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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Artikel 1V9 die Art und Weise, wie die Kriegsbeute verteilt werden solle, aus¬
drücklich ordne, das Recht des Benteinachens also anerkenne. Es sei aber äußerst
wünschenswert, daß hier eine Änderung in der Gesetzgebung eintrete, denn der
gesetzlich anerkannte Brauch des Bentemachens vertrüge sich nicht mehr mit den
Anschauungen der Gegenwart, Heutzutage würden die Kriege nicht mehr geführt,
um sich zu bereichern; nicht einmal das Nationalvermögen solle dadurch vermehrt
werden, und ebensowenig sollen die Museen mit Kunstschätzen bereichert werden.
Man bekriegt sich heute, heißt es weiter, nur der Notwendigkeit gehorchend, aus
moralischen Gründen oder zur Wahrung der eignen Sicherheit. Man kann von
dem Besiegten höchstens eine Entschädigung für die eignen Kriegskosten verlangen,
"Die Truppen zur Plünderung veranlassen, ist ein Anachronismus, wenn man den
Krieg lediglich als eine Art von internationaler Polizei auffaßt, der nichts zu
thun hat mit Raub, Plünderung und allen den Vergewaltigungen, die die Kriege
des Mittelalters kennzeichneten. Erbeutete Gegenstände können nur als Abzahlung
auf die künftige Kriegskosteneutschädiguug betrachtet werden, dürfen aber nicht als
Prämie an die Soldaten ausgegeben werden, die die Beute gemacht haben, . . ,
Es hieße die Aufgabe der militärischen Macht eines Landes herabsetzen, wenn man
sie zu andern Zwecken verwenden wolle, als zur Bestrafung begangner Verbrechen,
der Ausgleichung begangnen Unrechts oder zur Herstellung von Sicherheitsmnß-
rcgeln. Für Fragen der Ehre und der Würde betreten jetzt die Nationen die
Arena und opfern dort ihr Blut, nicht für materielle Interessen. Es geschieht,
wenn ihre Existenz bedroht oder ihre Unabhängigkeit gefährdet ist, nicht aber,
wenn sie ihr Lnndergcbiet vergrößern oder ihre Staatskasse füllen wollen."

Besonders hervorheben möchten wir den Schluß dieser Erörterungen der
?!Aueo militsiiv, weil dieser uns ganz besonders charakteristisch und "echt fran¬
zösisch" erscheint. Es heißt du nämlich: "Namentlich in Frankreich ist dieses Selbst¬
gefühl der Militärpersonen sehr empfindlich in allem, was die Geldfrage betrifft,
und gegenüber allen, die Geld in Empfang nehmen. Die Uneigennützigkeit wird
von Offizieren wie Soldaten als eine der ersten Tugenden betrachtet, die sie er¬
weisen sollen. , , der Empfang von Sold, von Kapitulationsprämien usw. ist ganz
selbstverständlich und unvermeidlich, aber was man bei uns nicht kennt, das ist,
daß man, wie in England, nnter der Form außerordentlicher Belohnungen, Dota¬
tionen verteilt, sodaß die Sieger einen pekuniären Gewinn aus dem Kriege ziehn,
der dadurch zu einem kaufmännischen Geschäfte wird."

Das klingt nun gewiß alles sehr schön und gut, aber es erscheint doch min¬
destens unvorsichtig, aus diese Weise historische Erinnerungen heraufzubeschwören.
Abgesehen von den Kriegen Napoleons I,, die doch auch nicht dem Mittelalter an¬
gehören, und die bekanntlich Frankreich mit Kunst- und andern Schätzen bereicherten,
den einzelnen siegreichen Heerführer aber mit reichen Dotationen an Geld und
Grundbesitz bedachten, ist es bekannt, daß beispielsweise die mexikanische Expedition
reich an Beute aller Art auch für einzelne Persönlichkeiten war. Viel näher -- in
jeder Hinsicht -- liegt aber das Beispiel des Generals Cousin-Montauban, der im
Jahre 1860 das französische Expeditionskorps in China befehligte. Er erfocht am
21. September gemeinsam mit den Engländern den Sieg über die Chinesen bei
Palikao und machte sich berühmt oder berüchtigt durch die schamlose Plünderung
des kaiserlichen Svmmerpalastes, Er erhielt den Titel eines Grafen von Palikao,
und Napoleon wollte ihm eine Dotation von jährlich 50000 Franken zuerkennen.
Dies lehnte der gesetzgebende Körper wegen der Plünderung ab; er wurde aber
durch eine einmalige Zahlung von 000000 Franken aus der chinesischen Kriegs-
entschcidignng schadlos gehalten Hier findet man also eine systematische Plünderung
und Dotation, ohne daß die französische "Uneigennützigkett" das geringste Bedenken


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Artikel 1V9 die Art und Weise, wie die Kriegsbeute verteilt werden solle, aus¬
drücklich ordne, das Recht des Benteinachens also anerkenne. Es sei aber äußerst
wünschenswert, daß hier eine Änderung in der Gesetzgebung eintrete, denn der
gesetzlich anerkannte Brauch des Bentemachens vertrüge sich nicht mehr mit den
Anschauungen der Gegenwart, Heutzutage würden die Kriege nicht mehr geführt,
um sich zu bereichern; nicht einmal das Nationalvermögen solle dadurch vermehrt
werden, und ebensowenig sollen die Museen mit Kunstschätzen bereichert werden.
Man bekriegt sich heute, heißt es weiter, nur der Notwendigkeit gehorchend, aus
moralischen Gründen oder zur Wahrung der eignen Sicherheit. Man kann von
dem Besiegten höchstens eine Entschädigung für die eignen Kriegskosten verlangen,
„Die Truppen zur Plünderung veranlassen, ist ein Anachronismus, wenn man den
Krieg lediglich als eine Art von internationaler Polizei auffaßt, der nichts zu
thun hat mit Raub, Plünderung und allen den Vergewaltigungen, die die Kriege
des Mittelalters kennzeichneten. Erbeutete Gegenstände können nur als Abzahlung
auf die künftige Kriegskosteneutschädiguug betrachtet werden, dürfen aber nicht als
Prämie an die Soldaten ausgegeben werden, die die Beute gemacht haben, . . ,
Es hieße die Aufgabe der militärischen Macht eines Landes herabsetzen, wenn man
sie zu andern Zwecken verwenden wolle, als zur Bestrafung begangner Verbrechen,
der Ausgleichung begangnen Unrechts oder zur Herstellung von Sicherheitsmnß-
rcgeln. Für Fragen der Ehre und der Würde betreten jetzt die Nationen die
Arena und opfern dort ihr Blut, nicht für materielle Interessen. Es geschieht,
wenn ihre Existenz bedroht oder ihre Unabhängigkeit gefährdet ist, nicht aber,
wenn sie ihr Lnndergcbiet vergrößern oder ihre Staatskasse füllen wollen."

Besonders hervorheben möchten wir den Schluß dieser Erörterungen der
?!Aueo militsiiv, weil dieser uns ganz besonders charakteristisch und „echt fran¬
zösisch" erscheint. Es heißt du nämlich: „Namentlich in Frankreich ist dieses Selbst¬
gefühl der Militärpersonen sehr empfindlich in allem, was die Geldfrage betrifft,
und gegenüber allen, die Geld in Empfang nehmen. Die Uneigennützigkeit wird
von Offizieren wie Soldaten als eine der ersten Tugenden betrachtet, die sie er¬
weisen sollen. , , der Empfang von Sold, von Kapitulationsprämien usw. ist ganz
selbstverständlich und unvermeidlich, aber was man bei uns nicht kennt, das ist,
daß man, wie in England, nnter der Form außerordentlicher Belohnungen, Dota¬
tionen verteilt, sodaß die Sieger einen pekuniären Gewinn aus dem Kriege ziehn,
der dadurch zu einem kaufmännischen Geschäfte wird."

Das klingt nun gewiß alles sehr schön und gut, aber es erscheint doch min¬
destens unvorsichtig, aus diese Weise historische Erinnerungen heraufzubeschwören.
Abgesehen von den Kriegen Napoleons I,, die doch auch nicht dem Mittelalter an¬
gehören, und die bekanntlich Frankreich mit Kunst- und andern Schätzen bereicherten,
den einzelnen siegreichen Heerführer aber mit reichen Dotationen an Geld und
Grundbesitz bedachten, ist es bekannt, daß beispielsweise die mexikanische Expedition
reich an Beute aller Art auch für einzelne Persönlichkeiten war. Viel näher — in
jeder Hinsicht — liegt aber das Beispiel des Generals Cousin-Montauban, der im
Jahre 1860 das französische Expeditionskorps in China befehligte. Er erfocht am
21. September gemeinsam mit den Engländern den Sieg über die Chinesen bei
Palikao und machte sich berühmt oder berüchtigt durch die schamlose Plünderung
des kaiserlichen Svmmerpalastes, Er erhielt den Titel eines Grafen von Palikao,
und Napoleon wollte ihm eine Dotation von jährlich 50000 Franken zuerkennen.
Dies lehnte der gesetzgebende Körper wegen der Plünderung ab; er wurde aber
durch eine einmalige Zahlung von 000000 Franken aus der chinesischen Kriegs-
entschcidignng schadlos gehalten Hier findet man also eine systematische Plünderung
und Dotation, ohne daß die französische „Uneigennützigkett" das geringste Bedenken


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[0103] Maßgebliches und Unmaßgebliches Artikel 1V9 die Art und Weise, wie die Kriegsbeute verteilt werden solle, aus¬ drücklich ordne, das Recht des Benteinachens also anerkenne. Es sei aber äußerst wünschenswert, daß hier eine Änderung in der Gesetzgebung eintrete, denn der gesetzlich anerkannte Brauch des Bentemachens vertrüge sich nicht mehr mit den Anschauungen der Gegenwart, Heutzutage würden die Kriege nicht mehr geführt, um sich zu bereichern; nicht einmal das Nationalvermögen solle dadurch vermehrt werden, und ebensowenig sollen die Museen mit Kunstschätzen bereichert werden. Man bekriegt sich heute, heißt es weiter, nur der Notwendigkeit gehorchend, aus moralischen Gründen oder zur Wahrung der eignen Sicherheit. Man kann von dem Besiegten höchstens eine Entschädigung für die eignen Kriegskosten verlangen, „Die Truppen zur Plünderung veranlassen, ist ein Anachronismus, wenn man den Krieg lediglich als eine Art von internationaler Polizei auffaßt, der nichts zu thun hat mit Raub, Plünderung und allen den Vergewaltigungen, die die Kriege des Mittelalters kennzeichneten. Erbeutete Gegenstände können nur als Abzahlung auf die künftige Kriegskosteneutschädiguug betrachtet werden, dürfen aber nicht als Prämie an die Soldaten ausgegeben werden, die die Beute gemacht haben, . . , Es hieße die Aufgabe der militärischen Macht eines Landes herabsetzen, wenn man sie zu andern Zwecken verwenden wolle, als zur Bestrafung begangner Verbrechen, der Ausgleichung begangnen Unrechts oder zur Herstellung von Sicherheitsmnß- rcgeln. Für Fragen der Ehre und der Würde betreten jetzt die Nationen die Arena und opfern dort ihr Blut, nicht für materielle Interessen. Es geschieht, wenn ihre Existenz bedroht oder ihre Unabhängigkeit gefährdet ist, nicht aber, wenn sie ihr Lnndergcbiet vergrößern oder ihre Staatskasse füllen wollen." Besonders hervorheben möchten wir den Schluß dieser Erörterungen der ?!Aueo militsiiv, weil dieser uns ganz besonders charakteristisch und „echt fran¬ zösisch" erscheint. Es heißt du nämlich: „Namentlich in Frankreich ist dieses Selbst¬ gefühl der Militärpersonen sehr empfindlich in allem, was die Geldfrage betrifft, und gegenüber allen, die Geld in Empfang nehmen. Die Uneigennützigkeit wird von Offizieren wie Soldaten als eine der ersten Tugenden betrachtet, die sie er¬ weisen sollen. , , der Empfang von Sold, von Kapitulationsprämien usw. ist ganz selbstverständlich und unvermeidlich, aber was man bei uns nicht kennt, das ist, daß man, wie in England, nnter der Form außerordentlicher Belohnungen, Dota¬ tionen verteilt, sodaß die Sieger einen pekuniären Gewinn aus dem Kriege ziehn, der dadurch zu einem kaufmännischen Geschäfte wird." Das klingt nun gewiß alles sehr schön und gut, aber es erscheint doch min¬ destens unvorsichtig, aus diese Weise historische Erinnerungen heraufzubeschwören. Abgesehen von den Kriegen Napoleons I,, die doch auch nicht dem Mittelalter an¬ gehören, und die bekanntlich Frankreich mit Kunst- und andern Schätzen bereicherten, den einzelnen siegreichen Heerführer aber mit reichen Dotationen an Geld und Grundbesitz bedachten, ist es bekannt, daß beispielsweise die mexikanische Expedition reich an Beute aller Art auch für einzelne Persönlichkeiten war. Viel näher — in jeder Hinsicht — liegt aber das Beispiel des Generals Cousin-Montauban, der im Jahre 1860 das französische Expeditionskorps in China befehligte. Er erfocht am 21. September gemeinsam mit den Engländern den Sieg über die Chinesen bei Palikao und machte sich berühmt oder berüchtigt durch die schamlose Plünderung des kaiserlichen Svmmerpalastes, Er erhielt den Titel eines Grafen von Palikao, und Napoleon wollte ihm eine Dotation von jährlich 50000 Franken zuerkennen. Dies lehnte der gesetzgebende Körper wegen der Plünderung ab; er wurde aber durch eine einmalige Zahlung von 000000 Franken aus der chinesischen Kriegs- entschcidignng schadlos gehalten Hier findet man also eine systematische Plünderung und Dotation, ohne daß die französische „Uneigennützigkett" das geringste Bedenken

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/103>, abgerufen am 03.07.2024.