Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches in Zukunft die Schüler bei Regenwetter wahrend der ausfallenden Turnstunden in Maßgebliches und Unmaßgebliches in Zukunft die Schüler bei Regenwetter wahrend der ausfallenden Turnstunden in <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0463" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/228099"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1269" prev="#ID_1268" next="#ID_1270"> in Zukunft die Schüler bei Regenwetter wahrend der ausfallenden Turnstunden in<lb/> den Klassen zu behalten und mit irgend einem Unterrichtsgegenstände zu beschäftigen<lb/> seien. Man stelle sich nun die Luft in einem überfüllten Schulzimmer vor uach<lb/> fünf Unterrichtsstunden, und darin sollen Lehrer und Schüler auch noch von vier<lb/> bis fünf Uhr sitzen! Und das soll die Turnstunde vertreten! Das wird gleich<lb/> angenehm sein bei warmem Sommerregeu, wo die Feuchtigkeit den Dust verschönert,<lb/> wie an Wintertagen, wo das Gaslicht das Seinige beitrüge zur Gesuudheitsförde-<lb/> rnng, und wo das einzige Stündchen verloren geht, während dessen Lehrer und<lb/> Schüler, wenn nicht bei Tageslicht, so doch wenigstens in der Dämmerung Lust<lb/> schnappen können. (Über Mittag müssen, wie die Mütter klagen, kleine Burschen<lb/> von neun Jahren nicht selten Schularbeiten machen, weil sie sonst des Abends nicht<lb/> fertig werden.) Unter den Lehrern giebt es schwarze Seelen, deuen das vorschrifts¬<lb/> mäßige Vertrauen zur väterlichen Gesinnung der Behörde mangelt, und die arg¬<lb/> wöhnen, man habe die neue Vorschrift nur erlassen, weil man es den Lehrern<lb/> nicht gönne, daß sie bisher durch den Regen manchmal eine Stunde profitirt hätten.<lb/> Nun wären ja achtundzwanzig Arbeitsstunden die Woche, zu denen freilich noch<lb/> Korrekturen (unter anderen allwöchentlich fünfzig bis siebzig Aufsätze), Vorbereitungen,<lb/> bei deu Landlehrern amtliche Schreibereien kommen, um sich noch keine übermäßige<lb/> Arbeitszeit, aber unterrichten, und zwar in vollen Klassen, ist doch eine etwas<lb/> anstrengendere Beschäftigung als Bogenschreiben oder Hobeln, und wenn, wie an<lb/> unserm Orte, eine Klasse achtzig bis neunzig Schüler stark ist, dann hat der Lehrer<lb/> nach der dritten Stunde für den ganzen Tag genug. Dabei wird eine Intensität<lb/> des Unterrichts gefordert, von der frühere Zeiten nichts wußten. Früher durften<lb/> sich Lehrer und Schüler ein wenig gehen lassen; heute müssen die Schüler die<lb/> ganze Stunde sitzen wie eine Mauer, und nicht eine Minute darf verbummelt<lb/> werde». Und um zum Schluß den Blick nochmals auf den genannten Zweck zurück-<lb/> zuleuken, so sei noch daran erinnert, daß wir in unserm lieben Vaterlande mehr<lb/> Regentage haben als schöne Tage. Übrigens wird der Gewinn an Gelehrsamkeit,<lb/> den die Stunden von vier bis seems bringen können, nicht bedeutend sein. Einen<lb/> ganz andern Kurs als den auf die Gelehrsamkeit gerichteten scheint eine zweite<lb/> Neuerung anzudeuten. Bisher wurde der Religionsunterricht in vier, der Natur¬<lb/> geschichtsunterricht in zwei Stunden erteilt, jetzt ist eine Naturgeschichtsstunde ge¬<lb/> strichen und die Zahl der Religionsstunden auf fünf erhöht worden. Wenn nun<lb/> die Feiertage zufällig auf Naturgeschichtstage treffen, so kann es einer Klasse be¬<lb/> gegnen, daß sie ein paar Wochen hinter einander gar keine Naturgeschichtsstunde<lb/> hat. Diese Änderung wäre nicht so auffällig, wenn die Behörden nicht eine Zeit<lb/> lang auf Naturgeschichte und Naturwissenschaften förmlich erpicht gewesen wären.<lb/> Bis vor ein paar Jahren sah es aus, als sollten die Naturwissenschaften den be¬<lb/> herrschenden Mittelpunkt des Volksschuluuterrichts bilden, und die Lehrer wurden<lb/> mit Konferenzarbeiten über die besten Methoden der Behandlung dieses und jenes<lb/> naturwissenschaftlichen Gegenstandes geplagt. Vielleicht handelt es sich bei solchen<lb/> Änderungen gar nicht um wechselnde Richtungen, sondern bloß um grundsatzlose<lb/> büreaukratische Einfälle. Wenigstens würde es schwer sein, aus einer dritten<lb/> Änderung, die uoch erwähnt werden mag, auf eine Richtung oder einen Grundsatz<lb/> zu schließen: das Zeichnen soll, anstatt in der dritten, von jetzt ab schon in der<lb/> zweiten Klasse anfangen, d. h. bei den siebenjährigen. Die Lehrer versichern<lb/> — und welcher Verständige wäre nicht von vornherein dieser Ansicht! —, daß<lb/> auch »och bei den achtjährigen der Zeichenunterricht eine unnütze Verschwendung<lb/> von Mühe und Bleistift sei, und sie wünschten, daß sie die Zeit lieber auf Lesen und</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0463]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
in Zukunft die Schüler bei Regenwetter wahrend der ausfallenden Turnstunden in
den Klassen zu behalten und mit irgend einem Unterrichtsgegenstände zu beschäftigen
seien. Man stelle sich nun die Luft in einem überfüllten Schulzimmer vor uach
fünf Unterrichtsstunden, und darin sollen Lehrer und Schüler auch noch von vier
bis fünf Uhr sitzen! Und das soll die Turnstunde vertreten! Das wird gleich
angenehm sein bei warmem Sommerregeu, wo die Feuchtigkeit den Dust verschönert,
wie an Wintertagen, wo das Gaslicht das Seinige beitrüge zur Gesuudheitsförde-
rnng, und wo das einzige Stündchen verloren geht, während dessen Lehrer und
Schüler, wenn nicht bei Tageslicht, so doch wenigstens in der Dämmerung Lust
schnappen können. (Über Mittag müssen, wie die Mütter klagen, kleine Burschen
von neun Jahren nicht selten Schularbeiten machen, weil sie sonst des Abends nicht
fertig werden.) Unter den Lehrern giebt es schwarze Seelen, deuen das vorschrifts¬
mäßige Vertrauen zur väterlichen Gesinnung der Behörde mangelt, und die arg¬
wöhnen, man habe die neue Vorschrift nur erlassen, weil man es den Lehrern
nicht gönne, daß sie bisher durch den Regen manchmal eine Stunde profitirt hätten.
Nun wären ja achtundzwanzig Arbeitsstunden die Woche, zu denen freilich noch
Korrekturen (unter anderen allwöchentlich fünfzig bis siebzig Aufsätze), Vorbereitungen,
bei deu Landlehrern amtliche Schreibereien kommen, um sich noch keine übermäßige
Arbeitszeit, aber unterrichten, und zwar in vollen Klassen, ist doch eine etwas
anstrengendere Beschäftigung als Bogenschreiben oder Hobeln, und wenn, wie an
unserm Orte, eine Klasse achtzig bis neunzig Schüler stark ist, dann hat der Lehrer
nach der dritten Stunde für den ganzen Tag genug. Dabei wird eine Intensität
des Unterrichts gefordert, von der frühere Zeiten nichts wußten. Früher durften
sich Lehrer und Schüler ein wenig gehen lassen; heute müssen die Schüler die
ganze Stunde sitzen wie eine Mauer, und nicht eine Minute darf verbummelt
werde». Und um zum Schluß den Blick nochmals auf den genannten Zweck zurück-
zuleuken, so sei noch daran erinnert, daß wir in unserm lieben Vaterlande mehr
Regentage haben als schöne Tage. Übrigens wird der Gewinn an Gelehrsamkeit,
den die Stunden von vier bis seems bringen können, nicht bedeutend sein. Einen
ganz andern Kurs als den auf die Gelehrsamkeit gerichteten scheint eine zweite
Neuerung anzudeuten. Bisher wurde der Religionsunterricht in vier, der Natur¬
geschichtsunterricht in zwei Stunden erteilt, jetzt ist eine Naturgeschichtsstunde ge¬
strichen und die Zahl der Religionsstunden auf fünf erhöht worden. Wenn nun
die Feiertage zufällig auf Naturgeschichtstage treffen, so kann es einer Klasse be¬
gegnen, daß sie ein paar Wochen hinter einander gar keine Naturgeschichtsstunde
hat. Diese Änderung wäre nicht so auffällig, wenn die Behörden nicht eine Zeit
lang auf Naturgeschichte und Naturwissenschaften förmlich erpicht gewesen wären.
Bis vor ein paar Jahren sah es aus, als sollten die Naturwissenschaften den be¬
herrschenden Mittelpunkt des Volksschuluuterrichts bilden, und die Lehrer wurden
mit Konferenzarbeiten über die besten Methoden der Behandlung dieses und jenes
naturwissenschaftlichen Gegenstandes geplagt. Vielleicht handelt es sich bei solchen
Änderungen gar nicht um wechselnde Richtungen, sondern bloß um grundsatzlose
büreaukratische Einfälle. Wenigstens würde es schwer sein, aus einer dritten
Änderung, die uoch erwähnt werden mag, auf eine Richtung oder einen Grundsatz
zu schließen: das Zeichnen soll, anstatt in der dritten, von jetzt ab schon in der
zweiten Klasse anfangen, d. h. bei den siebenjährigen. Die Lehrer versichern
— und welcher Verständige wäre nicht von vornherein dieser Ansicht! —, daß
auch »och bei den achtjährigen der Zeichenunterricht eine unnütze Verschwendung
von Mühe und Bleistift sei, und sie wünschten, daß sie die Zeit lieber auf Lesen und
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |