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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

im neuen Deutschen Reich, dus ist doch eine Konstellation, die Kaiser, Fürsten,
Minister und Volk aufwecken sollte zu der ehrlichen und rücksichtslosen Selbstzucht,
die den Starken nie beschämt, der der Schwächling aber immer ausweicht. Es
herrschen im Volke schon die tollsten Vorstellungen über die Ehrlichkeit, Mann¬
haftigkeit und Sachlichkeit der Ratgeber der Krone. Es wäre trostlos, wenn diese
Ideen dnrch den weitem Verlauf der sogeununten Krisis noch mehr befestigt und
ausgebildet werden sollten.

Nach ihrer Niederlage hatte die Regierung zunächst in der Rede des Minister¬
präsidenten beim Schluß des Landtags am 29. August gute Miene zum bösen
Spiel gemacht. Sie hat das Bedauern über die Ablehnung des Kanals und die
Erwartung ausgesprochen, "daß die Überzeugung von der Notwendigkeit und Be¬
deutung des Kanals im Volke immer mehr Boden fassen, und daß es schon in der
nächsten Session gelingen werde, eine Verständigung darüber mit dem Landtage
der Monarchie herbeizuführen." Auch wenn sie noch so sehr von der Überzeugung
durchdrungen war, daß die siegreiche Opposition der konservativen Partei weit mehr
bedeutete, als die Verschiebung des Kanalbaus, konnte sie gar nichts andres machen,
als gute Miene zum bösen Spiele. Für ihr formelles Verhalten dem Abgeord¬
netenhause gegenüber konnte nur die einfache Thatsache der Ablehnung eines ein¬
zelnen Kanalprojekts durch die Majorität maßgebend sein. Deshalb schon war die
Auflösung des Hauses, die man unbegreiflicherweise von liberaler Seite gewünscht
und erwartet hatte, ganz ausgeschlossen. Die Regierung hätte keinen größern
Fehler begehn können. Sie hätte die Leute ins Recht gesetzt, die dem Volke jetzt
schon vorreden, nicht die Sache, sondern des Kaisers ausgesprochner Wille gebe
den Vorlagen der Regierung ihre Bedeutung. Die Verwirrung der öffentlichen
Meinung wäre nnr großer, die Zahl der Kcmalfeiude im Landtage ganz gewiß
nicht kleiner geworden.

Dann folgte der Erlaß des Staatsministeriums an die Oberpräsidenten vom
31. August in nachfolgendem Wortlaut:

"Die königliche Staatsregierung hat zu ihrem lebhaften Bedauern die Wahr¬
nehmung machen müssen, daß ein Teil der Beamten, welchen die Vertretung der
Politik Sr. Majestät des Königs und die Durchführung und Forderung der
Maßnahmen der Regierung Sr. Majestät obliegt, sich dieser Pflicht nicht in vollem
Maße bewußt ist.

"Nicht nur die höhern politischen Beamten, sondern auch die königlichen Land¬
räte dürfen sich in ihrer amtlichen Thätigkeit nicht durch die Stimmungen ihrer
Kreise und die Meinungen der Bevölkerung über die Maßnahmen der Negierung
Sr. Majestät beirren lassen; sie find berufen und verpflichtet, die ihnen bekannten
Anschnnnngeu derselben zu vertreten und die Durchführung ihrer Politik, iusbesouore
in wichtigen Fragen, zu erleichtern und das Verständnis für dieselben in der Be¬
völkerung zu erwecken und zu pflegen. In allen Beziehungen, in welche sie durch
ihre amtliche Stellung mit dem öffentlichen Leben gebracht werden, haben sie sich
gegenwärtig zu halten, daß sie die Träger der Politik der Regierung Sr. Majestät
sind und den Standpunkt derselben wirksam zu vertrete" haben, unter keinen Um¬
ständen aber ans Grund ihrer persönlichen Meinungen die Aktion der Regierung
zu erschweren berechtigt sind. Sie würden im andern Fülle dnrch ihr Verhalten
die Autorität der Stnatsregieruug schwächen, die Einheitlichkeit der Staatsverwaltung
gefährden, ihre Kraft lähmen und Verwirrung in den Gemütern hervorrufen. Ein
solches Verhalten steht mit allen Traditionen der preußische-, Verwaltung im Wider¬
spruch und kann nicht geduldet werden. Wir vertrauen, daß es genügen wird, die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

im neuen Deutschen Reich, dus ist doch eine Konstellation, die Kaiser, Fürsten,
Minister und Volk aufwecken sollte zu der ehrlichen und rücksichtslosen Selbstzucht,
die den Starken nie beschämt, der der Schwächling aber immer ausweicht. Es
herrschen im Volke schon die tollsten Vorstellungen über die Ehrlichkeit, Mann¬
haftigkeit und Sachlichkeit der Ratgeber der Krone. Es wäre trostlos, wenn diese
Ideen dnrch den weitem Verlauf der sogeununten Krisis noch mehr befestigt und
ausgebildet werden sollten.

Nach ihrer Niederlage hatte die Regierung zunächst in der Rede des Minister¬
präsidenten beim Schluß des Landtags am 29. August gute Miene zum bösen
Spiel gemacht. Sie hat das Bedauern über die Ablehnung des Kanals und die
Erwartung ausgesprochen, „daß die Überzeugung von der Notwendigkeit und Be¬
deutung des Kanals im Volke immer mehr Boden fassen, und daß es schon in der
nächsten Session gelingen werde, eine Verständigung darüber mit dem Landtage
der Monarchie herbeizuführen." Auch wenn sie noch so sehr von der Überzeugung
durchdrungen war, daß die siegreiche Opposition der konservativen Partei weit mehr
bedeutete, als die Verschiebung des Kanalbaus, konnte sie gar nichts andres machen,
als gute Miene zum bösen Spiele. Für ihr formelles Verhalten dem Abgeord¬
netenhause gegenüber konnte nur die einfache Thatsache der Ablehnung eines ein¬
zelnen Kanalprojekts durch die Majorität maßgebend sein. Deshalb schon war die
Auflösung des Hauses, die man unbegreiflicherweise von liberaler Seite gewünscht
und erwartet hatte, ganz ausgeschlossen. Die Regierung hätte keinen größern
Fehler begehn können. Sie hätte die Leute ins Recht gesetzt, die dem Volke jetzt
schon vorreden, nicht die Sache, sondern des Kaisers ausgesprochner Wille gebe
den Vorlagen der Regierung ihre Bedeutung. Die Verwirrung der öffentlichen
Meinung wäre nnr großer, die Zahl der Kcmalfeiude im Landtage ganz gewiß
nicht kleiner geworden.

Dann folgte der Erlaß des Staatsministeriums an die Oberpräsidenten vom
31. August in nachfolgendem Wortlaut:

„Die königliche Staatsregierung hat zu ihrem lebhaften Bedauern die Wahr¬
nehmung machen müssen, daß ein Teil der Beamten, welchen die Vertretung der
Politik Sr. Majestät des Königs und die Durchführung und Forderung der
Maßnahmen der Regierung Sr. Majestät obliegt, sich dieser Pflicht nicht in vollem
Maße bewußt ist.

„Nicht nur die höhern politischen Beamten, sondern auch die königlichen Land¬
räte dürfen sich in ihrer amtlichen Thätigkeit nicht durch die Stimmungen ihrer
Kreise und die Meinungen der Bevölkerung über die Maßnahmen der Negierung
Sr. Majestät beirren lassen; sie find berufen und verpflichtet, die ihnen bekannten
Anschnnnngeu derselben zu vertreten und die Durchführung ihrer Politik, iusbesouore
in wichtigen Fragen, zu erleichtern und das Verständnis für dieselben in der Be¬
völkerung zu erwecken und zu pflegen. In allen Beziehungen, in welche sie durch
ihre amtliche Stellung mit dem öffentlichen Leben gebracht werden, haben sie sich
gegenwärtig zu halten, daß sie die Träger der Politik der Regierung Sr. Majestät
sind und den Standpunkt derselben wirksam zu vertrete» haben, unter keinen Um¬
ständen aber ans Grund ihrer persönlichen Meinungen die Aktion der Regierung
zu erschweren berechtigt sind. Sie würden im andern Fülle dnrch ihr Verhalten
die Autorität der Stnatsregieruug schwächen, die Einheitlichkeit der Staatsverwaltung
gefährden, ihre Kraft lähmen und Verwirrung in den Gemütern hervorrufen. Ein
solches Verhalten steht mit allen Traditionen der preußische-, Verwaltung im Wider¬
spruch und kann nicht geduldet werden. Wir vertrauen, daß es genügen wird, die


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[0483] Maßgebliches und Unmaßgebliches im neuen Deutschen Reich, dus ist doch eine Konstellation, die Kaiser, Fürsten, Minister und Volk aufwecken sollte zu der ehrlichen und rücksichtslosen Selbstzucht, die den Starken nie beschämt, der der Schwächling aber immer ausweicht. Es herrschen im Volke schon die tollsten Vorstellungen über die Ehrlichkeit, Mann¬ haftigkeit und Sachlichkeit der Ratgeber der Krone. Es wäre trostlos, wenn diese Ideen dnrch den weitem Verlauf der sogeununten Krisis noch mehr befestigt und ausgebildet werden sollten. Nach ihrer Niederlage hatte die Regierung zunächst in der Rede des Minister¬ präsidenten beim Schluß des Landtags am 29. August gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Sie hat das Bedauern über die Ablehnung des Kanals und die Erwartung ausgesprochen, „daß die Überzeugung von der Notwendigkeit und Be¬ deutung des Kanals im Volke immer mehr Boden fassen, und daß es schon in der nächsten Session gelingen werde, eine Verständigung darüber mit dem Landtage der Monarchie herbeizuführen." Auch wenn sie noch so sehr von der Überzeugung durchdrungen war, daß die siegreiche Opposition der konservativen Partei weit mehr bedeutete, als die Verschiebung des Kanalbaus, konnte sie gar nichts andres machen, als gute Miene zum bösen Spiele. Für ihr formelles Verhalten dem Abgeord¬ netenhause gegenüber konnte nur die einfache Thatsache der Ablehnung eines ein¬ zelnen Kanalprojekts durch die Majorität maßgebend sein. Deshalb schon war die Auflösung des Hauses, die man unbegreiflicherweise von liberaler Seite gewünscht und erwartet hatte, ganz ausgeschlossen. Die Regierung hätte keinen größern Fehler begehn können. Sie hätte die Leute ins Recht gesetzt, die dem Volke jetzt schon vorreden, nicht die Sache, sondern des Kaisers ausgesprochner Wille gebe den Vorlagen der Regierung ihre Bedeutung. Die Verwirrung der öffentlichen Meinung wäre nnr großer, die Zahl der Kcmalfeiude im Landtage ganz gewiß nicht kleiner geworden. Dann folgte der Erlaß des Staatsministeriums an die Oberpräsidenten vom 31. August in nachfolgendem Wortlaut: „Die königliche Staatsregierung hat zu ihrem lebhaften Bedauern die Wahr¬ nehmung machen müssen, daß ein Teil der Beamten, welchen die Vertretung der Politik Sr. Majestät des Königs und die Durchführung und Forderung der Maßnahmen der Regierung Sr. Majestät obliegt, sich dieser Pflicht nicht in vollem Maße bewußt ist. „Nicht nur die höhern politischen Beamten, sondern auch die königlichen Land¬ räte dürfen sich in ihrer amtlichen Thätigkeit nicht durch die Stimmungen ihrer Kreise und die Meinungen der Bevölkerung über die Maßnahmen der Negierung Sr. Majestät beirren lassen; sie find berufen und verpflichtet, die ihnen bekannten Anschnnnngeu derselben zu vertreten und die Durchführung ihrer Politik, iusbesouore in wichtigen Fragen, zu erleichtern und das Verständnis für dieselben in der Be¬ völkerung zu erwecken und zu pflegen. In allen Beziehungen, in welche sie durch ihre amtliche Stellung mit dem öffentlichen Leben gebracht werden, haben sie sich gegenwärtig zu halten, daß sie die Träger der Politik der Regierung Sr. Majestät sind und den Standpunkt derselben wirksam zu vertrete» haben, unter keinen Um¬ ständen aber ans Grund ihrer persönlichen Meinungen die Aktion der Regierung zu erschweren berechtigt sind. Sie würden im andern Fülle dnrch ihr Verhalten die Autorität der Stnatsregieruug schwächen, die Einheitlichkeit der Staatsverwaltung gefährden, ihre Kraft lähmen und Verwirrung in den Gemütern hervorrufen. Ein solches Verhalten steht mit allen Traditionen der preußische-, Verwaltung im Wider¬ spruch und kann nicht geduldet werden. Wir vertrauen, daß es genügen wird, die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231169/483>, abgerufen am 15.01.2025.