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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

darnach: eine elende Lehmhütte, der Anlage nach eine Miniaturausgabe des uieder-
snchsischen Bauernhauses: Diele mit Einfahrt und Herd, zu beiden Seiten die Ställe,
Scheuer und Kammern. Daß der Rauch, weil der Schornstein fehlt, keinen andern
Abzug hat als den durch die Risse und Löcher der Wände und des Daches, das
rechnet aber der Heuermnnn nicht etwa zu deu Menschenunwürdigkeiten, wegen
deren er gleich dem Berliner Arbeiter zur Sanitätskommtssion laufen müßte; viel¬
mehr würde er gegen jede ihm von einer solchen aufgenötigte Änderung Protestiren,
weil er den Rauch für Speck und Schinken braucht. Für den Acker zahlt er etwas
weniger, als sonst landesüblich ist. Die Geringfügigkeit der Pacht wird ausgeglichen
durch die Arbeitstage, die er dem Bauern leistet, in der Erntezeit mit Frau und
Kindern, wenn er erwachsene oder halberwachsene hat; die kleinen werden derweil
nuf dem Bauernhof verpflegt. Die Zahl der Arbeitstage schwankt zwischen 7 und 2S0.
Je kleiner das Anwesen des Heuermcmns ist, desto größer ist die Zahl der Arbeitstage,
desto mehr trägt er selbst den Charakter des Lohnarbeiters, der nebenbei ein Parzellchen
Pachtacker bewirtschaftet; seine Frau muß in diesem Falle in der eignen Wirtschaft
die Hauptarbeit leisten. Je größer das Anwesen des Heuermanns ist -- mancher
hat drei, auch mehr Kühe und mästet zehn Schweine --, desto weniger hat er
Arbeitstage zu leisten, desto mehr natürlich an Pacht zu zahlen; er ist dann ein
kleiner Ackerwirt, der nebenbei einige Tage im Jahre tagelöhnert. An den Arbeits¬
tagen erhält der Henermcmn Kost beim Bauern -- eine sehr reichliche und gute
Kost -- und meistens auch Barlohu, der aber geringer ist als der landesübliche
Tagelohn, entsprechend dem niedrigern Pachtzins, den er entrichtet. Die Zahl der
Heuerlingc, die ein Bauer hält, ist sehr verschieden. Viele haben gar keinen, die
meisten einen, andre zwei bis sechs, einige -- das mögen die reichsten sein -- bringen
es auf mehr als sechs, einer sogar auf siebzehn. Die Heuerwirtschaften liegen nur
ausnahmsweise in deu Außenschlägen. Der Heuermann hat seinen Acker nahe bei
seiner Hütte, und seine Hütte liegt, damit ihn der Bauer jederzeit zur Hand habe,
nicht weit vom Hofe.

Bauer und Heuer stehen in einem Patriarchalischen Vertrauensverhältnis zu
einander. Schriftliche Verträge kommen erst jetzt auf und sind noch nicht allgemein.
Man kontrahirt mündlich auf Kündigung oder ans ein Jahr; im zweiten Falle
Wird vorausgesetzt, daß sich der Vertrag alljährlich stillschweigend erneuert, und
meistens bleiben beide einander lebenslänglich treu. Sie arbeiten Schulter an
Schulter, essen an einem Tisch mit einander, verbringen ihre Erholungszeit mit
einander und feiern ihre Familienfeste mit einander; keinerlei soziale Kluft trennt
und verfeindet sie. Der Bauer hilft dem schwächern Bruder, so oft dieser in Not
gerät. In einer Schilderung des beiderseitigen Verhältnisses, die die Oldenburgischen
glätter im Jahre l823 gebracht haben, heißt es: "In teuern Zeiten giebt mancher
Grundbesitzer seinen Henerleuten das Brotkorn zu etwas billigern Preisen. Steht
°es Henermauns einzige Kuh trocken, oder stirbt dies Kleinod der Familie gar, so
Zersorgt wohl des Bauern Milchkammer die Heuerleute mit der nötigen Milch;
Krankheiten bringt die Tochter des Hauses gern ein besseres, nahrhafteres
^'sser. Stirbt der Familienvater und hinterläßt Weib und unerwachsene Kinder,
°der wird er arbeitsunfähig, so wird der Zweck, zu dem Heuerleute gehalten werden,
nicht erreicht; dennoch wird man, wenn der Bauer irgend gut steht, selten finden,
"aß die Familie Vertrieben oder genötigt würde, dem Kirchspiel oder der Armen-
u^sse zur Last zu fallen. Unvermögenden Heuerleuteu wird mit der Heuerzahlnug
jahrelang nachgesehen." Kollmann versichert, daß diese Schilderung noch heute
Zutreffe.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

darnach: eine elende Lehmhütte, der Anlage nach eine Miniaturausgabe des uieder-
snchsischen Bauernhauses: Diele mit Einfahrt und Herd, zu beiden Seiten die Ställe,
Scheuer und Kammern. Daß der Rauch, weil der Schornstein fehlt, keinen andern
Abzug hat als den durch die Risse und Löcher der Wände und des Daches, das
rechnet aber der Heuermnnn nicht etwa zu deu Menschenunwürdigkeiten, wegen
deren er gleich dem Berliner Arbeiter zur Sanitätskommtssion laufen müßte; viel¬
mehr würde er gegen jede ihm von einer solchen aufgenötigte Änderung Protestiren,
weil er den Rauch für Speck und Schinken braucht. Für den Acker zahlt er etwas
weniger, als sonst landesüblich ist. Die Geringfügigkeit der Pacht wird ausgeglichen
durch die Arbeitstage, die er dem Bauern leistet, in der Erntezeit mit Frau und
Kindern, wenn er erwachsene oder halberwachsene hat; die kleinen werden derweil
nuf dem Bauernhof verpflegt. Die Zahl der Arbeitstage schwankt zwischen 7 und 2S0.
Je kleiner das Anwesen des Heuermcmns ist, desto größer ist die Zahl der Arbeitstage,
desto mehr trägt er selbst den Charakter des Lohnarbeiters, der nebenbei ein Parzellchen
Pachtacker bewirtschaftet; seine Frau muß in diesem Falle in der eignen Wirtschaft
die Hauptarbeit leisten. Je größer das Anwesen des Heuermanns ist — mancher
hat drei, auch mehr Kühe und mästet zehn Schweine —, desto weniger hat er
Arbeitstage zu leisten, desto mehr natürlich an Pacht zu zahlen; er ist dann ein
kleiner Ackerwirt, der nebenbei einige Tage im Jahre tagelöhnert. An den Arbeits¬
tagen erhält der Henermcmn Kost beim Bauern — eine sehr reichliche und gute
Kost — und meistens auch Barlohu, der aber geringer ist als der landesübliche
Tagelohn, entsprechend dem niedrigern Pachtzins, den er entrichtet. Die Zahl der
Heuerlingc, die ein Bauer hält, ist sehr verschieden. Viele haben gar keinen, die
meisten einen, andre zwei bis sechs, einige — das mögen die reichsten sein — bringen
es auf mehr als sechs, einer sogar auf siebzehn. Die Heuerwirtschaften liegen nur
ausnahmsweise in deu Außenschlägen. Der Heuermann hat seinen Acker nahe bei
seiner Hütte, und seine Hütte liegt, damit ihn der Bauer jederzeit zur Hand habe,
nicht weit vom Hofe.

Bauer und Heuer stehen in einem Patriarchalischen Vertrauensverhältnis zu
einander. Schriftliche Verträge kommen erst jetzt auf und sind noch nicht allgemein.
Man kontrahirt mündlich auf Kündigung oder ans ein Jahr; im zweiten Falle
Wird vorausgesetzt, daß sich der Vertrag alljährlich stillschweigend erneuert, und
meistens bleiben beide einander lebenslänglich treu. Sie arbeiten Schulter an
Schulter, essen an einem Tisch mit einander, verbringen ihre Erholungszeit mit
einander und feiern ihre Familienfeste mit einander; keinerlei soziale Kluft trennt
und verfeindet sie. Der Bauer hilft dem schwächern Bruder, so oft dieser in Not
gerät. In einer Schilderung des beiderseitigen Verhältnisses, die die Oldenburgischen
glätter im Jahre l823 gebracht haben, heißt es: „In teuern Zeiten giebt mancher
Grundbesitzer seinen Henerleuten das Brotkorn zu etwas billigern Preisen. Steht
°es Henermauns einzige Kuh trocken, oder stirbt dies Kleinod der Familie gar, so
Zersorgt wohl des Bauern Milchkammer die Heuerleute mit der nötigen Milch;
Krankheiten bringt die Tochter des Hauses gern ein besseres, nahrhafteres
^'sser. Stirbt der Familienvater und hinterläßt Weib und unerwachsene Kinder,
°der wird er arbeitsunfähig, so wird der Zweck, zu dem Heuerleute gehalten werden,
nicht erreicht; dennoch wird man, wenn der Bauer irgend gut steht, selten finden,
"aß die Familie Vertrieben oder genötigt würde, dem Kirchspiel oder der Armen-
u^sse zur Last zu fallen. Unvermögenden Heuerleuteu wird mit der Heuerzahlnug
jahrelang nachgesehen." Kollmann versichert, daß diese Schilderung noch heute
Zutreffe.


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[0392] Maßgebliches und Unmaßgebliches darnach: eine elende Lehmhütte, der Anlage nach eine Miniaturausgabe des uieder- snchsischen Bauernhauses: Diele mit Einfahrt und Herd, zu beiden Seiten die Ställe, Scheuer und Kammern. Daß der Rauch, weil der Schornstein fehlt, keinen andern Abzug hat als den durch die Risse und Löcher der Wände und des Daches, das rechnet aber der Heuermnnn nicht etwa zu deu Menschenunwürdigkeiten, wegen deren er gleich dem Berliner Arbeiter zur Sanitätskommtssion laufen müßte; viel¬ mehr würde er gegen jede ihm von einer solchen aufgenötigte Änderung Protestiren, weil er den Rauch für Speck und Schinken braucht. Für den Acker zahlt er etwas weniger, als sonst landesüblich ist. Die Geringfügigkeit der Pacht wird ausgeglichen durch die Arbeitstage, die er dem Bauern leistet, in der Erntezeit mit Frau und Kindern, wenn er erwachsene oder halberwachsene hat; die kleinen werden derweil nuf dem Bauernhof verpflegt. Die Zahl der Arbeitstage schwankt zwischen 7 und 2S0. Je kleiner das Anwesen des Heuermcmns ist, desto größer ist die Zahl der Arbeitstage, desto mehr trägt er selbst den Charakter des Lohnarbeiters, der nebenbei ein Parzellchen Pachtacker bewirtschaftet; seine Frau muß in diesem Falle in der eignen Wirtschaft die Hauptarbeit leisten. Je größer das Anwesen des Heuermanns ist — mancher hat drei, auch mehr Kühe und mästet zehn Schweine —, desto weniger hat er Arbeitstage zu leisten, desto mehr natürlich an Pacht zu zahlen; er ist dann ein kleiner Ackerwirt, der nebenbei einige Tage im Jahre tagelöhnert. An den Arbeits¬ tagen erhält der Henermcmn Kost beim Bauern — eine sehr reichliche und gute Kost — und meistens auch Barlohu, der aber geringer ist als der landesübliche Tagelohn, entsprechend dem niedrigern Pachtzins, den er entrichtet. Die Zahl der Heuerlingc, die ein Bauer hält, ist sehr verschieden. Viele haben gar keinen, die meisten einen, andre zwei bis sechs, einige — das mögen die reichsten sein — bringen es auf mehr als sechs, einer sogar auf siebzehn. Die Heuerwirtschaften liegen nur ausnahmsweise in deu Außenschlägen. Der Heuermann hat seinen Acker nahe bei seiner Hütte, und seine Hütte liegt, damit ihn der Bauer jederzeit zur Hand habe, nicht weit vom Hofe. Bauer und Heuer stehen in einem Patriarchalischen Vertrauensverhältnis zu einander. Schriftliche Verträge kommen erst jetzt auf und sind noch nicht allgemein. Man kontrahirt mündlich auf Kündigung oder ans ein Jahr; im zweiten Falle Wird vorausgesetzt, daß sich der Vertrag alljährlich stillschweigend erneuert, und meistens bleiben beide einander lebenslänglich treu. Sie arbeiten Schulter an Schulter, essen an einem Tisch mit einander, verbringen ihre Erholungszeit mit einander und feiern ihre Familienfeste mit einander; keinerlei soziale Kluft trennt und verfeindet sie. Der Bauer hilft dem schwächern Bruder, so oft dieser in Not gerät. In einer Schilderung des beiderseitigen Verhältnisses, die die Oldenburgischen glätter im Jahre l823 gebracht haben, heißt es: „In teuern Zeiten giebt mancher Grundbesitzer seinen Henerleuten das Brotkorn zu etwas billigern Preisen. Steht °es Henermauns einzige Kuh trocken, oder stirbt dies Kleinod der Familie gar, so Zersorgt wohl des Bauern Milchkammer die Heuerleute mit der nötigen Milch; Krankheiten bringt die Tochter des Hauses gern ein besseres, nahrhafteres ^'sser. Stirbt der Familienvater und hinterläßt Weib und unerwachsene Kinder, °der wird er arbeitsunfähig, so wird der Zweck, zu dem Heuerleute gehalten werden, nicht erreicht; dennoch wird man, wenn der Bauer irgend gut steht, selten finden, "aß die Familie Vertrieben oder genötigt würde, dem Kirchspiel oder der Armen- u^sse zur Last zu fallen. Unvermögenden Heuerleuteu wird mit der Heuerzahlnug jahrelang nachgesehen." Kollmann versichert, daß diese Schilderung noch heute Zutreffe.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228947/392>, abgerufen am 12.12.2024.