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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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wie entstehn Pfcmdbriefm'rbände?

kommen müsse, daß die Stadt Düsseldorf selbst aber daraus nicht für sich
Gewinn ziehn dürfe. Daß man diese Anstalt aber als eine rein städtische und
nicht als eine korporative wie das Berliner Pfandbricfinstitnt hat entsteh"
lassen, muß beklagt werden. Denn dieser Fehler wird und muß sich früher
oder später einmal zum. Schaden der Stadt Düsseldorf rächen und wird der
Anstalt selbst dauernd eher zum Nachteil als zum Vorteil gereichen. Nebenbei
sei noch bemerkt, daß die Hypothekenanstalt der Stadt Düsseldorf nicht Pfand¬
briefe, sondern einfach städtische Schuldverschreibungen in der Höhe der be-
liehcnen Hypotheken ausgiebt.

Solche -- auf eine Stadt -- beschränkte Hypothekenanstalten werden
selten für die Grundbesitzer das Geld so billig zu verschaffen vermögen wie
Anstalten oder Pfandbriefverbände, die einen großen Bezirk umfassen, und
deren Pfandbriefe nicht bloß in einer Stadt oder auf den Börsen einer Provinz
gehandelt werden, sondern im ganzen Reiche willige Käufer finden. Die land¬
schaftlichen Pfandbriefe sind gerade dadurch im Kurse günstig gestiegen, daß
durch Schaffung der Zentrallandschaft 1873 ein Jnhaberpapicr slandschaftliche
Zentralpfandbriefe) geschaffen worden ist, das nicht bloß in Deutschland, sondern
auch im Auslande begehrt und gehandelt wird. Deshalb ist mich die Han-
növersche Landeskreditanstalt wegen des Kredits der Gemeinden am Platze,
da diese in Hannover nicht nötig haben, um Darlehen aufzunehmen, eigne
Schuldverschreibungen (Obligationen) auszugeben oder sich an die Hypotheken¬
banken zu wenden, sondern das die Landcskreditanstalt auf eigne Rechnung für
die Gemeinden besorgt, die es wünschen. Denn die Obligationen einzelner
Städte sind gerade deshalb oft im Kurse niedrig, weil zu wenig davon vor¬
handen sind, sodnß man sie nicht immer an einer Börse haben kann und auch
nicht immer sosort einen Käufer findet. Das Kapital und der Handel wenden
sich eben mit Vorliebe solchen Papieren zu, die in ausgiebiger Masse vor¬
handen sind, sodaß ein ständiger Handel darin vor sich geht. Deshalb haben
much mit Recht die Satzungen der Hannoverschen Landeskreditanstalt von 1842
weitschanend in ihrem letzten § t>4 eine Vereinigung der Anstalt mit den han-
növerschen ritterschaftlichen Kreditvereinen vorgesehen. Eine solche Bereinigung
ist noch nicht geschehn. Ja die drei ritterschaftlichen Kreditvereine Hannovers
haben sich noch nicht einmal zur Herausgabe eines gemeinsamen Jnhabcrpnpiers
entschließen können! Wenn also im Vorhergehenden gesagt ist, daß die Pfand-
briefverbändc für die Hänser der Städte zunächst provinzialweise ins Leben
gerufen werden mögen, so soll damit nicht ihrer spätern Bereinigung zu einem
Zentralpfandbriefvcrbnnd entgegentreten werden, sondern im Gegenteil müßte
dies von vornherein ins Auge gefaßt und angestrebt werden, es wird dann
später leichter zu erreichen sein.

Der Zweck dieser Ausführungen war, ans eine Gesundung unsers Real¬
kredits hinzuwirken, damit er fähig gemacht werde, auch Not- und Kriegsjahre
zu bestehn. Unser ganzes Kreditwesen -- nicht bloß das des Realkredits --
ist auf Notstände und anhaltende Kriegsjahre überhaupt nicht zugeschnitten.


wie entstehn Pfcmdbriefm'rbände?

kommen müsse, daß die Stadt Düsseldorf selbst aber daraus nicht für sich
Gewinn ziehn dürfe. Daß man diese Anstalt aber als eine rein städtische und
nicht als eine korporative wie das Berliner Pfandbricfinstitnt hat entsteh»
lassen, muß beklagt werden. Denn dieser Fehler wird und muß sich früher
oder später einmal zum. Schaden der Stadt Düsseldorf rächen und wird der
Anstalt selbst dauernd eher zum Nachteil als zum Vorteil gereichen. Nebenbei
sei noch bemerkt, daß die Hypothekenanstalt der Stadt Düsseldorf nicht Pfand¬
briefe, sondern einfach städtische Schuldverschreibungen in der Höhe der be-
liehcnen Hypotheken ausgiebt.

Solche — auf eine Stadt — beschränkte Hypothekenanstalten werden
selten für die Grundbesitzer das Geld so billig zu verschaffen vermögen wie
Anstalten oder Pfandbriefverbände, die einen großen Bezirk umfassen, und
deren Pfandbriefe nicht bloß in einer Stadt oder auf den Börsen einer Provinz
gehandelt werden, sondern im ganzen Reiche willige Käufer finden. Die land¬
schaftlichen Pfandbriefe sind gerade dadurch im Kurse günstig gestiegen, daß
durch Schaffung der Zentrallandschaft 1873 ein Jnhaberpapicr slandschaftliche
Zentralpfandbriefe) geschaffen worden ist, das nicht bloß in Deutschland, sondern
auch im Auslande begehrt und gehandelt wird. Deshalb ist mich die Han-
növersche Landeskreditanstalt wegen des Kredits der Gemeinden am Platze,
da diese in Hannover nicht nötig haben, um Darlehen aufzunehmen, eigne
Schuldverschreibungen (Obligationen) auszugeben oder sich an die Hypotheken¬
banken zu wenden, sondern das die Landcskreditanstalt auf eigne Rechnung für
die Gemeinden besorgt, die es wünschen. Denn die Obligationen einzelner
Städte sind gerade deshalb oft im Kurse niedrig, weil zu wenig davon vor¬
handen sind, sodnß man sie nicht immer an einer Börse haben kann und auch
nicht immer sosort einen Käufer findet. Das Kapital und der Handel wenden
sich eben mit Vorliebe solchen Papieren zu, die in ausgiebiger Masse vor¬
handen sind, sodaß ein ständiger Handel darin vor sich geht. Deshalb haben
much mit Recht die Satzungen der Hannoverschen Landeskreditanstalt von 1842
weitschanend in ihrem letzten § t>4 eine Vereinigung der Anstalt mit den han-
növerschen ritterschaftlichen Kreditvereinen vorgesehen. Eine solche Bereinigung
ist noch nicht geschehn. Ja die drei ritterschaftlichen Kreditvereine Hannovers
haben sich noch nicht einmal zur Herausgabe eines gemeinsamen Jnhabcrpnpiers
entschließen können! Wenn also im Vorhergehenden gesagt ist, daß die Pfand-
briefverbändc für die Hänser der Städte zunächst provinzialweise ins Leben
gerufen werden mögen, so soll damit nicht ihrer spätern Bereinigung zu einem
Zentralpfandbriefvcrbnnd entgegentreten werden, sondern im Gegenteil müßte
dies von vornherein ins Auge gefaßt und angestrebt werden, es wird dann
später leichter zu erreichen sein.

Der Zweck dieser Ausführungen war, ans eine Gesundung unsers Real¬
kredits hinzuwirken, damit er fähig gemacht werde, auch Not- und Kriegsjahre
zu bestehn. Unser ganzes Kreditwesen — nicht bloß das des Realkredits —
ist auf Notstände und anhaltende Kriegsjahre überhaupt nicht zugeschnitten.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/611>, abgerufen am 24.06.2024.