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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

er bloß durch die Praxis bei den Ämtern n"d in der Kanzlei. So gehe nicht nur
die schönste, kraftvollste Zeit seines Lebens nutzlos vorüber, sondern er wisse sich
auch nie in seinem Leben auf einen wissenschaftlichen Standpunkt zu stellen. Der
"Vorgang" werde sein Stützpunkt, und jede Änderung scheine ihm gefährlich, weil
ihm der Kompaß, das Prinzip fehle. Der Rechtsgelehrte habe hierin vor dem
Schreiber, das Justizfach ausgenommen, keinen Vorzug. "Solche Routiniers sind
das wahre Verderben des Staats, wenn sie nicht ganz untergeordnete Rollen
spielen." Durch eine politische Fakultät werde der Student eine philosophische
Anschauung von dem ganzen Gebannte des Staats erhalten, werde alle einzelnen
Fächer wissenschaftlich erkennen lernen, seine heilige Scheu vor dem "Vorgang"
werde verschwinden, deun er handle nur nach den Grundsätze" der Wissenschaft.
"Solchen Jüngern kann der Schlendrian unmöglich widerstehen, und die Regierung
wird durch sie an Einsicht über die Staatsrepräsentation (Volksvertretung) hoch
hervorragen."

Das sind Wahrheiten, die sich die Regierungen, und namentlich die preußische,
doppelt und dreifach gesagt sein lassen sollten, wo Schlag auf Schlag die mangel¬
hafte Vertretung der Regierungsgrundsätze und Regieruugsmaßuahmen vor den
Parlamenten ihr Ansehen im Volke zu erschlltteru droht, ja schou erschüttert hat.
Freiherr von der Recke sollte mit beiden Händen die von dem Minister Bosse
ausgestreckte Hand erfassen, um mit allem Nachdruck die Vereinigung der Staats¬
wissenschaften und der Rechtswissenschaften in einer Fakultät durchzusetzen gegen den
Zopf veralteter Uuiversitäts- und Fakulttttsstatnten, der in der Hauptsache auf die
neuerdings zur reinen Spielerei herabgedrückten Promotionen zum "Doktor beider
Rechte" oder zum "Doktor der Staatswissenschaften" hinausläuft. Freilich wollen
wir uicht bedingungslos in die Anschauungen des achtnndzwanzigjährigen Tübinger
Professors von 1817 einstimmen -- der, wie er selber sagt, damals eine Professur
angenommen hatte, zu der er "noch lange nicht reif war." Die Trennung der
Staatsgelehrsamkeit, wie sie heute aus den preußischen Lehrstühlen vorherrscht, von
den praktischen inuerpolitischen und Verwaltungsaufgaben und von der Rechts¬
gelehrsamkeit hat allmählich zu einer wissenschaftlichen Vorbildung der angehenden
Staatsdiener geführt, die sie trotz aller Seminararbeitcn zu allem eher befähigt als
zum Staatsdienst, und der durchaus praktisch angelegte Friedrich List würde in Feuer
und Flamme geraten, wenn er diese Art philosophischen Behandlung der Staats¬
wissenschaften sähe. Am Schluß seines Gutachten sagt er ausdrücklich: "Dabei ist
übrigens wohl zu bemerke", daß, gleichwie überhaupt die Wirksamkeit aller Institute
auf der Tüchtigkeit der Lehrer beruht, vorzüglich hier, wo alles erst neu und mit
regem Eifer geschaffen werden soll, alles darauf ankommt, daß theoretisch und
praktisch gebildete, eifrige und vorurteilsfreie Lehrer bestellt werden." Das ist
heute noch viel nötiger als damals, vielleicht auch schwerer. Aber man darf doch
nicht länger um die Frage herumgehen, welche Bedingungen der, der sich als Lehrer
der Staatswissenschaften in den zu erweiternden Juristenfakultäten oder wie man
sie sonst nennen will, habilitiren will, zu erfüllen hat. Alle sonstigen Habilitationen
treten an Praktischer Bedeutung weit hinter den staatswissenschaftlicher zurück, an
keinen hat der Staat und die Regierung ein so unmittelbares Interesse wie an
diesen, denn hier handelt es sich um die Erziehung der Staatsdiener, der Regie¬
rungsvertreter selbst und fast ausschließlich. Trotzdem hat man sich bisher um die
Bedingungen zur Habilitation für die Staatswissenschaften am wenigsten gekümmert;
wer den Philosophischen Doktorgrad erlangt hatte dnrch eine Fakultät, in der zu
mehr als neun Zehnteln Philologen, Historiker, Mathematiker und Chemiker ver-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

er bloß durch die Praxis bei den Ämtern n»d in der Kanzlei. So gehe nicht nur
die schönste, kraftvollste Zeit seines Lebens nutzlos vorüber, sondern er wisse sich
auch nie in seinem Leben auf einen wissenschaftlichen Standpunkt zu stellen. Der
„Vorgang" werde sein Stützpunkt, und jede Änderung scheine ihm gefährlich, weil
ihm der Kompaß, das Prinzip fehle. Der Rechtsgelehrte habe hierin vor dem
Schreiber, das Justizfach ausgenommen, keinen Vorzug. „Solche Routiniers sind
das wahre Verderben des Staats, wenn sie nicht ganz untergeordnete Rollen
spielen." Durch eine politische Fakultät werde der Student eine philosophische
Anschauung von dem ganzen Gebannte des Staats erhalten, werde alle einzelnen
Fächer wissenschaftlich erkennen lernen, seine heilige Scheu vor dem „Vorgang"
werde verschwinden, deun er handle nur nach den Grundsätze» der Wissenschaft.
„Solchen Jüngern kann der Schlendrian unmöglich widerstehen, und die Regierung
wird durch sie an Einsicht über die Staatsrepräsentation (Volksvertretung) hoch
hervorragen."

Das sind Wahrheiten, die sich die Regierungen, und namentlich die preußische,
doppelt und dreifach gesagt sein lassen sollten, wo Schlag auf Schlag die mangel¬
hafte Vertretung der Regierungsgrundsätze und Regieruugsmaßuahmen vor den
Parlamenten ihr Ansehen im Volke zu erschlltteru droht, ja schou erschüttert hat.
Freiherr von der Recke sollte mit beiden Händen die von dem Minister Bosse
ausgestreckte Hand erfassen, um mit allem Nachdruck die Vereinigung der Staats¬
wissenschaften und der Rechtswissenschaften in einer Fakultät durchzusetzen gegen den
Zopf veralteter Uuiversitäts- und Fakulttttsstatnten, der in der Hauptsache auf die
neuerdings zur reinen Spielerei herabgedrückten Promotionen zum „Doktor beider
Rechte" oder zum „Doktor der Staatswissenschaften" hinausläuft. Freilich wollen
wir uicht bedingungslos in die Anschauungen des achtnndzwanzigjährigen Tübinger
Professors von 1817 einstimmen — der, wie er selber sagt, damals eine Professur
angenommen hatte, zu der er „noch lange nicht reif war." Die Trennung der
Staatsgelehrsamkeit, wie sie heute aus den preußischen Lehrstühlen vorherrscht, von
den praktischen inuerpolitischen und Verwaltungsaufgaben und von der Rechts¬
gelehrsamkeit hat allmählich zu einer wissenschaftlichen Vorbildung der angehenden
Staatsdiener geführt, die sie trotz aller Seminararbeitcn zu allem eher befähigt als
zum Staatsdienst, und der durchaus praktisch angelegte Friedrich List würde in Feuer
und Flamme geraten, wenn er diese Art philosophischen Behandlung der Staats¬
wissenschaften sähe. Am Schluß seines Gutachten sagt er ausdrücklich: „Dabei ist
übrigens wohl zu bemerke», daß, gleichwie überhaupt die Wirksamkeit aller Institute
auf der Tüchtigkeit der Lehrer beruht, vorzüglich hier, wo alles erst neu und mit
regem Eifer geschaffen werden soll, alles darauf ankommt, daß theoretisch und
praktisch gebildete, eifrige und vorurteilsfreie Lehrer bestellt werden." Das ist
heute noch viel nötiger als damals, vielleicht auch schwerer. Aber man darf doch
nicht länger um die Frage herumgehen, welche Bedingungen der, der sich als Lehrer
der Staatswissenschaften in den zu erweiternden Juristenfakultäten oder wie man
sie sonst nennen will, habilitiren will, zu erfüllen hat. Alle sonstigen Habilitationen
treten an Praktischer Bedeutung weit hinter den staatswissenschaftlicher zurück, an
keinen hat der Staat und die Regierung ein so unmittelbares Interesse wie an
diesen, denn hier handelt es sich um die Erziehung der Staatsdiener, der Regie¬
rungsvertreter selbst und fast ausschließlich. Trotzdem hat man sich bisher um die
Bedingungen zur Habilitation für die Staatswissenschaften am wenigsten gekümmert;
wer den Philosophischen Doktorgrad erlangt hatte dnrch eine Fakultät, in der zu
mehr als neun Zehnteln Philologen, Historiker, Mathematiker und Chemiker ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/240>, abgerufen am 24.07.2024.