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Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr.

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Gin Vorschlag zur Regelung des Apothckenwesens in Deutschland

von Taxen und Vereinbarung die Gerechtsnine abgelöst, und die Apotheken-
Besitzer und -Gehilfen in dei, Staatsdienst als Beamte übernommen werden.
Durch die Errichtung von Oberapotheken mit Laboratorium und Apprcturaustalt
nebst einer Anzahl zugehöriger, auf größere Distrikte verteilter unterstehender
Apotheken und Dispcnsieranstalten könnte leicht ein Institut geschaffen werde",
das den Anfordrungen nach jeder Richtung hätte genügen können.

Was damals vielleicht möglich war, daran ist wohl heute nicht zu denken,
denn damals hatte man nicht mit den Summen zu rechnen, die heute, nachdem
die Besitzwerte überall ganz außerordentlich gestiegen sind, zu einer Ablösung
aufgebracht werden müßten. Die Ablösung und die Umwandlung der Apo¬
theken in Staatsinstitute dürfte demnach schwerlich ins Auge gefaßt werden,
eher wäre es wohl möglich, sie nach und nach den Gemeinden zu überweisen,
"ut zwar als städtische Institute, mit Revision und Taxe, unter der Ober¬
aufsicht der Regierungen in der bisherigen Weise; geprüfte Apotheker und Ge¬
hilfen wären als pensionsberechtigte städtische Beamte anzustellen. Es giebt
so mancherlei gewerbliche Anlagen, die Gcmcindeeigentnm sind, warum sollte
die Einverleibung von Apotheken besondre Schwierigkeiten machen? Die Ge¬
meinden könnten sich zu der Errichtung einer Zentral- oder Oberapotheke zu-
sammenthun, deren Unterhaltungskosten anteilweise, je nach der Höhe der von
^re für ihre Unterapotheken oder Dispensieranstalten entnommnen Drognen
und Chemikalien getragen werden. Es würde hierzu nur nötig sein, daß die
Regierungen leine neuen .Konzessionen mehr erteilen.

Stellt sich das Bedürfnis nach einer neuen Apotheke ein, so wird der
betreffenden Gemeinde von der Regierung die Errichtung der neuen Apotheke
wi der für passend befnndnen Stelle aufgegeben.

Die in der neusten Zeit erteilten persönlichen Konzessionen müssen im
Todesfalle oder bei behinderter Fortführung durch den bisherigen Besitzer zu
einem von der Regierung durch eine Kommission festgesetzten Werte, Gebände
ausgeschlossen, von den Gemeinden übernommen werden; die ältern Konzessionen
und Privilegien bleiben wie bisher verkäuflich, bis vielleicht im Lause der
Jahrhunderte mich diese durch Allkauf in den Besitz der Gemeinden übergehn.

Im allgemeinen würde es hierdurch für viele Jahre auch beim alten
bleiben, der Vater könnte seine Apotheke auf seinen Sohn vererben, bemittelten
Apothekern bliebe es unbenommen, sich eine Apotheke zu kaufen, der weniger
bemittelte würde gern als städtischer Beamter in eine gesicherte Lebensstellung
eintreten.

Die Zeit, die die hohen imaginären Werte geschaffen hat, wird sie auch nach
""d nach wieder beseitigen. Niemand würde geschädigt werden, die Regie¬
rungen behielten die Beaufsichtigung der Apotheken in der Hand, das platte
^and würde nicht entblößt, und der Apothelerstand würde erhalten bleiben; er
würde nicht mehr so llngünstig sein, daß man junge Leute bei der Wahl ihres
Berufs davor warnen müßte.




Gin Vorschlag zur Regelung des Apothckenwesens in Deutschland

von Taxen und Vereinbarung die Gerechtsnine abgelöst, und die Apotheken-
Besitzer und -Gehilfen in dei, Staatsdienst als Beamte übernommen werden.
Durch die Errichtung von Oberapotheken mit Laboratorium und Apprcturaustalt
nebst einer Anzahl zugehöriger, auf größere Distrikte verteilter unterstehender
Apotheken und Dispcnsieranstalten könnte leicht ein Institut geschaffen werde»,
das den Anfordrungen nach jeder Richtung hätte genügen können.

Was damals vielleicht möglich war, daran ist wohl heute nicht zu denken,
denn damals hatte man nicht mit den Summen zu rechnen, die heute, nachdem
die Besitzwerte überall ganz außerordentlich gestiegen sind, zu einer Ablösung
aufgebracht werden müßten. Die Ablösung und die Umwandlung der Apo¬
theken in Staatsinstitute dürfte demnach schwerlich ins Auge gefaßt werden,
eher wäre es wohl möglich, sie nach und nach den Gemeinden zu überweisen,
»ut zwar als städtische Institute, mit Revision und Taxe, unter der Ober¬
aufsicht der Regierungen in der bisherigen Weise; geprüfte Apotheker und Ge¬
hilfen wären als pensionsberechtigte städtische Beamte anzustellen. Es giebt
so mancherlei gewerbliche Anlagen, die Gcmcindeeigentnm sind, warum sollte
die Einverleibung von Apotheken besondre Schwierigkeiten machen? Die Ge¬
meinden könnten sich zu der Errichtung einer Zentral- oder Oberapotheke zu-
sammenthun, deren Unterhaltungskosten anteilweise, je nach der Höhe der von
^re für ihre Unterapotheken oder Dispensieranstalten entnommnen Drognen
und Chemikalien getragen werden. Es würde hierzu nur nötig sein, daß die
Regierungen leine neuen .Konzessionen mehr erteilen.

Stellt sich das Bedürfnis nach einer neuen Apotheke ein, so wird der
betreffenden Gemeinde von der Regierung die Errichtung der neuen Apotheke
wi der für passend befnndnen Stelle aufgegeben.

Die in der neusten Zeit erteilten persönlichen Konzessionen müssen im
Todesfalle oder bei behinderter Fortführung durch den bisherigen Besitzer zu
einem von der Regierung durch eine Kommission festgesetzten Werte, Gebände
ausgeschlossen, von den Gemeinden übernommen werden; die ältern Konzessionen
und Privilegien bleiben wie bisher verkäuflich, bis vielleicht im Lause der
Jahrhunderte mich diese durch Allkauf in den Besitz der Gemeinden übergehn.

Im allgemeinen würde es hierdurch für viele Jahre auch beim alten
bleiben, der Vater könnte seine Apotheke auf seinen Sohn vererben, bemittelten
Apothekern bliebe es unbenommen, sich eine Apotheke zu kaufen, der weniger
bemittelte würde gern als städtischer Beamter in eine gesicherte Lebensstellung
eintreten.

Die Zeit, die die hohen imaginären Werte geschaffen hat, wird sie auch nach
""d nach wieder beseitigen. Niemand würde geschädigt werden, die Regie¬
rungen behielten die Beaufsichtigung der Apotheken in der Hand, das platte
^and würde nicht entblößt, und der Apothelerstand würde erhalten bleiben; er
würde nicht mehr so llngünstig sein, daß man junge Leute bei der Wahl ihres
Berufs davor warnen müßte.




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[0451] Gin Vorschlag zur Regelung des Apothckenwesens in Deutschland von Taxen und Vereinbarung die Gerechtsnine abgelöst, und die Apotheken- Besitzer und -Gehilfen in dei, Staatsdienst als Beamte übernommen werden. Durch die Errichtung von Oberapotheken mit Laboratorium und Apprcturaustalt nebst einer Anzahl zugehöriger, auf größere Distrikte verteilter unterstehender Apotheken und Dispcnsieranstalten könnte leicht ein Institut geschaffen werde», das den Anfordrungen nach jeder Richtung hätte genügen können. Was damals vielleicht möglich war, daran ist wohl heute nicht zu denken, denn damals hatte man nicht mit den Summen zu rechnen, die heute, nachdem die Besitzwerte überall ganz außerordentlich gestiegen sind, zu einer Ablösung aufgebracht werden müßten. Die Ablösung und die Umwandlung der Apo¬ theken in Staatsinstitute dürfte demnach schwerlich ins Auge gefaßt werden, eher wäre es wohl möglich, sie nach und nach den Gemeinden zu überweisen, »ut zwar als städtische Institute, mit Revision und Taxe, unter der Ober¬ aufsicht der Regierungen in der bisherigen Weise; geprüfte Apotheker und Ge¬ hilfen wären als pensionsberechtigte städtische Beamte anzustellen. Es giebt so mancherlei gewerbliche Anlagen, die Gcmcindeeigentnm sind, warum sollte die Einverleibung von Apotheken besondre Schwierigkeiten machen? Die Ge¬ meinden könnten sich zu der Errichtung einer Zentral- oder Oberapotheke zu- sammenthun, deren Unterhaltungskosten anteilweise, je nach der Höhe der von ^re für ihre Unterapotheken oder Dispensieranstalten entnommnen Drognen und Chemikalien getragen werden. Es würde hierzu nur nötig sein, daß die Regierungen leine neuen .Konzessionen mehr erteilen. Stellt sich das Bedürfnis nach einer neuen Apotheke ein, so wird der betreffenden Gemeinde von der Regierung die Errichtung der neuen Apotheke wi der für passend befnndnen Stelle aufgegeben. Die in der neusten Zeit erteilten persönlichen Konzessionen müssen im Todesfalle oder bei behinderter Fortführung durch den bisherigen Besitzer zu einem von der Regierung durch eine Kommission festgesetzten Werte, Gebände ausgeschlossen, von den Gemeinden übernommen werden; die ältern Konzessionen und Privilegien bleiben wie bisher verkäuflich, bis vielleicht im Lause der Jahrhunderte mich diese durch Allkauf in den Besitz der Gemeinden übergehn. Im allgemeinen würde es hierdurch für viele Jahre auch beim alten bleiben, der Vater könnte seine Apotheke auf seinen Sohn vererben, bemittelten Apothekern bliebe es unbenommen, sich eine Apotheke zu kaufen, der weniger bemittelte würde gern als städtischer Beamter in eine gesicherte Lebensstellung eintreten. Die Zeit, die die hohen imaginären Werte geschaffen hat, wird sie auch nach ""d nach wieder beseitigen. Niemand würde geschädigt werden, die Regie¬ rungen behielten die Beaufsichtigung der Apotheken in der Hand, das platte ^and würde nicht entblößt, und der Apothelerstand würde erhalten bleiben; er würde nicht mehr so llngünstig sein, daß man junge Leute bei der Wahl ihres Berufs davor warnen müßte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341871_232551/451>, abgerufen am 04.07.2024.