Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.Litteratur die Scnsationsstücke -- auch bei uns aufzutreten gelernt hätten, daß schon die Wir geben diese Mitteilung, ohne zu verstehen, worin die "falsche Behaup¬ Das Bibliographische Institut soll von der vierten Auslage von Meyers Kon¬ Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig Litteratur die Scnsationsstücke — auch bei uns aufzutreten gelernt hätten, daß schon die Wir geben diese Mitteilung, ohne zu verstehen, worin die „falsche Behaup¬ Das Bibliographische Institut soll von der vierten Auslage von Meyers Kon¬ Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0104" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227740"/> <fw type="header" place="top"> Litteratur</fw><lb/> <p xml:id="ID_259" prev="#ID_258"> die Scnsationsstücke — auch bei uns aufzutreten gelernt hätten, daß schon die<lb/> ersten Exemplare, die in irgend jemands Hände gelangten, die Bezeichnung zehnte<lb/> und elfte Auflage trügen: und sie erwartet von uns eine Berichtigung des Inhalts,<lb/> daß laut Verlagsvertrag von allen Sudermauuscheu Büchern jede Auflage elfhundert<lb/> Exemplare betragen solle. Nachdem nun vom „Johannes" schon vor dem Erscheinen<lb/> 15 000 Exemplare bestellt gewesen seien, habe die Cvttasche Buchhandlung zwanzig<lb/> Auflagen, also 22 000 Exemplare auf einmal gedruckt und selbstverständlich sofort<lb/> und gleichzeitig die ersten fünfzehn Auflagen ausgeliefert.</p><lb/> <p xml:id="ID_260"> Wir geben diese Mitteilung, ohne zu verstehen, worin die „falsche Behaup¬<lb/> tung," die uus die Cottaschc Buchhandlung vorwirft, und ein „Augriff auf ihr ge¬<lb/> schäftliches Gebahren" liegen sollen. Daß das Sudermannsche Stück eine „Sensation"<lb/> genannt wird, ist wohl uicht beleidigend für die Verlagsbuchhandlung, und sie wird<lb/> es selbst sür eine gehalten haben. Das Auftrete» von Büchern in mehrfacher Anf¬<lb/> löge auf einmal ist aber nicht als eine unstatthafte Reklame bezeichnet worden,<lb/> sondern als eine Begleiterscheinung von „Sensationen," die doch hier eben vorliegt!<lb/> Unzweifelhaft kommen wenig andre Bücher dazu, sofort in mehrfacher Auflage zu<lb/> erscheinen. Ebenso unzweifelhaft ist es aber jetzt ein übliches Reklamemittel, größere<lb/> Auflagen (das Kunststück wird übrigens anch bei kleinen gemacht) in eine Reihe<lb/> fingirter Einzelauflagen zu zerlegen, um damit dem Publikum zu imponiren. Das<lb/> werden viele Leute gar nicht für anfechtbar halten, auch im Publikum nicht, und die<lb/> Juristen werden über die Sache im Unklaren sein, wie über buchhändlerische Dinge<lb/> im allgemeinen. Aber die Cottaische Buchhandluug scheint es sür anfechtbar zu halten,<lb/> denu das Gefühl des Gekränktseins kann bei ihr wohl nnr darauf beruhen, daß sie<lb/> einen auf anfechtbare Reklame hinausgehenden Gedankengang bei unserm Mitarbeiter<lb/> vorausgesetzt hat. Sie ist aber, wie aus ihrer Mitteilung hervorgeht, in einer<lb/> gewissen Notlage gewesen, da Sudermanns Vorschrift schuld ist an der — auch<lb/> nach unsrer Meinung — wenn nicht reklamchafteu so doch jedenfalls abgeschmackten<lb/> Auflagebezeichnuug, die er so wenig nötig hat wie die Cottasche Buchhandlung.<lb/> Abgeschmackt ist sie deshalb, weil „Anfluge" gar nichts sagt, was Zahlen anbetrifft<lb/> (wie es bei Silbermann ja also immer nnr elfhundert bedeutet), und auf der ander»<lb/> Seite das Wort eben das bezeichnet, was ans einmal aufgelegt wird, sich also nicht<lb/> in eine Vielheit zerlegen läßt. Dies sollte allgemeine Übung werden. Die Cottasche<lb/> Buchhandluug hat vou „Johannes" sofort eine Auflage vou 22 000 Exemplaren<lb/> und gleich darauf eine weitere vou 5500 drucken müssen. Macht sie das bekannt,<lb/> so ist es unzweifelhaft an sich eine berechtigte Reklame. Es kann selbstverständlich<lb/> wirksam für die Verbreitung eines Buchs sein, wenn man die Zahlen seiner Ver¬<lb/> breitung angiebt, wie es der Verleger dieser Zeitschrift z. B. bei Wustmanns „Sprach-<lb/> dnmmheiten" selbst gethan hat, als er die Neudrucke der ersten Auflage mit erstes<lb/> bis zehntes, elftes bis zwanzigstes Tausend usw. bezeichnete. Hierbei konnte höchstens<lb/> strittig sein, ob Neudrucke nicht immer als neue Auflage bezeichnet werden müßten,<lb/> auch wenn sie unverändert bleiben.</p><lb/> <p xml:id="ID_261"> Das Bibliographische Institut soll von der vierten Auslage von Meyers Kon¬<lb/> versationslexikon 125 000 gedruckt und dann noch einmal 25 000 nachgedruckt haben.<lb/> Es steht aber auf der gesamten Auflage nnr „vierte Anfluge." Bei Dudens in<lb/> demselben Verlag erschienenen Orthographischen Wörterbuch steht auf dem Titelblatt<lb/> des uns vorliegenden Exemplars „vierte Auflage, zweiter Abdruck." Dahinter ver¬<lb/> bergen sich huudcrtiausende von Exemplaren. Das scheint uns vornehm zu sein.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <note type="byline"> Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig<lb/> Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig</note><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0104]
Litteratur
die Scnsationsstücke — auch bei uns aufzutreten gelernt hätten, daß schon die
ersten Exemplare, die in irgend jemands Hände gelangten, die Bezeichnung zehnte
und elfte Auflage trügen: und sie erwartet von uns eine Berichtigung des Inhalts,
daß laut Verlagsvertrag von allen Sudermauuscheu Büchern jede Auflage elfhundert
Exemplare betragen solle. Nachdem nun vom „Johannes" schon vor dem Erscheinen
15 000 Exemplare bestellt gewesen seien, habe die Cvttasche Buchhandlung zwanzig
Auflagen, also 22 000 Exemplare auf einmal gedruckt und selbstverständlich sofort
und gleichzeitig die ersten fünfzehn Auflagen ausgeliefert.
Wir geben diese Mitteilung, ohne zu verstehen, worin die „falsche Behaup¬
tung," die uus die Cottaschc Buchhandlung vorwirft, und ein „Augriff auf ihr ge¬
schäftliches Gebahren" liegen sollen. Daß das Sudermannsche Stück eine „Sensation"
genannt wird, ist wohl uicht beleidigend für die Verlagsbuchhandlung, und sie wird
es selbst sür eine gehalten haben. Das Auftrete» von Büchern in mehrfacher Anf¬
löge auf einmal ist aber nicht als eine unstatthafte Reklame bezeichnet worden,
sondern als eine Begleiterscheinung von „Sensationen," die doch hier eben vorliegt!
Unzweifelhaft kommen wenig andre Bücher dazu, sofort in mehrfacher Auflage zu
erscheinen. Ebenso unzweifelhaft ist es aber jetzt ein übliches Reklamemittel, größere
Auflagen (das Kunststück wird übrigens anch bei kleinen gemacht) in eine Reihe
fingirter Einzelauflagen zu zerlegen, um damit dem Publikum zu imponiren. Das
werden viele Leute gar nicht für anfechtbar halten, auch im Publikum nicht, und die
Juristen werden über die Sache im Unklaren sein, wie über buchhändlerische Dinge
im allgemeinen. Aber die Cottaische Buchhandluug scheint es sür anfechtbar zu halten,
denu das Gefühl des Gekränktseins kann bei ihr wohl nnr darauf beruhen, daß sie
einen auf anfechtbare Reklame hinausgehenden Gedankengang bei unserm Mitarbeiter
vorausgesetzt hat. Sie ist aber, wie aus ihrer Mitteilung hervorgeht, in einer
gewissen Notlage gewesen, da Sudermanns Vorschrift schuld ist an der — auch
nach unsrer Meinung — wenn nicht reklamchafteu so doch jedenfalls abgeschmackten
Auflagebezeichnuug, die er so wenig nötig hat wie die Cottasche Buchhandlung.
Abgeschmackt ist sie deshalb, weil „Anfluge" gar nichts sagt, was Zahlen anbetrifft
(wie es bei Silbermann ja also immer nnr elfhundert bedeutet), und auf der ander»
Seite das Wort eben das bezeichnet, was ans einmal aufgelegt wird, sich also nicht
in eine Vielheit zerlegen läßt. Dies sollte allgemeine Übung werden. Die Cottasche
Buchhandluug hat vou „Johannes" sofort eine Auflage vou 22 000 Exemplaren
und gleich darauf eine weitere vou 5500 drucken müssen. Macht sie das bekannt,
so ist es unzweifelhaft an sich eine berechtigte Reklame. Es kann selbstverständlich
wirksam für die Verbreitung eines Buchs sein, wenn man die Zahlen seiner Ver¬
breitung angiebt, wie es der Verleger dieser Zeitschrift z. B. bei Wustmanns „Sprach-
dnmmheiten" selbst gethan hat, als er die Neudrucke der ersten Auflage mit erstes
bis zehntes, elftes bis zwanzigstes Tausend usw. bezeichnete. Hierbei konnte höchstens
strittig sein, ob Neudrucke nicht immer als neue Auflage bezeichnet werden müßten,
auch wenn sie unverändert bleiben.
Das Bibliographische Institut soll von der vierten Auslage von Meyers Kon¬
versationslexikon 125 000 gedruckt und dann noch einmal 25 000 nachgedruckt haben.
Es steht aber auf der gesamten Auflage nnr „vierte Anfluge." Bei Dudens in
demselben Verlag erschienenen Orthographischen Wörterbuch steht auf dem Titelblatt
des uns vorliegenden Exemplars „vierte Auflage, zweiter Abdruck." Dahinter ver¬
bergen sich huudcrtiausende von Exemplaren. Das scheint uns vornehm zu sein.
Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |