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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr.

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Die Fürsorge für mittellose l^interl>kleine von Leander und Arbeitern

Der preußische Staat hat seine Beamten, die obern wie die untern, in
der jüngsten Zeit ganz bedeutend in den Gehalts- und Pensiousbezügen auf¬
gebessert, und man kann den Verwaltnngschefs nur Recht geben, wenn sie,
wie kürzlich wieder im Abgeordnetenhause der Eisenbahnminister, von den
Parteien endlich ein größeres Maßhalten in dem Drängen auf Gehalts¬
erhöhungen für die verschiedensten Beamtenkategorien verlangen. Diesem
Drängen haftet leider nur zu oft ein agitatorischer Beigeschmack an, und es
ist nur zu sehr geeignet, die Disziplin im Bcamtenkörper zu untergraben.
Durch diese Aufbesserung der Gehaltsbezüge siud aber die preußischen Beamten
keiner Rangstufe, auch der höchsten nicht, in die Lage gekommen, von dem
Gehalt Ersparnisse zu machen, durch die einmal ihre Hintcrbliebnen vor Not
gesichert sein werden, sofern ihnen nicht eine hinreichende Rente ans sonstigem
Privatvermögen zusteht. Wenn die Witwe eines Reichsstaatssekretärs nach dem
Tode des Ehemanns mit ihren erwachsenen Töchtern auf eine Jahrespension
von 1500 Mark angewiesen ist, so kann sie damit in einer kleinen Stadt bei
bescheidnen Ansprüchen und wenn sie die Lebenshaltung ausgiebt, zu der die
Familie durch die Tüchtigkeit des FamilienhanptS aufgestiegen war, Wohl ihr
Leben fristen. Aber die öffentliche Meinung empfindet einen solchen eklatanten
Fall als etwas unerträgliches. Wie wenige auch von den "höhern" Beamten
werden aber Staatssekretäre oder nnr Geheimräte? Wie viele sterben oder
werden dienstunfähig, ohne auch nur über die Mitte der Gehaltsstufcnleiter
hinauszukommen? Wie viele lassen beim Tode unversorgte Angehörige zurück,
die trotz der dauernden oder vorübergehenden Witwen- und Waisenpension,
die das Familienhaupt für sie ersessen hat, thatsächlich im Sinne der herrschenden
Anschauungen und nach Lage der heutigen Erwerbsverhaltnisse einer aus-
gesprochnen e^xitis äimmntio, d. h. der härtesten Proletarisiernng verfallen,
die man sich denken kann?

Der Staat kann seinen Beamten nicht Gehälter geben, die den Einnahmen
der Bankiers oder auch nur denen der großstädtischen Schaukwirte mit halbwegs
flottem Geschäft entsprechen. Die Beamten, die das verlangen, die in diesen
Einnahmen das Lebensziel sehen, sollen Kaufleute und Schankwirte werden, auf
die Beamteustellung und die Beamteuwürde verzichtet?. Sie verdienen sie nicht,
und sie passen nicht dafür. Aber der Staat hat die Pflicht, durch eine weise,
vorsichtige, rücksichtsvolle Fürsorge die Stellung und die Würde seiner Beamten
vor der Gefahr zu bewahren, die ihr aus dem Aufschwung und aus der Über¬
schätzung der materiellen Interessen, des Gelderwerbs, des Reichtums, des
Wohllebens in der von Gewerben lebenden Bevölkerung erwachsen. Diese
Gefahr ist in dem Abstand zwischen dein Gehalt des Amtsrichters und der
Einnahme des Schänkwirth viel weniger begründet, als in der Thatsache, daß
der Beamte für sein Hans und seine Familie zwar, solange er lebt und dient,
die ungemessene Stellung wahren kann, daß er sie aber nicht vor dem schroffsten
Berfall zu schützen vermag, wenn er die Allgell schließt.

Freilich kann man sagen -- und mau sagt es auch wirklich seit Jahr¬
zehnte", und mau handelt danach Tag für Tag --: der Beamte soll reich


Die Fürsorge für mittellose l^interl>kleine von Leander und Arbeitern

Der preußische Staat hat seine Beamten, die obern wie die untern, in
der jüngsten Zeit ganz bedeutend in den Gehalts- und Pensiousbezügen auf¬
gebessert, und man kann den Verwaltnngschefs nur Recht geben, wenn sie,
wie kürzlich wieder im Abgeordnetenhause der Eisenbahnminister, von den
Parteien endlich ein größeres Maßhalten in dem Drängen auf Gehalts¬
erhöhungen für die verschiedensten Beamtenkategorien verlangen. Diesem
Drängen haftet leider nur zu oft ein agitatorischer Beigeschmack an, und es
ist nur zu sehr geeignet, die Disziplin im Bcamtenkörper zu untergraben.
Durch diese Aufbesserung der Gehaltsbezüge siud aber die preußischen Beamten
keiner Rangstufe, auch der höchsten nicht, in die Lage gekommen, von dem
Gehalt Ersparnisse zu machen, durch die einmal ihre Hintcrbliebnen vor Not
gesichert sein werden, sofern ihnen nicht eine hinreichende Rente ans sonstigem
Privatvermögen zusteht. Wenn die Witwe eines Reichsstaatssekretärs nach dem
Tode des Ehemanns mit ihren erwachsenen Töchtern auf eine Jahrespension
von 1500 Mark angewiesen ist, so kann sie damit in einer kleinen Stadt bei
bescheidnen Ansprüchen und wenn sie die Lebenshaltung ausgiebt, zu der die
Familie durch die Tüchtigkeit des FamilienhanptS aufgestiegen war, Wohl ihr
Leben fristen. Aber die öffentliche Meinung empfindet einen solchen eklatanten
Fall als etwas unerträgliches. Wie wenige auch von den „höhern" Beamten
werden aber Staatssekretäre oder nnr Geheimräte? Wie viele sterben oder
werden dienstunfähig, ohne auch nur über die Mitte der Gehaltsstufcnleiter
hinauszukommen? Wie viele lassen beim Tode unversorgte Angehörige zurück,
die trotz der dauernden oder vorübergehenden Witwen- und Waisenpension,
die das Familienhaupt für sie ersessen hat, thatsächlich im Sinne der herrschenden
Anschauungen und nach Lage der heutigen Erwerbsverhaltnisse einer aus-
gesprochnen e^xitis äimmntio, d. h. der härtesten Proletarisiernng verfallen,
die man sich denken kann?

Der Staat kann seinen Beamten nicht Gehälter geben, die den Einnahmen
der Bankiers oder auch nur denen der großstädtischen Schaukwirte mit halbwegs
flottem Geschäft entsprechen. Die Beamten, die das verlangen, die in diesen
Einnahmen das Lebensziel sehen, sollen Kaufleute und Schankwirte werden, auf
die Beamteustellung und die Beamteuwürde verzichtet?. Sie verdienen sie nicht,
und sie passen nicht dafür. Aber der Staat hat die Pflicht, durch eine weise,
vorsichtige, rücksichtsvolle Fürsorge die Stellung und die Würde seiner Beamten
vor der Gefahr zu bewahren, die ihr aus dem Aufschwung und aus der Über¬
schätzung der materiellen Interessen, des Gelderwerbs, des Reichtums, des
Wohllebens in der von Gewerben lebenden Bevölkerung erwachsen. Diese
Gefahr ist in dem Abstand zwischen dein Gehalt des Amtsrichters und der
Einnahme des Schänkwirth viel weniger begründet, als in der Thatsache, daß
der Beamte für sein Hans und seine Familie zwar, solange er lebt und dient,
die ungemessene Stellung wahren kann, daß er sie aber nicht vor dem schroffsten
Berfall zu schützen vermag, wenn er die Allgell schließt.

Freilich kann man sagen — und mau sagt es auch wirklich seit Jahr¬
zehnte», und mau handelt danach Tag für Tag —: der Beamte soll reich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_290410/370>, abgerufen am 24.08.2024.