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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Der kaiserliche Schulerlaß und die Aussichten des humanistischen Gymnasiums

wirklichen, wird es noch vieler Arbeit im Unterrichtsministerium und in den
Schulen bedürfen, aber die Grundzüge stehn nunmehr fest.

An der Spitze steht der einschneidende Satz: "Auszugehn ist davon, daß
das Gymnasium, das Realgymnasium und die Oberrealschule in der Erziehung
zu einer allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig (nämlich "bezüglich der Be¬
rechtigungen") anzusehen sind, und nur insofern eine Ergänzung erforderlich bleibt,
als es für manche Studien und Berufszweige besondrer Vorkenntnisse bedarf, deren
Vermittlung nicht, oder doch nicht in demselben Umfange, zu den Aufgaben jeder
Anstalt gehört. Demgemäß ist ans eine Ausdehnung der Berechtigungen der
realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen." Wie weit diese Ausdehnung der
"Berechtigungen" gehn soll, wird nicht gesagt und steht vermutlich noch nicht
einmal ganz fest. Das nächste, was die Realgymnasien verlangt haben, ist
von jeher die Zulassung ihrer Abiturienten zum Studium der Medizin ge¬
wesen; aber die Mehrzahl der ärztlichen Vereine, deren Stimme doch schwerer
ins Gewicht fällt als die begreiflichen Wünsche der realistischen Verfechter,
hat, teils weil sie eine Überfüllung des ärztlichen Berufs und eine Herab-
drückung seines Ansehens fürchtet, teils weil sie auch mit den Ergebnissen der
gymnasialen Vorbildung für das medizinische Studium zufrieden ist, ihre Zu
Stimmung zu dieser Erweiterung der Berechtigungen von deren Ausdehnung
auf alle andern Stndiengebiete abhängig gemacht. In der That, wenn die
Frage so gestellt wird, was der künftige Student des oder jenes "Fachs" an
Vorkenntnissen "braucht," und sich nicht darauf richtet, welche Bildungsmittel
am besten die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit entwickeln können, dann ist
nicht recht einzusehen, warum nicht auch der Jurist, da er doch das Griechische
für seinen Beruf viel weniger "braucht" als der Mediziner, dessen ganze Termi¬
nologie griechisch ist, mit der rcalgymnasiälen Vorbildung auskommen könnte.
Daß diese für die Theologie lind die altklnssische Philologie nicht zureicht, ist
selbstverständlich; aber gegen die Zulassung der Nealgymnnsiasten zum medizi¬
nischen und zum juristischen Studium ohne die bisher geforderte Ergänzungs-
prüfung läßt sich, wie die Dinge nun einmal liegen, nichts Stichhaltiges mehr
einwenden. Wie freilich ein Oberrealschüler seine für jene Fächer gewiß un¬
genügende Vorbildung ergänzen soll, ist eine andre Frage; es wird aber nicht
Sache der Schulmänner, sondern der Universitäten und der Behörden sein, zu er¬
wägen, welche Ergänzungen für ein bestimmtes Studium sie verlangen wollen,
und zu bestimmen, wie diese nachzuweisen sind. Für die Professoren wird es
nicht ganz bequem sein, mit Zuhörern verschiedner Vorbildung zu thu" zu
haben; aber schon bisher durften sie bei manchen Gruppen ihrer Zuhörer das
Griechische auch dann nicht mehr voraussetzen, wenn die Sache es an sich
forderte; und wenn sich diese Gruppen künftig erweitern sollten, so wird das
wenigstens keine grundsätzliche Neuerung sein.

Aus der Anerkennung der "Gleichwertigkeit" der drei neuuklassigen Schul¬
gattungen "in der Erziehung zu einer allgemeinen Geistesbildung" folgt "die
Möglichkeit, die Eigenart einer jeden kräftiger zu betonen." Niemand kann


Der kaiserliche Schulerlaß und die Aussichten des humanistischen Gymnasiums

wirklichen, wird es noch vieler Arbeit im Unterrichtsministerium und in den
Schulen bedürfen, aber die Grundzüge stehn nunmehr fest.

An der Spitze steht der einschneidende Satz: „Auszugehn ist davon, daß
das Gymnasium, das Realgymnasium und die Oberrealschule in der Erziehung
zu einer allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig (nämlich »bezüglich der Be¬
rechtigungen«) anzusehen sind, und nur insofern eine Ergänzung erforderlich bleibt,
als es für manche Studien und Berufszweige besondrer Vorkenntnisse bedarf, deren
Vermittlung nicht, oder doch nicht in demselben Umfange, zu den Aufgaben jeder
Anstalt gehört. Demgemäß ist ans eine Ausdehnung der Berechtigungen der
realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen." Wie weit diese Ausdehnung der
„Berechtigungen" gehn soll, wird nicht gesagt und steht vermutlich noch nicht
einmal ganz fest. Das nächste, was die Realgymnasien verlangt haben, ist
von jeher die Zulassung ihrer Abiturienten zum Studium der Medizin ge¬
wesen; aber die Mehrzahl der ärztlichen Vereine, deren Stimme doch schwerer
ins Gewicht fällt als die begreiflichen Wünsche der realistischen Verfechter,
hat, teils weil sie eine Überfüllung des ärztlichen Berufs und eine Herab-
drückung seines Ansehens fürchtet, teils weil sie auch mit den Ergebnissen der
gymnasialen Vorbildung für das medizinische Studium zufrieden ist, ihre Zu
Stimmung zu dieser Erweiterung der Berechtigungen von deren Ausdehnung
auf alle andern Stndiengebiete abhängig gemacht. In der That, wenn die
Frage so gestellt wird, was der künftige Student des oder jenes „Fachs" an
Vorkenntnissen „braucht," und sich nicht darauf richtet, welche Bildungsmittel
am besten die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit entwickeln können, dann ist
nicht recht einzusehen, warum nicht auch der Jurist, da er doch das Griechische
für seinen Beruf viel weniger „braucht" als der Mediziner, dessen ganze Termi¬
nologie griechisch ist, mit der rcalgymnasiälen Vorbildung auskommen könnte.
Daß diese für die Theologie lind die altklnssische Philologie nicht zureicht, ist
selbstverständlich; aber gegen die Zulassung der Nealgymnnsiasten zum medizi¬
nischen und zum juristischen Studium ohne die bisher geforderte Ergänzungs-
prüfung läßt sich, wie die Dinge nun einmal liegen, nichts Stichhaltiges mehr
einwenden. Wie freilich ein Oberrealschüler seine für jene Fächer gewiß un¬
genügende Vorbildung ergänzen soll, ist eine andre Frage; es wird aber nicht
Sache der Schulmänner, sondern der Universitäten und der Behörden sein, zu er¬
wägen, welche Ergänzungen für ein bestimmtes Studium sie verlangen wollen,
und zu bestimmen, wie diese nachzuweisen sind. Für die Professoren wird es
nicht ganz bequem sein, mit Zuhörern verschiedner Vorbildung zu thu» zu
haben; aber schon bisher durften sie bei manchen Gruppen ihrer Zuhörer das
Griechische auch dann nicht mehr voraussetzen, wenn die Sache es an sich
forderte; und wenn sich diese Gruppen künftig erweitern sollten, so wird das
wenigstens keine grundsätzliche Neuerung sein.

Aus der Anerkennung der „Gleichwertigkeit" der drei neuuklassigen Schul¬
gattungen „in der Erziehung zu einer allgemeinen Geistesbildung" folgt „die
Möglichkeit, die Eigenart einer jeden kräftiger zu betonen." Niemand kann


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[0162] Der kaiserliche Schulerlaß und die Aussichten des humanistischen Gymnasiums wirklichen, wird es noch vieler Arbeit im Unterrichtsministerium und in den Schulen bedürfen, aber die Grundzüge stehn nunmehr fest. An der Spitze steht der einschneidende Satz: „Auszugehn ist davon, daß das Gymnasium, das Realgymnasium und die Oberrealschule in der Erziehung zu einer allgemeinen Geistesbildung als gleichwertig (nämlich »bezüglich der Be¬ rechtigungen«) anzusehen sind, und nur insofern eine Ergänzung erforderlich bleibt, als es für manche Studien und Berufszweige besondrer Vorkenntnisse bedarf, deren Vermittlung nicht, oder doch nicht in demselben Umfange, zu den Aufgaben jeder Anstalt gehört. Demgemäß ist ans eine Ausdehnung der Berechtigungen der realistischen Anstalten Bedacht zu nehmen." Wie weit diese Ausdehnung der „Berechtigungen" gehn soll, wird nicht gesagt und steht vermutlich noch nicht einmal ganz fest. Das nächste, was die Realgymnasien verlangt haben, ist von jeher die Zulassung ihrer Abiturienten zum Studium der Medizin ge¬ wesen; aber die Mehrzahl der ärztlichen Vereine, deren Stimme doch schwerer ins Gewicht fällt als die begreiflichen Wünsche der realistischen Verfechter, hat, teils weil sie eine Überfüllung des ärztlichen Berufs und eine Herab- drückung seines Ansehens fürchtet, teils weil sie auch mit den Ergebnissen der gymnasialen Vorbildung für das medizinische Studium zufrieden ist, ihre Zu Stimmung zu dieser Erweiterung der Berechtigungen von deren Ausdehnung auf alle andern Stndiengebiete abhängig gemacht. In der That, wenn die Frage so gestellt wird, was der künftige Student des oder jenes „Fachs" an Vorkenntnissen „braucht," und sich nicht darauf richtet, welche Bildungsmittel am besten die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Arbeit entwickeln können, dann ist nicht recht einzusehen, warum nicht auch der Jurist, da er doch das Griechische für seinen Beruf viel weniger „braucht" als der Mediziner, dessen ganze Termi¬ nologie griechisch ist, mit der rcalgymnasiälen Vorbildung auskommen könnte. Daß diese für die Theologie lind die altklnssische Philologie nicht zureicht, ist selbstverständlich; aber gegen die Zulassung der Nealgymnnsiasten zum medizi¬ nischen und zum juristischen Studium ohne die bisher geforderte Ergänzungs- prüfung läßt sich, wie die Dinge nun einmal liegen, nichts Stichhaltiges mehr einwenden. Wie freilich ein Oberrealschüler seine für jene Fächer gewiß un¬ genügende Vorbildung ergänzen soll, ist eine andre Frage; es wird aber nicht Sache der Schulmänner, sondern der Universitäten und der Behörden sein, zu er¬ wägen, welche Ergänzungen für ein bestimmtes Studium sie verlangen wollen, und zu bestimmen, wie diese nachzuweisen sind. Für die Professoren wird es nicht ganz bequem sein, mit Zuhörern verschiedner Vorbildung zu thu» zu haben; aber schon bisher durften sie bei manchen Gruppen ihrer Zuhörer das Griechische auch dann nicht mehr voraussetzen, wenn die Sache es an sich forderte; und wenn sich diese Gruppen künftig erweitern sollten, so wird das wenigstens keine grundsätzliche Neuerung sein. Aus der Anerkennung der „Gleichwertigkeit" der drei neuuklassigen Schul¬ gattungen „in der Erziehung zu einer allgemeinen Geistesbildung" folgt „die Möglichkeit, die Eigenart einer jeden kräftiger zu betonen." Niemand kann

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/162>, abgerufen am 02.10.2024.