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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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essen mißachtende, die Bedeutung der Landwirtschaft für das Gesamtwohl unter¬
schätzende Parteinahme meinen. Wer Conrads jahrzehntelanges agrarpolitisches
Arbeiten keimt, weiß, daß der Vorwurf objektiv das schroffste Gegenteil der
Wahrheit ist. Mayr stempelt sich dadurch selbst zum "Agrarier" in des
Wortes übelster Bedeutung. Und noch weniger schön ist es, wenn er Helfferichs
Stellung auf einige aus dem Zusammenhang herausgerissene Sätze seines neusten
Buchs über Handelspolitik hin kurzweg als Ausdruck "absoluten Mangels an
Heimatsinn und Nationalbewußtsein" denunziert. So konnte ein Mann wie
Mähr nur schreiben, wenn er die Wissenschaftlichkeit der Pnrteitendenz völlig
opferte. Im Sinne von Lorenz von Stein muß gegen ein solches Eingreifen
der Wissenschaft in den .Kampf um den Zolltarif die allerschürfste Verwahrung
eingelegt werden. Die angegriffnen Gelehrten werden hoffentlich die gebührende
Antwort nicht schuldig bleiben. Für uns hat die Art, wie Herr von Mayr
für das "Schutzzollsystem" im Sinne des Tnrifentwurfs Propaganda macht, nur
Interesse als ein neuer Beweis für die Güte der Sache, die so verteidigt wird.

Daß der Verfasser für das Doppeltarifsystem im allgemeinen und, für die
Minimalagrarzölle im Tarifgesetz im besondern eine Lanze bricht, kann nicht
überraschen. Wie ers thut, ist ein weiteres Zeugnis für die Unreife und dok¬
trinäre Willkürlich keit des akademischen Verlangens nach seiner Einführung in
die Zollpolitik des Deutschen Reichs. Mayr schreibt unter unteren, die heute
weit verbreitete Vorstellung von der Unfruchtbarkeit des Doppeltarifs für die
Zwecke vou Hnndelsvertrngsverhandlungen beruhe im wesentlichen darauf, daß
ohne weiteres das System der ausschließlichen Wahl zwischen Maximal- und
Minimalsatz vorausgesetzt wird. In wesentlich unteren Licht erscheine das
System aber, "wenn der Griff nach jedem beliebigen Zwischensatz, der inner¬
halb des Maximums und Minimums liegt, zulässig ist." Unter dieser und
der wettern Voraussetzung, daß der Unterschied zwischen Maximal- und Miuimal-
sätzen groß sei, erscheine bei unbefangner Betrachtung das System des Doppel¬
tarifs als "eine beachtenswerte Möglichkeit angemessener Rüstung für Handels-
vertragsverhaudluugen." Also wieder ein andres Bild, das den Doppeltarif
schmackhaft machen soll. Herr van der Borght pries ihn, wie wir gesehen
haben, nur uuter der Voraussetzung an, daß die Mindestsätze überhaupt nicht
im Ernst als Mindestsätze respektiert würden. Die Herren sollten sich doch
wirklich erst selbst darüber klar werden, was sie eigentlich wollen, ehe sie der
praktischen Handelspolitik des Reichs solche "Neuheiten" empfehlen. Die Be¬
schränkung des Doppeltarifs auf die Getreidezölle nimmt Mayr als Schön¬
heitsfehler schließlich in den Kauf, obgleich er seiue möglichst allgemeine An¬
wendung vorziehen würde. Wie er wissenschaftlich die gleichzeitige Existenz
eines "Mindestmaßes als unentbehrlichen Z>ollschutzes" und eines Mnximalmaßes
dafür denkt -- womöglich noch mit großem Unterschied --, ist uns nicht klar.
Die .Komparation von "unentbehrlich" hat doch begrifflich keinen Sinn. Es wird
für den Logiker ganz lehrreich werden, den Reichstag über den unentbehrlichen,
uncntbehrlichern und unentbehrlichsten Schutzzoll debattieren zu hören. Auf den
weitern Inhalt der Mayrschen Schrift einzugehn, versagen wir uns gern. Die


essen mißachtende, die Bedeutung der Landwirtschaft für das Gesamtwohl unter¬
schätzende Parteinahme meinen. Wer Conrads jahrzehntelanges agrarpolitisches
Arbeiten keimt, weiß, daß der Vorwurf objektiv das schroffste Gegenteil der
Wahrheit ist. Mayr stempelt sich dadurch selbst zum „Agrarier" in des
Wortes übelster Bedeutung. Und noch weniger schön ist es, wenn er Helfferichs
Stellung auf einige aus dem Zusammenhang herausgerissene Sätze seines neusten
Buchs über Handelspolitik hin kurzweg als Ausdruck „absoluten Mangels an
Heimatsinn und Nationalbewußtsein" denunziert. So konnte ein Mann wie
Mähr nur schreiben, wenn er die Wissenschaftlichkeit der Pnrteitendenz völlig
opferte. Im Sinne von Lorenz von Stein muß gegen ein solches Eingreifen
der Wissenschaft in den .Kampf um den Zolltarif die allerschürfste Verwahrung
eingelegt werden. Die angegriffnen Gelehrten werden hoffentlich die gebührende
Antwort nicht schuldig bleiben. Für uns hat die Art, wie Herr von Mayr
für das „Schutzzollsystem" im Sinne des Tnrifentwurfs Propaganda macht, nur
Interesse als ein neuer Beweis für die Güte der Sache, die so verteidigt wird.

Daß der Verfasser für das Doppeltarifsystem im allgemeinen und, für die
Minimalagrarzölle im Tarifgesetz im besondern eine Lanze bricht, kann nicht
überraschen. Wie ers thut, ist ein weiteres Zeugnis für die Unreife und dok¬
trinäre Willkürlich keit des akademischen Verlangens nach seiner Einführung in
die Zollpolitik des Deutschen Reichs. Mayr schreibt unter unteren, die heute
weit verbreitete Vorstellung von der Unfruchtbarkeit des Doppeltarifs für die
Zwecke vou Hnndelsvertrngsverhandlungen beruhe im wesentlichen darauf, daß
ohne weiteres das System der ausschließlichen Wahl zwischen Maximal- und
Minimalsatz vorausgesetzt wird. In wesentlich unteren Licht erscheine das
System aber, „wenn der Griff nach jedem beliebigen Zwischensatz, der inner¬
halb des Maximums und Minimums liegt, zulässig ist." Unter dieser und
der wettern Voraussetzung, daß der Unterschied zwischen Maximal- und Miuimal-
sätzen groß sei, erscheine bei unbefangner Betrachtung das System des Doppel¬
tarifs als „eine beachtenswerte Möglichkeit angemessener Rüstung für Handels-
vertragsverhaudluugen." Also wieder ein andres Bild, das den Doppeltarif
schmackhaft machen soll. Herr van der Borght pries ihn, wie wir gesehen
haben, nur uuter der Voraussetzung an, daß die Mindestsätze überhaupt nicht
im Ernst als Mindestsätze respektiert würden. Die Herren sollten sich doch
wirklich erst selbst darüber klar werden, was sie eigentlich wollen, ehe sie der
praktischen Handelspolitik des Reichs solche „Neuheiten" empfehlen. Die Be¬
schränkung des Doppeltarifs auf die Getreidezölle nimmt Mayr als Schön¬
heitsfehler schließlich in den Kauf, obgleich er seiue möglichst allgemeine An¬
wendung vorziehen würde. Wie er wissenschaftlich die gleichzeitige Existenz
eines „Mindestmaßes als unentbehrlichen Z>ollschutzes" und eines Mnximalmaßes
dafür denkt — womöglich noch mit großem Unterschied —, ist uns nicht klar.
Die .Komparation von „unentbehrlich" hat doch begrifflich keinen Sinn. Es wird
für den Logiker ganz lehrreich werden, den Reichstag über den unentbehrlichen,
uncntbehrlichern und unentbehrlichsten Schutzzoll debattieren zu hören. Auf den
weitern Inhalt der Mayrschen Schrift einzugehn, versagen wir uns gern. Die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/228>, abgerufen am 28.07.2024.