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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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statistisches zur Lage der Landwirtschaft

fasser bemerkt hierzu wieder, "daß die drei Landesteile umso mehr von der Ver¬
schuldung betroffen werden, je begüterter durchgängig die selbständig Landwirtschaft
treibende Bevölkerung und je gehobner und einträglicher im allgemeinen der land¬
wirtschaftliche Betrieb ist. Rechnet man das vorhandne Geldkapital von der Ver¬
schuldung ab, so stellt sich diese -- wohlverstanden immer nur für die überhaupt
verschuldeten 88 Prozent der Landwirte -- nur auf 21,3 Prozent im Herzogtum,
25,7 Prozent in der Marsch, 18 Prozent in der Oldenburger Geest und 15,5 Prozent
in der Münsterschen Geest. Stellte man nun aber die 62 Prozent unverschuldeter
Landwirte mit ihrem Gutwcrt und dem Geldkapital mit in Rechnung, was
man bei einer Beurteilung der Gesamtlage der oldenburgischen Landwirtschaft
natürlich thun muß, so würde die Verschuldung einen verschwindenden Bruchteil
des Aktivvermögens ausmachen. Dabei hat sich ergeben, daß für die ländlichen
Steuerpflichtigen im ganzen ein noch günstigeres Verhältnis zwischen schulde" und
dein Werte ihres landwirtschaftlichen Besitzes besteht als bei den "eigentlichen"
Landwirten. Wie der Verfasser mitteilt, können denn auch selbst die Landwirte, die
die Herbeiführung günstigerer Bedingungen für die Landwirtschaft verlangen, nicht
wohl leugnen, daß "die durchschnittliche Verschuldung des ländlichen Grundeigentums
weder im Augenblick eine bedenkliche Höhe erreicht hat, noch aus deu Erfahrungen
von mehr als einem Vierteljahrhundert auf eine Zunahme schließen läßt, die besorgnis¬
erregend wirken könne."

Ohne näher auf die Frage des bäuerlichen Erbrechts einzugehen, wollen wir
mir noch hinzufügen, daß in der Münsterschen Geest die Landwirte meist testamen¬
tarisch die Güter einem Erben unter sehr bedeutender Zurücksetzung der übrigen
Kinder, die dann gewöhnlich als Gesinde in der Wirtschaft bleiben, vermachen, daß
ferner in der Oldenburgischen Geest die Güter vielfach für "Grunderbstellen" erklärt
sind, bei denen der Anerbe ein "Voraus" von 4V Prozent des unverschuldeten Besitzes
erhält, aber dnrch die Einschätzungen die Abfindnngsschnlden sehr hoch getrieben zu
werden pflegen, und daß endlich in der Marsch viel öfter der Verkauf an Fremde
stattfindet. Das Gesamtbild, das die Ergebnisse der Erhebungen erkennen lassen,
ist jedenfalls so überaus günstig, daß von einer Uugcsundheit der Lage und
vollends von irgend einem Notstand im allgemeinen nicht geredet werden kann.
Aber weiter wird dadurch doch auch noch die Frage nahegelegt, ob nicht den
wahren Interessen der Landwirtschaft, namentlich der einträglicheren Ausnutzung des
Grund und Bodens besser gedient wäre, wenn die Bauern in der Geest denen in
der Marsch ähnlicher würden, selbst ans die Gefahr hin, daß sie mehr Schulden
machen müßten.

Zieht man noch in Betracht, daß die bairische, badische und hessische Sub-
hastationsstatistik ebenso wenig wie die besondern landwirtschaftlichen Erhebungen
dieser Staaten einen Notstand der Landwirtschaft, am allerwenigsten einen zu¬
nehmenden Verfall ergeben haben, sondern vielfach eine erfreuliche Erholung nach
besondern Unglücksjahren, wie 1892 wegen des Futtermangels eins war, erkennen
lassen, ja daß selbst die Subhastativusstatistik in Preußen, wo am meisten über den
Notstand geklagt wird, im allgemeinen eine Abnahme der Zwangsversteigerungen,
keineswegs eine irgendwie bedrohliche Zahl oder gnr eine Zunahme aufweist, so
wird man doch wünschen müssen, daß sich endlich der Staat vor weitern Zuwendungen
an die Landwirte auf Kosten der Gesamtbevölkerung dem agrarischen Notgeschrci
gegenüber etwas skeptischer verhalten. Darüber ist wohl kein Zweifel mehr möglich,
daß das Gerede vom Notstände in der Landwirtschaft an arger Übertreibung leidet.
Vor allem wird sich Preußen dazu entschließen müssen, seinen "schreienden" Ritter-


statistisches zur Lage der Landwirtschaft

fasser bemerkt hierzu wieder, „daß die drei Landesteile umso mehr von der Ver¬
schuldung betroffen werden, je begüterter durchgängig die selbständig Landwirtschaft
treibende Bevölkerung und je gehobner und einträglicher im allgemeinen der land¬
wirtschaftliche Betrieb ist. Rechnet man das vorhandne Geldkapital von der Ver¬
schuldung ab, so stellt sich diese — wohlverstanden immer nur für die überhaupt
verschuldeten 88 Prozent der Landwirte — nur auf 21,3 Prozent im Herzogtum,
25,7 Prozent in der Marsch, 18 Prozent in der Oldenburger Geest und 15,5 Prozent
in der Münsterschen Geest. Stellte man nun aber die 62 Prozent unverschuldeter
Landwirte mit ihrem Gutwcrt und dem Geldkapital mit in Rechnung, was
man bei einer Beurteilung der Gesamtlage der oldenburgischen Landwirtschaft
natürlich thun muß, so würde die Verschuldung einen verschwindenden Bruchteil
des Aktivvermögens ausmachen. Dabei hat sich ergeben, daß für die ländlichen
Steuerpflichtigen im ganzen ein noch günstigeres Verhältnis zwischen schulde» und
dein Werte ihres landwirtschaftlichen Besitzes besteht als bei den „eigentlichen"
Landwirten. Wie der Verfasser mitteilt, können denn auch selbst die Landwirte, die
die Herbeiführung günstigerer Bedingungen für die Landwirtschaft verlangen, nicht
wohl leugnen, daß „die durchschnittliche Verschuldung des ländlichen Grundeigentums
weder im Augenblick eine bedenkliche Höhe erreicht hat, noch aus deu Erfahrungen
von mehr als einem Vierteljahrhundert auf eine Zunahme schließen läßt, die besorgnis¬
erregend wirken könne."

Ohne näher auf die Frage des bäuerlichen Erbrechts einzugehen, wollen wir
mir noch hinzufügen, daß in der Münsterschen Geest die Landwirte meist testamen¬
tarisch die Güter einem Erben unter sehr bedeutender Zurücksetzung der übrigen
Kinder, die dann gewöhnlich als Gesinde in der Wirtschaft bleiben, vermachen, daß
ferner in der Oldenburgischen Geest die Güter vielfach für „Grunderbstellen" erklärt
sind, bei denen der Anerbe ein „Voraus" von 4V Prozent des unverschuldeten Besitzes
erhält, aber dnrch die Einschätzungen die Abfindnngsschnlden sehr hoch getrieben zu
werden pflegen, und daß endlich in der Marsch viel öfter der Verkauf an Fremde
stattfindet. Das Gesamtbild, das die Ergebnisse der Erhebungen erkennen lassen,
ist jedenfalls so überaus günstig, daß von einer Uugcsundheit der Lage und
vollends von irgend einem Notstand im allgemeinen nicht geredet werden kann.
Aber weiter wird dadurch doch auch noch die Frage nahegelegt, ob nicht den
wahren Interessen der Landwirtschaft, namentlich der einträglicheren Ausnutzung des
Grund und Bodens besser gedient wäre, wenn die Bauern in der Geest denen in
der Marsch ähnlicher würden, selbst ans die Gefahr hin, daß sie mehr Schulden
machen müßten.

Zieht man noch in Betracht, daß die bairische, badische und hessische Sub-
hastationsstatistik ebenso wenig wie die besondern landwirtschaftlichen Erhebungen
dieser Staaten einen Notstand der Landwirtschaft, am allerwenigsten einen zu¬
nehmenden Verfall ergeben haben, sondern vielfach eine erfreuliche Erholung nach
besondern Unglücksjahren, wie 1892 wegen des Futtermangels eins war, erkennen
lassen, ja daß selbst die Subhastativusstatistik in Preußen, wo am meisten über den
Notstand geklagt wird, im allgemeinen eine Abnahme der Zwangsversteigerungen,
keineswegs eine irgendwie bedrohliche Zahl oder gnr eine Zunahme aufweist, so
wird man doch wünschen müssen, daß sich endlich der Staat vor weitern Zuwendungen
an die Landwirte auf Kosten der Gesamtbevölkerung dem agrarischen Notgeschrci
gegenüber etwas skeptischer verhalten. Darüber ist wohl kein Zweifel mehr möglich,
daß das Gerede vom Notstände in der Landwirtschaft an arger Übertreibung leidet.
Vor allem wird sich Preußen dazu entschließen müssen, seinen „schreienden" Ritter-


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[0046] statistisches zur Lage der Landwirtschaft fasser bemerkt hierzu wieder, „daß die drei Landesteile umso mehr von der Ver¬ schuldung betroffen werden, je begüterter durchgängig die selbständig Landwirtschaft treibende Bevölkerung und je gehobner und einträglicher im allgemeinen der land¬ wirtschaftliche Betrieb ist. Rechnet man das vorhandne Geldkapital von der Ver¬ schuldung ab, so stellt sich diese — wohlverstanden immer nur für die überhaupt verschuldeten 88 Prozent der Landwirte — nur auf 21,3 Prozent im Herzogtum, 25,7 Prozent in der Marsch, 18 Prozent in der Oldenburger Geest und 15,5 Prozent in der Münsterschen Geest. Stellte man nun aber die 62 Prozent unverschuldeter Landwirte mit ihrem Gutwcrt und dem Geldkapital mit in Rechnung, was man bei einer Beurteilung der Gesamtlage der oldenburgischen Landwirtschaft natürlich thun muß, so würde die Verschuldung einen verschwindenden Bruchteil des Aktivvermögens ausmachen. Dabei hat sich ergeben, daß für die ländlichen Steuerpflichtigen im ganzen ein noch günstigeres Verhältnis zwischen schulde» und dein Werte ihres landwirtschaftlichen Besitzes besteht als bei den „eigentlichen" Landwirten. Wie der Verfasser mitteilt, können denn auch selbst die Landwirte, die die Herbeiführung günstigerer Bedingungen für die Landwirtschaft verlangen, nicht wohl leugnen, daß „die durchschnittliche Verschuldung des ländlichen Grundeigentums weder im Augenblick eine bedenkliche Höhe erreicht hat, noch aus deu Erfahrungen von mehr als einem Vierteljahrhundert auf eine Zunahme schließen läßt, die besorgnis¬ erregend wirken könne." Ohne näher auf die Frage des bäuerlichen Erbrechts einzugehen, wollen wir mir noch hinzufügen, daß in der Münsterschen Geest die Landwirte meist testamen¬ tarisch die Güter einem Erben unter sehr bedeutender Zurücksetzung der übrigen Kinder, die dann gewöhnlich als Gesinde in der Wirtschaft bleiben, vermachen, daß ferner in der Oldenburgischen Geest die Güter vielfach für „Grunderbstellen" erklärt sind, bei denen der Anerbe ein „Voraus" von 4V Prozent des unverschuldeten Besitzes erhält, aber dnrch die Einschätzungen die Abfindnngsschnlden sehr hoch getrieben zu werden pflegen, und daß endlich in der Marsch viel öfter der Verkauf an Fremde stattfindet. Das Gesamtbild, das die Ergebnisse der Erhebungen erkennen lassen, ist jedenfalls so überaus günstig, daß von einer Uugcsundheit der Lage und vollends von irgend einem Notstand im allgemeinen nicht geredet werden kann. Aber weiter wird dadurch doch auch noch die Frage nahegelegt, ob nicht den wahren Interessen der Landwirtschaft, namentlich der einträglicheren Ausnutzung des Grund und Bodens besser gedient wäre, wenn die Bauern in der Geest denen in der Marsch ähnlicher würden, selbst ans die Gefahr hin, daß sie mehr Schulden machen müßten. Zieht man noch in Betracht, daß die bairische, badische und hessische Sub- hastationsstatistik ebenso wenig wie die besondern landwirtschaftlichen Erhebungen dieser Staaten einen Notstand der Landwirtschaft, am allerwenigsten einen zu¬ nehmenden Verfall ergeben haben, sondern vielfach eine erfreuliche Erholung nach besondern Unglücksjahren, wie 1892 wegen des Futtermangels eins war, erkennen lassen, ja daß selbst die Subhastativusstatistik in Preußen, wo am meisten über den Notstand geklagt wird, im allgemeinen eine Abnahme der Zwangsversteigerungen, keineswegs eine irgendwie bedrohliche Zahl oder gnr eine Zunahme aufweist, so wird man doch wünschen müssen, daß sich endlich der Staat vor weitern Zuwendungen an die Landwirte auf Kosten der Gesamtbevölkerung dem agrarischen Notgeschrci gegenüber etwas skeptischer verhalten. Darüber ist wohl kein Zweifel mehr möglich, daß das Gerede vom Notstände in der Landwirtschaft an arger Übertreibung leidet. Vor allem wird sich Preußen dazu entschließen müssen, seinen „schreienden" Ritter-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/46>, abgerufen am 24.07.2024.