Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches schäftsführer mag vielleicht noch eine Prämie gegen Diebstahl hineingcrcchnet sein, Edmund Michael, Führer für Pilzfreunde. Die am häufigsten vor¬ Das mittelalterliche Judenrecht. Zuschrift. In der Anmerkung auf Marcus Landau Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh, Grunow in Leipzig -- Druck von Carl Mcirquart in Leipzig Maßgebliches und Unmaßgebliches schäftsführer mag vielleicht noch eine Prämie gegen Diebstahl hineingcrcchnet sein, Edmund Michael, Führer für Pilzfreunde. Die am häufigsten vor¬ Das mittelalterliche Judenrecht. Zuschrift. In der Anmerkung auf Marcus Landau Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh, Grunow in Leipzig — Druck von Carl Mcirquart in Leipzig <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0400" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236924"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1554" prev="#ID_1553"> schäftsführer mag vielleicht noch eine Prämie gegen Diebstahl hineingcrcchnet sein,<lb/> aber wenn man auf das wirkliche Leben sieht, so erfüllt diese keineswegs ihren<lb/> Zweck, im Gegenteil, eine Bezahlung, die ganz außer Verhältnis steht zu der Her¬<lb/> kunft und den ursprünglichen Lebensgewohnheiten der Empfänger, perdreht diesen<lb/> nur die Köpfe und schraubt ihre Ansprüche hoher, manchmal bis zum Krach des<lb/> Unternehmens, wie wir gesehen haben. Wie harmlos und indifferent ist in den<lb/> meisten Fällen die unbefugte Führung des Doktortitcls, und derselbe Staat, der<lb/> sie durch die mühevollsten Maßnahmen innerhalb seiner Grenzen auszurotten sucht,<lb/> macht zu dieser gemeinschädlichem Anmaßung des Direktortitels den teilnahmlosen<lb/> Zuschauer! Kürzlich lasen wir in einer Zeitung die Anzeige: „Heimliche Über¬<lb/> wachungen, jegliche Ermittlungen, Beweise zu Prozessen und Ehescheidungen, Aus¬<lb/> künfte über Familie und Vermögen besorgt seit zehn Jahren überall diskret Detektiv¬<lb/> direktor X," Wo die Klinke der Gesetzgebung versagt, sollte wenigstens das Publikum<lb/> allmählich so gescheit werdeu, daß es einen Talmidirektor von einem wirklichen<lb/> Direktor unterscheiden lernt, und dieser Fortschritt müßte schon im gesellschaftlichen<lb/> Verkehr einsetzen, mit der Erkenntnis, daß in der Mehrzahl der Fälle schon die<lb/> bloße Titulatur „Herr Direktor" für ein natürliches Gefühl ihre vis oawieg, hat.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Edmund Michael, Führer für Pilzfreunde.</head> <p xml:id="ID_1555"> Die am häufigsten vor¬<lb/> kommenden eßbaren, verdächtigen und giftigen Pilze. Zweiter Band. Mit 107 Pilz¬<lb/> gruppen. Zwickau, Förster und Borries. Wir haben seinerzeit das Erscheinen des<lb/> ersten Bandes, der 80 Pilzgrnppen enthielt, angezeigt und die außerordentliche<lb/> Treue der Abbildungen hervorgehoben. Auf diese kommt es für den Pilzfrennd<lb/> um, da nur die Kenntnis des Pilzindividuums davor schützt, gute mit schädlichen<lb/> Pilzen zu verwechseln, und da die Arten vielfach ineinander übergehn. Dasselbe<lb/> Lob ist dem zweiten Bande zu spenden. Er wird dem, der nicht bloß darauf aus¬<lb/> geht, die bekannten Sorten zu sammeln, sondern seine Pilzkenntnis zu erweitern<lb/> bestrebt ist, willkommen sein. Übrigens enthält dieser zweite Band nicht weniger<lb/> als 64 eßbare und zum Teil wohlschmeckende Arten und führt vor Augen, daß<lb/> es viel mehr eßbare Pilze giebt, als man zumeist annimmt. Zum Beispiel brachte<lb/> der vergangne nasse Herbst Hallimasch, Stockpilze und verwandte Arten in noch<lb/> nicht dageweseuer Menge. Sie sind kaum beachtet worden; und doch geben diese<lb/> Pilze, jung gesammelt, wohlschmeckende Gerichte. Es macht uns Freude, deu<lb/> zweiten Band von Michaels Führer für Pilzfreunde warm empfehlen zu können.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Das mittelalterliche Judenrecht. Zuschrift.</head> <p xml:id="ID_1556"> In der Anmerkung auf<lb/> Seite 129 von Heft 3 werden die Verse ^ta.us utinam linn«ZMm -llläaes. suva-een,<lb/> tuissvt usw. aus dem Itinerarium des Rutilius als Beweis dafür angeführt, „wie<lb/> die Juden schon damals wegen ihres Reichtums und ihrer privilegierten Stellung<lb/> beneidet wurden." Von Reichtum ist überhaupt in diesen Versen nicht die Rede,<lb/> und was die privilegierte Stellung betrifft, so genügt es zu erwähnen, daß die<lb/> Juden damals im römischen Reiche von der Advokatur und von Ämtern aus¬<lb/> geschlossen waren. Kaiser Theodosius II., der Zeitgenosse des Rutilius, verbot<lb/> die Erbauung neuer Synagogen und den Ankauf christlicher Sklaven, hob dos<lb/> jüdische Patriarchat auf und zog die Beiträge, die die Juden zu dessen Erhal¬<lb/> tung zahlten, für den kaiserlichen Fiskus ein, schloß sie auch von militärischen<lb/> Ämtern aus usw. Eine privilegierte Stellung genoß damals das zur Staatsreligion<lb/> gewordne Christentum, und auf dieses beziehn sich die Verse des Rutilius, auf<lb/> die Ausbreitung der „ans Judäa gekommnen Pest." Er »vor eben ein Heide und<lb/> Christenfeind, haßte und verspottete besonders die Mönche. Siehe Gibbon, Histoi^<lb/> ok eng äeeliiuz ana ok tue Komar l^mpiro eb. 29. Tiraboschi, Sol'la, äoll^<lb/> lotto,'at,ni'g. iwlikma, t,. II pg.ita II libio IV es.x. IV 7. Tillemont, Asm. foet. XII, 471.</p><lb/> <note type="byline"> Marcus Landau</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig<lb/> Verlag von Fr. Wilh, Grunow in Leipzig — Druck von Carl Mcirquart in Leipzig</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0400]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
schäftsführer mag vielleicht noch eine Prämie gegen Diebstahl hineingcrcchnet sein,
aber wenn man auf das wirkliche Leben sieht, so erfüllt diese keineswegs ihren
Zweck, im Gegenteil, eine Bezahlung, die ganz außer Verhältnis steht zu der Her¬
kunft und den ursprünglichen Lebensgewohnheiten der Empfänger, perdreht diesen
nur die Köpfe und schraubt ihre Ansprüche hoher, manchmal bis zum Krach des
Unternehmens, wie wir gesehen haben. Wie harmlos und indifferent ist in den
meisten Fällen die unbefugte Führung des Doktortitcls, und derselbe Staat, der
sie durch die mühevollsten Maßnahmen innerhalb seiner Grenzen auszurotten sucht,
macht zu dieser gemeinschädlichem Anmaßung des Direktortitels den teilnahmlosen
Zuschauer! Kürzlich lasen wir in einer Zeitung die Anzeige: „Heimliche Über¬
wachungen, jegliche Ermittlungen, Beweise zu Prozessen und Ehescheidungen, Aus¬
künfte über Familie und Vermögen besorgt seit zehn Jahren überall diskret Detektiv¬
direktor X," Wo die Klinke der Gesetzgebung versagt, sollte wenigstens das Publikum
allmählich so gescheit werdeu, daß es einen Talmidirektor von einem wirklichen
Direktor unterscheiden lernt, und dieser Fortschritt müßte schon im gesellschaftlichen
Verkehr einsetzen, mit der Erkenntnis, daß in der Mehrzahl der Fälle schon die
bloße Titulatur „Herr Direktor" für ein natürliches Gefühl ihre vis oawieg, hat.
Edmund Michael, Führer für Pilzfreunde. Die am häufigsten vor¬
kommenden eßbaren, verdächtigen und giftigen Pilze. Zweiter Band. Mit 107 Pilz¬
gruppen. Zwickau, Förster und Borries. Wir haben seinerzeit das Erscheinen des
ersten Bandes, der 80 Pilzgrnppen enthielt, angezeigt und die außerordentliche
Treue der Abbildungen hervorgehoben. Auf diese kommt es für den Pilzfrennd
um, da nur die Kenntnis des Pilzindividuums davor schützt, gute mit schädlichen
Pilzen zu verwechseln, und da die Arten vielfach ineinander übergehn. Dasselbe
Lob ist dem zweiten Bande zu spenden. Er wird dem, der nicht bloß darauf aus¬
geht, die bekannten Sorten zu sammeln, sondern seine Pilzkenntnis zu erweitern
bestrebt ist, willkommen sein. Übrigens enthält dieser zweite Band nicht weniger
als 64 eßbare und zum Teil wohlschmeckende Arten und führt vor Augen, daß
es viel mehr eßbare Pilze giebt, als man zumeist annimmt. Zum Beispiel brachte
der vergangne nasse Herbst Hallimasch, Stockpilze und verwandte Arten in noch
nicht dageweseuer Menge. Sie sind kaum beachtet worden; und doch geben diese
Pilze, jung gesammelt, wohlschmeckende Gerichte. Es macht uns Freude, deu
zweiten Band von Michaels Führer für Pilzfreunde warm empfehlen zu können.
Das mittelalterliche Judenrecht. Zuschrift. In der Anmerkung auf
Seite 129 von Heft 3 werden die Verse ^ta.us utinam linn«ZMm -llläaes. suva-een,
tuissvt usw. aus dem Itinerarium des Rutilius als Beweis dafür angeführt, „wie
die Juden schon damals wegen ihres Reichtums und ihrer privilegierten Stellung
beneidet wurden." Von Reichtum ist überhaupt in diesen Versen nicht die Rede,
und was die privilegierte Stellung betrifft, so genügt es zu erwähnen, daß die
Juden damals im römischen Reiche von der Advokatur und von Ämtern aus¬
geschlossen waren. Kaiser Theodosius II., der Zeitgenosse des Rutilius, verbot
die Erbauung neuer Synagogen und den Ankauf christlicher Sklaven, hob dos
jüdische Patriarchat auf und zog die Beiträge, die die Juden zu dessen Erhal¬
tung zahlten, für den kaiserlichen Fiskus ein, schloß sie auch von militärischen
Ämtern aus usw. Eine privilegierte Stellung genoß damals das zur Staatsreligion
gewordne Christentum, und auf dieses beziehn sich die Verse des Rutilius, auf
die Ausbreitung der „ans Judäa gekommnen Pest." Er »vor eben ein Heide und
Christenfeind, haßte und verspottete besonders die Mönche. Siehe Gibbon, Histoi^
ok eng äeeliiuz ana ok tue Komar l^mpiro eb. 29. Tiraboschi, Sol'la, äoll^
lotto,'at,ni'g. iwlikma, t,. II pg.ita II libio IV es.x. IV 7. Tillemont, Asm. foet. XII, 471.
Marcus Landau
Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh, Grunow in Leipzig — Druck von Carl Mcirquart in Leipzig
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |