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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Ich glaube, diese Frage ist sehr leicht zu beantworten, viel leichter als die
der Berechtigung oder Nichtberechtigung der von den vertragschließenden Verwal¬
tungen der Reichspost und Württembergs vorgesehenen, politisch thatsächlich sehr
anfechtbaren, weil nunmehr zweideutigen Inschrift. Andrer Länder Marken können
uns ein Beispiel liefern; so die spanischen, die einfach eomunie^ewneZ (Mitteilungen)
oder die englischen, die nur xostaxg (Briefporto) aufweisen. Im Gegensah zu
Telegraphen-, Wechselstempcl-, Jnvalidenversicherungs- u. dergl. Marken wäre dem¬
entsprechend zu Wählen zwischen Inschriften wie "Post," oder "Postmarke," oder
"Briefmarke," oder vielleicht am besten, weil auch für frankierte Pakete zutreffend,
"Freimarke," was in gewissen Gegenden Deutschlands allgemein gebräuchlich ist.
wahrend wohl niemand "Postmarke" sagt. Neben dem Emblem (der Germania)
und der Wertangabe würde eine solche Inschrift völlig genügen, sie könnte aber
überhaupt fehlen. Sie ist im Grunde ein Luxus; man vergleiche die österreichischen
Marken mit dem Kopf des Kaisers, die bis in die achtziger Jahre hinein galten
und nichts als das Bild des Herrschers und die Wertangabe aufwiesen, und die
böhmischen Marken, die neben dem Wappen nur die Wertangabe in Ziffern tragen.

Die gewählte Inschrift "Deutsches Reich" ist so unbegreiflich, sofern Bayern
nicht auch in Frage kommt, daß man versucht ist, zu glauben, auch der bayrische
Ministerpräsident habe schon einen Vertrag mit der Reichspostverwaltung abgeschlossen,
"ber auch verschlossen -- in seinem Schreibtisch nämlich -- bis auf weiteres. Auffallend
wie es ist, daß Württemberg keine Antastung seiner Reservate in der Aufgabe
eigner Pvstwertzeichen sieht, während man in Bayern staatsrechtliche Bedenken,
eben diesen Reservaten zuliebe, darin sehen will, wird auch durch die Inschrift
"Deutsches Reich" die neue Einrichtung immer etwas schiefes an sich tragen, bis
"l"" sich in Bayern zum nachgebe" entschieden haben wird. Denn so darf man,
dem Partikularismus im zweitgrößten Staat gegenüber, die etwaige Zustimmung
zur Einheitsmarke bezeichnen.

Wie könnte man es ihm erleichtern? Ein Vorschlag oder wenigstens eine
Frage ist vielleicht erlaubt.

Man will in Bayern das eigne Hoheitszeichen auf den Marken nicht auf¬
geben, da dies äußerlich darthut, daß das Reservatrecht Bayerns noch besteht, indem
die bayrische Post eigne Briefmarken ausgiebt. Es fragt sich um, ist die Ausgabe
besondrer Marken an den Schaltern ein so bedeutsamer staatsrechtlicher Akt, daß
er durch keine andre in die Augen fallende Neueinrichtung ersetzt werden könnte?
In Bayern gelten die Münzen des Reichs, von denen die bis zum Werte vou
einer Mark nur die Inschrift "Deutsches Reich" tragen, während erst auf denen
von höherm Wert die Selbständigkeit der deutschen Bundesstaaten einerseits durch
das Bild des Landesherrn, die Zugehörigkeit zum Reich aber dnrch den Adler
gekennzeichnet worden ist, eine Thatsache, über die wohl in Bayern kein Mensch
mehr viel nachdenkt, indem er den früher spezifisch bayrischen Münzen wegen ihres
bayrischen Wappens nachtrauert. Konnte etwas ähnliches nicht mit den Brief¬
marken geschehn? Wie, wenn man in Bayern einen Stempel einführte, der das
Hoheitszeichen, etwa die blau-weißen Wecken, womöglich noch mit der Inschrift
"Königreich Bayern," zeigte, und der allen bayrischen Postanstalten, aber auch nur
diesen, gegeben würde?

Technisch wäre er entweder nach dem Muster der langen amerikanischen
Flaggenstempel, die hier und dort auch jüngst im Reichspostgebiet verwandt werden,
oder nach Art der je für eine Marke dienenden neuen österreichischen Stempel leicht
herzustellen.

Er wäre aber vor allem ein staatsrechtlicher Beweis für die Selbständigkeit
der bayrischen Postverwaltung, trotz der nnter dem Stempel auf dem Briefe
klebenden Einheitsmarkc. Denn einmal könnte dieser Stempel sonst im Reichnirgendwo zur Verwendung kommen, und zum zweiten könnte es keiner der Staaten,die ihre postalische Selbständigkett um das Reich abgetreten haben, Bayern nach-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Ich glaube, diese Frage ist sehr leicht zu beantworten, viel leichter als die
der Berechtigung oder Nichtberechtigung der von den vertragschließenden Verwal¬
tungen der Reichspost und Württembergs vorgesehenen, politisch thatsächlich sehr
anfechtbaren, weil nunmehr zweideutigen Inschrift. Andrer Länder Marken können
uns ein Beispiel liefern; so die spanischen, die einfach eomunie^ewneZ (Mitteilungen)
oder die englischen, die nur xostaxg (Briefporto) aufweisen. Im Gegensah zu
Telegraphen-, Wechselstempcl-, Jnvalidenversicherungs- u. dergl. Marken wäre dem¬
entsprechend zu Wählen zwischen Inschriften wie „Post," oder „Postmarke," oder
„Briefmarke," oder vielleicht am besten, weil auch für frankierte Pakete zutreffend,
„Freimarke," was in gewissen Gegenden Deutschlands allgemein gebräuchlich ist.
wahrend wohl niemand „Postmarke" sagt. Neben dem Emblem (der Germania)
und der Wertangabe würde eine solche Inschrift völlig genügen, sie könnte aber
überhaupt fehlen. Sie ist im Grunde ein Luxus; man vergleiche die österreichischen
Marken mit dem Kopf des Kaisers, die bis in die achtziger Jahre hinein galten
und nichts als das Bild des Herrschers und die Wertangabe aufwiesen, und die
böhmischen Marken, die neben dem Wappen nur die Wertangabe in Ziffern tragen.

Die gewählte Inschrift „Deutsches Reich" ist so unbegreiflich, sofern Bayern
nicht auch in Frage kommt, daß man versucht ist, zu glauben, auch der bayrische
Ministerpräsident habe schon einen Vertrag mit der Reichspostverwaltung abgeschlossen,
"ber auch verschlossen — in seinem Schreibtisch nämlich — bis auf weiteres. Auffallend
wie es ist, daß Württemberg keine Antastung seiner Reservate in der Aufgabe
eigner Pvstwertzeichen sieht, während man in Bayern staatsrechtliche Bedenken,
eben diesen Reservaten zuliebe, darin sehen will, wird auch durch die Inschrift
»Deutsches Reich" die neue Einrichtung immer etwas schiefes an sich tragen, bis
"l"" sich in Bayern zum nachgebe» entschieden haben wird. Denn so darf man,
dem Partikularismus im zweitgrößten Staat gegenüber, die etwaige Zustimmung
zur Einheitsmarke bezeichnen.

Wie könnte man es ihm erleichtern? Ein Vorschlag oder wenigstens eine
Frage ist vielleicht erlaubt.

Man will in Bayern das eigne Hoheitszeichen auf den Marken nicht auf¬
geben, da dies äußerlich darthut, daß das Reservatrecht Bayerns noch besteht, indem
die bayrische Post eigne Briefmarken ausgiebt. Es fragt sich um, ist die Ausgabe
besondrer Marken an den Schaltern ein so bedeutsamer staatsrechtlicher Akt, daß
er durch keine andre in die Augen fallende Neueinrichtung ersetzt werden könnte?
In Bayern gelten die Münzen des Reichs, von denen die bis zum Werte vou
einer Mark nur die Inschrift „Deutsches Reich" tragen, während erst auf denen
von höherm Wert die Selbständigkeit der deutschen Bundesstaaten einerseits durch
das Bild des Landesherrn, die Zugehörigkeit zum Reich aber dnrch den Adler
gekennzeichnet worden ist, eine Thatsache, über die wohl in Bayern kein Mensch
mehr viel nachdenkt, indem er den früher spezifisch bayrischen Münzen wegen ihres
bayrischen Wappens nachtrauert. Konnte etwas ähnliches nicht mit den Brief¬
marken geschehn? Wie, wenn man in Bayern einen Stempel einführte, der das
Hoheitszeichen, etwa die blau-weißen Wecken, womöglich noch mit der Inschrift
»Königreich Bayern," zeigte, und der allen bayrischen Postanstalten, aber auch nur
diesen, gegeben würde?

Technisch wäre er entweder nach dem Muster der langen amerikanischen
Flaggenstempel, die hier und dort auch jüngst im Reichspostgebiet verwandt werden,
oder nach Art der je für eine Marke dienenden neuen österreichischen Stempel leicht
herzustellen.

Er wäre aber vor allem ein staatsrechtlicher Beweis für die Selbständigkeit
der bayrischen Postverwaltung, trotz der nnter dem Stempel auf dem Briefe
klebenden Einheitsmarkc. Denn einmal könnte dieser Stempel sonst im Reichnirgendwo zur Verwendung kommen, und zum zweiten könnte es keiner der Staaten,die ihre postalische Selbständigkett um das Reich abgetreten haben, Bayern nach-


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[0287] Maßgebliches und Unmaßgebliches Ich glaube, diese Frage ist sehr leicht zu beantworten, viel leichter als die der Berechtigung oder Nichtberechtigung der von den vertragschließenden Verwal¬ tungen der Reichspost und Württembergs vorgesehenen, politisch thatsächlich sehr anfechtbaren, weil nunmehr zweideutigen Inschrift. Andrer Länder Marken können uns ein Beispiel liefern; so die spanischen, die einfach eomunie^ewneZ (Mitteilungen) oder die englischen, die nur xostaxg (Briefporto) aufweisen. Im Gegensah zu Telegraphen-, Wechselstempcl-, Jnvalidenversicherungs- u. dergl. Marken wäre dem¬ entsprechend zu Wählen zwischen Inschriften wie „Post," oder „Postmarke," oder „Briefmarke," oder vielleicht am besten, weil auch für frankierte Pakete zutreffend, „Freimarke," was in gewissen Gegenden Deutschlands allgemein gebräuchlich ist. wahrend wohl niemand „Postmarke" sagt. Neben dem Emblem (der Germania) und der Wertangabe würde eine solche Inschrift völlig genügen, sie könnte aber überhaupt fehlen. Sie ist im Grunde ein Luxus; man vergleiche die österreichischen Marken mit dem Kopf des Kaisers, die bis in die achtziger Jahre hinein galten und nichts als das Bild des Herrschers und die Wertangabe aufwiesen, und die böhmischen Marken, die neben dem Wappen nur die Wertangabe in Ziffern tragen. Die gewählte Inschrift „Deutsches Reich" ist so unbegreiflich, sofern Bayern nicht auch in Frage kommt, daß man versucht ist, zu glauben, auch der bayrische Ministerpräsident habe schon einen Vertrag mit der Reichspostverwaltung abgeschlossen, "ber auch verschlossen — in seinem Schreibtisch nämlich — bis auf weiteres. Auffallend wie es ist, daß Württemberg keine Antastung seiner Reservate in der Aufgabe eigner Pvstwertzeichen sieht, während man in Bayern staatsrechtliche Bedenken, eben diesen Reservaten zuliebe, darin sehen will, wird auch durch die Inschrift »Deutsches Reich" die neue Einrichtung immer etwas schiefes an sich tragen, bis "l"" sich in Bayern zum nachgebe» entschieden haben wird. Denn so darf man, dem Partikularismus im zweitgrößten Staat gegenüber, die etwaige Zustimmung zur Einheitsmarke bezeichnen. Wie könnte man es ihm erleichtern? Ein Vorschlag oder wenigstens eine Frage ist vielleicht erlaubt. Man will in Bayern das eigne Hoheitszeichen auf den Marken nicht auf¬ geben, da dies äußerlich darthut, daß das Reservatrecht Bayerns noch besteht, indem die bayrische Post eigne Briefmarken ausgiebt. Es fragt sich um, ist die Ausgabe besondrer Marken an den Schaltern ein so bedeutsamer staatsrechtlicher Akt, daß er durch keine andre in die Augen fallende Neueinrichtung ersetzt werden könnte? In Bayern gelten die Münzen des Reichs, von denen die bis zum Werte vou einer Mark nur die Inschrift „Deutsches Reich" tragen, während erst auf denen von höherm Wert die Selbständigkeit der deutschen Bundesstaaten einerseits durch das Bild des Landesherrn, die Zugehörigkeit zum Reich aber dnrch den Adler gekennzeichnet worden ist, eine Thatsache, über die wohl in Bayern kein Mensch mehr viel nachdenkt, indem er den früher spezifisch bayrischen Münzen wegen ihres bayrischen Wappens nachtrauert. Konnte etwas ähnliches nicht mit den Brief¬ marken geschehn? Wie, wenn man in Bayern einen Stempel einführte, der das Hoheitszeichen, etwa die blau-weißen Wecken, womöglich noch mit der Inschrift »Königreich Bayern," zeigte, und der allen bayrischen Postanstalten, aber auch nur diesen, gegeben würde? Technisch wäre er entweder nach dem Muster der langen amerikanischen Flaggenstempel, die hier und dort auch jüngst im Reichspostgebiet verwandt werden, oder nach Art der je für eine Marke dienenden neuen österreichischen Stempel leicht herzustellen. Er wäre aber vor allem ein staatsrechtlicher Beweis für die Selbständigkeit der bayrischen Postverwaltung, trotz der nnter dem Stempel auf dem Briefe klebenden Einheitsmarkc. Denn einmal könnte dieser Stempel sonst im Reichnirgendwo zur Verwendung kommen, und zum zweiten könnte es keiner der Staaten,die ihre postalische Selbständigkett um das Reich abgetreten haben, Bayern nach-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/287>, abgerufen am 19.10.2024.