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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

werden weder preußische noch bayrische, weder welfische, noch lippischc, noch reußische
Nörgeleien und Reservatrechte fortan etwas ändern.

Bei nüchterner Überlegung können wir mit dein praktischen Ergebnis der
Flottenkampagne sehr zufrieden sein. Es ist erreicht, was jetzt erreicht werden
mußte, Die Schlachtflotte, bis vor kurzem der streitigste Punkt, ist genau uach
dem Negieruugseutwurf bewilligt worden. Abgekehrt ist dagegen die Vermehrung
der Anslcmdsflotte um fünf große und fünf kleine Kreuzer und weitere zwei große
und zwei kleine Kreuzer in der Materialreserve. Da die Negierung selbst vor
1906 nicht mit dem Bau der neuen Auslandsschiffe beginnen zu können glaubt,
ist ihr Abstrich vorläufig belanglos. Aber er ist ganz besonders thöricht. Gerade
die Vermehrung der Auslandsflotte wird sich in den nächsten fünf Jahren als so
unmittelbar und unabweisbar notwenig aufdrängen, daß kein Reichstag es wagen
wird, den darauf abzielenden Anträgen der Negierung ernsthaft Widerstand zu
leisten. Die Gedankenlosigkeit und die innere UnHaltbarkeit der anch von den Mehr-
heitspartcieu unter ultramontaner Führung parteitaktisch für angezeigt gehaltnen,
wenigstens teilweis ablehnenden Stellung gegen eine Flottenvermehrung, die mit
Anspannung unsrer ganzen Leistungsfähigkeit durchgeführt werden müßte, werden durch
nichts besser bezeichnet als durch die plötzliche, ohne jede Begründung gelassene
Bekehrung der Reichstagsmehrheit von der Auslands- zur Schlachtflottenfreundschaft.
Jedes Wort darüber thäte diesem Parlamentsspiel zu viel Ehre an. Sorgen wir
nur nach Kräften dafür, daß es in Zukunft anders wird, daß der Reichstag deu
Beruf bekommt, das Geschäft des Deutschen Reichs und nicht das der Parteien zu
besorgen.

Von irgend welchen "Bindungen," wie sie das Gesetz von 1898 belasteten,
ist, Gott sei Dank, in diesem neuen Flvttengesetz nicht die Rede.

Zunächst ist das Tempo der Flottenverstärknng nicht festgelegt. Ausdrücklich
ist in deu Verhandlungen von den Mehrheitspnrteien anerkannt worden, daß die
dem Negieruugseutwurf beigefügten Schätzungen der Baufristen usw. uicht in diesem
Sinne gedeutet werden können. Erlauben die Finanzen des Reichs und der Stand
der technischen Einrichtungen ein schnelleres Tempo, so darf die Regierung es
einschlagen, und der Reichstag darf entsprechend größere Barraken bewilligen.
Aber nicht nur das, sie werden dann sogar verpflichtet sein, in schnellerm Tempo
zu bauen. Das kann schon jetzt dem deutscheu Volke nicht eindringlich genng
zum Bewußtsein gebracht werden. Das ganze Flotteugesetz von 1900, das dem
von 1898 in so auffälliger Hast folgte, hat keine" Sinn, wenn es nicht als die
unzweideutige und ausdrückliche Anerkennung der ganz besondern Dringlichkeit der
Flottenvermehruug aufgefaßt wird. Das giebt ihm sein charakteristisches Gepräge.
Der Reichstag, der diese besondre Dringlichkeit anerkannt hat, machte sich selbst zum
Narren, wenn er das Ziel langsamer erreicht sehen wollte, als es irgend möglich
ist. Mit Leuten, die in der Abrüstung eine Bürgschaft für Macht und Friede"
zu sehen heucheln, ist natürlich jede Diskussion Verlorne Mühe.

Die den Kostenpunkt behandelnden Bestimmungen des Gesetzes haben folgenden
Wortlaut:
'

§ 5. Die Bereitstellung der zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel unter¬
liegt der jährlichen Feststellung durch deu Reichshcmshaltsctat.

§ 6. Insoweit vorn Rechnungsjahre 1901 ab der Mehrbedarf an fortdauernden und ein¬
maligen Ausgaben des ordentlichen Etats der Marinevcrwnltung den Mehrertrag der Reichs-
stempclabgaben über die Summe von 5Z 708 000 Mark hinaus übersteigt und der Fehlbetrag
nicht in den sonstigen Einnahmen des Reichs seine Deckung findet, darf der letztere nicht durch
Erhöhung oder Vermehrung der indirekten, den Massenverbrauch betastenden Reichsabgaben auf¬
gebracht werden.

Das ist alles. Die zugleich erlassenen Gesetze, die dem Reich für den er¬
höhten Aufwand für die Flotte "me Einnahmen zuweisen "vollen, enthalten ihrer-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

werden weder preußische noch bayrische, weder welfische, noch lippischc, noch reußische
Nörgeleien und Reservatrechte fortan etwas ändern.

Bei nüchterner Überlegung können wir mit dein praktischen Ergebnis der
Flottenkampagne sehr zufrieden sein. Es ist erreicht, was jetzt erreicht werden
mußte, Die Schlachtflotte, bis vor kurzem der streitigste Punkt, ist genau uach
dem Negieruugseutwurf bewilligt worden. Abgekehrt ist dagegen die Vermehrung
der Anslcmdsflotte um fünf große und fünf kleine Kreuzer und weitere zwei große
und zwei kleine Kreuzer in der Materialreserve. Da die Negierung selbst vor
1906 nicht mit dem Bau der neuen Auslandsschiffe beginnen zu können glaubt,
ist ihr Abstrich vorläufig belanglos. Aber er ist ganz besonders thöricht. Gerade
die Vermehrung der Auslandsflotte wird sich in den nächsten fünf Jahren als so
unmittelbar und unabweisbar notwenig aufdrängen, daß kein Reichstag es wagen
wird, den darauf abzielenden Anträgen der Negierung ernsthaft Widerstand zu
leisten. Die Gedankenlosigkeit und die innere UnHaltbarkeit der anch von den Mehr-
heitspartcieu unter ultramontaner Führung parteitaktisch für angezeigt gehaltnen,
wenigstens teilweis ablehnenden Stellung gegen eine Flottenvermehrung, die mit
Anspannung unsrer ganzen Leistungsfähigkeit durchgeführt werden müßte, werden durch
nichts besser bezeichnet als durch die plötzliche, ohne jede Begründung gelassene
Bekehrung der Reichstagsmehrheit von der Auslands- zur Schlachtflottenfreundschaft.
Jedes Wort darüber thäte diesem Parlamentsspiel zu viel Ehre an. Sorgen wir
nur nach Kräften dafür, daß es in Zukunft anders wird, daß der Reichstag deu
Beruf bekommt, das Geschäft des Deutschen Reichs und nicht das der Parteien zu
besorgen.

Von irgend welchen „Bindungen," wie sie das Gesetz von 1898 belasteten,
ist, Gott sei Dank, in diesem neuen Flvttengesetz nicht die Rede.

Zunächst ist das Tempo der Flottenverstärknng nicht festgelegt. Ausdrücklich
ist in deu Verhandlungen von den Mehrheitspnrteien anerkannt worden, daß die
dem Negieruugseutwurf beigefügten Schätzungen der Baufristen usw. uicht in diesem
Sinne gedeutet werden können. Erlauben die Finanzen des Reichs und der Stand
der technischen Einrichtungen ein schnelleres Tempo, so darf die Regierung es
einschlagen, und der Reichstag darf entsprechend größere Barraken bewilligen.
Aber nicht nur das, sie werden dann sogar verpflichtet sein, in schnellerm Tempo
zu bauen. Das kann schon jetzt dem deutscheu Volke nicht eindringlich genng
zum Bewußtsein gebracht werden. Das ganze Flotteugesetz von 1900, das dem
von 1898 in so auffälliger Hast folgte, hat keine» Sinn, wenn es nicht als die
unzweideutige und ausdrückliche Anerkennung der ganz besondern Dringlichkeit der
Flottenvermehruug aufgefaßt wird. Das giebt ihm sein charakteristisches Gepräge.
Der Reichstag, der diese besondre Dringlichkeit anerkannt hat, machte sich selbst zum
Narren, wenn er das Ziel langsamer erreicht sehen wollte, als es irgend möglich
ist. Mit Leuten, die in der Abrüstung eine Bürgschaft für Macht und Friede»
zu sehen heucheln, ist natürlich jede Diskussion Verlorne Mühe.

Die den Kostenpunkt behandelnden Bestimmungen des Gesetzes haben folgenden
Wortlaut:
'

§ 5. Die Bereitstellung der zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel unter¬
liegt der jährlichen Feststellung durch deu Reichshcmshaltsctat.

§ 6. Insoweit vorn Rechnungsjahre 1901 ab der Mehrbedarf an fortdauernden und ein¬
maligen Ausgaben des ordentlichen Etats der Marinevcrwnltung den Mehrertrag der Reichs-
stempclabgaben über die Summe von 5Z 708 000 Mark hinaus übersteigt und der Fehlbetrag
nicht in den sonstigen Einnahmen des Reichs seine Deckung findet, darf der letztere nicht durch
Erhöhung oder Vermehrung der indirekten, den Massenverbrauch betastenden Reichsabgaben auf¬
gebracht werden.

Das ist alles. Die zugleich erlassenen Gesetze, die dem Reich für den er¬
höhten Aufwand für die Flotte »me Einnahmen zuweisen »vollen, enthalten ihrer-


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[0607] Maßgebliches und Unmaßgebliches werden weder preußische noch bayrische, weder welfische, noch lippischc, noch reußische Nörgeleien und Reservatrechte fortan etwas ändern. Bei nüchterner Überlegung können wir mit dein praktischen Ergebnis der Flottenkampagne sehr zufrieden sein. Es ist erreicht, was jetzt erreicht werden mußte, Die Schlachtflotte, bis vor kurzem der streitigste Punkt, ist genau uach dem Negieruugseutwurf bewilligt worden. Abgekehrt ist dagegen die Vermehrung der Anslcmdsflotte um fünf große und fünf kleine Kreuzer und weitere zwei große und zwei kleine Kreuzer in der Materialreserve. Da die Negierung selbst vor 1906 nicht mit dem Bau der neuen Auslandsschiffe beginnen zu können glaubt, ist ihr Abstrich vorläufig belanglos. Aber er ist ganz besonders thöricht. Gerade die Vermehrung der Auslandsflotte wird sich in den nächsten fünf Jahren als so unmittelbar und unabweisbar notwenig aufdrängen, daß kein Reichstag es wagen wird, den darauf abzielenden Anträgen der Negierung ernsthaft Widerstand zu leisten. Die Gedankenlosigkeit und die innere UnHaltbarkeit der anch von den Mehr- heitspartcieu unter ultramontaner Führung parteitaktisch für angezeigt gehaltnen, wenigstens teilweis ablehnenden Stellung gegen eine Flottenvermehrung, die mit Anspannung unsrer ganzen Leistungsfähigkeit durchgeführt werden müßte, werden durch nichts besser bezeichnet als durch die plötzliche, ohne jede Begründung gelassene Bekehrung der Reichstagsmehrheit von der Auslands- zur Schlachtflottenfreundschaft. Jedes Wort darüber thäte diesem Parlamentsspiel zu viel Ehre an. Sorgen wir nur nach Kräften dafür, daß es in Zukunft anders wird, daß der Reichstag deu Beruf bekommt, das Geschäft des Deutschen Reichs und nicht das der Parteien zu besorgen. Von irgend welchen „Bindungen," wie sie das Gesetz von 1898 belasteten, ist, Gott sei Dank, in diesem neuen Flvttengesetz nicht die Rede. Zunächst ist das Tempo der Flottenverstärknng nicht festgelegt. Ausdrücklich ist in deu Verhandlungen von den Mehrheitspnrteien anerkannt worden, daß die dem Negieruugseutwurf beigefügten Schätzungen der Baufristen usw. uicht in diesem Sinne gedeutet werden können. Erlauben die Finanzen des Reichs und der Stand der technischen Einrichtungen ein schnelleres Tempo, so darf die Regierung es einschlagen, und der Reichstag darf entsprechend größere Barraken bewilligen. Aber nicht nur das, sie werden dann sogar verpflichtet sein, in schnellerm Tempo zu bauen. Das kann schon jetzt dem deutscheu Volke nicht eindringlich genng zum Bewußtsein gebracht werden. Das ganze Flotteugesetz von 1900, das dem von 1898 in so auffälliger Hast folgte, hat keine» Sinn, wenn es nicht als die unzweideutige und ausdrückliche Anerkennung der ganz besondern Dringlichkeit der Flottenvermehruug aufgefaßt wird. Das giebt ihm sein charakteristisches Gepräge. Der Reichstag, der diese besondre Dringlichkeit anerkannt hat, machte sich selbst zum Narren, wenn er das Ziel langsamer erreicht sehen wollte, als es irgend möglich ist. Mit Leuten, die in der Abrüstung eine Bürgschaft für Macht und Friede» zu sehen heucheln, ist natürlich jede Diskussion Verlorne Mühe. Die den Kostenpunkt behandelnden Bestimmungen des Gesetzes haben folgenden Wortlaut: ' § 5. Die Bereitstellung der zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel unter¬ liegt der jährlichen Feststellung durch deu Reichshcmshaltsctat. § 6. Insoweit vorn Rechnungsjahre 1901 ab der Mehrbedarf an fortdauernden und ein¬ maligen Ausgaben des ordentlichen Etats der Marinevcrwnltung den Mehrertrag der Reichs- stempclabgaben über die Summe von 5Z 708 000 Mark hinaus übersteigt und der Fehlbetrag nicht in den sonstigen Einnahmen des Reichs seine Deckung findet, darf der letztere nicht durch Erhöhung oder Vermehrung der indirekten, den Massenverbrauch betastenden Reichsabgaben auf¬ gebracht werden. Das ist alles. Die zugleich erlassenen Gesetze, die dem Reich für den er¬ höhten Aufwand für die Flotte »me Einnahmen zuweisen »vollen, enthalten ihrer-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/607>, abgerufen am 01.07.2024.