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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

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Noch ein Wort über die preußischen Generalkommissionen

treten" zu decken suchen. Mit Unrecht verallgemeinert aber der Verfasser
einzelne von ihm vielleicht gemachte Beobachtungen, und nicht zu verantworten
ist es, daß er frischweg behauptet, so etwas "mache nach oben hin Eindruck,
werde vou der Behörde gefordert." Sollte es denn wirklich bei allen höhern
Behörde:: Regel und Grundsatz sein, daß sie einem solchen Gebaren Vorschub
leisten, oder konstruiert sich hier uicht vielmehr der Verfasser eine Regel aus
vereinzelten Vorkommnissen, die er mit größerm oder geringerm Rechte im
Sinne seiner Vorwürfe auslegt? Unglaubhaft ist es auch, daß die "Karriere"
des Kommissars wegen ihrer "günstigen pekuniären Aussichten und der Anwart¬
schaft auf den Regierungsrat" gesucht werde: das Avancement bei den General¬
kommissionen ist ungünstig gegen manche andern Behörden; der Gehalt der
Kommissare ist um dreihundert Mark niedriger, als das der Richter erster Instanz,
die Büreaukosteneutschädiguug genügt nnr bei knappster Einrichtung, die Reise¬
entschädigungen sind bei den beschwerlichen Terminen mit Hunderten von bäuer¬
lichen Interessenten in schlechten Dorfkneipen sauer verdient und lassen geringen
Überschuß, und zum "Regierungsrat," der im Range nicht über dein Amts¬
und Landgerichtsrat steht, giebt es bequemere Wege. Im Gegenteil, wer nicht
lebhaftes Interesse für die Aufgabe mit eisernem Fleiß und großer Entsagung
verbindet, sollte davon bleiben, oder er läuft davon, sobald er kann.

Nur in Einem hat der Verfasser Recht: leider bleiben die Kommissare nicht
lange genug in dieser Stellung, daß sie das in den ersten Jahren Gelernte ge¬
nügend nutzbar machen könnten. Wenn auch nicht nach acht bis zehn, so doch nach
zehn bis zwölf Jahren kommen sie in die Kollegien, werden auch inzwischen
noch wohl versetzt. Das nächste Gegenmittel wäre, daß man die Kommissare
in der Besoldung mit den Mitgliedern der Kollegien aufrücken ließe, während
jetzt der Etat für die ältesten Kommissare nur etwa den Gehalt der jüngsten
Mitglieder der Generalkommissionen auswirft. Schon das würde Wohl manchen,
der nicht durch die aufreibende Arbeit vorzeitig mürbe geworden ist, und dem
die frische Feldluft mehr zusagt als der grüne Tisch, länger im Felde zurück¬
halten. Dieses Mittel genügt aber uicht. Die Zusammenlegungen wie fast
alle andern Geschäfte der Generalkommissionen find Arbeiten, mit denen vor
und nach aufgeräumt wird; zudem hängen sie von Anträgen der Beteiligten
ab. Das hat zur Folge, daß die einzelnen Geschäftsbezirke im Laufe der Zeit
ein sehr ungleiches Arbeitspensum bieten, daß deshalb die Stellen bald ver¬
mehrt, bald vermindert, die Bezirksgrenzen geändert, die Wohnsitze der Kom¬
missare verlegt werden müssen, und daß sich so nnr selten ein Kommissar in
die wirtschaftlichen Bedürfnisse eines Geschäftsbezirks ganz einlebt. Hiergegen
hilft nur eine völlig geänderte Behördenorganisation. Die Generalkommissionen
dürfen nicht bloß mit einzelnen, vorübergehenden Landesknltnrnnfgaben be¬
schäftigt, sie müssen zu ordentlichen Landeskulturbehörden umgeschaffen werden,
denen nicht nur die Leitung aller neuen Meliorationsarbeiten (Ent- und Be-
wässerungen, Moorkulturcu, Schutzwnldungeu usw.), souderu auch die dauernden
Aufgaben der landwirtschaftlichen Verwaltung und Polizei, die Domünenver-
waltung, das Deichwesen usw. zuzuweisen wären. Die Lokalbeamten einer so


Noch ein Wort über die preußischen Generalkommissionen

treten" zu decken suchen. Mit Unrecht verallgemeinert aber der Verfasser
einzelne von ihm vielleicht gemachte Beobachtungen, und nicht zu verantworten
ist es, daß er frischweg behauptet, so etwas „mache nach oben hin Eindruck,
werde vou der Behörde gefordert." Sollte es denn wirklich bei allen höhern
Behörde:: Regel und Grundsatz sein, daß sie einem solchen Gebaren Vorschub
leisten, oder konstruiert sich hier uicht vielmehr der Verfasser eine Regel aus
vereinzelten Vorkommnissen, die er mit größerm oder geringerm Rechte im
Sinne seiner Vorwürfe auslegt? Unglaubhaft ist es auch, daß die „Karriere"
des Kommissars wegen ihrer „günstigen pekuniären Aussichten und der Anwart¬
schaft auf den Regierungsrat" gesucht werde: das Avancement bei den General¬
kommissionen ist ungünstig gegen manche andern Behörden; der Gehalt der
Kommissare ist um dreihundert Mark niedriger, als das der Richter erster Instanz,
die Büreaukosteneutschädiguug genügt nnr bei knappster Einrichtung, die Reise¬
entschädigungen sind bei den beschwerlichen Terminen mit Hunderten von bäuer¬
lichen Interessenten in schlechten Dorfkneipen sauer verdient und lassen geringen
Überschuß, und zum „Regierungsrat," der im Range nicht über dein Amts¬
und Landgerichtsrat steht, giebt es bequemere Wege. Im Gegenteil, wer nicht
lebhaftes Interesse für die Aufgabe mit eisernem Fleiß und großer Entsagung
verbindet, sollte davon bleiben, oder er läuft davon, sobald er kann.

Nur in Einem hat der Verfasser Recht: leider bleiben die Kommissare nicht
lange genug in dieser Stellung, daß sie das in den ersten Jahren Gelernte ge¬
nügend nutzbar machen könnten. Wenn auch nicht nach acht bis zehn, so doch nach
zehn bis zwölf Jahren kommen sie in die Kollegien, werden auch inzwischen
noch wohl versetzt. Das nächste Gegenmittel wäre, daß man die Kommissare
in der Besoldung mit den Mitgliedern der Kollegien aufrücken ließe, während
jetzt der Etat für die ältesten Kommissare nur etwa den Gehalt der jüngsten
Mitglieder der Generalkommissionen auswirft. Schon das würde Wohl manchen,
der nicht durch die aufreibende Arbeit vorzeitig mürbe geworden ist, und dem
die frische Feldluft mehr zusagt als der grüne Tisch, länger im Felde zurück¬
halten. Dieses Mittel genügt aber uicht. Die Zusammenlegungen wie fast
alle andern Geschäfte der Generalkommissionen find Arbeiten, mit denen vor
und nach aufgeräumt wird; zudem hängen sie von Anträgen der Beteiligten
ab. Das hat zur Folge, daß die einzelnen Geschäftsbezirke im Laufe der Zeit
ein sehr ungleiches Arbeitspensum bieten, daß deshalb die Stellen bald ver¬
mehrt, bald vermindert, die Bezirksgrenzen geändert, die Wohnsitze der Kom¬
missare verlegt werden müssen, und daß sich so nnr selten ein Kommissar in
die wirtschaftlichen Bedürfnisse eines Geschäftsbezirks ganz einlebt. Hiergegen
hilft nur eine völlig geänderte Behördenorganisation. Die Generalkommissionen
dürfen nicht bloß mit einzelnen, vorübergehenden Landesknltnrnnfgaben be¬
schäftigt, sie müssen zu ordentlichen Landeskulturbehörden umgeschaffen werden,
denen nicht nur die Leitung aller neuen Meliorationsarbeiten (Ent- und Be-
wässerungen, Moorkulturcu, Schutzwnldungeu usw.), souderu auch die dauernden
Aufgaben der landwirtschaftlichen Verwaltung und Polizei, die Domünenver-
waltung, das Deichwesen usw. zuzuweisen wären. Die Lokalbeamten einer so


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/532>, abgerufen am 21.06.2024.