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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Reformen der amtliche" Statistik

vorhanden sei und die gewünschte gründlichere Pflege der Arbeiterstatistik
rasch bewirkt werden könne. Ebenso liege es nahe, falls eine Reichshandels-
stellc jemals als amtliche Stelle in Betracht gezogen werden sollte, diese dem
Statistischen Amt anzugliedern, das jetzt schon in weitem Maße,von der Gro߬
industrie und dem Großhandel als Auskunftsstelle benutzt werde. Außerdem
sei erwägenswert, ob nicht die Thatsache eines nunmehr einheitlichen bürgerlichen
Rechts im Reich zur Erweiterung der Justizstatistik, namentlich auch zu einer
Reichsstatistik über den Grundstückverkehr, über die Snbhastationen usw. be¬
nutzt werden könnte und sollte. Ähnliches gelte angesichts der Zunahme der
öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen für die Einrichtung einer Reichsstatistik
über Arbeitsvermittlung und angesichts der festgesetzt im Vordergrund stehenden
Arbeiterfragen mit der Herstellung eines Organs, das der englischen I^pour
6gMtt>ö oder dem französischen öullstin as l'okllvv <in tiAViul oder der öster¬
reichischen "Sozialen Rundschau" entspreche.

Zugestimmt muß zunächst dem werden, was der Verfasser hier über die
vielbesprochue "deutsche Produktionsstatistik" sagt. Hier handelte es sich um eine
statistische Arbeit im eigensten Sinne des Worts, die vollkommen im Rahmen der
bisherigen Thätigkeit des Statistischen Amts lag. Auch den übrigen Anregungen
Zahns wird man zustimmen können, freilich unter dem sehr wichtigen, grund¬
sätzlichen, wohl auch von ihm gemachten Vorbehalt, daß das Statistische Amt des
Reichs mit nichts weiter befaßt wird als mit wirklicher Statistik. "Die amt¬
liche Statistik hat nichts zu verwalten, sondern nur der Verwaltung zu dienen,"
schrieb H. von Scheel, der verdienstvolle Leiter des Kaiserlichen Statistischen
Amts, 1898 in Schönbergs Handbuch. Zu einem "Arbeitsamt," das etwas
verwaltet, sollte mau das statistische Reichsamt niemals machen wollen, und
zu einem "Amt für Arbeiterstatistik" oder "Sozialstatistik," so weit die Reichs¬
regierung eine solche für ihre Zwecke braucht und sie nicht schon in einer für
diese Zwecke geeigneten Form von Verwaltungsstellen des Reichs oder der
Einzelstaaten erhält, deren Spezialgebiet dergleichen Fragen sind (Arbeiter-
versicherungsamt, Gewerbeinspektion n. dergl.), braucht es nicht erst gemacht zu
werden; das ist es seiner Anlage nach schon jetzt gewesen, denn so ist doch die
Dienstanweisung für das Kaiserliche Statistische Amt vom 20. Juni 1872
aufzufassen, wenn sie als Aufgabe des Amts bezeichnet: "1. das auf Grund
von Gesetzen oder auf Anordnung des Reichskanzlers für die Reichsstatistik
zu liefernde Material zu sammeln, zu prüfen, technisch und wissenschaftlich zu
bearbeiten und die Ergebnisse geeignetenfnlls zu veröffentlichen," und "2. auf
Anordnung des Reichskanzlers statistische Nachweisungen aufzustelle" und über
statistische Fragen gutachtlich zu berichten."

Die Zwecke, zu denen der Staat überhaupt, also auch das Reich, statistische
Daten brauche, formuliert H. von Scheel a. a. O. folgendermaßen: 1. zur be¬
ständigen Kontrolle der Wirkungen von Gesetzen und Verwaltungsmaßregeln;
2. zur beständigen Beobachtung der Bewegungen im Volksleben, insbesondre
der Volkswirtschaft, die gegebnenfalls das Eingreifen der Verwaltung erheischen;


Reformen der amtliche» Statistik

vorhanden sei und die gewünschte gründlichere Pflege der Arbeiterstatistik
rasch bewirkt werden könne. Ebenso liege es nahe, falls eine Reichshandels-
stellc jemals als amtliche Stelle in Betracht gezogen werden sollte, diese dem
Statistischen Amt anzugliedern, das jetzt schon in weitem Maße,von der Gro߬
industrie und dem Großhandel als Auskunftsstelle benutzt werde. Außerdem
sei erwägenswert, ob nicht die Thatsache eines nunmehr einheitlichen bürgerlichen
Rechts im Reich zur Erweiterung der Justizstatistik, namentlich auch zu einer
Reichsstatistik über den Grundstückverkehr, über die Snbhastationen usw. be¬
nutzt werden könnte und sollte. Ähnliches gelte angesichts der Zunahme der
öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen für die Einrichtung einer Reichsstatistik
über Arbeitsvermittlung und angesichts der festgesetzt im Vordergrund stehenden
Arbeiterfragen mit der Herstellung eines Organs, das der englischen I^pour
6gMtt>ö oder dem französischen öullstin as l'okllvv <in tiAViul oder der öster¬
reichischen „Sozialen Rundschau" entspreche.

Zugestimmt muß zunächst dem werden, was der Verfasser hier über die
vielbesprochue „deutsche Produktionsstatistik" sagt. Hier handelte es sich um eine
statistische Arbeit im eigensten Sinne des Worts, die vollkommen im Rahmen der
bisherigen Thätigkeit des Statistischen Amts lag. Auch den übrigen Anregungen
Zahns wird man zustimmen können, freilich unter dem sehr wichtigen, grund¬
sätzlichen, wohl auch von ihm gemachten Vorbehalt, daß das Statistische Amt des
Reichs mit nichts weiter befaßt wird als mit wirklicher Statistik. „Die amt¬
liche Statistik hat nichts zu verwalten, sondern nur der Verwaltung zu dienen,"
schrieb H. von Scheel, der verdienstvolle Leiter des Kaiserlichen Statistischen
Amts, 1898 in Schönbergs Handbuch. Zu einem „Arbeitsamt," das etwas
verwaltet, sollte mau das statistische Reichsamt niemals machen wollen, und
zu einem „Amt für Arbeiterstatistik" oder „Sozialstatistik," so weit die Reichs¬
regierung eine solche für ihre Zwecke braucht und sie nicht schon in einer für
diese Zwecke geeigneten Form von Verwaltungsstellen des Reichs oder der
Einzelstaaten erhält, deren Spezialgebiet dergleichen Fragen sind (Arbeiter-
versicherungsamt, Gewerbeinspektion n. dergl.), braucht es nicht erst gemacht zu
werden; das ist es seiner Anlage nach schon jetzt gewesen, denn so ist doch die
Dienstanweisung für das Kaiserliche Statistische Amt vom 20. Juni 1872
aufzufassen, wenn sie als Aufgabe des Amts bezeichnet: „1. das auf Grund
von Gesetzen oder auf Anordnung des Reichskanzlers für die Reichsstatistik
zu liefernde Material zu sammeln, zu prüfen, technisch und wissenschaftlich zu
bearbeiten und die Ergebnisse geeignetenfnlls zu veröffentlichen," und „2. auf
Anordnung des Reichskanzlers statistische Nachweisungen aufzustelle» und über
statistische Fragen gutachtlich zu berichten."

Die Zwecke, zu denen der Staat überhaupt, also auch das Reich, statistische
Daten brauche, formuliert H. von Scheel a. a. O. folgendermaßen: 1. zur be¬
ständigen Kontrolle der Wirkungen von Gesetzen und Verwaltungsmaßregeln;
2. zur beständigen Beobachtung der Bewegungen im Volksleben, insbesondre
der Volkswirtschaft, die gegebnenfalls das Eingreifen der Verwaltung erheischen;


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/116>, abgerufen am 26.06.2024.