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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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dem Arbeite abgenonunen werden. Die Größe des Schadens lohnt auch in
vielen Fällen den umständlichen Apparat, und man muß den Zank und den
Ärger der kleinen Fälle als unvermeidlich mitnehmen. Danach kommt das
Krankenversichernngsgesetz, das, obwohl seine natürlichen UnVollkommenheiten
größer sind, doch soviel Segen stiftet, daß es im ganzen nicht wieder entbehrt
werden kann. Am wenigsten habe ich für das Jnvaliditäts- und Altersver-
sichernngsgesetz übrig, was zu begründen hier zu weit führen würde.

Das idealste Versichernugsgesetz fehlt aber noch. Das ist das Witwen-
und Waisenversicherungsgesetz, Auch jeder Bürgersmann versichert sich zunächst
nicht gegen Unfall oder gar Krankheit, sondern auf den Todesfall, Diese
Versicherung hat nämlich den großen Vorzug, daß über den Versicherungsfall
kein Zweifel sein kann. Hier giebt es keine kleinen Fälle, die die Versicherung
nicht wert sind, wie bei der Krankheit, man ist entweder ganz tot oder gar
nicht. Hier giebt es keine Übertreibung und Simulation. Denn den Tod
kann man nicht simulieren. Hier braucht die Rente nicht nach einem so schwer
schätzbaren Begriff wie dem Grade der Erwerbsfähigkeit bestimmt zu werden.
Beim Jnvaliditätsverfichernngsgesetz ist z, B, die Gewährung der Reute davon
abhängig, ob der Arzt guten Gewissens schreiben kann, daß der Antragsteller
nicht mehr imstande sei, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten angemessene
Thätigkeit ?>3'/., Prozent seines frühern Verdienstes zu erwerben, eine Frage,
die niemand zuverlässig beantworten kann. Man schreibt also "ja," wenn mau
meint, daß der Antragsteller eine Rente kriegen soll, und "nein," wenn er
keine kriegen soll. In der Lebensversicherung giebt es derartige Unbestimmt¬
heiten nicht, darum ist die private Lebensversicherung auch immer ein ehrliches
Geschäft, was die andern Nersicherungszweige manchmal von beiden Seiten
nicht sind. Weil der Rechtsfall so klar ist, wird die Verwaltung billig, und
ist much keine Gelegenheit für Streitigkeiten und Schiedsgerichte, Mir sind
nur Vorteile dieser Versichernugsnrt bekannt und keine Nachteile, sie schädigt
auch nicht die Selbständigkeit und Voraussicht des Einzelnen, Diese Tugenden
mögen sich an andern Objekten üben. Die Gefahr eines frühzeitigen Todes
des Familienhnuptes ist zu groß und ihre nachfolgenden Schäden zu schwer,
als daß der Fleiß und die Sparsamkeit des Einzelnen ihnen gewachsen wäre,
sie ist jedenfalls nötiger als die Versicherung gegen das Alter. Ich wenigstens
habe noch nicht begriffen, warum der Fall, daß man bei guter Gesundheit
siebzig Jahre alt wird, ein so großes Unglück sein soll, daß man sich dagegen
versichern müßte. Es ist doch vielmehr etwas, womit jeder rechnen muß, wenn
er den Mut hat, ein solches Glück zu hoffen. Freilich im Alter wird man
gebrechlich. Aber sind denn die deutschen Arbeiter durchschnittlich ein solches
Gesindel, daß jeder alte Vater unter ihnen wie König Lear von einem Herd
zum andern getrieben wird? Man soll die Alten nicht auf das Mitleid der
Kinder verweisen? Aber heißt denn das jetzt Mitleid, was seit Jahrtausenden
Kindespflicht hieß? Wenn die Alten ihre Jungen so schlecht erzogen haben,
so sollen sie den Undank ernten, und wen" diese Jungen einst alt werden, so


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dem Arbeite abgenonunen werden. Die Größe des Schadens lohnt auch in
vielen Fällen den umständlichen Apparat, und man muß den Zank und den
Ärger der kleinen Fälle als unvermeidlich mitnehmen. Danach kommt das
Krankenversichernngsgesetz, das, obwohl seine natürlichen UnVollkommenheiten
größer sind, doch soviel Segen stiftet, daß es im ganzen nicht wieder entbehrt
werden kann. Am wenigsten habe ich für das Jnvaliditäts- und Altersver-
sichernngsgesetz übrig, was zu begründen hier zu weit führen würde.

Das idealste Versichernugsgesetz fehlt aber noch. Das ist das Witwen-
und Waisenversicherungsgesetz, Auch jeder Bürgersmann versichert sich zunächst
nicht gegen Unfall oder gar Krankheit, sondern auf den Todesfall, Diese
Versicherung hat nämlich den großen Vorzug, daß über den Versicherungsfall
kein Zweifel sein kann. Hier giebt es keine kleinen Fälle, die die Versicherung
nicht wert sind, wie bei der Krankheit, man ist entweder ganz tot oder gar
nicht. Hier giebt es keine Übertreibung und Simulation. Denn den Tod
kann man nicht simulieren. Hier braucht die Rente nicht nach einem so schwer
schätzbaren Begriff wie dem Grade der Erwerbsfähigkeit bestimmt zu werden.
Beim Jnvaliditätsverfichernngsgesetz ist z, B, die Gewährung der Reute davon
abhängig, ob der Arzt guten Gewissens schreiben kann, daß der Antragsteller
nicht mehr imstande sei, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten angemessene
Thätigkeit ?>3'/., Prozent seines frühern Verdienstes zu erwerben, eine Frage,
die niemand zuverlässig beantworten kann. Man schreibt also „ja," wenn mau
meint, daß der Antragsteller eine Rente kriegen soll, und „nein," wenn er
keine kriegen soll. In der Lebensversicherung giebt es derartige Unbestimmt¬
heiten nicht, darum ist die private Lebensversicherung auch immer ein ehrliches
Geschäft, was die andern Nersicherungszweige manchmal von beiden Seiten
nicht sind. Weil der Rechtsfall so klar ist, wird die Verwaltung billig, und
ist much keine Gelegenheit für Streitigkeiten und Schiedsgerichte, Mir sind
nur Vorteile dieser Versichernugsnrt bekannt und keine Nachteile, sie schädigt
auch nicht die Selbständigkeit und Voraussicht des Einzelnen, Diese Tugenden
mögen sich an andern Objekten üben. Die Gefahr eines frühzeitigen Todes
des Familienhnuptes ist zu groß und ihre nachfolgenden Schäden zu schwer,
als daß der Fleiß und die Sparsamkeit des Einzelnen ihnen gewachsen wäre,
sie ist jedenfalls nötiger als die Versicherung gegen das Alter. Ich wenigstens
habe noch nicht begriffen, warum der Fall, daß man bei guter Gesundheit
siebzig Jahre alt wird, ein so großes Unglück sein soll, daß man sich dagegen
versichern müßte. Es ist doch vielmehr etwas, womit jeder rechnen muß, wenn
er den Mut hat, ein solches Glück zu hoffen. Freilich im Alter wird man
gebrechlich. Aber sind denn die deutschen Arbeiter durchschnittlich ein solches
Gesindel, daß jeder alte Vater unter ihnen wie König Lear von einem Herd
zum andern getrieben wird? Man soll die Alten nicht auf das Mitleid der
Kinder verweisen? Aber heißt denn das jetzt Mitleid, was seit Jahrtausenden
Kindespflicht hieß? Wenn die Alten ihre Jungen so schlecht erzogen haben,
so sollen sie den Undank ernten, und wen» diese Jungen einst alt werden, so


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[0342] lib^r dus Arc>iikcnv^rsich^l»ilgsgi.'setz dem Arbeite abgenonunen werden. Die Größe des Schadens lohnt auch in vielen Fällen den umständlichen Apparat, und man muß den Zank und den Ärger der kleinen Fälle als unvermeidlich mitnehmen. Danach kommt das Krankenversichernngsgesetz, das, obwohl seine natürlichen UnVollkommenheiten größer sind, doch soviel Segen stiftet, daß es im ganzen nicht wieder entbehrt werden kann. Am wenigsten habe ich für das Jnvaliditäts- und Altersver- sichernngsgesetz übrig, was zu begründen hier zu weit führen würde. Das idealste Versichernugsgesetz fehlt aber noch. Das ist das Witwen- und Waisenversicherungsgesetz, Auch jeder Bürgersmann versichert sich zunächst nicht gegen Unfall oder gar Krankheit, sondern auf den Todesfall, Diese Versicherung hat nämlich den großen Vorzug, daß über den Versicherungsfall kein Zweifel sein kann. Hier giebt es keine kleinen Fälle, die die Versicherung nicht wert sind, wie bei der Krankheit, man ist entweder ganz tot oder gar nicht. Hier giebt es keine Übertreibung und Simulation. Denn den Tod kann man nicht simulieren. Hier braucht die Rente nicht nach einem so schwer schätzbaren Begriff wie dem Grade der Erwerbsfähigkeit bestimmt zu werden. Beim Jnvaliditätsverfichernngsgesetz ist z, B, die Gewährung der Reute davon abhängig, ob der Arzt guten Gewissens schreiben kann, daß der Antragsteller nicht mehr imstande sei, durch eine seinen Kräften und Fähigkeiten angemessene Thätigkeit ?>3'/., Prozent seines frühern Verdienstes zu erwerben, eine Frage, die niemand zuverlässig beantworten kann. Man schreibt also „ja," wenn mau meint, daß der Antragsteller eine Rente kriegen soll, und „nein," wenn er keine kriegen soll. In der Lebensversicherung giebt es derartige Unbestimmt¬ heiten nicht, darum ist die private Lebensversicherung auch immer ein ehrliches Geschäft, was die andern Nersicherungszweige manchmal von beiden Seiten nicht sind. Weil der Rechtsfall so klar ist, wird die Verwaltung billig, und ist much keine Gelegenheit für Streitigkeiten und Schiedsgerichte, Mir sind nur Vorteile dieser Versichernugsnrt bekannt und keine Nachteile, sie schädigt auch nicht die Selbständigkeit und Voraussicht des Einzelnen, Diese Tugenden mögen sich an andern Objekten üben. Die Gefahr eines frühzeitigen Todes des Familienhnuptes ist zu groß und ihre nachfolgenden Schäden zu schwer, als daß der Fleiß und die Sparsamkeit des Einzelnen ihnen gewachsen wäre, sie ist jedenfalls nötiger als die Versicherung gegen das Alter. Ich wenigstens habe noch nicht begriffen, warum der Fall, daß man bei guter Gesundheit siebzig Jahre alt wird, ein so großes Unglück sein soll, daß man sich dagegen versichern müßte. Es ist doch vielmehr etwas, womit jeder rechnen muß, wenn er den Mut hat, ein solches Glück zu hoffen. Freilich im Alter wird man gebrechlich. Aber sind denn die deutschen Arbeiter durchschnittlich ein solches Gesindel, daß jeder alte Vater unter ihnen wie König Lear von einem Herd zum andern getrieben wird? Man soll die Alten nicht auf das Mitleid der Kinder verweisen? Aber heißt denn das jetzt Mitleid, was seit Jahrtausenden Kindespflicht hieß? Wenn die Alten ihre Jungen so schlecht erzogen haben, so sollen sie den Undank ernten, und wen» diese Jungen einst alt werden, so

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/342>, abgerufen am 27.07.2024.