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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Rursächsische Streifzüge

Planitz bei Zwickau und andre Güter an den Kurfürsten Johann Georg in.
Das Regiment der Sporen machte nunmehr den: des Reifrocks Platz: Pretzsch
wurde in der folgenden Zeit vorzugsweise als Wittum fürstlicher Frauen ver¬
wandt und bekam die besondre Aufgabe, Knrfürstinnen ein Asyl und ein Trost
zu sein, die in ihrem ehelichen Leben Ungemach erlitten hatten. Die Schuld
an diesem ehelichen Unglück darf man nicht allein dem Naturell der einzelnen
Fürsten aufbürden, sondern das ganze Zeitalter muß sie tragen. Die Signatur
dieses Zeitalters ist der fürstliche Absolutismus. Daß dieser Absolutismus
eine notwendige Durchgangsform ist, die den ständischen Staat in einen kon¬
stitutionellen verwandelt, ist schon früher (S. 96) bemerkt worden. Doch trat
der Absolutismus zunächst nicht in seiner geläuterten und humanen Form
auf, für deren theoretische Begründung und praktische Durchführung Friedrich
der Große das vielbewunderte Vorbild ist, sondern mit allerhand Schlacken
und unreiner Beimischung, da man zwischen den Begriffen des Staats und
der Person des Fürsten grundsätzlich nicht unterschied. Wir nennen diese erste
Erscheinungsform nach dem bekannten Wort Ludwigs XIV: I/6eg.t v'sse ruoi
deu egoistische" Absolutismus. Dieser lehrt, der Zweck des Staats sei lediglich
der Glanz und das Wohlbefinden des Fürsten, für dessen Willen weder sitt¬
liche noch gesetzliche Schranken vorhanden sind. Demnach bildet auch die Ehe
für ihn keine Schranke; er schließt sie um eines politischen Vorteils willen
und um einen legitimen Erben zu erhalten, übrigens aber ist er berechtigt,
mit seiner freien Liebe zu beglücken, wen er will.

Solche Anschauungen hegten nicht nnr die Fürsten selbst, auch nicht nur
ihr Hofgesinde und der höfische Adel, sondern auch ein großer Teil der bürger¬
lichen Beamtenschaft und des Volks. Die erste sächsische Kurfürstin, die unter
diesen Anschauungen zu leiden hatte, war Eleonore Erdmulde Louise, die junge
Witwe des Markgrafen von Ansbach, seit 1692 die Gemahlin Johann Georgs IV.
Dieser aber war so sehr in den Banden der schönen aber geistlosen Magdalene
Sibylle von Neidschütz (geb. 1675), daß er sogar dem Einzuge seiner Braut
in Leipzig an der Seite der Maitresse zuschaute; das Volk war damals noch
so wenig an dergleichen gewöhnt, daß es den Kurfürsten von einem bösen
Zauber behext glaubte, den ihm die Neidschütz oder deren intrigante Mutter
beigebracht hätte. Als Johann Georg IV., der sich auch von der an den
Blattern erkrankten Geliebten nicht zu trennen vermochte, ihr am 27. April
1694 in den Tod gefolgt war, nahm seine Witwe ihre stille Residenz im
Schlosse Pretzsch, doch ist sie hier schon am 9. September 1696 im fünfund¬
dreißigsten Lebensjahre gestorben.

Weit bedeutender war die nächste Insassin des Schlosses: Christine Eber¬
hardine, die Gemahlin Augusts des Starken. Sie war am 19. Dezember 1671
zu Bayreuth als erste Tochter des tapfern und frommen Markgrafen Christian
Ernst von Brandenburg-Bayreuth (1661 bis 1712) und seiner zweiten Gemahlin
Sophie Ludovica von Württemberg geboren und hatte den guten Traditionen
ihres Hauses entsprechend eine sorgfältige Erziehung in evangelischem Geiste
genossen. Dabei war sie zu einer klugen und überaus anmutigen Prinzessin
erwachsen. Einer der besten Kenner weiblicher Schönheit, Baron Pöllmtz, der


Rursächsische Streifzüge

Planitz bei Zwickau und andre Güter an den Kurfürsten Johann Georg in.
Das Regiment der Sporen machte nunmehr den: des Reifrocks Platz: Pretzsch
wurde in der folgenden Zeit vorzugsweise als Wittum fürstlicher Frauen ver¬
wandt und bekam die besondre Aufgabe, Knrfürstinnen ein Asyl und ein Trost
zu sein, die in ihrem ehelichen Leben Ungemach erlitten hatten. Die Schuld
an diesem ehelichen Unglück darf man nicht allein dem Naturell der einzelnen
Fürsten aufbürden, sondern das ganze Zeitalter muß sie tragen. Die Signatur
dieses Zeitalters ist der fürstliche Absolutismus. Daß dieser Absolutismus
eine notwendige Durchgangsform ist, die den ständischen Staat in einen kon¬
stitutionellen verwandelt, ist schon früher (S. 96) bemerkt worden. Doch trat
der Absolutismus zunächst nicht in seiner geläuterten und humanen Form
auf, für deren theoretische Begründung und praktische Durchführung Friedrich
der Große das vielbewunderte Vorbild ist, sondern mit allerhand Schlacken
und unreiner Beimischung, da man zwischen den Begriffen des Staats und
der Person des Fürsten grundsätzlich nicht unterschied. Wir nennen diese erste
Erscheinungsform nach dem bekannten Wort Ludwigs XIV: I/6eg.t v'sse ruoi
deu egoistische» Absolutismus. Dieser lehrt, der Zweck des Staats sei lediglich
der Glanz und das Wohlbefinden des Fürsten, für dessen Willen weder sitt¬
liche noch gesetzliche Schranken vorhanden sind. Demnach bildet auch die Ehe
für ihn keine Schranke; er schließt sie um eines politischen Vorteils willen
und um einen legitimen Erben zu erhalten, übrigens aber ist er berechtigt,
mit seiner freien Liebe zu beglücken, wen er will.

Solche Anschauungen hegten nicht nnr die Fürsten selbst, auch nicht nur
ihr Hofgesinde und der höfische Adel, sondern auch ein großer Teil der bürger¬
lichen Beamtenschaft und des Volks. Die erste sächsische Kurfürstin, die unter
diesen Anschauungen zu leiden hatte, war Eleonore Erdmulde Louise, die junge
Witwe des Markgrafen von Ansbach, seit 1692 die Gemahlin Johann Georgs IV.
Dieser aber war so sehr in den Banden der schönen aber geistlosen Magdalene
Sibylle von Neidschütz (geb. 1675), daß er sogar dem Einzuge seiner Braut
in Leipzig an der Seite der Maitresse zuschaute; das Volk war damals noch
so wenig an dergleichen gewöhnt, daß es den Kurfürsten von einem bösen
Zauber behext glaubte, den ihm die Neidschütz oder deren intrigante Mutter
beigebracht hätte. Als Johann Georg IV., der sich auch von der an den
Blattern erkrankten Geliebten nicht zu trennen vermochte, ihr am 27. April
1694 in den Tod gefolgt war, nahm seine Witwe ihre stille Residenz im
Schlosse Pretzsch, doch ist sie hier schon am 9. September 1696 im fünfund¬
dreißigsten Lebensjahre gestorben.

Weit bedeutender war die nächste Insassin des Schlosses: Christine Eber¬
hardine, die Gemahlin Augusts des Starken. Sie war am 19. Dezember 1671
zu Bayreuth als erste Tochter des tapfern und frommen Markgrafen Christian
Ernst von Brandenburg-Bayreuth (1661 bis 1712) und seiner zweiten Gemahlin
Sophie Ludovica von Württemberg geboren und hatte den guten Traditionen
ihres Hauses entsprechend eine sorgfältige Erziehung in evangelischem Geiste
genossen. Dabei war sie zu einer klugen und überaus anmutigen Prinzessin
erwachsen. Einer der besten Kenner weiblicher Schönheit, Baron Pöllmtz, der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/218>, abgerufen am 28.09.2024.