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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.

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Die Einrichtung eines öffentlichen Arbeitsnachweises durch die Postmistalten

Kosten für Personal, Räumlichkeiten, Beleuchtung, Heizung, Schreibmate¬
rialien usw. könnten der Post jährlich in Bauschvergütnngen erstattet werden,
ebenso die entstehenden Unkosten für Porto, Fernsprech- und Telegraphen-
gebühren. Ähnliche Bauschvergütungen werden schon jetzt von verschiednen
Staatsbehörden der PostVerwaltung ein Stelle des Portos für jede einzelne
Sendung gezahlt, und zwar auf Grund regelmäßiger statistischer Ermittlungen
über den Versendungsverkehr der beteiligten Behörden,

Bei der technischen Einrichtung der postalischen Arbeitsnachweise würden,
solange noch keine eignen Erfahrungen gesammelt sind, die bestehenden städtischen
Anstalten zu Grunde gelegt werden können. In den Städten, wo öffentliche
Arbeitsnachweise schon von den Gemeinden unterhalten werden, könnten sie
zum großen Teil ohne weiteres oder mit geringen Änderungen in den Betrieb
der Post übernommen werden. Auch würde es technisch zweckmäßig sein, den
Arbeitsnachweis zunächst auf die größer" Städte und vielleicht auf einzelne
Berufsklassen zu beschränken.

In kleinen Verhältnissen ist ein solcher Arbeitsnachweis dnrch die Post¬
anstalten schon vorhanden, nämlich in Luxemburg. Hier besteht ein Haupt¬
arbeitsnachweis siwurso ssvnÄÄö) für das ganze Land und örtliche Arbeits¬
nachweise (Koursen purtiouliörss), die nur den Geschäftsbereich der einzelnen
Postanstalten umfassen. An dem Dienst nehmen zweiundfünfzig Pvstcmstnlten
teil. Die Arbeitsaugebote und die Arbeitsgesuche sind mittels frankierter
Postkarten, die einen besondern Vordruck tragen, an das Postamt Luxemburg
Stadt oder an die betreffende Ortspostaustnlt zu richten; eine weitere Ge¬
bühr wird nicht erhoben. Die auf Grund der Anmeldungen aufgestellten
Listen der bourss gLnviÄls werden nicht bloß bei den 52 Postanstalten, sondern
auch bei den 1.01 Eisenbahnstationen des Landes veröffentlicht. Ferner werden
die Listen an jeden, Sonnabend in einer Auflage von 2180 Exemplaren um
die Hotels, Restaurants, Gastwirtschaften und Cafes des Landes verteilt. Die
Postanstalten erhalten täglich Berichtignngsbogen zu den Wochenliften. Im
Jahre 1897 wurden 420 Arbeitsgesuche und 2261 Angebote für 3420 Arbeiter
aufgenommen. Erledigt wurden 474 Arbeitsgesuche und 2390 Angebote für
3444 Arbeiter. Die Anmeldungen werden so lange veröffentlicht, bis sie mittels
(portofreier) Postkarte als erledigt bezeichnet werden.

Weshalb sollte eine Einrichtung, die sich in dem kleinen Lande offenbar
bewährt, nicht unter entsprechenden Änderungen unsern Verhältnissen angepaßt
werden können! Die Verbindung der Arbeitsnachweisanstalten, deren Geschäfts¬
betrieb im weitesten Umfange auf den Gebrauch unsrer modernen Verkehrs-
einrichtungen angewiesen ist, mit den Verkehrsnnstalten selbst erscheint in jedem
Falle glücklich gewählt, und ein Versuch damit kann nnr empfohlen werden.




Die Einrichtung eines öffentlichen Arbeitsnachweises durch die Postmistalten

Kosten für Personal, Räumlichkeiten, Beleuchtung, Heizung, Schreibmate¬
rialien usw. könnten der Post jährlich in Bauschvergütnngen erstattet werden,
ebenso die entstehenden Unkosten für Porto, Fernsprech- und Telegraphen-
gebühren. Ähnliche Bauschvergütungen werden schon jetzt von verschiednen
Staatsbehörden der PostVerwaltung ein Stelle des Portos für jede einzelne
Sendung gezahlt, und zwar auf Grund regelmäßiger statistischer Ermittlungen
über den Versendungsverkehr der beteiligten Behörden,

Bei der technischen Einrichtung der postalischen Arbeitsnachweise würden,
solange noch keine eignen Erfahrungen gesammelt sind, die bestehenden städtischen
Anstalten zu Grunde gelegt werden können. In den Städten, wo öffentliche
Arbeitsnachweise schon von den Gemeinden unterhalten werden, könnten sie
zum großen Teil ohne weiteres oder mit geringen Änderungen in den Betrieb
der Post übernommen werden. Auch würde es technisch zweckmäßig sein, den
Arbeitsnachweis zunächst auf die größer« Städte und vielleicht auf einzelne
Berufsklassen zu beschränken.

In kleinen Verhältnissen ist ein solcher Arbeitsnachweis dnrch die Post¬
anstalten schon vorhanden, nämlich in Luxemburg. Hier besteht ein Haupt¬
arbeitsnachweis siwurso ssvnÄÄö) für das ganze Land und örtliche Arbeits¬
nachweise (Koursen purtiouliörss), die nur den Geschäftsbereich der einzelnen
Postanstalten umfassen. An dem Dienst nehmen zweiundfünfzig Pvstcmstnlten
teil. Die Arbeitsaugebote und die Arbeitsgesuche sind mittels frankierter
Postkarten, die einen besondern Vordruck tragen, an das Postamt Luxemburg
Stadt oder an die betreffende Ortspostaustnlt zu richten; eine weitere Ge¬
bühr wird nicht erhoben. Die auf Grund der Anmeldungen aufgestellten
Listen der bourss gLnviÄls werden nicht bloß bei den 52 Postanstalten, sondern
auch bei den 1.01 Eisenbahnstationen des Landes veröffentlicht. Ferner werden
die Listen an jeden, Sonnabend in einer Auflage von 2180 Exemplaren um
die Hotels, Restaurants, Gastwirtschaften und Cafes des Landes verteilt. Die
Postanstalten erhalten täglich Berichtignngsbogen zu den Wochenliften. Im
Jahre 1897 wurden 420 Arbeitsgesuche und 2261 Angebote für 3420 Arbeiter
aufgenommen. Erledigt wurden 474 Arbeitsgesuche und 2390 Angebote für
3444 Arbeiter. Die Anmeldungen werden so lange veröffentlicht, bis sie mittels
(portofreier) Postkarte als erledigt bezeichnet werden.

Weshalb sollte eine Einrichtung, die sich in dem kleinen Lande offenbar
bewährt, nicht unter entsprechenden Änderungen unsern Verhältnissen angepaßt
werden können! Die Verbindung der Arbeitsnachweisanstalten, deren Geschäfts¬
betrieb im weitesten Umfange auf den Gebrauch unsrer modernen Verkehrs-
einrichtungen angewiesen ist, mit den Verkehrsnnstalten selbst erscheint in jedem
Falle glücklich gewählt, und ein Versuch damit kann nnr empfohlen werden.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_291076/242>, abgerufen am 26.06.2024.