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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

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Es handelt sich diesmal eigentlich nur um drei Parteien, um die Richter, die
Bauinspektoren und die Oberlehrer. Daß unter diesen die Juristen wieder am
meisten begünstigt worden sind, dürfte sich eigentlich von selbst verstehen und schlie߬
lich auf der geschichtlichen Entwicklung des preußischen Staates beruhen, dessen
festeste Stützen stets sein tüchtiges Heer und seiue tüchtige Büreaukratie gewesen
sind. Allerdings haben sich die Zeiten geändert, und der Richter gehört streng¬
genommen auch uicht zu deu eigentlichen Verwaltungsbeamten, wie er zu seinem
tiefen Kummer bei allen Aufbesserungen immer wieder erfahren muß: deu" auch
er ist nicht schmerzlos und noch keiner von den Lepe ^se" A-Wi^es- Immerhin
sind jetzt die Landrichter, Amtsrichter und Staatsnnwalte (desgleichen die Divisions-,
Gouvernements- und Garuisousauditeure) zur Hälfte deu wirkliche" Räten der
vierten Rnngklasse der höhern Provinzialbeamten angereiht wordeu, während sie
bisher durch Verleihung des Ratstitels nur gewöhnliche Räte vierter Klasse
wurde". Diese Rangerhöhung ist schon aus äußern Gründen nicht bedeutungslos,
weil die wirklichen Räte vierter Klasse wesentlich höhere Umzngskosten beziehen als
die persönlichen und als die Räte fünfter Klasse. Sie erscheint aber noch großer,
wenn man die Berücksichtigung der Bau- und Maschineninspektoren und der Ober¬
lehrer ius Auge faßt. Von diesen haben die ersten zusammen mit deu Gewerbe-
iuspektoreu und Ökonomiekommissaren jetzt wenigstens zur Hälfte außer dem Titel
Baurat (oder entsprechend Gewerbe- und Ökonomierat) den persönlichen Rang der
Räte vierter Klasse bekommen, aber eben auch nur den. Was sollen jedoch die
armen Oberlehrer sage", denen nicht einmal dies zu teil geworden ist? Bei ihnen
kann fortan nur für die Professoren die Verleihung des persönlichen Ranges der
Räte vierter Klasse erbeten (!) werden. Nun ist es aber bekannt, daß nnr ein
Drittel sämtlicher Oberlehrer den Titel Professor erhalt; also kann jetzt anch nur
ein Drittel vou ihnen wirklich persönlicher Rat vierter Klasse werden, ganz ab¬
gesehen davon, daß das oben betonte "erbeten werden" in einem ziemlich schroffen
Gegensatze zu dem "vorgeschlagen werde"" bei Richtern und Bauiuspektoreu zu
stehen scheint. Allerdings haben die Oberlehrer damit wenigstens das erreicht, daß
alle ihre Professoren Räte vierter Klasse geworden sind, während bisher nur der
Hälfte von ihnen, also einem Sechstel sämtlicher Oberlehrer, dies persönliche Glück
zu teil wurde. Aber warum hat die Regierung wieder gefeilscht und gemarktet;
warum hat sie uicht wie bei deu Bauinspektoren (denn von den Juristen wollen
wir vorläufig gar uicht mehr reden) einfach für die Hälfte fortan den Professor¬
titel und den persönliche" Rang der Räte vierter Klasse bestimmt? Jetzt steht der
Oberlehrer also auch uoch hinter den Bauiuspektoreu zurück! Das wird und muß
böses Blut geben, und die wackern Staatshämorrhoidarii, deren es unter der em¬
pörten Menge der Oberlehrer trotz der ständigen Bevorzugung der Juristen immer¬
hin noch einige gab (auch Verfasser bekennt, zu ihne" gehört zu haben), werden bald
eine nat"rwisse"schaftlicye Seltenheit sein, die auch für Direttorcnstellen kaum noch
aufzutreiben sein wird. Jedenfalls berührt diese neue Behandlung -- den Ausdruck
Mißhandlung möchte ich gern vermeiden -- um so schmerzlicher, als im Winter
die Gerüchte von neuen großen Gnaden für die Oberlehrer durch die Zeitungen
liefen, und als versichert wurde, daß die Philologen bald ganz und dauernd zufrieden¬
gestellt werden würden. Und nun? Die Fuuktionszulage, eine ungerechte Spar¬
kasse und ein noch ungerechtfertigteres Gängelband des Staats, ist noch immer da,
und mau hat bisher nichts klares und sicheres von ihrer Abschaffung vernommen.
Den Oberlehrertitel selber aber hat die preußische Regierung, nachdem ihr diese


Es handelt sich diesmal eigentlich nur um drei Parteien, um die Richter, die
Bauinspektoren und die Oberlehrer. Daß unter diesen die Juristen wieder am
meisten begünstigt worden sind, dürfte sich eigentlich von selbst verstehen und schlie߬
lich auf der geschichtlichen Entwicklung des preußischen Staates beruhen, dessen
festeste Stützen stets sein tüchtiges Heer und seiue tüchtige Büreaukratie gewesen
sind. Allerdings haben sich die Zeiten geändert, und der Richter gehört streng¬
genommen auch uicht zu deu eigentlichen Verwaltungsbeamten, wie er zu seinem
tiefen Kummer bei allen Aufbesserungen immer wieder erfahren muß: deu» auch
er ist nicht schmerzlos und noch keiner von den Lepe ^se« A-Wi^es- Immerhin
sind jetzt die Landrichter, Amtsrichter und Staatsnnwalte (desgleichen die Divisions-,
Gouvernements- und Garuisousauditeure) zur Hälfte deu wirkliche» Räten der
vierten Rnngklasse der höhern Provinzialbeamten angereiht wordeu, während sie
bisher durch Verleihung des Ratstitels nur gewöhnliche Räte vierter Klasse
wurde». Diese Rangerhöhung ist schon aus äußern Gründen nicht bedeutungslos,
weil die wirklichen Räte vierter Klasse wesentlich höhere Umzngskosten beziehen als
die persönlichen und als die Räte fünfter Klasse. Sie erscheint aber noch großer,
wenn man die Berücksichtigung der Bau- und Maschineninspektoren und der Ober¬
lehrer ius Auge faßt. Von diesen haben die ersten zusammen mit deu Gewerbe-
iuspektoreu und Ökonomiekommissaren jetzt wenigstens zur Hälfte außer dem Titel
Baurat (oder entsprechend Gewerbe- und Ökonomierat) den persönlichen Rang der
Räte vierter Klasse bekommen, aber eben auch nur den. Was sollen jedoch die
armen Oberlehrer sage», denen nicht einmal dies zu teil geworden ist? Bei ihnen
kann fortan nur für die Professoren die Verleihung des persönlichen Ranges der
Räte vierter Klasse erbeten (!) werden. Nun ist es aber bekannt, daß nnr ein
Drittel sämtlicher Oberlehrer den Titel Professor erhalt; also kann jetzt anch nur
ein Drittel vou ihnen wirklich persönlicher Rat vierter Klasse werden, ganz ab¬
gesehen davon, daß das oben betonte „erbeten werden" in einem ziemlich schroffen
Gegensatze zu dem „vorgeschlagen werde»" bei Richtern und Bauiuspektoreu zu
stehen scheint. Allerdings haben die Oberlehrer damit wenigstens das erreicht, daß
alle ihre Professoren Räte vierter Klasse geworden sind, während bisher nur der
Hälfte von ihnen, also einem Sechstel sämtlicher Oberlehrer, dies persönliche Glück
zu teil wurde. Aber warum hat die Regierung wieder gefeilscht und gemarktet;
warum hat sie uicht wie bei deu Bauinspektoren (denn von den Juristen wollen
wir vorläufig gar uicht mehr reden) einfach für die Hälfte fortan den Professor¬
titel und den persönliche» Rang der Räte vierter Klasse bestimmt? Jetzt steht der
Oberlehrer also auch uoch hinter den Bauiuspektoreu zurück! Das wird und muß
böses Blut geben, und die wackern Staatshämorrhoidarii, deren es unter der em¬
pörten Menge der Oberlehrer trotz der ständigen Bevorzugung der Juristen immer¬
hin noch einige gab (auch Verfasser bekennt, zu ihne» gehört zu haben), werden bald
eine nat»rwisse»schaftlicye Seltenheit sein, die auch für Direttorcnstellen kaum noch
aufzutreiben sein wird. Jedenfalls berührt diese neue Behandlung — den Ausdruck
Mißhandlung möchte ich gern vermeiden — um so schmerzlicher, als im Winter
die Gerüchte von neuen großen Gnaden für die Oberlehrer durch die Zeitungen
liefen, und als versichert wurde, daß die Philologen bald ganz und dauernd zufrieden¬
gestellt werden würden. Und nun? Die Fuuktionszulage, eine ungerechte Spar¬
kasse und ein noch ungerechtfertigteres Gängelband des Staats, ist noch immer da,
und mau hat bisher nichts klares und sicheres von ihrer Abschaffung vernommen.
Den Oberlehrertitel selber aber hat die preußische Regierung, nachdem ihr diese


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/670>, abgerufen am 07.01.2025.