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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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gebiete, durch die der ebenfalls staatlichen Ansiedlungskommission ihre ohnehin
so saure Aufgabe noch schwerer, ja unerfüllbar gemacht, durch die der Wieder¬
befestigung des Deutschtums auf dem ihm schon unter den Füßen schwindenden
Boden direkt entgegengearbeitet wird.

Im Jahre 1900 ist die Thätigkeit der Generalkommissionen sehr zurück¬
gegangen: nur 322 Renteugüter sind in der ganzen Monarchie begründet worden-
Von der Generalkommission Bromberg insbesondre, die für die beiden Provinzen
Westpreußen und Posen zuständig ist, sind nur 93 Reuteugttter ausgelegt worden-
Deshalb haben deun auch die polnischen Rentcngüter uur geringen Zuwachs
erhalte": sie sind von 2605 auf 2619, die deutscheu von 5449 auf 5703 ge¬
stiegen- Sonst ist nur uoch bemerkenswert die Vermehrung der litauische"
Rentengüter von 68 (Ende 1899) auf 111 (Ende 1900).

Ans jeden Fall sind die Generalkommissionen, wenn man ihre Gesamt-
lcistnng ins Ange saßt, und wenn man den im Jahre 1900 hervorgetretnett
Rückgang ihrer Thätigkeit als vorübergehend betrachten darf, eines der hand¬
lichsten und wirksamsten Mittel, durch das der Staat aus die Gestaltung der
Nationalitätsverhältnisse des Ostens nach Maßgabe seines eignen wie des
deutsch-nationalen Interesses, was sich hier vollkommen deckt, einwirken könnte-
Da die Regierung jetzt die der Ansiedlungskommission gesteckten Ziele mit
allen Mitteln fördern will, wird sie sich dazu entschließen müssen, zum min¬
desten den Generalkommissionen der ostelbischen Provinzen die ausschließliche
Ansiedlung von Deutschen vorzuschreiben.

Es ist schon öfter der Wunsch laut geworden, daß auch für Oberschlesiett
und Ostpreußen eine im Sinne der Ansiedlungskommission arbeitende Behörde
geschaffen würde. Erginge die Vorschrift, nur Deutsche anzusiedeln, an die
Generalkommissionen, so würde schon damit dieser Wunsch im wesentlichen
erfüllt sein. An der Berechtigung des Staates, bei seiner eignen Siedlung^
thätigkeit alle Bewerber grundsätzlich auszuschließen, deren Ansiedlung aus
irgend einem Grunde dem Staatsinteresse zuwiderläuft, kann nicht gezweifelt
werden. Deu Polen gegenüber wird ein solcher Ausschluß geradezu gebotett
durch die Pflicht der Selbsterhaltung.

Durch einen solchen in dauernd bindender Form ausgesprochnen Ausschluß
der Polen von jeder staatlichen Ansiedlung würde das bisherige Gegeueincmder-
wirken der beideu großen Siedlungsbehörden für die Zukunft unmöglich gemacht
und die ausschließlich deutsche Ansiedlung in den Ostprovinzen an Umfattg
verdoppelt werden können. Dann wird, besonders wenn das Ansiedlermatcricil
mehr und mehr aus den westlichern Teilen Deutschlands gewonnen wird, ekelt
wenn auch die Proviuzialverwaltungeu, wenn kapitalkräftige Privntgesellschaftctt
und Einzelne zur Erweiterung des deutscheu Siedlungsgebiets kräftig mitwirken,
das heute erst langsam rinnende Bächlein des nach Osten dringenden Deutsch¬
tums zu einem Strome anschwellen, der dem uns jetzt noch Jahr für Jah'''
schädigenden Zuge nach Westen entgegen wirken und ihn schließlich mehr und
mehr beiseite drängen wird.

Ist ein solcher deutscher Strom nach Osten erst in Fluß gekommen, so wird
er bald nicht mehr auf die von der Ansiedlungskommission und den General-


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gebiete, durch die der ebenfalls staatlichen Ansiedlungskommission ihre ohnehin
so saure Aufgabe noch schwerer, ja unerfüllbar gemacht, durch die der Wieder¬
befestigung des Deutschtums auf dem ihm schon unter den Füßen schwindenden
Boden direkt entgegengearbeitet wird.

Im Jahre 1900 ist die Thätigkeit der Generalkommissionen sehr zurück¬
gegangen: nur 322 Renteugüter sind in der ganzen Monarchie begründet worden-
Von der Generalkommission Bromberg insbesondre, die für die beiden Provinzen
Westpreußen und Posen zuständig ist, sind nur 93 Reuteugttter ausgelegt worden-
Deshalb haben deun auch die polnischen Rentcngüter uur geringen Zuwachs
erhalte»: sie sind von 2605 auf 2619, die deutscheu von 5449 auf 5703 ge¬
stiegen- Sonst ist nur uoch bemerkenswert die Vermehrung der litauische»
Rentengüter von 68 (Ende 1899) auf 111 (Ende 1900).

Ans jeden Fall sind die Generalkommissionen, wenn man ihre Gesamt-
lcistnng ins Ange saßt, und wenn man den im Jahre 1900 hervorgetretnett
Rückgang ihrer Thätigkeit als vorübergehend betrachten darf, eines der hand¬
lichsten und wirksamsten Mittel, durch das der Staat aus die Gestaltung der
Nationalitätsverhältnisse des Ostens nach Maßgabe seines eignen wie des
deutsch-nationalen Interesses, was sich hier vollkommen deckt, einwirken könnte-
Da die Regierung jetzt die der Ansiedlungskommission gesteckten Ziele mit
allen Mitteln fördern will, wird sie sich dazu entschließen müssen, zum min¬
desten den Generalkommissionen der ostelbischen Provinzen die ausschließliche
Ansiedlung von Deutschen vorzuschreiben.

Es ist schon öfter der Wunsch laut geworden, daß auch für Oberschlesiett
und Ostpreußen eine im Sinne der Ansiedlungskommission arbeitende Behörde
geschaffen würde. Erginge die Vorschrift, nur Deutsche anzusiedeln, an die
Generalkommissionen, so würde schon damit dieser Wunsch im wesentlichen
erfüllt sein. An der Berechtigung des Staates, bei seiner eignen Siedlung^
thätigkeit alle Bewerber grundsätzlich auszuschließen, deren Ansiedlung aus
irgend einem Grunde dem Staatsinteresse zuwiderläuft, kann nicht gezweifelt
werden. Deu Polen gegenüber wird ein solcher Ausschluß geradezu gebotett
durch die Pflicht der Selbsterhaltung.

Durch einen solchen in dauernd bindender Form ausgesprochnen Ausschluß
der Polen von jeder staatlichen Ansiedlung würde das bisherige Gegeueincmder-
wirken der beideu großen Siedlungsbehörden für die Zukunft unmöglich gemacht
und die ausschließlich deutsche Ansiedlung in den Ostprovinzen an Umfattg
verdoppelt werden können. Dann wird, besonders wenn das Ansiedlermatcricil
mehr und mehr aus den westlichern Teilen Deutschlands gewonnen wird, ekelt
wenn auch die Proviuzialverwaltungeu, wenn kapitalkräftige Privntgesellschaftctt
und Einzelne zur Erweiterung des deutscheu Siedlungsgebiets kräftig mitwirken,
das heute erst langsam rinnende Bächlein des nach Osten dringenden Deutsch¬
tums zu einem Strome anschwellen, der dem uns jetzt noch Jahr für Jah'''
schädigenden Zuge nach Westen entgegen wirken und ihn schließlich mehr und
mehr beiseite drängen wird.

Ist ein solcher deutscher Strom nach Osten erst in Fluß gekommen, so wird
er bald nicht mehr auf die von der Ansiedlungskommission und den General-


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[0712] Nationalitätskämxfe gebiete, durch die der ebenfalls staatlichen Ansiedlungskommission ihre ohnehin so saure Aufgabe noch schwerer, ja unerfüllbar gemacht, durch die der Wieder¬ befestigung des Deutschtums auf dem ihm schon unter den Füßen schwindenden Boden direkt entgegengearbeitet wird. Im Jahre 1900 ist die Thätigkeit der Generalkommissionen sehr zurück¬ gegangen: nur 322 Renteugüter sind in der ganzen Monarchie begründet worden- Von der Generalkommission Bromberg insbesondre, die für die beiden Provinzen Westpreußen und Posen zuständig ist, sind nur 93 Reuteugttter ausgelegt worden- Deshalb haben deun auch die polnischen Rentcngüter uur geringen Zuwachs erhalte»: sie sind von 2605 auf 2619, die deutscheu von 5449 auf 5703 ge¬ stiegen- Sonst ist nur uoch bemerkenswert die Vermehrung der litauische» Rentengüter von 68 (Ende 1899) auf 111 (Ende 1900). Ans jeden Fall sind die Generalkommissionen, wenn man ihre Gesamt- lcistnng ins Ange saßt, und wenn man den im Jahre 1900 hervorgetretnett Rückgang ihrer Thätigkeit als vorübergehend betrachten darf, eines der hand¬ lichsten und wirksamsten Mittel, durch das der Staat aus die Gestaltung der Nationalitätsverhältnisse des Ostens nach Maßgabe seines eignen wie des deutsch-nationalen Interesses, was sich hier vollkommen deckt, einwirken könnte- Da die Regierung jetzt die der Ansiedlungskommission gesteckten Ziele mit allen Mitteln fördern will, wird sie sich dazu entschließen müssen, zum min¬ desten den Generalkommissionen der ostelbischen Provinzen die ausschließliche Ansiedlung von Deutschen vorzuschreiben. Es ist schon öfter der Wunsch laut geworden, daß auch für Oberschlesiett und Ostpreußen eine im Sinne der Ansiedlungskommission arbeitende Behörde geschaffen würde. Erginge die Vorschrift, nur Deutsche anzusiedeln, an die Generalkommissionen, so würde schon damit dieser Wunsch im wesentlichen erfüllt sein. An der Berechtigung des Staates, bei seiner eignen Siedlung^ thätigkeit alle Bewerber grundsätzlich auszuschließen, deren Ansiedlung aus irgend einem Grunde dem Staatsinteresse zuwiderläuft, kann nicht gezweifelt werden. Deu Polen gegenüber wird ein solcher Ausschluß geradezu gebotett durch die Pflicht der Selbsterhaltung. Durch einen solchen in dauernd bindender Form ausgesprochnen Ausschluß der Polen von jeder staatlichen Ansiedlung würde das bisherige Gegeueincmder- wirken der beideu großen Siedlungsbehörden für die Zukunft unmöglich gemacht und die ausschließlich deutsche Ansiedlung in den Ostprovinzen an Umfattg verdoppelt werden können. Dann wird, besonders wenn das Ansiedlermatcricil mehr und mehr aus den westlichern Teilen Deutschlands gewonnen wird, ekelt wenn auch die Proviuzialverwaltungeu, wenn kapitalkräftige Privntgesellschaftctt und Einzelne zur Erweiterung des deutscheu Siedlungsgebiets kräftig mitwirken, das heute erst langsam rinnende Bächlein des nach Osten dringenden Deutsch¬ tums zu einem Strome anschwellen, der dem uns jetzt noch Jahr für Jah''' schädigenden Zuge nach Westen entgegen wirken und ihn schließlich mehr und mehr beiseite drängen wird. Ist ein solcher deutscher Strom nach Osten erst in Fluß gekommen, so wird er bald nicht mehr auf die von der Ansiedlungskommission und den General-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/712>, abgerufen am 20.10.2024.