Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.Budgetrecht und Flottengesetz die Vorlage, indem er ausführte, daß die Regierung hoffe, mit der Flotte Der erste Redner war der zur Fortschrittspartei gehörige Abgeordnete Hierauf nahm Abgeordneter Tochter das Wort zu der Vorlage und zu Wir sehen aus den Motiven und ans dem Vergleich derselben mit dem von Budgetrecht und Flottengesetz die Vorlage, indem er ausführte, daß die Regierung hoffe, mit der Flotte Der erste Redner war der zur Fortschrittspartei gehörige Abgeordnete Hierauf nahm Abgeordneter Tochter das Wort zu der Vorlage und zu Wir sehen aus den Motiven und ans dem Vergleich derselben mit dem von <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0376" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227278"/> <fw type="header" place="top"> Budgetrecht und Flottengesetz</fw><lb/> <p xml:id="ID_1290" prev="#ID_1289"> die Vorlage, indem er ausführte, daß die Regierung hoffe, mit der Flotte<lb/> die derselben in der Denkschrift gestellten Aufgaben erfüllen zu können, wenn<lb/> es ihr gelungen sein werde, innerhalb einer zehnjährigen Frist mit den bean¬<lb/> tragten Mitteln die Bundesflotte auf die in der Denkschrift angegebne Stärke<lb/> von sechzehn Panzerschiffen, zwanzig Korvetten und einer Anzahl kleinerer<lb/> Schiffe zu bringen. Die in der Anlage III der Denkschrift enthaltne Auf¬<lb/> stellung über Zweck und Verwendung der beantragten Mittel solle nicht eine<lb/> stritte Norm für die fortlaufenden zehn Jahre sein, vielmehr würde der alljähr¬<lb/> lich dem Reichstag vorzulegende Staatshaushaltsetat über die spezielle Ver¬<lb/> wendung der Mittel jedes kommenden Jahres Aufschluß geben. Es käme<lb/> jedoch darauf an, daß der Reichstag anerkenne, daß die von der Regierung<lb/> beantragten außerordentlichen Mittel für die Förderung der Flotte nötig seien,<lb/> und daß die Flotte in der beantragten Stärke sich nicht durch die im Etat<lb/> bewilligten Mittel erlangen ließe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1291"> Der erste Redner war der zur Fortschrittspartei gehörige Abgeordnete<lb/> von Kirchmann. Er erkannte an, daß es sich bei dem Gesetzentwurf um die<lb/> Zustimmung für Ausgaben von 80 Millionen Thalern im Interesse der<lb/> Marine in den nächsten zehn Jahren handle. Auch erklärte er, daß er hin¬<lb/> sichtlich des Planes der Regierung, wie er sür die erste Periode (zehn Jahre)<lb/> angedeutet sei, keine wesentlichen Bedenken namens seiner politischen Freunde<lb/> erhebe, doch glaube er, statt des vorgeschlagnen Weges der Anleihe den einer<lb/> eventuellen Erhöhung der Matrikularbeiträge empfehlen zu sollen. Nach<lb/> Artikel 73 der Verfassung sei die Beschließung von solchen Anleihen allerdings<lb/> zulässig, doch bestehe keine Verbindlichkeit hierzu. Er befürwortete eine Jahres¬<lb/> bewilligung in der Höhe des für das kommende Jahr notwendigen Bedarfs<lb/> und schloß mit dem Satz: „Wenn das für das eine Jahr geschehen ist, so ist<lb/> meines Erachtens auch die Regierung vollkommen gedeckt für die spätern Jahre,<lb/> denn, wie ich schon ausgeführt habe, der Beschluß des Hauses wird gewiß in<lb/> den spätern Jahren, soweit er sich eben auf die Fortführung eines in seinem<lb/> Anfang genehmigten Planes bezieht, festgehalten werden."</p><lb/> <p xml:id="ID_1292"> Hierauf nahm Abgeordneter Tochter das Wort zu der Vorlage und zu<lb/> einem von ihm eingebrachten Amendement folgenden Wortlauts: „Nach § 8<lb/> des Gesetzentwurfs als K 9 einzuschalten: Die auf Grund dieses Gesetzes zu<lb/> erhebenden Anleihequoten und die aus der Anleihe zu verwendenden Summen<lb/> sind alljährlich durch den Bundeshaushaltsetat oder durch ein besondres<lb/> Gesetz festzustellen." Herr Tochter begründete sein Amendement folgender¬<lb/> maßen:</p><lb/> <p xml:id="ID_1293" next="#ID_1294"> Wir sehen aus den Motiven und ans dem Vergleich derselben mit dem von<lb/> uns für das Jahr 1868 bewilligten Marineetat, daß durchschnittlich in den nächsten<lb/> zehn Jahren jährlich acht Millionen (Thaler) auf die Marine verwendet werden<lb/> sollen; die Summe bleibt ungefähr dieselbe nach dem Plan der Regierung. Ein</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0376]
Budgetrecht und Flottengesetz
die Vorlage, indem er ausführte, daß die Regierung hoffe, mit der Flotte
die derselben in der Denkschrift gestellten Aufgaben erfüllen zu können, wenn
es ihr gelungen sein werde, innerhalb einer zehnjährigen Frist mit den bean¬
tragten Mitteln die Bundesflotte auf die in der Denkschrift angegebne Stärke
von sechzehn Panzerschiffen, zwanzig Korvetten und einer Anzahl kleinerer
Schiffe zu bringen. Die in der Anlage III der Denkschrift enthaltne Auf¬
stellung über Zweck und Verwendung der beantragten Mittel solle nicht eine
stritte Norm für die fortlaufenden zehn Jahre sein, vielmehr würde der alljähr¬
lich dem Reichstag vorzulegende Staatshaushaltsetat über die spezielle Ver¬
wendung der Mittel jedes kommenden Jahres Aufschluß geben. Es käme
jedoch darauf an, daß der Reichstag anerkenne, daß die von der Regierung
beantragten außerordentlichen Mittel für die Förderung der Flotte nötig seien,
und daß die Flotte in der beantragten Stärke sich nicht durch die im Etat
bewilligten Mittel erlangen ließe.
Der erste Redner war der zur Fortschrittspartei gehörige Abgeordnete
von Kirchmann. Er erkannte an, daß es sich bei dem Gesetzentwurf um die
Zustimmung für Ausgaben von 80 Millionen Thalern im Interesse der
Marine in den nächsten zehn Jahren handle. Auch erklärte er, daß er hin¬
sichtlich des Planes der Regierung, wie er sür die erste Periode (zehn Jahre)
angedeutet sei, keine wesentlichen Bedenken namens seiner politischen Freunde
erhebe, doch glaube er, statt des vorgeschlagnen Weges der Anleihe den einer
eventuellen Erhöhung der Matrikularbeiträge empfehlen zu sollen. Nach
Artikel 73 der Verfassung sei die Beschließung von solchen Anleihen allerdings
zulässig, doch bestehe keine Verbindlichkeit hierzu. Er befürwortete eine Jahres¬
bewilligung in der Höhe des für das kommende Jahr notwendigen Bedarfs
und schloß mit dem Satz: „Wenn das für das eine Jahr geschehen ist, so ist
meines Erachtens auch die Regierung vollkommen gedeckt für die spätern Jahre,
denn, wie ich schon ausgeführt habe, der Beschluß des Hauses wird gewiß in
den spätern Jahren, soweit er sich eben auf die Fortführung eines in seinem
Anfang genehmigten Planes bezieht, festgehalten werden."
Hierauf nahm Abgeordneter Tochter das Wort zu der Vorlage und zu
einem von ihm eingebrachten Amendement folgenden Wortlauts: „Nach § 8
des Gesetzentwurfs als K 9 einzuschalten: Die auf Grund dieses Gesetzes zu
erhebenden Anleihequoten und die aus der Anleihe zu verwendenden Summen
sind alljährlich durch den Bundeshaushaltsetat oder durch ein besondres
Gesetz festzustellen." Herr Tochter begründete sein Amendement folgender¬
maßen:
Wir sehen aus den Motiven und ans dem Vergleich derselben mit dem von
uns für das Jahr 1868 bewilligten Marineetat, daß durchschnittlich in den nächsten
zehn Jahren jährlich acht Millionen (Thaler) auf die Marine verwendet werden
sollen; die Summe bleibt ungefähr dieselbe nach dem Plan der Regierung. Ein
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