschlossen. Und darüber dürften
wir doch einig sein, daß eine geistige Macht durch geistige Kräfte und nicht durch
Reichsgesetze zu bekämpfen ist. Aber die deutschen Jesuiten, und nur um sie
handelt es sich, denken und fühlen gar nicht spanisch, sondern germanisch, und sie be¬
wegen sich dabei geistig selbständig und frei. Von Fragen des Glaubens abgesehen
verträgt der Jesuitenorden ohne Engherzigkeit die verschiedensten Ansichten, wenn
sie uur gut begründet sind.

Von dem Jesuitengesetze will die große Mehrheit des Reichstags nichts mehr
wissen, weil es als Ausnahmegesetz ihrer Rechtsüberzeugung widerspricht. Und
sind denn etwa die Wirkungen dieses Gesetzes von so geringer Tragweite? Hunderten
von deutscheu Landeskindern werden ohne jedes eigne Verschulden die aus ihrem
Jndigenat und aus den Verfassungen sich ergebenden Rechte entzogen. Wollen sie
ihrer religiösen Anschauung gemäß leben, so kann dies innerhalb der Grenzen des
Reichs nicht geschehen. Und im Reich kann ohne Richterspruch, durch eine Verwaltuugs-
maßregel dem Einzelnen der Aufenthalt an einem bestimmten Orte augewiesen oder
an einem bestimmten Orte untersagt, der Fremde im Widerspruch mit demi Fremden¬
recht über die Grenzen verwiesen werden. Gewiß müssen sich "unsre Kirchen
vertragen, müssen Opfer gebracht werden um des Friedens willen"; aber nicht
Frieden, sondern Verbitterung erzeugt der in dem Jesuitengesetz liegende Bruch
des gemeinen Rechts. Dieses Mittel wird niemals durch den Friedenszweck ge¬
heiligt, dem wir alle gern dienen. Ob durch dieses Ausnahmegesetz die katholische
Kirche in Deutschland Schaden erlitten hat oder nicht, ist seiner Unbilligkeit gegen¬
über eine nebensächliche Frage; ich kann sie nicht beantworten. Daß aber der
preußische Staat unter den Wirkungen dieses Gesetzes leidet, das vermag ich zu
b spähn ekunden.




Wir behalten unserm Freunde Kaemmel weiteres sachliches Eingehn auf die Frage
vor und bemerken zunächst nur Folgendes. Wir meinen, daß wir einen so hervor¬
ragenden Juristen und umsichtigen Debatter, wie Dr. spähn es ist, nicht daran zu
erinnern brauchen, daß die Unterlassung gewisser einer Person beigemessenen, zu Be¬
denken Anlaß gebenden Handlungen nicht ohne weiteres dadurch bewiesen wird, daß
Man von ihr andre besonders verdienstliche Handlungen berichtet -- daß hohe weltliche
und geistliche Behörden unter Umständen Gepflogenheiten, die sie in der Theorie
verwerfen, in x>ri>.xi geschehn lassen können -- daß die Nachsicht, die mau vom rein
menschlichen Standpunkte mit den unberechtigten Ansprüchen und den Übergriffen
einer temperamentvollen Korporation haben kann, im öffentlichen Leben in der Regel
nicht zur Duldung dieser Übergriffe und zur Anerkennung dieser unberechtigten
Ansprüche zu führen pflegt -- daß Freunde unsrer Gegner kaum in der Lage sind,
uns über deren Ungefährlichkeit zu beruhigen, und daß es endlich für jemand, dem
es um objektive Darstellung zu thun ist, seine Bedenken hat, wenn er, ohne Zweifel
in der besten Absicht, ein zu Recht bestehendes Gesetz als Rechtsbruch bezeichnet.

or. spähn weiß das so gut wie unsre Leser und besser als wir. Wenn die
deutscheu Jesuiten in der That die wohlmeinenden, nützlichen und von dem Ober¬
haupt der römisch-katholischen Kirche stramm im Zaum gehaltnen Männer sind, als
die er sie uns darstellt, würden wir allerdings der Zukunft Deutschlands eine Art
Opfer damit bringen, daß wir uns ihrer Beihilfe berauben, indem wir die Wieder-
znlassnng ihres Ordens in Deutschland bekämpfen, aber auch in diesem Falle wie
M so vielen andern gilt es von zwei Übeln das kleinere zu wählen. Auch Reineke
Fuchs, als er Lampen, dem ehrlichen Mann, das Credo zu lehren versprach, erschien
w vertrauenerweckendster, heiligster Haltung, und -- man weiß, wie die Sache
endete.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

einen Bundesstaat sowie jede Belästigung irgendwelcher Reichsangehörigen durch
den Orden ist durch Verfassung und Recht ausgeschlossen. Und darüber dürften
wir doch einig sein, daß eine geistige Macht durch geistige Kräfte und nicht durch
Reichsgesetze zu bekämpfen ist. Aber die deutschen Jesuiten, und nur um sie
handelt es sich, denken und fühlen gar nicht spanisch, sondern germanisch, und sie be¬
wegen sich dabei geistig selbständig und frei. Von Fragen des Glaubens abgesehen
verträgt der Jesuitenorden ohne Engherzigkeit die verschiedensten Ansichten, wenn
sie uur gut begründet sind.

Von dem Jesuitengesetze will die große Mehrheit des Reichstags nichts mehr
wissen, weil es als Ausnahmegesetz ihrer Rechtsüberzeugung widerspricht. Und
sind denn etwa die Wirkungen dieses Gesetzes von so geringer Tragweite? Hunderten
von deutscheu Landeskindern werden ohne jedes eigne Verschulden die aus ihrem
Jndigenat und aus den Verfassungen sich ergebenden Rechte entzogen. Wollen sie
ihrer religiösen Anschauung gemäß leben, so kann dies innerhalb der Grenzen des
Reichs nicht geschehen. Und im Reich kann ohne Richterspruch, durch eine Verwaltuugs-
maßregel dem Einzelnen der Aufenthalt an einem bestimmten Orte augewiesen oder
an einem bestimmten Orte untersagt, der Fremde im Widerspruch mit demi Fremden¬
recht über die Grenzen verwiesen werden. Gewiß müssen sich „unsre Kirchen
vertragen, müssen Opfer gebracht werden um des Friedens willen"; aber nicht
Frieden, sondern Verbitterung erzeugt der in dem Jesuitengesetz liegende Bruch
des gemeinen Rechts. Dieses Mittel wird niemals durch den Friedenszweck ge¬
heiligt, dem wir alle gern dienen. Ob durch dieses Ausnahmegesetz die katholische
Kirche in Deutschland Schaden erlitten hat oder nicht, ist seiner Unbilligkeit gegen¬
über eine nebensächliche Frage; ich kann sie nicht beantworten. Daß aber der
preußische Staat unter den Wirkungen dieses Gesetzes leidet, das vermag ich zu
b spähn ekunden.




Wir behalten unserm Freunde Kaemmel weiteres sachliches Eingehn auf die Frage
vor und bemerken zunächst nur Folgendes. Wir meinen, daß wir einen so hervor¬
ragenden Juristen und umsichtigen Debatter, wie Dr. spähn es ist, nicht daran zu
erinnern brauchen, daß die Unterlassung gewisser einer Person beigemessenen, zu Be¬
denken Anlaß gebenden Handlungen nicht ohne weiteres dadurch bewiesen wird, daß
Man von ihr andre besonders verdienstliche Handlungen berichtet — daß hohe weltliche
und geistliche Behörden unter Umständen Gepflogenheiten, die sie in der Theorie
verwerfen, in x>ri>.xi geschehn lassen können — daß die Nachsicht, die mau vom rein
menschlichen Standpunkte mit den unberechtigten Ansprüchen und den Übergriffen
einer temperamentvollen Korporation haben kann, im öffentlichen Leben in der Regel
nicht zur Duldung dieser Übergriffe und zur Anerkennung dieser unberechtigten
Ansprüche zu führen pflegt — daß Freunde unsrer Gegner kaum in der Lage sind,
uns über deren Ungefährlichkeit zu beruhigen, und daß es endlich für jemand, dem
es um objektive Darstellung zu thun ist, seine Bedenken hat, wenn er, ohne Zweifel
in der besten Absicht, ein zu Recht bestehendes Gesetz als Rechtsbruch bezeichnet.

or. spähn weiß das so gut wie unsre Leser und besser als wir. Wenn die
deutscheu Jesuiten in der That die wohlmeinenden, nützlichen und von dem Ober¬
haupt der römisch-katholischen Kirche stramm im Zaum gehaltnen Männer sind, als
die er sie uns darstellt, würden wir allerdings der Zukunft Deutschlands eine Art
Opfer damit bringen, daß wir uns ihrer Beihilfe berauben, indem wir die Wieder-
znlassnng ihres Ordens in Deutschland bekämpfen, aber auch in diesem Falle wie
M so vielen andern gilt es von zwei Übeln das kleinere zu wählen. Auch Reineke
Fuchs, als er Lampen, dem ehrlichen Mann, das Credo zu lehren versprach, erschien
w vertrauenerweckendster, heiligster Haltung, und — man weiß, wie die Sache
endete.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/171>, abgerufen am 22.07.2024.