Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Instanz, durch die sie sich benachteiligt fühlen, den Klageweg zu beschreiben.
Wenigstens können wir dafür sorgen, daß die ärztlichen Gutachten, die den Geuossen-
schaftsvorständen bei der Rcntenfestsetzuug als Unterlage dienen, so unparteiisch wie
möglich ausfallen. Das wird nur erreicht werde", wenn die Ärzte vollständig un¬
abhängig von den Berufsgenossenschaften gemacht werden.

Unabhängig von den Berufsgenossenschaften werden die Ärzte aber nur sein,
wenn entweder die Versicherten die freie Arztwahl haben, oder wenn die Unfall¬
ärzte den Charakter staatlicher Beamten haben, wie die Kreisphysiei. Freie Arzt¬
wahl ist für die Unfallversicherung nicht angängig. Denn die Heilung der Unfall¬
schäden, die richtige Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Menschen erfordern sehr
viel Übung, einen reichen Schatz von Erfahrungen. Wie ungeeignet Ärzte, die
sonst in ihrer Praxis mit Unfallschäden wenig oder gar nichts zu thun haben,
namentlich zur richtigen Gradabschätznng bei Arbeitsbehinderung sind, haben ihre
auf diesem Gebiet erfahrnen Kollegen oft genug zu beobachten Gelegenheit, und
einem Arbeiter, der zur bessern Begründung seiner Ansprüche ein Attest von einem
solchen Arzt einreicht, ist oft wenig damit gedient. Nein, die medizinische Seite
der sozialpolitischen Gesetzgebung mit der Unfallheilkunde und der Begutachtung der
Unfallfolgen ist eine Wissenschaft für sich, die neben einem Studium der Spezial¬
Heilmethoden dieses Zweiges der Medizin auch eine beständige Verfolgung der Gesetz¬
gebung und Rechtsprechung erfordert, und sie ist hente bei der immer weitern Aus¬
dehnung der Arbeiterversicherung von solcher Wichtigkeit für Staat und Gesellschaft,
daß man sie mit Recht seit einigen Jahren als Uuterrichtszweig in den medizinischen
Lehrplan auf den Universitäten aufgenommen hat. Es ist nur erforderlich, daß
man auf die Vorlesungen über die sozialpolitische Medizin das nötige Gewicht legt,
daß man von den Ärzten, die sich ihr widmen wollen, Spezialkeuntnisse verlangt,
wie solche in derselben Weise von den Kreisphysieis auf dem Gebiet der gericht¬
lichen Medizin und der Sanitätspolizei verlangt werden.

Es muß auch für die Unfallärzte die Ablegung eines Examens vorgeschrieben
werden, und dieses Examen muß ihnen dann die Berechtigung geben, für bestimmt
abgegrenzte Bezirke voni Staate angestellt zu werden. Erst wenn die Unfallärztc
von ihren Auftraggebern, den Berufsgenossenschaften unabhängig, wenn diese ge¬
halten sind, sich bezüglich der Untersuchungen und Begutachtungen einzig und allein
an die angestellten Ärzte für Unfallversicherung zu wenden, wird man bei den
Ärzten völlige Unparteilichkeit voraussetzen können. Es läßt sich annehmen, daß
sich nur Jünger Äskulaps der Unfallheilkunde zuwenden werden, die sich ihrer
Natur nach zu ihr berufen fühlen, und daß sie die hohe Bedeutung der Arbeiter-
Versicherung für den Staat sowohl wie für das arbeitende Volk richtig würdigen
lernen, dafür könnte eben auch in den Universitätsvorlesungen Sorge getragen
werden. Freilich wird die Zahl der Unfallärzte für jeden einzelnen Bezirk eine
ebenso begrenzte sein müssen, wie bei den übrigen amtlichen Ärzten. Denn wäre
sie unbegrenzt, so hätten nun zwar die betreffenden Ärzte alle die nötigen Vor-
kenntnisse, die Berufsgenossenschaften aber hätten dann wieder die Wahl unter ihnen,
und das würde bald zu denselben Mißständen führen, wie wir sie heute haben.

Eine besondre Abart der Unfallärzte sind die Besitzer von mediko-mechanischen
Instituten, in denen durch planmäßige körperliche Übungen die von Unfällen zurück¬
gebliebnen Bewegungsstörungen in den verletzten Gliedmaßen zu heilen gesucht werden.
Die Kuren in diesen Instituten siud bei allem Nutzen, den man ihnen nicht ab¬
sprechen kann, Gewaltkuren, bei denen den Verunglückten an langwierigen, an¬
strengenden und schmerzhaften Übungen das Äußerste zugemutet wird. Daß


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Instanz, durch die sie sich benachteiligt fühlen, den Klageweg zu beschreiben.
Wenigstens können wir dafür sorgen, daß die ärztlichen Gutachten, die den Geuossen-
schaftsvorständen bei der Rcntenfestsetzuug als Unterlage dienen, so unparteiisch wie
möglich ausfallen. Das wird nur erreicht werde», wenn die Ärzte vollständig un¬
abhängig von den Berufsgenossenschaften gemacht werden.

Unabhängig von den Berufsgenossenschaften werden die Ärzte aber nur sein,
wenn entweder die Versicherten die freie Arztwahl haben, oder wenn die Unfall¬
ärzte den Charakter staatlicher Beamten haben, wie die Kreisphysiei. Freie Arzt¬
wahl ist für die Unfallversicherung nicht angängig. Denn die Heilung der Unfall¬
schäden, die richtige Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Menschen erfordern sehr
viel Übung, einen reichen Schatz von Erfahrungen. Wie ungeeignet Ärzte, die
sonst in ihrer Praxis mit Unfallschäden wenig oder gar nichts zu thun haben,
namentlich zur richtigen Gradabschätznng bei Arbeitsbehinderung sind, haben ihre
auf diesem Gebiet erfahrnen Kollegen oft genug zu beobachten Gelegenheit, und
einem Arbeiter, der zur bessern Begründung seiner Ansprüche ein Attest von einem
solchen Arzt einreicht, ist oft wenig damit gedient. Nein, die medizinische Seite
der sozialpolitischen Gesetzgebung mit der Unfallheilkunde und der Begutachtung der
Unfallfolgen ist eine Wissenschaft für sich, die neben einem Studium der Spezial¬
Heilmethoden dieses Zweiges der Medizin auch eine beständige Verfolgung der Gesetz¬
gebung und Rechtsprechung erfordert, und sie ist hente bei der immer weitern Aus¬
dehnung der Arbeiterversicherung von solcher Wichtigkeit für Staat und Gesellschaft,
daß man sie mit Recht seit einigen Jahren als Uuterrichtszweig in den medizinischen
Lehrplan auf den Universitäten aufgenommen hat. Es ist nur erforderlich, daß
man auf die Vorlesungen über die sozialpolitische Medizin das nötige Gewicht legt,
daß man von den Ärzten, die sich ihr widmen wollen, Spezialkeuntnisse verlangt,
wie solche in derselben Weise von den Kreisphysieis auf dem Gebiet der gericht¬
lichen Medizin und der Sanitätspolizei verlangt werden.

Es muß auch für die Unfallärzte die Ablegung eines Examens vorgeschrieben
werden, und dieses Examen muß ihnen dann die Berechtigung geben, für bestimmt
abgegrenzte Bezirke voni Staate angestellt zu werden. Erst wenn die Unfallärztc
von ihren Auftraggebern, den Berufsgenossenschaften unabhängig, wenn diese ge¬
halten sind, sich bezüglich der Untersuchungen und Begutachtungen einzig und allein
an die angestellten Ärzte für Unfallversicherung zu wenden, wird man bei den
Ärzten völlige Unparteilichkeit voraussetzen können. Es läßt sich annehmen, daß
sich nur Jünger Äskulaps der Unfallheilkunde zuwenden werden, die sich ihrer
Natur nach zu ihr berufen fühlen, und daß sie die hohe Bedeutung der Arbeiter-
Versicherung für den Staat sowohl wie für das arbeitende Volk richtig würdigen
lernen, dafür könnte eben auch in den Universitätsvorlesungen Sorge getragen
werden. Freilich wird die Zahl der Unfallärzte für jeden einzelnen Bezirk eine
ebenso begrenzte sein müssen, wie bei den übrigen amtlichen Ärzten. Denn wäre
sie unbegrenzt, so hätten nun zwar die betreffenden Ärzte alle die nötigen Vor-
kenntnisse, die Berufsgenossenschaften aber hätten dann wieder die Wahl unter ihnen,
und das würde bald zu denselben Mißständen führen, wie wir sie heute haben.

Eine besondre Abart der Unfallärzte sind die Besitzer von mediko-mechanischen
Instituten, in denen durch planmäßige körperliche Übungen die von Unfällen zurück¬
gebliebnen Bewegungsstörungen in den verletzten Gliedmaßen zu heilen gesucht werden.
Die Kuren in diesen Instituten siud bei allem Nutzen, den man ihnen nicht ab¬
sprechen kann, Gewaltkuren, bei denen den Verunglückten an langwierigen, an¬
strengenden und schmerzhaften Übungen das Äußerste zugemutet wird. Daß


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0228" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/230660"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_722" prev="#ID_721"> Instanz, durch die sie sich benachteiligt fühlen, den Klageweg zu beschreiben.<lb/>
Wenigstens können wir dafür sorgen, daß die ärztlichen Gutachten, die den Geuossen-<lb/>
schaftsvorständen bei der Rcntenfestsetzuug als Unterlage dienen, so unparteiisch wie<lb/>
möglich ausfallen. Das wird nur erreicht werde», wenn die Ärzte vollständig un¬<lb/>
abhängig von den Berufsgenossenschaften gemacht werden.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_723"> Unabhängig von den Berufsgenossenschaften werden die Ärzte aber nur sein,<lb/>
wenn entweder die Versicherten die freie Arztwahl haben, oder wenn die Unfall¬<lb/>
ärzte den Charakter staatlicher Beamten haben, wie die Kreisphysiei. Freie Arzt¬<lb/>
wahl ist für die Unfallversicherung nicht angängig. Denn die Heilung der Unfall¬<lb/>
schäden, die richtige Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Menschen erfordern sehr<lb/>
viel Übung, einen reichen Schatz von Erfahrungen. Wie ungeeignet Ärzte, die<lb/>
sonst in ihrer Praxis mit Unfallschäden wenig oder gar nichts zu thun haben,<lb/>
namentlich zur richtigen Gradabschätznng bei Arbeitsbehinderung sind, haben ihre<lb/>
auf diesem Gebiet erfahrnen Kollegen oft genug zu beobachten Gelegenheit, und<lb/>
einem Arbeiter, der zur bessern Begründung seiner Ansprüche ein Attest von einem<lb/>
solchen Arzt einreicht, ist oft wenig damit gedient. Nein, die medizinische Seite<lb/>
der sozialpolitischen Gesetzgebung mit der Unfallheilkunde und der Begutachtung der<lb/>
Unfallfolgen ist eine Wissenschaft für sich, die neben einem Studium der Spezial¬<lb/>
Heilmethoden dieses Zweiges der Medizin auch eine beständige Verfolgung der Gesetz¬<lb/>
gebung und Rechtsprechung erfordert, und sie ist hente bei der immer weitern Aus¬<lb/>
dehnung der Arbeiterversicherung von solcher Wichtigkeit für Staat und Gesellschaft,<lb/>
daß man sie mit Recht seit einigen Jahren als Uuterrichtszweig in den medizinischen<lb/>
Lehrplan auf den Universitäten aufgenommen hat. Es ist nur erforderlich, daß<lb/>
man auf die Vorlesungen über die sozialpolitische Medizin das nötige Gewicht legt,<lb/>
daß man von den Ärzten, die sich ihr widmen wollen, Spezialkeuntnisse verlangt,<lb/>
wie solche in derselben Weise von den Kreisphysieis auf dem Gebiet der gericht¬<lb/>
lichen Medizin und der Sanitätspolizei verlangt werden.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_724"> Es muß auch für die Unfallärzte die Ablegung eines Examens vorgeschrieben<lb/>
werden, und dieses Examen muß ihnen dann die Berechtigung geben, für bestimmt<lb/>
abgegrenzte Bezirke voni Staate angestellt zu werden. Erst wenn die Unfallärztc<lb/>
von ihren Auftraggebern, den Berufsgenossenschaften unabhängig, wenn diese ge¬<lb/>
halten sind, sich bezüglich der Untersuchungen und Begutachtungen einzig und allein<lb/>
an die angestellten Ärzte für Unfallversicherung zu wenden, wird man bei den<lb/>
Ärzten völlige Unparteilichkeit voraussetzen können. Es läßt sich annehmen, daß<lb/>
sich nur Jünger Äskulaps der Unfallheilkunde zuwenden werden, die sich ihrer<lb/>
Natur nach zu ihr berufen fühlen, und daß sie die hohe Bedeutung der Arbeiter-<lb/>
Versicherung für den Staat sowohl wie für das arbeitende Volk richtig würdigen<lb/>
lernen, dafür könnte eben auch in den Universitätsvorlesungen Sorge getragen<lb/>
werden. Freilich wird die Zahl der Unfallärzte für jeden einzelnen Bezirk eine<lb/>
ebenso begrenzte sein müssen, wie bei den übrigen amtlichen Ärzten. Denn wäre<lb/>
sie unbegrenzt, so hätten nun zwar die betreffenden Ärzte alle die nötigen Vor-<lb/>
kenntnisse, die Berufsgenossenschaften aber hätten dann wieder die Wahl unter ihnen,<lb/>
und das würde bald zu denselben Mißständen führen, wie wir sie heute haben.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_725" next="#ID_726"> Eine besondre Abart der Unfallärzte sind die Besitzer von mediko-mechanischen<lb/>
Instituten, in denen durch planmäßige körperliche Übungen die von Unfällen zurück¬<lb/>
gebliebnen Bewegungsstörungen in den verletzten Gliedmaßen zu heilen gesucht werden.<lb/>
Die Kuren in diesen Instituten siud bei allem Nutzen, den man ihnen nicht ab¬<lb/>
sprechen kann, Gewaltkuren, bei denen den Verunglückten an langwierigen, an¬<lb/>
strengenden und schmerzhaften  Übungen das Äußerste zugemutet wird. Daß</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0228] Maßgebliches und Unmaßgebliches Instanz, durch die sie sich benachteiligt fühlen, den Klageweg zu beschreiben. Wenigstens können wir dafür sorgen, daß die ärztlichen Gutachten, die den Geuossen- schaftsvorständen bei der Rcntenfestsetzuug als Unterlage dienen, so unparteiisch wie möglich ausfallen. Das wird nur erreicht werde», wenn die Ärzte vollständig un¬ abhängig von den Berufsgenossenschaften gemacht werden. Unabhängig von den Berufsgenossenschaften werden die Ärzte aber nur sein, wenn entweder die Versicherten die freie Arztwahl haben, oder wenn die Unfall¬ ärzte den Charakter staatlicher Beamten haben, wie die Kreisphysiei. Freie Arzt¬ wahl ist für die Unfallversicherung nicht angängig. Denn die Heilung der Unfall¬ schäden, die richtige Beurteilung der Erwerbsfähigkeit eines Menschen erfordern sehr viel Übung, einen reichen Schatz von Erfahrungen. Wie ungeeignet Ärzte, die sonst in ihrer Praxis mit Unfallschäden wenig oder gar nichts zu thun haben, namentlich zur richtigen Gradabschätznng bei Arbeitsbehinderung sind, haben ihre auf diesem Gebiet erfahrnen Kollegen oft genug zu beobachten Gelegenheit, und einem Arbeiter, der zur bessern Begründung seiner Ansprüche ein Attest von einem solchen Arzt einreicht, ist oft wenig damit gedient. Nein, die medizinische Seite der sozialpolitischen Gesetzgebung mit der Unfallheilkunde und der Begutachtung der Unfallfolgen ist eine Wissenschaft für sich, die neben einem Studium der Spezial¬ Heilmethoden dieses Zweiges der Medizin auch eine beständige Verfolgung der Gesetz¬ gebung und Rechtsprechung erfordert, und sie ist hente bei der immer weitern Aus¬ dehnung der Arbeiterversicherung von solcher Wichtigkeit für Staat und Gesellschaft, daß man sie mit Recht seit einigen Jahren als Uuterrichtszweig in den medizinischen Lehrplan auf den Universitäten aufgenommen hat. Es ist nur erforderlich, daß man auf die Vorlesungen über die sozialpolitische Medizin das nötige Gewicht legt, daß man von den Ärzten, die sich ihr widmen wollen, Spezialkeuntnisse verlangt, wie solche in derselben Weise von den Kreisphysieis auf dem Gebiet der gericht¬ lichen Medizin und der Sanitätspolizei verlangt werden. Es muß auch für die Unfallärzte die Ablegung eines Examens vorgeschrieben werden, und dieses Examen muß ihnen dann die Berechtigung geben, für bestimmt abgegrenzte Bezirke voni Staate angestellt zu werden. Erst wenn die Unfallärztc von ihren Auftraggebern, den Berufsgenossenschaften unabhängig, wenn diese ge¬ halten sind, sich bezüglich der Untersuchungen und Begutachtungen einzig und allein an die angestellten Ärzte für Unfallversicherung zu wenden, wird man bei den Ärzten völlige Unparteilichkeit voraussetzen können. Es läßt sich annehmen, daß sich nur Jünger Äskulaps der Unfallheilkunde zuwenden werden, die sich ihrer Natur nach zu ihr berufen fühlen, und daß sie die hohe Bedeutung der Arbeiter- Versicherung für den Staat sowohl wie für das arbeitende Volk richtig würdigen lernen, dafür könnte eben auch in den Universitätsvorlesungen Sorge getragen werden. Freilich wird die Zahl der Unfallärzte für jeden einzelnen Bezirk eine ebenso begrenzte sein müssen, wie bei den übrigen amtlichen Ärzten. Denn wäre sie unbegrenzt, so hätten nun zwar die betreffenden Ärzte alle die nötigen Vor- kenntnisse, die Berufsgenossenschaften aber hätten dann wieder die Wahl unter ihnen, und das würde bald zu denselben Mißständen führen, wie wir sie heute haben. Eine besondre Abart der Unfallärzte sind die Besitzer von mediko-mechanischen Instituten, in denen durch planmäßige körperliche Übungen die von Unfällen zurück¬ gebliebnen Bewegungsstörungen in den verletzten Gliedmaßen zu heilen gesucht werden. Die Kuren in diesen Instituten siud bei allem Nutzen, den man ihnen nicht ab¬ sprechen kann, Gewaltkuren, bei denen den Verunglückten an langwierigen, an¬ strengenden und schmerzhaften Übungen das Äußerste zugemutet wird. Daß

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/228
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/228>, abgerufen am 28.09.2024.