Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.Über das Kraukeiwersicherungsgesetz Teile zufrieden stellen würde. Das ist unmöglich. Man kann einerseits von Es ist Sache der Verwaltungsbehörde, die die Ausführung des Gesetzes Über das Kraukeiwersicherungsgesetz Teile zufrieden stellen würde. Das ist unmöglich. Man kann einerseits von Es ist Sache der Verwaltungsbehörde, die die Ausführung des Gesetzes <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0387" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236209"/> <fw type="header" place="top"> Über das Kraukeiwersicherungsgesetz</fw><lb/> <p xml:id="ID_1481" prev="#ID_1480"> Teile zufrieden stellen würde. Das ist unmöglich. Man kann einerseits von<lb/> den Ärzten nicht verlangen, daß sie sich die Wohlthaten, die das Gesetz den<lb/> Arbeitern verspricht, von den Kassen so halb umsonst aus den Knochen saugen<lb/> lassen; andrerseits darf es nie dazu kommen, daß der ärztliche Dienst bei den<lb/> Krankenkassen zu wohlbezahlten und bequemen Pfründen werde. Denn das<lb/> Gesetz will den Arbeitern Wohlthaten erweisen und nicht den Ärzten. Von<lb/> diesem Extrem sind wir ja Wohl hente ziemlich weit entfernt, dazwischen aber<lb/> die richtige Mitte zu finden, das ist gewiß recht schwer und im Einzelfalle<lb/> unmöglich. Es wird meistens gegenseitigen KämpfeiiS und gegenseitigen Nach-<lb/> gebens bedürfen, also eines Kompromisses, daß man den Gleichgewichtspuntt<lb/> findet, worauf die Sache nun dauernd ruhn kaun. Ob freie Arztwahl oder<lb/> beschränkt freie Arztwahl oder angestellte Ärzte, diese Frage wird von Ort zu<lb/> Ort verschieden beantwortet werden müssen — ich will nnr daran erinnern,<lb/> daß an einem Ort, wo nnr ein Arzt lebe» kam?, die freie Arztwahl schon an<lb/> sich unmöglich ist, sodaß es anch ohne sie gehn muß.</p><lb/> <p xml:id="ID_1482"> Es ist Sache der Verwaltungsbehörde, die die Ausführung des Gesetzes<lb/> zu überwachen hat, dafür zu sorgen, daß die Streitigkeiten nicht in eiuen<lb/> Zwist ausarten, der die Ausübung deS Gesetzes zum Stehn bringt. Sie<lb/> findet anch in der Absicht des Gesetzes die Handhabe für die Art ihres Ein¬<lb/> greifens. Hier sind immer drei Parteien l die Versicherten, die Kasse und die<lb/> Ärzte. Die Hauptsache ist, daß den Versicherte» das werde, was das Gesetz<lb/> ihnen verspricht. Diesen? Zweck haben sowohl die Interessen der Kassen wie die<lb/> der Ärzte nachznstehn. Für die Kassen ist die Hauptsache, daß ihr Etat nicht<lb/> in Gefahr gerät, und für die Ärzte, daß man nicht Unmögliches von ihnen<lb/> verlangt. Wenn eine Kasse eine möglichst kleine Zahl möglichst abhängiger<lb/> Ärzte anstellt, so werden nicht nnr die Ärzte geschädigt, sondern anch die Ver¬<lb/> sicherten, die für ihre Beiträge schließlich Ärzte erhalten, zu denen sie kein<lb/> Vertrauen haben, und die keine Zeit für sie haben. Hiergegen kann die<lb/> Regierung einschreiten. Denn die Kasse verfehlt so den Zweck, um dessen<lb/> willen sie existiert. Es kann dann der Kasse aufgegeben werden, eine andre<lb/> Einrichtung der Versorgung mit ärztlicher Hilfe anzunehmen, insofern es ihr<lb/> Vermögensznstand erlaubt, und nicht weil die Klagen der Ärzte es verlangen,<lb/> sondern weil die Versicherten berechtigten Anspruch darauf haben, daß sich die<lb/> von ihren Beiträgen gespeiste Kasse nicht als Selbstzweck betrachtet. In vielen<lb/> Fällen werden sich die Interessen der Versicherten und der Ärzte als solidarisch<lb/> erweisen; zumal eine.Korporation von Ärzten kann vernünftigerweise nnr einen<lb/> Zustand herbeiwünsche,,, bei dem sich alle Teile, die Ärzte sowohl wie die<lb/> Kranken andauernd wohl fühlen. Darum ist es uur in der Ordnung, wenn<lb/> große Krankenkassen eine» moäus vivsuäi durch freie Verhandlungen mit irgend<lb/> welchen ärztlichen Körperschaften suche». Wenn das zu einem Mitregieren<lb/> dieser Ärztevereiue in den Kassen führt, so mag das den bisherigen Beherrschern<lb/> sehr unbequem sein, aber an sich wäre eS nur vernünftig. Etwas mehr sach¬<lb/> kundiger Einfluß in der Verwaltung großer Krankenkasse» könnte gar nichts<lb/> schaden, könnte sogar manchen Etat verbessern.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0387]
Über das Kraukeiwersicherungsgesetz
Teile zufrieden stellen würde. Das ist unmöglich. Man kann einerseits von
den Ärzten nicht verlangen, daß sie sich die Wohlthaten, die das Gesetz den
Arbeitern verspricht, von den Kassen so halb umsonst aus den Knochen saugen
lassen; andrerseits darf es nie dazu kommen, daß der ärztliche Dienst bei den
Krankenkassen zu wohlbezahlten und bequemen Pfründen werde. Denn das
Gesetz will den Arbeitern Wohlthaten erweisen und nicht den Ärzten. Von
diesem Extrem sind wir ja Wohl hente ziemlich weit entfernt, dazwischen aber
die richtige Mitte zu finden, das ist gewiß recht schwer und im Einzelfalle
unmöglich. Es wird meistens gegenseitigen KämpfeiiS und gegenseitigen Nach-
gebens bedürfen, also eines Kompromisses, daß man den Gleichgewichtspuntt
findet, worauf die Sache nun dauernd ruhn kaun. Ob freie Arztwahl oder
beschränkt freie Arztwahl oder angestellte Ärzte, diese Frage wird von Ort zu
Ort verschieden beantwortet werden müssen — ich will nnr daran erinnern,
daß an einem Ort, wo nnr ein Arzt lebe» kam?, die freie Arztwahl schon an
sich unmöglich ist, sodaß es anch ohne sie gehn muß.
Es ist Sache der Verwaltungsbehörde, die die Ausführung des Gesetzes
zu überwachen hat, dafür zu sorgen, daß die Streitigkeiten nicht in eiuen
Zwist ausarten, der die Ausübung deS Gesetzes zum Stehn bringt. Sie
findet anch in der Absicht des Gesetzes die Handhabe für die Art ihres Ein¬
greifens. Hier sind immer drei Parteien l die Versicherten, die Kasse und die
Ärzte. Die Hauptsache ist, daß den Versicherte» das werde, was das Gesetz
ihnen verspricht. Diesen? Zweck haben sowohl die Interessen der Kassen wie die
der Ärzte nachznstehn. Für die Kassen ist die Hauptsache, daß ihr Etat nicht
in Gefahr gerät, und für die Ärzte, daß man nicht Unmögliches von ihnen
verlangt. Wenn eine Kasse eine möglichst kleine Zahl möglichst abhängiger
Ärzte anstellt, so werden nicht nnr die Ärzte geschädigt, sondern anch die Ver¬
sicherten, die für ihre Beiträge schließlich Ärzte erhalten, zu denen sie kein
Vertrauen haben, und die keine Zeit für sie haben. Hiergegen kann die
Regierung einschreiten. Denn die Kasse verfehlt so den Zweck, um dessen
willen sie existiert. Es kann dann der Kasse aufgegeben werden, eine andre
Einrichtung der Versorgung mit ärztlicher Hilfe anzunehmen, insofern es ihr
Vermögensznstand erlaubt, und nicht weil die Klagen der Ärzte es verlangen,
sondern weil die Versicherten berechtigten Anspruch darauf haben, daß sich die
von ihren Beiträgen gespeiste Kasse nicht als Selbstzweck betrachtet. In vielen
Fällen werden sich die Interessen der Versicherten und der Ärzte als solidarisch
erweisen; zumal eine.Korporation von Ärzten kann vernünftigerweise nnr einen
Zustand herbeiwünsche,,, bei dem sich alle Teile, die Ärzte sowohl wie die
Kranken andauernd wohl fühlen. Darum ist es uur in der Ordnung, wenn
große Krankenkassen eine» moäus vivsuäi durch freie Verhandlungen mit irgend
welchen ärztlichen Körperschaften suche». Wenn das zu einem Mitregieren
dieser Ärztevereiue in den Kassen führt, so mag das den bisherigen Beherrschern
sehr unbequem sein, aber an sich wäre eS nur vernünftig. Etwas mehr sach¬
kundiger Einfluß in der Verwaltung großer Krankenkasse» könnte gar nichts
schaden, könnte sogar manchen Etat verbessern.
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