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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Sie Fabel vom Untergang des Handwerks

Schulen, auch in Blinden- und Taubstummenanstalten u. dergl. erhalten. Alle
bezeichneten sich selbst und wurden von der Ortsbehörde als Handwerker im
gemeinüblichen Sinne bezeichnet. Die handwerksmäßige Vorbildung der Betriebs¬
inhaber -- im Unterschiede zur kaufmännischen und wissenschaftlich-technischen --
tritt hier als besonders wichtiges Kriterium hervor; neben manchem andern
freilich, so auch neben der Zahl der Personen, für die aber nicht die Zahl
fünf sondern zehn als die nicht hoch, sondern niedrig gegriffn? Durchschnitts¬
grenze anzusehen sein würde, selbst wenn man das nächstwichtige Kriterium,
die regelmüßige handwerksmäßige Mitthütigkeit des Betriebsinhabers, streng
berücksichtigt. Es mag ja unter den Betrieben der handwerksmäßigen Gewerbe,
wie sie für die Enquete vom Sommer 1895 aufgezählt werden,'") solche mit
zehn Personen und auch weniger geben, die von gelernten Kaufleuten und andern
NichtHandwerkern geleitet werden, vielleicht auch einige, die von gelernten Hand¬
werkern ausgesprochen fabrikmüßig organisiert waren, was immer schwer, niemals
aus der Verwendung von Motoren allein festzustellen sein wird, aber ihre Zahl
wird wahrscheinlich mehr als aufgewogen durch die von gelernten Handwerkern
handwerksmäßig betriebnen Werkstätten oder Geschäfte mit mehr als zehn Per¬
sonen, deren Inhaber man mit Fug und Recht nach ihrer ganzen wirtschaft¬
lichen, sozialen und technischen Stellung als Handwerker anzusprechen hat. Die
einzelnen handwerksmäßigen Gewerbe Verhalten sich in dieser Beziehung sehr
verschieden. Aber wer nur den guten Willen hat, sich in seinem Kreise un¬
befangen umzusehen, der wird sich bald überzeugen, daß in der Regel die In¬
haber von Betrieben handwerksmäßiger Gewerbe mit zehn und weniger Per¬
sonen nach ihrer Vorbildung und ihrer Thätigkeit Handwerker sind und nicht
zu einem vom Handwerkerstande zu unterscheidenden Fabrikantenstande gehören.

Noch eins ist hier zu erwähnen und abzufertigen. Der Verfasser der be-
sprochnen statistischen Arbeit hält auch das Überhandnehmen der Frauenarbeit
für ein vollwertiges Anzeichen des Untergangs des Handwerks. Nun ist aber
auf keinem Gebiet so mit der Statistik gespielt und sind so arge Übertreibungen
aus ihr heraus konstruiert worden, wie auf dem der Frauenarbeit. Das
Meisterstück in dieser Beziehung hat ein Dr. Robert Wuttke in einem 1897
in der Gehestiftung zu Leipzig gehaltnen Vortrage: "Die erwerbsthätigen



*) Es sind dies in der Hauptsache folgende: Barbiere, Friseure, Perückenmacher, Bäcker,
Bcmdagisten, Böttcher, Brauer, Buchbinder, Bürsten- und Pinselmacher, Konditoren, Dachdecker,
Drechsler, Drucker (Buch-, Steindrucker usw.), Färber, Gas- und Wnsserleitungsinstallatcure,
Gerber, Zinn- usw. Gießer (nicht Eisengießereien), Glaser, Gold- und Silberarbeiter, Graveure,
Hutmacher, Klempner, Korbmacher, Kürschner, Kupferschmiede, Maler und Lackierer, Maurer,
Metzger, Müller, Musikinstrumentenmacher, Nngelschmiede, Sattler und Riemer, Schiffbauer,
Schleifer, Schlosser, Schmiede, Schneider, Schornsteins.ger, Schreiner, Schuhmacher, Seiler,
Sporen- und Büchsenmacher, Steinmetz", Stricker und Wirker, Stuckateure, Tapezierer, Töpfer,
Tuchmacher, Uhrmacher, Vergolder, Wagner (Stellmacher), Weber, Zimmerer.
Sie Fabel vom Untergang des Handwerks

Schulen, auch in Blinden- und Taubstummenanstalten u. dergl. erhalten. Alle
bezeichneten sich selbst und wurden von der Ortsbehörde als Handwerker im
gemeinüblichen Sinne bezeichnet. Die handwerksmäßige Vorbildung der Betriebs¬
inhaber — im Unterschiede zur kaufmännischen und wissenschaftlich-technischen —
tritt hier als besonders wichtiges Kriterium hervor; neben manchem andern
freilich, so auch neben der Zahl der Personen, für die aber nicht die Zahl
fünf sondern zehn als die nicht hoch, sondern niedrig gegriffn? Durchschnitts¬
grenze anzusehen sein würde, selbst wenn man das nächstwichtige Kriterium,
die regelmüßige handwerksmäßige Mitthütigkeit des Betriebsinhabers, streng
berücksichtigt. Es mag ja unter den Betrieben der handwerksmäßigen Gewerbe,
wie sie für die Enquete vom Sommer 1895 aufgezählt werden,'") solche mit
zehn Personen und auch weniger geben, die von gelernten Kaufleuten und andern
NichtHandwerkern geleitet werden, vielleicht auch einige, die von gelernten Hand¬
werkern ausgesprochen fabrikmüßig organisiert waren, was immer schwer, niemals
aus der Verwendung von Motoren allein festzustellen sein wird, aber ihre Zahl
wird wahrscheinlich mehr als aufgewogen durch die von gelernten Handwerkern
handwerksmäßig betriebnen Werkstätten oder Geschäfte mit mehr als zehn Per¬
sonen, deren Inhaber man mit Fug und Recht nach ihrer ganzen wirtschaft¬
lichen, sozialen und technischen Stellung als Handwerker anzusprechen hat. Die
einzelnen handwerksmäßigen Gewerbe Verhalten sich in dieser Beziehung sehr
verschieden. Aber wer nur den guten Willen hat, sich in seinem Kreise un¬
befangen umzusehen, der wird sich bald überzeugen, daß in der Regel die In¬
haber von Betrieben handwerksmäßiger Gewerbe mit zehn und weniger Per¬
sonen nach ihrer Vorbildung und ihrer Thätigkeit Handwerker sind und nicht
zu einem vom Handwerkerstande zu unterscheidenden Fabrikantenstande gehören.

Noch eins ist hier zu erwähnen und abzufertigen. Der Verfasser der be-
sprochnen statistischen Arbeit hält auch das Überhandnehmen der Frauenarbeit
für ein vollwertiges Anzeichen des Untergangs des Handwerks. Nun ist aber
auf keinem Gebiet so mit der Statistik gespielt und sind so arge Übertreibungen
aus ihr heraus konstruiert worden, wie auf dem der Frauenarbeit. Das
Meisterstück in dieser Beziehung hat ein Dr. Robert Wuttke in einem 1897
in der Gehestiftung zu Leipzig gehaltnen Vortrage: „Die erwerbsthätigen



*) Es sind dies in der Hauptsache folgende: Barbiere, Friseure, Perückenmacher, Bäcker,
Bcmdagisten, Böttcher, Brauer, Buchbinder, Bürsten- und Pinselmacher, Konditoren, Dachdecker,
Drechsler, Drucker (Buch-, Steindrucker usw.), Färber, Gas- und Wnsserleitungsinstallatcure,
Gerber, Zinn- usw. Gießer (nicht Eisengießereien), Glaser, Gold- und Silberarbeiter, Graveure,
Hutmacher, Klempner, Korbmacher, Kürschner, Kupferschmiede, Maler und Lackierer, Maurer,
Metzger, Müller, Musikinstrumentenmacher, Nngelschmiede, Sattler und Riemer, Schiffbauer,
Schleifer, Schlosser, Schmiede, Schneider, Schornsteins.ger, Schreiner, Schuhmacher, Seiler,
Sporen- und Büchsenmacher, Steinmetz», Stricker und Wirker, Stuckateure, Tapezierer, Töpfer,
Tuchmacher, Uhrmacher, Vergolder, Wagner (Stellmacher), Weber, Zimmerer.
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[0247] Sie Fabel vom Untergang des Handwerks Schulen, auch in Blinden- und Taubstummenanstalten u. dergl. erhalten. Alle bezeichneten sich selbst und wurden von der Ortsbehörde als Handwerker im gemeinüblichen Sinne bezeichnet. Die handwerksmäßige Vorbildung der Betriebs¬ inhaber — im Unterschiede zur kaufmännischen und wissenschaftlich-technischen — tritt hier als besonders wichtiges Kriterium hervor; neben manchem andern freilich, so auch neben der Zahl der Personen, für die aber nicht die Zahl fünf sondern zehn als die nicht hoch, sondern niedrig gegriffn? Durchschnitts¬ grenze anzusehen sein würde, selbst wenn man das nächstwichtige Kriterium, die regelmüßige handwerksmäßige Mitthütigkeit des Betriebsinhabers, streng berücksichtigt. Es mag ja unter den Betrieben der handwerksmäßigen Gewerbe, wie sie für die Enquete vom Sommer 1895 aufgezählt werden,'") solche mit zehn Personen und auch weniger geben, die von gelernten Kaufleuten und andern NichtHandwerkern geleitet werden, vielleicht auch einige, die von gelernten Hand¬ werkern ausgesprochen fabrikmüßig organisiert waren, was immer schwer, niemals aus der Verwendung von Motoren allein festzustellen sein wird, aber ihre Zahl wird wahrscheinlich mehr als aufgewogen durch die von gelernten Handwerkern handwerksmäßig betriebnen Werkstätten oder Geschäfte mit mehr als zehn Per¬ sonen, deren Inhaber man mit Fug und Recht nach ihrer ganzen wirtschaft¬ lichen, sozialen und technischen Stellung als Handwerker anzusprechen hat. Die einzelnen handwerksmäßigen Gewerbe Verhalten sich in dieser Beziehung sehr verschieden. Aber wer nur den guten Willen hat, sich in seinem Kreise un¬ befangen umzusehen, der wird sich bald überzeugen, daß in der Regel die In¬ haber von Betrieben handwerksmäßiger Gewerbe mit zehn und weniger Per¬ sonen nach ihrer Vorbildung und ihrer Thätigkeit Handwerker sind und nicht zu einem vom Handwerkerstande zu unterscheidenden Fabrikantenstande gehören. Noch eins ist hier zu erwähnen und abzufertigen. Der Verfasser der be- sprochnen statistischen Arbeit hält auch das Überhandnehmen der Frauenarbeit für ein vollwertiges Anzeichen des Untergangs des Handwerks. Nun ist aber auf keinem Gebiet so mit der Statistik gespielt und sind so arge Übertreibungen aus ihr heraus konstruiert worden, wie auf dem der Frauenarbeit. Das Meisterstück in dieser Beziehung hat ein Dr. Robert Wuttke in einem 1897 in der Gehestiftung zu Leipzig gehaltnen Vortrage: „Die erwerbsthätigen *) Es sind dies in der Hauptsache folgende: Barbiere, Friseure, Perückenmacher, Bäcker, Bcmdagisten, Böttcher, Brauer, Buchbinder, Bürsten- und Pinselmacher, Konditoren, Dachdecker, Drechsler, Drucker (Buch-, Steindrucker usw.), Färber, Gas- und Wnsserleitungsinstallatcure, Gerber, Zinn- usw. Gießer (nicht Eisengießereien), Glaser, Gold- und Silberarbeiter, Graveure, Hutmacher, Klempner, Korbmacher, Kürschner, Kupferschmiede, Maler und Lackierer, Maurer, Metzger, Müller, Musikinstrumentenmacher, Nngelschmiede, Sattler und Riemer, Schiffbauer, Schleifer, Schlosser, Schmiede, Schneider, Schornsteins.ger, Schreiner, Schuhmacher, Seiler, Sporen- und Büchsenmacher, Steinmetz», Stricker und Wirker, Stuckateure, Tapezierer, Töpfer, Tuchmacher, Uhrmacher, Vergolder, Wagner (Stellmacher), Weber, Zimmerer.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/247>, abgerufen am 23.07.2024.