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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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uns das nur freuen. Aber außer ihm steht es doch auch der Negierung frei,
in Einzelfüllen die Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen, um be¬
sondre schutzzöllnerische Rücksichtslosigkeiten des Auslands in besonders wirk¬
samer Weise zu bekämpfen. Wir haben wiederholt die Bedeutung der General-
tnrifsützc als loyale Kompensations- und Kampfmittel für die Vertragsver-
handlungen bezeichnet und deshalb ein angemessenes Vorschlagen, um dann
abhandeln lassen zu können, bei ihnen verlangt. Es könne, so bemerkten wir
ausdrücklich dabei, gar keine Rede davon sein, daß solche Erhöhungen der
Generaltarifsätze das Ausland zum Kriege provozieren, dem Eingehn auf Ver-
tmgsverhandlnngen abgeneigt machen müßten. Eine solche Provokation wird
immer nur in hohen Minimaltarifsätzen liegen, auf die sich die Negierung fest¬
legen läßt. Sind die im Entwurf vorgcschlagueu Minimalgetreidezöllc so hoch,
daß daran die Vertrngsverhandlungen scheitern müssen, oder daß gar dadurch
der Zollkrieg unvermeidlich gemacht wird? Wer vermag heute darauf eine
bestimmte Antwort zu geben? Und wer könnte behaupten, daß ohne sie jeder
Zollkrieg sich vermeiden lassen würde? Vielleicht wird erst im Laufe der Ver-
tragsverhandlungen erkannt werden, daß die Minimnlzölle des Entwurfs einen
Zollkrieg bedeuten, der vermieden werden muß. Dann würde der Appell an
einen vernünftigem und gemeinsinnigern Reichstag unter Umständen wohl Er¬
folg haben. Die Erfahrungen, die man anderwärts mit dein Doppeltarifsystem
gemacht hat, weisen darauf hin, daß die gesetzliche Aufstellung von hohen Minimal¬
sätzen oft nur dazu erfolgt ist, sie schleunigst wieder gesetzlich umzustoßen.
Sollten die Minimalzölle des deutschen Zolltarifs etwa nach ihrer Vorgeschichte
auf besondre Stabilität Aussicht haben? Eher das Gegenteil ist wahr¬
scheinlich.

Man hat das Verlangen, der Regierung für die Vertragsverhandlungen
die Hände möglichst zu binden, ganz besonders mit dem Hinweis auf die
parlamentarische Beschlußfassung über die Giltigkeit der vom Kaiser mit Zu¬
stimmung des Bundesrath vereinbarten Handelsverträge zu begründen versucht.
Grunzel schreibt in seiner Handelspolitik darüber, ein fertiger Tarifvertrag
stelle die gesetzgebenden Körperschaften sehr häufig vor eine peinliche Alter¬
native. Entweder sie müßten die getroffnen Vereinbarungen unverändert auch
daun annehmen, wenn aus ihnen einzelnen Produktionszweigen ein nach¬
haltiger Schaden erwächst, oder sie müßten den Vertrag in seiner Gesamtheit
verwerfen. Das werde nach Lage der Dinge eine politische Krise im Innern
und zugleich auch eine bedenkliche Trübung der handelspolitischen Beziehungen
zum Ausland nach sich ziehen. -- Vueck glaubt aus den Vorgängen bei
und nach der Beschlußfassung über den deutsch-russischen Handelsvertrag von
1893 die Lehre ziehen zu sollen, daß die Mehrheit der Volksvertretung einen
ihr nicht genehmen Präliminarvertrag "ohne alle und jede sonstige Rück¬
sicht" ablehnen werde. Der Vertrag sei im Reichstag nur mit einer Mehrheit
von 215 gegen 160 Stimmen angenommen worden. Welche ungeheure Zu¬
nahme die agrarischen Einflüsse seitdem im Reichstag gewonnen haben, ist be¬
kannt. Wir sind nie darüber im Zweifel gewesen, um welche wichtige Ent-


uns das nur freuen. Aber außer ihm steht es doch auch der Negierung frei,
in Einzelfüllen die Klinke der Gesetzgebung in die Hand zu nehmen, um be¬
sondre schutzzöllnerische Rücksichtslosigkeiten des Auslands in besonders wirk¬
samer Weise zu bekämpfen. Wir haben wiederholt die Bedeutung der General-
tnrifsützc als loyale Kompensations- und Kampfmittel für die Vertragsver-
handlungen bezeichnet und deshalb ein angemessenes Vorschlagen, um dann
abhandeln lassen zu können, bei ihnen verlangt. Es könne, so bemerkten wir
ausdrücklich dabei, gar keine Rede davon sein, daß solche Erhöhungen der
Generaltarifsätze das Ausland zum Kriege provozieren, dem Eingehn auf Ver-
tmgsverhandlnngen abgeneigt machen müßten. Eine solche Provokation wird
immer nur in hohen Minimaltarifsätzen liegen, auf die sich die Negierung fest¬
legen läßt. Sind die im Entwurf vorgcschlagueu Minimalgetreidezöllc so hoch,
daß daran die Vertrngsverhandlungen scheitern müssen, oder daß gar dadurch
der Zollkrieg unvermeidlich gemacht wird? Wer vermag heute darauf eine
bestimmte Antwort zu geben? Und wer könnte behaupten, daß ohne sie jeder
Zollkrieg sich vermeiden lassen würde? Vielleicht wird erst im Laufe der Ver-
tragsverhandlungen erkannt werden, daß die Minimnlzölle des Entwurfs einen
Zollkrieg bedeuten, der vermieden werden muß. Dann würde der Appell an
einen vernünftigem und gemeinsinnigern Reichstag unter Umständen wohl Er¬
folg haben. Die Erfahrungen, die man anderwärts mit dein Doppeltarifsystem
gemacht hat, weisen darauf hin, daß die gesetzliche Aufstellung von hohen Minimal¬
sätzen oft nur dazu erfolgt ist, sie schleunigst wieder gesetzlich umzustoßen.
Sollten die Minimalzölle des deutschen Zolltarifs etwa nach ihrer Vorgeschichte
auf besondre Stabilität Aussicht haben? Eher das Gegenteil ist wahr¬
scheinlich.

Man hat das Verlangen, der Regierung für die Vertragsverhandlungen
die Hände möglichst zu binden, ganz besonders mit dem Hinweis auf die
parlamentarische Beschlußfassung über die Giltigkeit der vom Kaiser mit Zu¬
stimmung des Bundesrath vereinbarten Handelsverträge zu begründen versucht.
Grunzel schreibt in seiner Handelspolitik darüber, ein fertiger Tarifvertrag
stelle die gesetzgebenden Körperschaften sehr häufig vor eine peinliche Alter¬
native. Entweder sie müßten die getroffnen Vereinbarungen unverändert auch
daun annehmen, wenn aus ihnen einzelnen Produktionszweigen ein nach¬
haltiger Schaden erwächst, oder sie müßten den Vertrag in seiner Gesamtheit
verwerfen. Das werde nach Lage der Dinge eine politische Krise im Innern
und zugleich auch eine bedenkliche Trübung der handelspolitischen Beziehungen
zum Ausland nach sich ziehen. — Vueck glaubt aus den Vorgängen bei
und nach der Beschlußfassung über den deutsch-russischen Handelsvertrag von
1893 die Lehre ziehen zu sollen, daß die Mehrheit der Volksvertretung einen
ihr nicht genehmen Präliminarvertrag „ohne alle und jede sonstige Rück¬
sicht" ablehnen werde. Der Vertrag sei im Reichstag nur mit einer Mehrheit
von 215 gegen 160 Stimmen angenommen worden. Welche ungeheure Zu¬
nahme die agrarischen Einflüsse seitdem im Reichstag gewonnen haben, ist be¬
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/234>, abgerufen am 28.07.2024.