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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Zweck, den das Eintreten für die Einrechnung der Nebenerwerbszahlen
hat, ist klar, vollends wenn sie für "wichtiger" als die Hauptbernfszahlen erklärt
werden.

Erfreulicherweise sind wir aber imstande zu prüfen, was für Personen diese
"wichtigern" Nebenerwerbsfälle in der Landwirtschaft, wenigstens in der Landwirt¬
schaft im engern Sinne, ausüben. In dieser Berufsart, d. h. also ohne Forst¬
wirtschaft, Gärtnerei und Fischerei, sind -- auf dem Papier -- 3577 798 Neben-
erwerbsfnlle verzeichnet worden. Davon kamen 406 383 auf Personen, die auch
ihren Hauptberuf in der Landwirtschaft ausübten. Sie sind natürlich hier nicht
zu rechnen. Weitere 1148 008 wurden ausgeübt vou Angehörigen ohne Haupt¬
beruf und häuslichen Dienstboten, und zwar 1102 210 von weiblichen. Das
sind bekanntermaßen meist Hausfrauen, Haustöchter und Hausmägde von Land¬
wirten, die im Betriebe des Familienhnupts oder Dienstherrn gelegentlich mit
Hand anlegen, ohne daß für sie die Landwirtschaft als Hauptberuf angegeben
worden ist. Auch sie können bei dem von Herrn von Mayr angestellten Vergleich
eigentlich nicht mitgezählt werden. Jedenfalls ist die Zahl ganz der Willkür der
Zähler und Gezählte" anheim gegeben und statistisch sehr wenig wert, zumal da außer¬
dem noch 1393 867 Angehörige (darunter 1017 379 weibliche) gezählt worden
sind, bei denen die Mitthätigkeit im landwirtschaftlichen Betriebe des Familienhaupts
als Hauptberuf aufgefaßt worden ist, die aber trotzdem nicht als Knechte, Mägde
oder sonstige landwirtschaftliche Lohnarbeiter betrachtet werden konnten. Schon
das starke Überwiegen der Frauen weist auf die Notwendigkeit einer abweichenden
Bewertung dieser nebensächlichen Arbeitskräfte hin. Dann sind noch 166 902
Nebenerwerbsfälle in der Landwirtschaft hervorzuheben, die von sonstigen Berufs¬
losen ausgeübt werden: Rentnern, Pensionisten, Auszüglern u. dergl. Hier wird
es sich meist um kleine Ackerstücke handeln, die Kartoffeln und Gemüse für den
eignen Verbrauch liefern; noch nicht ein Sechstel dieser Fälle wird in unselbständiger
Stellung ausgeübt.

Das Hauptgewicht ist natürlich -- und auch Herr von Mayr thut das --
auf die Thätigkeit zu legen, die von Personen ausgeübt wird, die mit ihrem Haupt¬
beruf in einer andern Berufsart als der Landwirtschaft im engern Sinne thätig
waren. Das siud "och 1856 505. Von ihnen kommen nnr rund 130 000 auf
das weibliche Geschlecht und werden nur rund 225 000 in unselbständiger Stellung
betrieben, d. h, sind nicht mit dem Besitz eines eignen, gepachteten oder in andrer
Form bewirtschafteten Stück Landes verbunden. Von diesen 1356505 landwirt¬
schaftlichen Nebenerwerbsfällen kommen nun aber wieder gut 850 000 auf Personen,
die in Industrie, Handel und Verkehr oder in wechselnder Lohnarbeit ihrem Haupt¬
beruf in der Stellung von "Abhängigen," und zwar fast durchweg in der von
"Arbeitern" nachgehn. Von den sogenannten landwirtschaftlichen "Betrieben" dieser
Personen haben fast 600 000 eine Fläche von weniger als 0,50 Hektar. Außer¬
dem werden noch etwa 600 000 Betriebe unter 0,50 Hektar von selbständigen
in Handel und Gewerbe und von Erwerbthätigen andrer nicht landwirtschaft¬
licher Berufe nebenher bewirtschaftet. Es handelt sich bei ihnen natürlich fast ohne
Ausnahme um die Erzielung einer kleinen Zubnße in Gestalt von Kartoffeln und
Gemüse zum eignen Haushalt, und streng genommen kann hier auch nicht einmal
von einem "Nebenberuf" als Landwirt die Rede sein. In England (mit Schott¬
land) ist die Zahl der an Industrie- und Eiscnbcchnarbeiter infolge der Allvtments-
gesetzgebung ausgethanen derartigen Acker- und Gartenplätze in kurzer Zeit auf
mehr als 660 000 (im Jahre 1886) gewachsen, während die Zahl der ^xrieuItniÄ


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Der Zweck, den das Eintreten für die Einrechnung der Nebenerwerbszahlen
hat, ist klar, vollends wenn sie für „wichtiger" als die Hauptbernfszahlen erklärt
werden.

Erfreulicherweise sind wir aber imstande zu prüfen, was für Personen diese
„wichtigern" Nebenerwerbsfälle in der Landwirtschaft, wenigstens in der Landwirt¬
schaft im engern Sinne, ausüben. In dieser Berufsart, d. h. also ohne Forst¬
wirtschaft, Gärtnerei und Fischerei, sind — auf dem Papier — 3577 798 Neben-
erwerbsfnlle verzeichnet worden. Davon kamen 406 383 auf Personen, die auch
ihren Hauptberuf in der Landwirtschaft ausübten. Sie sind natürlich hier nicht
zu rechnen. Weitere 1148 008 wurden ausgeübt vou Angehörigen ohne Haupt¬
beruf und häuslichen Dienstboten, und zwar 1102 210 von weiblichen. Das
sind bekanntermaßen meist Hausfrauen, Haustöchter und Hausmägde von Land¬
wirten, die im Betriebe des Familienhnupts oder Dienstherrn gelegentlich mit
Hand anlegen, ohne daß für sie die Landwirtschaft als Hauptberuf angegeben
worden ist. Auch sie können bei dem von Herrn von Mayr angestellten Vergleich
eigentlich nicht mitgezählt werden. Jedenfalls ist die Zahl ganz der Willkür der
Zähler und Gezählte» anheim gegeben und statistisch sehr wenig wert, zumal da außer¬
dem noch 1393 867 Angehörige (darunter 1017 379 weibliche) gezählt worden
sind, bei denen die Mitthätigkeit im landwirtschaftlichen Betriebe des Familienhaupts
als Hauptberuf aufgefaßt worden ist, die aber trotzdem nicht als Knechte, Mägde
oder sonstige landwirtschaftliche Lohnarbeiter betrachtet werden konnten. Schon
das starke Überwiegen der Frauen weist auf die Notwendigkeit einer abweichenden
Bewertung dieser nebensächlichen Arbeitskräfte hin. Dann sind noch 166 902
Nebenerwerbsfälle in der Landwirtschaft hervorzuheben, die von sonstigen Berufs¬
losen ausgeübt werden: Rentnern, Pensionisten, Auszüglern u. dergl. Hier wird
es sich meist um kleine Ackerstücke handeln, die Kartoffeln und Gemüse für den
eignen Verbrauch liefern; noch nicht ein Sechstel dieser Fälle wird in unselbständiger
Stellung ausgeübt.

Das Hauptgewicht ist natürlich — und auch Herr von Mayr thut das —
auf die Thätigkeit zu legen, die von Personen ausgeübt wird, die mit ihrem Haupt¬
beruf in einer andern Berufsart als der Landwirtschaft im engern Sinne thätig
waren. Das siud «och 1856 505. Von ihnen kommen nnr rund 130 000 auf
das weibliche Geschlecht und werden nur rund 225 000 in unselbständiger Stellung
betrieben, d. h, sind nicht mit dem Besitz eines eignen, gepachteten oder in andrer
Form bewirtschafteten Stück Landes verbunden. Von diesen 1356505 landwirt¬
schaftlichen Nebenerwerbsfällen kommen nun aber wieder gut 850 000 auf Personen,
die in Industrie, Handel und Verkehr oder in wechselnder Lohnarbeit ihrem Haupt¬
beruf in der Stellung von „Abhängigen," und zwar fast durchweg in der von
„Arbeitern" nachgehn. Von den sogenannten landwirtschaftlichen „Betrieben" dieser
Personen haben fast 600 000 eine Fläche von weniger als 0,50 Hektar. Außer¬
dem werden noch etwa 600 000 Betriebe unter 0,50 Hektar von selbständigen
in Handel und Gewerbe und von Erwerbthätigen andrer nicht landwirtschaft¬
licher Berufe nebenher bewirtschaftet. Es handelt sich bei ihnen natürlich fast ohne
Ausnahme um die Erzielung einer kleinen Zubnße in Gestalt von Kartoffeln und
Gemüse zum eignen Haushalt, und streng genommen kann hier auch nicht einmal
von einem „Nebenberuf" als Landwirt die Rede sein. In England (mit Schott¬
land) ist die Zahl der an Industrie- und Eiscnbcchnarbeiter infolge der Allvtments-
gesetzgebung ausgethanen derartigen Acker- und Gartenplätze in kurzer Zeit auf
mehr als 660 000 (im Jahre 1886) gewachsen, während die Zahl der ^xrieuItniÄ


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[0677] Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Zweck, den das Eintreten für die Einrechnung der Nebenerwerbszahlen hat, ist klar, vollends wenn sie für „wichtiger" als die Hauptbernfszahlen erklärt werden. Erfreulicherweise sind wir aber imstande zu prüfen, was für Personen diese „wichtigern" Nebenerwerbsfälle in der Landwirtschaft, wenigstens in der Landwirt¬ schaft im engern Sinne, ausüben. In dieser Berufsart, d. h. also ohne Forst¬ wirtschaft, Gärtnerei und Fischerei, sind — auf dem Papier — 3577 798 Neben- erwerbsfnlle verzeichnet worden. Davon kamen 406 383 auf Personen, die auch ihren Hauptberuf in der Landwirtschaft ausübten. Sie sind natürlich hier nicht zu rechnen. Weitere 1148 008 wurden ausgeübt vou Angehörigen ohne Haupt¬ beruf und häuslichen Dienstboten, und zwar 1102 210 von weiblichen. Das sind bekanntermaßen meist Hausfrauen, Haustöchter und Hausmägde von Land¬ wirten, die im Betriebe des Familienhnupts oder Dienstherrn gelegentlich mit Hand anlegen, ohne daß für sie die Landwirtschaft als Hauptberuf angegeben worden ist. Auch sie können bei dem von Herrn von Mayr angestellten Vergleich eigentlich nicht mitgezählt werden. Jedenfalls ist die Zahl ganz der Willkür der Zähler und Gezählte» anheim gegeben und statistisch sehr wenig wert, zumal da außer¬ dem noch 1393 867 Angehörige (darunter 1017 379 weibliche) gezählt worden sind, bei denen die Mitthätigkeit im landwirtschaftlichen Betriebe des Familienhaupts als Hauptberuf aufgefaßt worden ist, die aber trotzdem nicht als Knechte, Mägde oder sonstige landwirtschaftliche Lohnarbeiter betrachtet werden konnten. Schon das starke Überwiegen der Frauen weist auf die Notwendigkeit einer abweichenden Bewertung dieser nebensächlichen Arbeitskräfte hin. Dann sind noch 166 902 Nebenerwerbsfälle in der Landwirtschaft hervorzuheben, die von sonstigen Berufs¬ losen ausgeübt werden: Rentnern, Pensionisten, Auszüglern u. dergl. Hier wird es sich meist um kleine Ackerstücke handeln, die Kartoffeln und Gemüse für den eignen Verbrauch liefern; noch nicht ein Sechstel dieser Fälle wird in unselbständiger Stellung ausgeübt. Das Hauptgewicht ist natürlich — und auch Herr von Mayr thut das — auf die Thätigkeit zu legen, die von Personen ausgeübt wird, die mit ihrem Haupt¬ beruf in einer andern Berufsart als der Landwirtschaft im engern Sinne thätig waren. Das siud «och 1856 505. Von ihnen kommen nnr rund 130 000 auf das weibliche Geschlecht und werden nur rund 225 000 in unselbständiger Stellung betrieben, d. h, sind nicht mit dem Besitz eines eignen, gepachteten oder in andrer Form bewirtschafteten Stück Landes verbunden. Von diesen 1356505 landwirt¬ schaftlichen Nebenerwerbsfällen kommen nun aber wieder gut 850 000 auf Personen, die in Industrie, Handel und Verkehr oder in wechselnder Lohnarbeit ihrem Haupt¬ beruf in der Stellung von „Abhängigen," und zwar fast durchweg in der von „Arbeitern" nachgehn. Von den sogenannten landwirtschaftlichen „Betrieben" dieser Personen haben fast 600 000 eine Fläche von weniger als 0,50 Hektar. Außer¬ dem werden noch etwa 600 000 Betriebe unter 0,50 Hektar von selbständigen in Handel und Gewerbe und von Erwerbthätigen andrer nicht landwirtschaft¬ licher Berufe nebenher bewirtschaftet. Es handelt sich bei ihnen natürlich fast ohne Ausnahme um die Erzielung einer kleinen Zubnße in Gestalt von Kartoffeln und Gemüse zum eignen Haushalt, und streng genommen kann hier auch nicht einmal von einem „Nebenberuf" als Landwirt die Rede sein. In England (mit Schott¬ land) ist die Zahl der an Industrie- und Eiscnbcchnarbeiter infolge der Allvtments- gesetzgebung ausgethanen derartigen Acker- und Gartenplätze in kurzer Zeit auf mehr als 660 000 (im Jahre 1886) gewachsen, während die Zahl der ^xrieuItniÄ

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/677>, abgerufen am 28.09.2024.