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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu fordern statt abzuwarten. Mau hält es für ein gutes Recht nicht nur der
Staatsbürger, sondern auch des Staatsdieners, Parteien und Parteiführer im Reichs¬
tag und im Landtag zu Anwälten vo" Forderungen zu machen, von deren Be¬
rechtigung mein überzeugt ist, obgleich sie viel zu weit gehn, und deren Erfüllung
die Regierung aus guten Gründen ablehnt, und man bringt Beschwerden vor das
Forum der Volksvertretung, für die man bei der Regierung kein Gehör gefunden
hat. Wir habe" es ja erlebt, daß Staatsdiener sozialdemokratische Abgeordnete
zu Vertretern ihrer Klagen gegen die Regierung gemacht haben. Das sind über¬
aus eruste Symptome vom Verfall des Vertrauens zum Staat, das vom Staats¬
dienst! verlangt werden muß, und auch vom Verfall der Becnuteutreue, ohne die
der Staat zu Grunde gehn muß.

Wie ist da zu helfen? Vor allen Dingen wird mau gut thun, sich nicht zu
sehr in Abstraktionen und Theorien zu bewegen, wenn mau das herausfinden will.
Worum handelt es sich, konkret und praktisch ausgedrückt? Die breite Masse der
niedern, schwächern Staatsdiener erwartet nicht mehr von der kleinen, obern, leitenden
Minderheit die Erfüllung ihrer sozialen Wünsche und Beschwerden. Die Staats¬
maschine zerfällt, wenn das Vertrauen der untern zu den höhern Beamten nicht
wieder hergestellt wird, wenn das notwendige Patriarchalische Verhältnis im Staats¬
dienst zwischen oben und unten dauernd vernichtet bleibt. Beamte stehn Beamten
gegenüber. Der Pflicht der Beamten, dem Staat die Fürsorge für ihr Wohl ver¬
trauensvoll zu überlassen, entspricht die Pflicht von Beamten zu dieser Fürsorge,
Mau wird die Masse der niedern Beamten niemals zur Pflichterfüllung zurück¬
führen, wenn nicht die Pflichterfüllung der obern außer Zweifel gestellt ist. Mau
mag sich einbilden, im wirtschaftlichen Leben noch eine Weile mit Gesetzesparagraphen
und Kampforganisationen ohne die Wiederherstellung der moralischen Pflichterfüllung
auskomme" zu können, im Staatsdienst ist diese Einseitigkeit von vornherein un¬
möglich. Die Koalition ist ausgeschlossen, Arbeiterschutzgesetze giebt es hier nicht.
Alle die Rechte und Pflichten der Beamten festlegenden Gesctzesparagraphen können
nur Äußerlichkeiten, so wichtig diese auch siud, betreffe", den Kern der Sache, um
die es sich hier handelt, werde" sie niemals berühren, Personen sollen zu Personen
Vertrauen haben. Gesetzesparagraphen könne" das Wohlwollen nicht ersetzen und
böswillige Schikanen nicht verhüten. Hier steht nnn einmal notwendigerweise die
herrschende Klasse der gehorchenden gegenüber, und wenn die herrschende Klasse nicht
zur rechten sozialen Gesinnung und Pflichttreue erzogen wird, ist alles verloren.
Das ist die Sozialreform im Beamtentum, die nicht mehr von der Hand gewiesen
werden kann.

Und diese rechte soziale Gesinnung und Pflichttreue ist der herrschenden Klasse
in der That vollkommen verloren gegangen; so sehr, daß unter zehnen, die das
lesen, noch nicht einer wissen wird, was darunter zu verstehen ist. Die völlig zur
Kaste gewordne Klasse der höhern Beamten -- leider die Juristen voran, aber die
"akademischen" Techniker kaum weniger -- beurteilt das Verhältnis zu den niedern
Kasten schroff und ausschließlich vom mnnchesterlichen Standpunkt der Arbeitgeber.
Selbst Leuchten nnter den Svzialreformern hielten, auch schou zu der Zeit der
Aktivität der Herren von Berlepsch und von Rottenburg, als Beamte diesen Stand¬
punkt für den einzig richtigen, den allein mit dem "Dienst" und der Staatsräson
verträglichen. Und der strebsame Nachwuchs -- schou auf den Universitäten nur zu
häufig zum Kastenhochmut und zur Kastenblindheit erzogen -- sieht in den untern
Klassen erst recht nur Arbeitsmaschinen, die bis zum äußersten rücksichtslos auszubeuten
als Beweis höchster Tüchtigkeit zu betrachten sei und am sichersten zu einer guten
Karriere verhelfe. Für sich arbeite" zu lassen, für sich auszunutzen, für sich persönlich


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zu fordern statt abzuwarten. Mau hält es für ein gutes Recht nicht nur der
Staatsbürger, sondern auch des Staatsdieners, Parteien und Parteiführer im Reichs¬
tag und im Landtag zu Anwälten vo» Forderungen zu machen, von deren Be¬
rechtigung mein überzeugt ist, obgleich sie viel zu weit gehn, und deren Erfüllung
die Regierung aus guten Gründen ablehnt, und man bringt Beschwerden vor das
Forum der Volksvertretung, für die man bei der Regierung kein Gehör gefunden
hat. Wir habe» es ja erlebt, daß Staatsdiener sozialdemokratische Abgeordnete
zu Vertretern ihrer Klagen gegen die Regierung gemacht haben. Das sind über¬
aus eruste Symptome vom Verfall des Vertrauens zum Staat, das vom Staats¬
dienst! verlangt werden muß, und auch vom Verfall der Becnuteutreue, ohne die
der Staat zu Grunde gehn muß.

Wie ist da zu helfen? Vor allen Dingen wird mau gut thun, sich nicht zu
sehr in Abstraktionen und Theorien zu bewegen, wenn mau das herausfinden will.
Worum handelt es sich, konkret und praktisch ausgedrückt? Die breite Masse der
niedern, schwächern Staatsdiener erwartet nicht mehr von der kleinen, obern, leitenden
Minderheit die Erfüllung ihrer sozialen Wünsche und Beschwerden. Die Staats¬
maschine zerfällt, wenn das Vertrauen der untern zu den höhern Beamten nicht
wieder hergestellt wird, wenn das notwendige Patriarchalische Verhältnis im Staats¬
dienst zwischen oben und unten dauernd vernichtet bleibt. Beamte stehn Beamten
gegenüber. Der Pflicht der Beamten, dem Staat die Fürsorge für ihr Wohl ver¬
trauensvoll zu überlassen, entspricht die Pflicht von Beamten zu dieser Fürsorge,
Mau wird die Masse der niedern Beamten niemals zur Pflichterfüllung zurück¬
führen, wenn nicht die Pflichterfüllung der obern außer Zweifel gestellt ist. Mau
mag sich einbilden, im wirtschaftlichen Leben noch eine Weile mit Gesetzesparagraphen
und Kampforganisationen ohne die Wiederherstellung der moralischen Pflichterfüllung
auskomme» zu können, im Staatsdienst ist diese Einseitigkeit von vornherein un¬
möglich. Die Koalition ist ausgeschlossen, Arbeiterschutzgesetze giebt es hier nicht.
Alle die Rechte und Pflichten der Beamten festlegenden Gesctzesparagraphen können
nur Äußerlichkeiten, so wichtig diese auch siud, betreffe«, den Kern der Sache, um
die es sich hier handelt, werde» sie niemals berühren, Personen sollen zu Personen
Vertrauen haben. Gesetzesparagraphen könne» das Wohlwollen nicht ersetzen und
böswillige Schikanen nicht verhüten. Hier steht nnn einmal notwendigerweise die
herrschende Klasse der gehorchenden gegenüber, und wenn die herrschende Klasse nicht
zur rechten sozialen Gesinnung und Pflichttreue erzogen wird, ist alles verloren.
Das ist die Sozialreform im Beamtentum, die nicht mehr von der Hand gewiesen
werden kann.

Und diese rechte soziale Gesinnung und Pflichttreue ist der herrschenden Klasse
in der That vollkommen verloren gegangen; so sehr, daß unter zehnen, die das
lesen, noch nicht einer wissen wird, was darunter zu verstehen ist. Die völlig zur
Kaste gewordne Klasse der höhern Beamten — leider die Juristen voran, aber die
„akademischen" Techniker kaum weniger — beurteilt das Verhältnis zu den niedern
Kasten schroff und ausschließlich vom mnnchesterlichen Standpunkt der Arbeitgeber.
Selbst Leuchten nnter den Svzialreformern hielten, auch schou zu der Zeit der
Aktivität der Herren von Berlepsch und von Rottenburg, als Beamte diesen Stand¬
punkt für den einzig richtigen, den allein mit dem „Dienst" und der Staatsräson
verträglichen. Und der strebsame Nachwuchs — schou auf den Universitäten nur zu
häufig zum Kastenhochmut und zur Kastenblindheit erzogen — sieht in den untern
Klassen erst recht nur Arbeitsmaschinen, die bis zum äußersten rücksichtslos auszubeuten
als Beweis höchster Tüchtigkeit zu betrachten sei und am sichersten zu einer guten
Karriere verhelfe. Für sich arbeite» zu lassen, für sich auszunutzen, für sich persönlich


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[0285] Maßgebliches und Unmaßgebliches zu fordern statt abzuwarten. Mau hält es für ein gutes Recht nicht nur der Staatsbürger, sondern auch des Staatsdieners, Parteien und Parteiführer im Reichs¬ tag und im Landtag zu Anwälten vo» Forderungen zu machen, von deren Be¬ rechtigung mein überzeugt ist, obgleich sie viel zu weit gehn, und deren Erfüllung die Regierung aus guten Gründen ablehnt, und man bringt Beschwerden vor das Forum der Volksvertretung, für die man bei der Regierung kein Gehör gefunden hat. Wir habe» es ja erlebt, daß Staatsdiener sozialdemokratische Abgeordnete zu Vertretern ihrer Klagen gegen die Regierung gemacht haben. Das sind über¬ aus eruste Symptome vom Verfall des Vertrauens zum Staat, das vom Staats¬ dienst! verlangt werden muß, und auch vom Verfall der Becnuteutreue, ohne die der Staat zu Grunde gehn muß. Wie ist da zu helfen? Vor allen Dingen wird mau gut thun, sich nicht zu sehr in Abstraktionen und Theorien zu bewegen, wenn mau das herausfinden will. Worum handelt es sich, konkret und praktisch ausgedrückt? Die breite Masse der niedern, schwächern Staatsdiener erwartet nicht mehr von der kleinen, obern, leitenden Minderheit die Erfüllung ihrer sozialen Wünsche und Beschwerden. Die Staats¬ maschine zerfällt, wenn das Vertrauen der untern zu den höhern Beamten nicht wieder hergestellt wird, wenn das notwendige Patriarchalische Verhältnis im Staats¬ dienst zwischen oben und unten dauernd vernichtet bleibt. Beamte stehn Beamten gegenüber. Der Pflicht der Beamten, dem Staat die Fürsorge für ihr Wohl ver¬ trauensvoll zu überlassen, entspricht die Pflicht von Beamten zu dieser Fürsorge, Mau wird die Masse der niedern Beamten niemals zur Pflichterfüllung zurück¬ führen, wenn nicht die Pflichterfüllung der obern außer Zweifel gestellt ist. Mau mag sich einbilden, im wirtschaftlichen Leben noch eine Weile mit Gesetzesparagraphen und Kampforganisationen ohne die Wiederherstellung der moralischen Pflichterfüllung auskomme» zu können, im Staatsdienst ist diese Einseitigkeit von vornherein un¬ möglich. Die Koalition ist ausgeschlossen, Arbeiterschutzgesetze giebt es hier nicht. Alle die Rechte und Pflichten der Beamten festlegenden Gesctzesparagraphen können nur Äußerlichkeiten, so wichtig diese auch siud, betreffe«, den Kern der Sache, um die es sich hier handelt, werde» sie niemals berühren, Personen sollen zu Personen Vertrauen haben. Gesetzesparagraphen könne» das Wohlwollen nicht ersetzen und böswillige Schikanen nicht verhüten. Hier steht nnn einmal notwendigerweise die herrschende Klasse der gehorchenden gegenüber, und wenn die herrschende Klasse nicht zur rechten sozialen Gesinnung und Pflichttreue erzogen wird, ist alles verloren. Das ist die Sozialreform im Beamtentum, die nicht mehr von der Hand gewiesen werden kann. Und diese rechte soziale Gesinnung und Pflichttreue ist der herrschenden Klasse in der That vollkommen verloren gegangen; so sehr, daß unter zehnen, die das lesen, noch nicht einer wissen wird, was darunter zu verstehen ist. Die völlig zur Kaste gewordne Klasse der höhern Beamten — leider die Juristen voran, aber die „akademischen" Techniker kaum weniger — beurteilt das Verhältnis zu den niedern Kasten schroff und ausschließlich vom mnnchesterlichen Standpunkt der Arbeitgeber. Selbst Leuchten nnter den Svzialreformern hielten, auch schou zu der Zeit der Aktivität der Herren von Berlepsch und von Rottenburg, als Beamte diesen Stand¬ punkt für den einzig richtigen, den allein mit dem „Dienst" und der Staatsräson verträglichen. Und der strebsame Nachwuchs — schou auf den Universitäten nur zu häufig zum Kastenhochmut und zur Kastenblindheit erzogen — sieht in den untern Klassen erst recht nur Arbeitsmaschinen, die bis zum äußersten rücksichtslos auszubeuten als Beweis höchster Tüchtigkeit zu betrachten sei und am sichersten zu einer guten Karriere verhelfe. Für sich arbeite» zu lassen, für sich auszunutzen, für sich persönlich

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/285>, abgerufen am 28.09.2024.