Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.Litteratur Teil des Ertrags der Rohvrvdnktion oder der Benutzung des Bodens, welcher nach Alles in allem: ein sehr nützliches Werk für solche, die schon gehörig unter¬ Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig Litteratur Teil des Ertrags der Rohvrvdnktion oder der Benutzung des Bodens, welcher nach Alles in allem: ein sehr nützliches Werk für solche, die schon gehörig unter¬ Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0392" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/228694"/> <fw type="header" place="top"> Litteratur</fw><lb/> <p xml:id="ID_1397" prev="#ID_1396"> Teil des Ertrags der Rohvrvdnktion oder der Benutzung des Bodens, welcher nach<lb/> den richtigen Grundsätzen der Ertragsteilung dein Grund und Boden als solchem<lb/> zugerechnet werden muß." Wir möchten den Studenten wohl sehen, der das ver¬<lb/> steht! Wir selbst verstehens natürlich auch nicht, aber wir können erraten, was<lb/> dem Verfasser vorgeschwebt hat, und was ihm entweder nicht ganz klar geworden<lb/> ist, oder was er sich nicht getraut hat zu sagen. Es ist folgendes. So lange<lb/> freies Land vorhanden ist, und jeder Pflügen, säen und Hütten bauen kann, wo es<lb/> ihm beliebt, da wirft der Boden selbstverständlich nnr dem Arbeitenden Ertrag ab.<lb/> Ist dagegen aller Boden in Privatbesitz, dann wirft er außer dem Ertrage für<lb/> den Arbeitenden noch eine zweite Art von Ertrag ab, die dem Besitzer nicht durch<lb/> seine Arbeit, sondern nur kraft seines Eigentumrechts zufließt. Wer in dem Walde<lb/> dieses Besitzers Holz fällen, wer auf seinen Bauplätzen bauen, wer ans seinem Acker<lb/> pflügen, auf seine Weiden Vieh treiben will, der muß seine Erlaubnis nachsuchen<lb/> und ihm die gewährte Erlaubnis entweder mit einer dauernden Rente bezahlen<lb/> oder mit einem Kapital, das seinerseits Zins abwirft. Das ist die Grundrente.<lb/> Grundrente ist also das Einkommen, das der Boden seinem Eigentümer ohne dessen<lb/> eigne Arbeit lediglich auf Grund seines Eigentumrechts abwirft, oder: Grundrente<lb/> ist die Abgabe, die der Benutzer oder Bearbeiter von Grundstücken, die ihm nicht<lb/> gehören, dem Eigentümer zu entrichten hat. In manchen Fällen, z. B. beim Berg¬<lb/> regal, nimmt die Grundrente auch gesetzlich die Gestalt einer Abgabe an. Benutze<lb/> oder bebaut der Eigentümer seinen Boden selbst, dann bezieht er die Grundrente<lb/> in Gestalt einer Verminderung entweder seiner Unterhaltskosten oder seiner Pro¬<lb/> duktionskosten. Der Eigentümer eines Wohnhauses braucht kein Geld ans Wohnungs-<lb/> miete zu verdienen. Der Eigentümer eines Gasthauses, der Landwirt, der sein<lb/> eignes Gut bewirtschaftet, die brauchen keinen Pacht zu zahlen; die Produktions¬<lb/> oder Betriebskosten des Pächters sind um die Pacht höher. Haben die Eigentümer<lb/> Hypotheken ans ihren Häusern oder Landgütern, so sind sie nur Mitbesitzer, und<lb/> die Grundrente teilt sich unter sämtliche Mitbesitzer. Je knapper der Boden in<lb/> einer Stadt, in einer Gegend, in einem Lande wird, desto höher steigt natürlich<lb/> dnrch die Konkurrenz sein Preis und damit die Grundrente, Werden große Flächen<lb/> durch die tote Hand dem Verkehr entzogen, so wirkt das wie Bodenvermindernng<lb/> und steigert die Grundrente; wird bisher wertloser Boden großer Kolonialländer<lb/> angebaut, dessen Getreide dem der alten Kulturländer Konkurrenz macht, so wirkt<lb/> das so, wie wenn diesen Boden zugewachsen wäre und vermindert ihre landwirt¬<lb/> schaftliche Grundrente. Wir meinen, das wird jeder Student verstehen. Zucker-<lb/> kandls Artikel ist überhaupt ganz ungenügend; die vernichtende Kritik, die Rvd-<lb/> bcrtus an Ricardos Grundrententheorie geübt hat, scheint er gar nicht zu kennen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1398"> Alles in allem: ein sehr nützliches Werk für solche, die schon gehörig unter¬<lb/> richtet sind und Kritik zu üben vermögen.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig<lb/> Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0392]
Litteratur
Teil des Ertrags der Rohvrvdnktion oder der Benutzung des Bodens, welcher nach
den richtigen Grundsätzen der Ertragsteilung dein Grund und Boden als solchem
zugerechnet werden muß." Wir möchten den Studenten wohl sehen, der das ver¬
steht! Wir selbst verstehens natürlich auch nicht, aber wir können erraten, was
dem Verfasser vorgeschwebt hat, und was ihm entweder nicht ganz klar geworden
ist, oder was er sich nicht getraut hat zu sagen. Es ist folgendes. So lange
freies Land vorhanden ist, und jeder Pflügen, säen und Hütten bauen kann, wo es
ihm beliebt, da wirft der Boden selbstverständlich nnr dem Arbeitenden Ertrag ab.
Ist dagegen aller Boden in Privatbesitz, dann wirft er außer dem Ertrage für
den Arbeitenden noch eine zweite Art von Ertrag ab, die dem Besitzer nicht durch
seine Arbeit, sondern nur kraft seines Eigentumrechts zufließt. Wer in dem Walde
dieses Besitzers Holz fällen, wer auf seinen Bauplätzen bauen, wer ans seinem Acker
pflügen, auf seine Weiden Vieh treiben will, der muß seine Erlaubnis nachsuchen
und ihm die gewährte Erlaubnis entweder mit einer dauernden Rente bezahlen
oder mit einem Kapital, das seinerseits Zins abwirft. Das ist die Grundrente.
Grundrente ist also das Einkommen, das der Boden seinem Eigentümer ohne dessen
eigne Arbeit lediglich auf Grund seines Eigentumrechts abwirft, oder: Grundrente
ist die Abgabe, die der Benutzer oder Bearbeiter von Grundstücken, die ihm nicht
gehören, dem Eigentümer zu entrichten hat. In manchen Fällen, z. B. beim Berg¬
regal, nimmt die Grundrente auch gesetzlich die Gestalt einer Abgabe an. Benutze
oder bebaut der Eigentümer seinen Boden selbst, dann bezieht er die Grundrente
in Gestalt einer Verminderung entweder seiner Unterhaltskosten oder seiner Pro¬
duktionskosten. Der Eigentümer eines Wohnhauses braucht kein Geld ans Wohnungs-
miete zu verdienen. Der Eigentümer eines Gasthauses, der Landwirt, der sein
eignes Gut bewirtschaftet, die brauchen keinen Pacht zu zahlen; die Produktions¬
oder Betriebskosten des Pächters sind um die Pacht höher. Haben die Eigentümer
Hypotheken ans ihren Häusern oder Landgütern, so sind sie nur Mitbesitzer, und
die Grundrente teilt sich unter sämtliche Mitbesitzer. Je knapper der Boden in
einer Stadt, in einer Gegend, in einem Lande wird, desto höher steigt natürlich
dnrch die Konkurrenz sein Preis und damit die Grundrente, Werden große Flächen
durch die tote Hand dem Verkehr entzogen, so wirkt das wie Bodenvermindernng
und steigert die Grundrente; wird bisher wertloser Boden großer Kolonialländer
angebaut, dessen Getreide dem der alten Kulturländer Konkurrenz macht, so wirkt
das so, wie wenn diesen Boden zugewachsen wäre und vermindert ihre landwirt¬
schaftliche Grundrente. Wir meinen, das wird jeder Student verstehen. Zucker-
kandls Artikel ist überhaupt ganz ungenügend; die vernichtende Kritik, die Rvd-
bcrtus an Ricardos Grundrententheorie geübt hat, scheint er gar nicht zu kennen.
Alles in allem: ein sehr nützliches Werk für solche, die schon gehörig unter¬
richtet sind und Kritik zu üben vermögen.
Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |