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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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statistisches zur Lage der Landwirtschaft

dagegen in steter Zunahme. Die Zahl der erstem betrug im Jahre 1881 noch
2752, im Jahre 189S nur 1371, das fünfzehnjährige Mittel 1716,6. Die Zahl
der "erledigten Zwangsvollstreckungen" in das unbewegliche Vermögen belief sich
im Jahre 1895 nur auf 1291, und von diesen fielen auf selbständige Land¬
wirte, Gärtner und Weingärtner ohne Nebengewerbe 24,5 Prozent und ans lnnd-
und forstwirtschaftliche Tagelöhner und Dienstboten 12 Prozent. Der Nest betraf
eigentliche Landwirte nicht. Eine noch feinere Unterscheidung ist bei den Zwangs¬
vollstreckungen möglich gewesen, die "vollständig durchgeführt" worden sind
(35,7 Prozent der 1291 Fälle), d. h. die nicht vor der Erteilung des Zuschlagsbescheides,
entweder wegen nachträglicher Befriedigung der Gläubiger durch deu Schuldner
(43,5 Prozent) oder ans andern Gründen, insbesondre wegen Aussichtslosigkeit des
Verfahrens (20,3 Prozent) ihr Ende erreicht haben. Von den 461 vollständig
durchgeführten Zwangsvollstreckungen -- und sie allein sind auch nach dem Wert
der Gegenstände von Bedeutung -- kommen auf

1.selbständige Landwirte ohne Nebengewerbe ....120 --26,0 Prozent
2.land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Dienstbotenö614,3
3.selbständige Gewerbtreibende mit Landwirtschaft . .16032,5
4.selbständige Gewerbtreibende ohne Landwirtschaft . .79 ^17,1
S.unselbständige Gewerbtreibende mit Landwirtschaft183,9
6.unselbständige Gewerbtreibende ohne Landwirtschaft .ö1,3
7.224,9

Es sind dabei, wie gesagt, immer die reinen Hausgrundstücke, auch die städtischen,
mit berücksichtigt.

"Der größte Anteil an den Zwangsvollstreckungen, bemerkt dazu der Ver¬
fasser, fast ein volles Drittel, entfällt auf diejenigen, die die gewerbliche Beschäf¬
tigung mit dem Betriebe der Landwirtschaft vereinigen, die reinen (selbständigen)
Landwirte, d. h. diejenigen, die sich ausschließlich mit der Landwirtschaft beschäf¬
tigen, kommen erst an zweiter Stelle; auf sie entfällt ein Viertel der Zwangsvoll¬
streckungen. An dritter Stelle erscheinen die reinen Gewerbetreibenden; auf sie
entfallen etwas mehr als ein Sechstel der Zwangsvollstreckungen; an vierter Stelle
die land- und forstwirtschaftlichen Tagelöhner, die zugleich im Besitz eines Grund¬
stücks oder Hanfes sind; auf sie entfallen ein Siebentel der Zwangsversteigerungen.
Die drei übrigen Gruppen kommeu ueben den vorgenannten kaum in Betracht."

Um aber zu erkennen, wie die Berufsgruppen verhältnismäßig an den Zwangs¬
vollstreckungen beteiligt sind, ist die Zahl der Vollstreckungen noch mit der Zahl
der in den Berufsgruppen im Hauptberuf Erwerbsthätigcn zu vergleiche". Da
ergiebt sich nun, daß auf 10 000 Erwerbsthätige der selbständigen Landwirte nur
8,5 Zwangsvollstreckungen gekommen sind, bei den land- und forstwirtschaftlichen
Tagelöhnern 2,6, bei deu selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirtschaft da¬
gegen 32,3 und bei den selbständigen Gewerbetreibende" ohne Landwirtschaft 10,9.
Hier stehen die selbständigen Landwirte erst an dritter Stelle.

Sehr beachtenswert ist ferner folgendes Ergebnis der Erhebungen: Die Forde¬
rungen der Gläubiger, die "Passiva," betrugen in den 1291 Zwangsvollstreckungen
zusammen 4172 512 Mark oder durchschnittlich in einem Zwaugsvollstreckungsfall
3232 Mark, das ist erheblich weniger als der Durchschnittsbetrag der Passiv--
masse in den "Konkursen," die sich in dem zehnjährigen Zeitraum 1333/92 auf
13 770 Mark berechnet. Dabei betrugen die Passiva in den 461 vollständig durch¬
geführten Zwangsvollstreckungen 3 644 013 Mark oder durchschnittlich in jedem Falle


statistisches zur Lage der Landwirtschaft

dagegen in steter Zunahme. Die Zahl der erstem betrug im Jahre 1881 noch
2752, im Jahre 189S nur 1371, das fünfzehnjährige Mittel 1716,6. Die Zahl
der „erledigten Zwangsvollstreckungen" in das unbewegliche Vermögen belief sich
im Jahre 1895 nur auf 1291, und von diesen fielen auf selbständige Land¬
wirte, Gärtner und Weingärtner ohne Nebengewerbe 24,5 Prozent und ans lnnd-
und forstwirtschaftliche Tagelöhner und Dienstboten 12 Prozent. Der Nest betraf
eigentliche Landwirte nicht. Eine noch feinere Unterscheidung ist bei den Zwangs¬
vollstreckungen möglich gewesen, die „vollständig durchgeführt" worden sind
(35,7 Prozent der 1291 Fälle), d. h. die nicht vor der Erteilung des Zuschlagsbescheides,
entweder wegen nachträglicher Befriedigung der Gläubiger durch deu Schuldner
(43,5 Prozent) oder ans andern Gründen, insbesondre wegen Aussichtslosigkeit des
Verfahrens (20,3 Prozent) ihr Ende erreicht haben. Von den 461 vollständig
durchgeführten Zwangsvollstreckungen — und sie allein sind auch nach dem Wert
der Gegenstände von Bedeutung — kommen auf

1.selbständige Landwirte ohne Nebengewerbe ....120 —26,0 Prozent
2.land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Dienstbotenö614,3
3.selbständige Gewerbtreibende mit Landwirtschaft . .16032,5
4.selbständige Gewerbtreibende ohne Landwirtschaft . .79 ^17,1
S.unselbständige Gewerbtreibende mit Landwirtschaft183,9
6.unselbständige Gewerbtreibende ohne Landwirtschaft .ö1,3
7.224,9

Es sind dabei, wie gesagt, immer die reinen Hausgrundstücke, auch die städtischen,
mit berücksichtigt.

„Der größte Anteil an den Zwangsvollstreckungen, bemerkt dazu der Ver¬
fasser, fast ein volles Drittel, entfällt auf diejenigen, die die gewerbliche Beschäf¬
tigung mit dem Betriebe der Landwirtschaft vereinigen, die reinen (selbständigen)
Landwirte, d. h. diejenigen, die sich ausschließlich mit der Landwirtschaft beschäf¬
tigen, kommen erst an zweiter Stelle; auf sie entfällt ein Viertel der Zwangsvoll¬
streckungen. An dritter Stelle erscheinen die reinen Gewerbetreibenden; auf sie
entfallen etwas mehr als ein Sechstel der Zwangsvollstreckungen; an vierter Stelle
die land- und forstwirtschaftlichen Tagelöhner, die zugleich im Besitz eines Grund¬
stücks oder Hanfes sind; auf sie entfallen ein Siebentel der Zwangsversteigerungen.
Die drei übrigen Gruppen kommeu ueben den vorgenannten kaum in Betracht."

Um aber zu erkennen, wie die Berufsgruppen verhältnismäßig an den Zwangs¬
vollstreckungen beteiligt sind, ist die Zahl der Vollstreckungen noch mit der Zahl
der in den Berufsgruppen im Hauptberuf Erwerbsthätigcn zu vergleiche«. Da
ergiebt sich nun, daß auf 10 000 Erwerbsthätige der selbständigen Landwirte nur
8,5 Zwangsvollstreckungen gekommen sind, bei den land- und forstwirtschaftlichen
Tagelöhnern 2,6, bei deu selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirtschaft da¬
gegen 32,3 und bei den selbständigen Gewerbetreibende» ohne Landwirtschaft 10,9.
Hier stehen die selbständigen Landwirte erst an dritter Stelle.

Sehr beachtenswert ist ferner folgendes Ergebnis der Erhebungen: Die Forde¬
rungen der Gläubiger, die „Passiva," betrugen in den 1291 Zwangsvollstreckungen
zusammen 4172 512 Mark oder durchschnittlich in einem Zwaugsvollstreckungsfall
3232 Mark, das ist erheblich weniger als der Durchschnittsbetrag der Passiv--
masse in den „Konkursen," die sich in dem zehnjährigen Zeitraum 1333/92 auf
13 770 Mark berechnet. Dabei betrugen die Passiva in den 461 vollständig durch¬
geführten Zwangsvollstreckungen 3 644 013 Mark oder durchschnittlich in jedem Falle


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[0042] statistisches zur Lage der Landwirtschaft dagegen in steter Zunahme. Die Zahl der erstem betrug im Jahre 1881 noch 2752, im Jahre 189S nur 1371, das fünfzehnjährige Mittel 1716,6. Die Zahl der „erledigten Zwangsvollstreckungen" in das unbewegliche Vermögen belief sich im Jahre 1895 nur auf 1291, und von diesen fielen auf selbständige Land¬ wirte, Gärtner und Weingärtner ohne Nebengewerbe 24,5 Prozent und ans lnnd- und forstwirtschaftliche Tagelöhner und Dienstboten 12 Prozent. Der Nest betraf eigentliche Landwirte nicht. Eine noch feinere Unterscheidung ist bei den Zwangs¬ vollstreckungen möglich gewesen, die „vollständig durchgeführt" worden sind (35,7 Prozent der 1291 Fälle), d. h. die nicht vor der Erteilung des Zuschlagsbescheides, entweder wegen nachträglicher Befriedigung der Gläubiger durch deu Schuldner (43,5 Prozent) oder ans andern Gründen, insbesondre wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens (20,3 Prozent) ihr Ende erreicht haben. Von den 461 vollständig durchgeführten Zwangsvollstreckungen — und sie allein sind auch nach dem Wert der Gegenstände von Bedeutung — kommen auf 1.selbständige Landwirte ohne Nebengewerbe ....120 —26,0 Prozent 2.land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Dienstbotenö614,3 3.selbständige Gewerbtreibende mit Landwirtschaft . .16032,5 4.selbständige Gewerbtreibende ohne Landwirtschaft . .79 ^17,1 S.unselbständige Gewerbtreibende mit Landwirtschaft183,9 6.unselbständige Gewerbtreibende ohne Landwirtschaft .ö1,3 7.224,9 Es sind dabei, wie gesagt, immer die reinen Hausgrundstücke, auch die städtischen, mit berücksichtigt. „Der größte Anteil an den Zwangsvollstreckungen, bemerkt dazu der Ver¬ fasser, fast ein volles Drittel, entfällt auf diejenigen, die die gewerbliche Beschäf¬ tigung mit dem Betriebe der Landwirtschaft vereinigen, die reinen (selbständigen) Landwirte, d. h. diejenigen, die sich ausschließlich mit der Landwirtschaft beschäf¬ tigen, kommen erst an zweiter Stelle; auf sie entfällt ein Viertel der Zwangsvoll¬ streckungen. An dritter Stelle erscheinen die reinen Gewerbetreibenden; auf sie entfallen etwas mehr als ein Sechstel der Zwangsvollstreckungen; an vierter Stelle die land- und forstwirtschaftlichen Tagelöhner, die zugleich im Besitz eines Grund¬ stücks oder Hanfes sind; auf sie entfallen ein Siebentel der Zwangsversteigerungen. Die drei übrigen Gruppen kommeu ueben den vorgenannten kaum in Betracht." Um aber zu erkennen, wie die Berufsgruppen verhältnismäßig an den Zwangs¬ vollstreckungen beteiligt sind, ist die Zahl der Vollstreckungen noch mit der Zahl der in den Berufsgruppen im Hauptberuf Erwerbsthätigcn zu vergleiche«. Da ergiebt sich nun, daß auf 10 000 Erwerbsthätige der selbständigen Landwirte nur 8,5 Zwangsvollstreckungen gekommen sind, bei den land- und forstwirtschaftlichen Tagelöhnern 2,6, bei deu selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirtschaft da¬ gegen 32,3 und bei den selbständigen Gewerbetreibende» ohne Landwirtschaft 10,9. Hier stehen die selbständigen Landwirte erst an dritter Stelle. Sehr beachtenswert ist ferner folgendes Ergebnis der Erhebungen: Die Forde¬ rungen der Gläubiger, die „Passiva," betrugen in den 1291 Zwangsvollstreckungen zusammen 4172 512 Mark oder durchschnittlich in einem Zwaugsvollstreckungsfall 3232 Mark, das ist erheblich weniger als der Durchschnittsbetrag der Passiv-- masse in den „Konkursen," die sich in dem zehnjährigen Zeitraum 1333/92 auf 13 770 Mark berechnet. Dabei betrugen die Passiva in den 461 vollständig durch¬ geführten Zwangsvollstreckungen 3 644 013 Mark oder durchschnittlich in jedem Falle

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/42>, abgerufen am 28.12.2024.