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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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statistisches zur Lage der Landwirtschaft

"Verschwindend kleiner" Teil, nämlich 0,05 Prozent der gesamten landwirtschaftlich
benutzten Fläche.

Der Verfasser hat gewiß Recht, wenn er zum Schluß bemerkt, daß diese
Zahlen des einen Jahres 1395 keinen zuverlässigen Maßstab für die Beurteilung
der "Entwicklung" der Landwirtschaft geben, aber die Bewegungen der Zwangs¬
vollstreckungen überhaupt seit 1881 bis 1895 und der für 1395 nachgewiesene
Anteil der eigentlichen landwirtschaftlichen Bevölkerung und Grundbesitzes an ihnen
lassen zur Zeit entschieden keinen Notstand der württembergischen Landwirtschaft er¬
kennen, zwingen vielmehr jeden unbefangnen Beurteiler, thu zu bestreikn.

Nicht minder wichtig sind die Ergebnisse der amtlichen Erhebung über die
landwirtschaftliche Verschuldung im "Herzogtum" -- nicht im gauzen Großherzog¬
tum -- Oldenburg nach der Kollmaunschen Arbeit. Auch hier lassen wir die
Methode der Erhebung unerörtert, zu Grunde lagen in der Hauptsache die An¬
gaben der Einkommensteuerrolle. Nach diesen waren im Steuerjahr 1394/95 im
Herzogtum vorhanden 14110 "allein oder fast allein von der Landwirtschaft
lebende" Grundeigentümer in "Stadt und Land," denn auch die Städte weisen im
Oldenburgischen verhältnismäßig zahlreiche derartige "eigentliche" Landwirte, wie
wir sie hier nennen wollen, ans. Nicht mitgezählt sind die uur nebenher eigne
Landwirtschaft treibenden Tagelöhner und Gewerbtreibenden, deren Zahl die der
"eigentlichen" Landwirte jedenfalls nicht unbedeutend übersteigt, deren Verschulduugs-
verhältnisse aber uach dem vorhandnen Material nicht genau zu berechnen waren.
Es ist das ein Mangel, aber, wie wir sehen werden, genügen die über den Ver-
schulduugs- und Vermögensstand der gesamten "ländlichen" Bevölkerung vorhnuduen
Angaben, um darzuthun, daß jedenfalls unter Einrechnung dieser nur nebenher Land¬
wirtschaft treibenden kleinen Besitzer das Ergebnis nicht ungünstiger, sondern noch gün¬
stiger sein würde, als es für die in der Eiukommensteuerrvlle nur berücksichtigten 14110
"eigentlichen" Landwirte ist. In Oldenburg wird die Marsch von der Geest scharf
unterschieden. Die Marsch ist, wie der Verfasser sagt, der sich im Norden an der
Küste entlang hinziehende, durch Anschwemmung entstandne üppige, reichlich lohnende
und bereits vollständig in Kultur genommene Boden, "der, weil besonders wertvoll,
sich auch vergleichsweise in wenigen Händen befindet." "Der landwirtschaftliche
Betrieb ist da, wo das Grünland vorherrscht, von altersher auf die Viehzucht, be¬
sonders auf Pferde- und Rindviehzucht, gerichtet, der Viehstand nach Zahl und
Wert höchst ansehnlich." Die hoher gelegne "Geest" hingegen hat meist "recht
magern," und infolge der Zerstücklung schwer zu bewirtschaftenden Boden, der erst
zur Hälfte hat urbar gemacht werden können. Namentlich sind die großen
Moore "och lange nicht der zweckmäßigen Bewirtschaftung erschlossen. Das Land
ist hier deshalb niedriger im Preise, leichter zu erwerben, die Zahl der Grund¬
besitzer ist größer. Der Getreidebau herrscht vor, doch ist das Halten von Vieh
zur Milchwirtschaft und die Aufzucht von Schweinen auch hier von großer und
steigender Bedeutung, an Wert aber nicht der Viehzucht in der Marsch gleichzu¬
stellen. Die "Oldenburger Geest," in der Mitte des Landes, ist dein Kulturstaude
nach gehobner als die im Süden gelegne "Münstersche Geest." Dort ist das un-
kultivirte Land schon mehr zurückgedrängt, während die Münstersche Geest mit ihre"
"noch immer ausgedehnten, zur Zeit ertrnglvsen Moor- und Heideflächen" die am
wenigsten intensive Betriebsweise zeigt. Diese Unterschiede zwischen den drei Be¬
zirken "Marsch," "Oldenburger Geest" und "Müustersche Geest" sind bet den nach¬
folgenden Mitteilungen über die Verschulduugsverhältnisse Wohl vor Augen zu be¬
halten.


statistisches zur Lage der Landwirtschaft

„Verschwindend kleiner" Teil, nämlich 0,05 Prozent der gesamten landwirtschaftlich
benutzten Fläche.

Der Verfasser hat gewiß Recht, wenn er zum Schluß bemerkt, daß diese
Zahlen des einen Jahres 1395 keinen zuverlässigen Maßstab für die Beurteilung
der „Entwicklung" der Landwirtschaft geben, aber die Bewegungen der Zwangs¬
vollstreckungen überhaupt seit 1881 bis 1895 und der für 1395 nachgewiesene
Anteil der eigentlichen landwirtschaftlichen Bevölkerung und Grundbesitzes an ihnen
lassen zur Zeit entschieden keinen Notstand der württembergischen Landwirtschaft er¬
kennen, zwingen vielmehr jeden unbefangnen Beurteiler, thu zu bestreikn.

Nicht minder wichtig sind die Ergebnisse der amtlichen Erhebung über die
landwirtschaftliche Verschuldung im „Herzogtum" — nicht im gauzen Großherzog¬
tum — Oldenburg nach der Kollmaunschen Arbeit. Auch hier lassen wir die
Methode der Erhebung unerörtert, zu Grunde lagen in der Hauptsache die An¬
gaben der Einkommensteuerrolle. Nach diesen waren im Steuerjahr 1394/95 im
Herzogtum vorhanden 14110 „allein oder fast allein von der Landwirtschaft
lebende" Grundeigentümer in „Stadt und Land," denn auch die Städte weisen im
Oldenburgischen verhältnismäßig zahlreiche derartige „eigentliche" Landwirte, wie
wir sie hier nennen wollen, ans. Nicht mitgezählt sind die uur nebenher eigne
Landwirtschaft treibenden Tagelöhner und Gewerbtreibenden, deren Zahl die der
„eigentlichen" Landwirte jedenfalls nicht unbedeutend übersteigt, deren Verschulduugs-
verhältnisse aber uach dem vorhandnen Material nicht genau zu berechnen waren.
Es ist das ein Mangel, aber, wie wir sehen werden, genügen die über den Ver-
schulduugs- und Vermögensstand der gesamten „ländlichen" Bevölkerung vorhnuduen
Angaben, um darzuthun, daß jedenfalls unter Einrechnung dieser nur nebenher Land¬
wirtschaft treibenden kleinen Besitzer das Ergebnis nicht ungünstiger, sondern noch gün¬
stiger sein würde, als es für die in der Eiukommensteuerrvlle nur berücksichtigten 14110
„eigentlichen" Landwirte ist. In Oldenburg wird die Marsch von der Geest scharf
unterschieden. Die Marsch ist, wie der Verfasser sagt, der sich im Norden an der
Küste entlang hinziehende, durch Anschwemmung entstandne üppige, reichlich lohnende
und bereits vollständig in Kultur genommene Boden, „der, weil besonders wertvoll,
sich auch vergleichsweise in wenigen Händen befindet." „Der landwirtschaftliche
Betrieb ist da, wo das Grünland vorherrscht, von altersher auf die Viehzucht, be¬
sonders auf Pferde- und Rindviehzucht, gerichtet, der Viehstand nach Zahl und
Wert höchst ansehnlich." Die hoher gelegne „Geest" hingegen hat meist „recht
magern," und infolge der Zerstücklung schwer zu bewirtschaftenden Boden, der erst
zur Hälfte hat urbar gemacht werden können. Namentlich sind die großen
Moore «och lange nicht der zweckmäßigen Bewirtschaftung erschlossen. Das Land
ist hier deshalb niedriger im Preise, leichter zu erwerben, die Zahl der Grund¬
besitzer ist größer. Der Getreidebau herrscht vor, doch ist das Halten von Vieh
zur Milchwirtschaft und die Aufzucht von Schweinen auch hier von großer und
steigender Bedeutung, an Wert aber nicht der Viehzucht in der Marsch gleichzu¬
stellen. Die „Oldenburger Geest," in der Mitte des Landes, ist dein Kulturstaude
nach gehobner als die im Süden gelegne „Münstersche Geest." Dort ist das un-
kultivirte Land schon mehr zurückgedrängt, während die Münstersche Geest mit ihre»
„noch immer ausgedehnten, zur Zeit ertrnglvsen Moor- und Heideflächen" die am
wenigsten intensive Betriebsweise zeigt. Diese Unterschiede zwischen den drei Be¬
zirken „Marsch," „Oldenburger Geest" und „Müustersche Geest" sind bet den nach¬
folgenden Mitteilungen über die Verschulduugsverhältnisse Wohl vor Augen zu be¬
halten.


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[0044] statistisches zur Lage der Landwirtschaft „Verschwindend kleiner" Teil, nämlich 0,05 Prozent der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche. Der Verfasser hat gewiß Recht, wenn er zum Schluß bemerkt, daß diese Zahlen des einen Jahres 1395 keinen zuverlässigen Maßstab für die Beurteilung der „Entwicklung" der Landwirtschaft geben, aber die Bewegungen der Zwangs¬ vollstreckungen überhaupt seit 1881 bis 1895 und der für 1395 nachgewiesene Anteil der eigentlichen landwirtschaftlichen Bevölkerung und Grundbesitzes an ihnen lassen zur Zeit entschieden keinen Notstand der württembergischen Landwirtschaft er¬ kennen, zwingen vielmehr jeden unbefangnen Beurteiler, thu zu bestreikn. Nicht minder wichtig sind die Ergebnisse der amtlichen Erhebung über die landwirtschaftliche Verschuldung im „Herzogtum" — nicht im gauzen Großherzog¬ tum — Oldenburg nach der Kollmaunschen Arbeit. Auch hier lassen wir die Methode der Erhebung unerörtert, zu Grunde lagen in der Hauptsache die An¬ gaben der Einkommensteuerrolle. Nach diesen waren im Steuerjahr 1394/95 im Herzogtum vorhanden 14110 „allein oder fast allein von der Landwirtschaft lebende" Grundeigentümer in „Stadt und Land," denn auch die Städte weisen im Oldenburgischen verhältnismäßig zahlreiche derartige „eigentliche" Landwirte, wie wir sie hier nennen wollen, ans. Nicht mitgezählt sind die uur nebenher eigne Landwirtschaft treibenden Tagelöhner und Gewerbtreibenden, deren Zahl die der „eigentlichen" Landwirte jedenfalls nicht unbedeutend übersteigt, deren Verschulduugs- verhältnisse aber uach dem vorhandnen Material nicht genau zu berechnen waren. Es ist das ein Mangel, aber, wie wir sehen werden, genügen die über den Ver- schulduugs- und Vermögensstand der gesamten „ländlichen" Bevölkerung vorhnuduen Angaben, um darzuthun, daß jedenfalls unter Einrechnung dieser nur nebenher Land¬ wirtschaft treibenden kleinen Besitzer das Ergebnis nicht ungünstiger, sondern noch gün¬ stiger sein würde, als es für die in der Eiukommensteuerrvlle nur berücksichtigten 14110 „eigentlichen" Landwirte ist. In Oldenburg wird die Marsch von der Geest scharf unterschieden. Die Marsch ist, wie der Verfasser sagt, der sich im Norden an der Küste entlang hinziehende, durch Anschwemmung entstandne üppige, reichlich lohnende und bereits vollständig in Kultur genommene Boden, „der, weil besonders wertvoll, sich auch vergleichsweise in wenigen Händen befindet." „Der landwirtschaftliche Betrieb ist da, wo das Grünland vorherrscht, von altersher auf die Viehzucht, be¬ sonders auf Pferde- und Rindviehzucht, gerichtet, der Viehstand nach Zahl und Wert höchst ansehnlich." Die hoher gelegne „Geest" hingegen hat meist „recht magern," und infolge der Zerstücklung schwer zu bewirtschaftenden Boden, der erst zur Hälfte hat urbar gemacht werden können. Namentlich sind die großen Moore «och lange nicht der zweckmäßigen Bewirtschaftung erschlossen. Das Land ist hier deshalb niedriger im Preise, leichter zu erwerben, die Zahl der Grund¬ besitzer ist größer. Der Getreidebau herrscht vor, doch ist das Halten von Vieh zur Milchwirtschaft und die Aufzucht von Schweinen auch hier von großer und steigender Bedeutung, an Wert aber nicht der Viehzucht in der Marsch gleichzu¬ stellen. Die „Oldenburger Geest," in der Mitte des Landes, ist dein Kulturstaude nach gehobner als die im Süden gelegne „Münstersche Geest." Dort ist das un- kultivirte Land schon mehr zurückgedrängt, während die Münstersche Geest mit ihre» „noch immer ausgedehnten, zur Zeit ertrnglvsen Moor- und Heideflächen" die am wenigsten intensive Betriebsweise zeigt. Diese Unterschiede zwischen den drei Be¬ zirken „Marsch," „Oldenburger Geest" und „Müustersche Geest" sind bet den nach¬ folgenden Mitteilungen über die Verschulduugsverhältnisse Wohl vor Augen zu be¬ halten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/44>, abgerufen am 28.12.2024.