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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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seines Inhalts, sondern weil wir zu den in der preußischen Verwaltung herrschenden
Grundfäden und ihrer Ausführung nicht das nötige Vertrauen haben.

Die Thatsache, daß ein tiefes Mißtrauen gegen die preußische Verwaltung die
gebildeten Kreise in. Preußen selbst und in ganz Deutschland beherrscht, muß sich
heute auch blöden Augen aufdrängen. Das Mißtrauen schießt häufig über das
Ziel hinaus, und die Kritik noch häufiger am Ziel vorbei. Aber darin hat Mi߬
trauen und Kritik Recht, und darüber darf uns das Pochen auf die Vorzüge des
Preußischen Beamtentums früherer Geschlechter nicht hinwegtäuschen, daß in der
politischen Verwaltung von heute der streng gewissenhafte Gerechtigkeitssinn, die
das Fundament jeder staatlichen Gesellschaft bildende Justitia, die unerläßliche
Unabhängigkeit von den Vertretern materieller Sonderinteressen gegen früher stark
abgenommen hat. Es fehlt der Verwaltung an eignen Grundsätzen, und den Be¬
amten, oben und unten, an eigner Überzeugung. Die Interessenten zu fragen und
mit ihnen zu palliren, das ist von den Ministerien bis in die Landratsämter und
Bürgermeistereien die höchste und alleinige Staatsweisheit geworden, und die Un¬
abhängigkeit von den Interessen, von den wirtschaftlichen, sozialen, politischen Gegen¬
sätzen und Parteien ist damit natürlich mehr und mehr in die Brüche gegangen.
Die vielgerühmte Selbstverwaltung hat nichts geholfen, sogar vielfach geschadet.
Wir haben die Notwendigkeit einer gründlichen Reform auf diesem Gebiete, die
Driuglichlichkeit vor allem der bessern Erziehung nicht nur der höhern, sondern
auch der untern Verwaltungsbeamten in deu Grenzboten wiederholt nachdrücklich
vertreten. Wenn irgend etwas dem preußischen Minister des Innern den Ernst
dieser Reform vor Augen führen kann, so ist es die Erfahrung, die er mit
seiner neuesten Vorlage, bei seiner nettesten Niederlage gemacht hat. Der Beifall
einzelner Parteien und Juteresseutenlreise, den er ja reichlich geerntet hat, sollte
ihn nicht darüber tröste", thu nicht abhalten, in seinem Ressort mit rücksichtsloser
Strenge auf deu Grundsatz zu halten, daß vertrauenswürdig nur der Beamte ist,
dem die Gerechtigkeit und das Gemeinwohl über alles geht, die Gunst der Klassen,
Interessengruppen und Parteien aber nichts gilt.


Zum Prozeß Tausch.

Herr von Tausch ist vom Schwurgericht von der
Anklage des Meiueids freigesprochen worden, und nach den Ergebnissen der Ver¬
handlung konnte der Wahrspruch der Geschwornen auch nicht anders lauten. Es
ist zu bedauern, daß die Anklage erhoben worden ist, man hätte besser gethan,
schon nach der Voruntersuchung die Vergehungen des Angeschuldigten der dis-
ziplinaren Ahndung zu überlasse", die sie verdienten. Doch darin liegt nicht das
Interesse des Prozesses. Seine Bedeutung besteht wesentlich in den überraschenden
Einblicken, die durch ihn in zwei wichtige Institutionen eröffnet worden sind, in
das Treiben der berufnen Vertreterin der Öffentlichkeit, der Presse, und in das
der Geheimpolizei. Wir "vollen nicht darüber urteilen, ob die anständige Presse
nicht die Benutzung so unlauterer und unzuverlässiger Quellen, wie wir sie hier
kennen gelernt haben, entbehren kann; daß die Geheimpolizei sie braucht und
immer brauchen wird, gilt uns als erwiesen. Gesetzlich ist dagegen gnr nichts zu
machen, aber auch der rechtlichste, skrupulöseste Chef der politischen wie der Kriminal-
Polizei kann, soweit er überhaupt eine Geheimpolizei nötig hat, ohne die gelegent¬
liche Benutzung von unehrlichen Leuten nicht auskommen. Das weiß Freiherr von
Marschall jedenfalls selbst sehr gut, und es ist ihm auch nicht eingefallen, aus der
Benutzung solcher Leute, selbst auf einem so überaus wichtigen Aufsichtsgebiete, wie
die Aufsicht über die Presse ist, der preußischen politischen Polizei einen Vorwurf


seines Inhalts, sondern weil wir zu den in der preußischen Verwaltung herrschenden
Grundfäden und ihrer Ausführung nicht das nötige Vertrauen haben.

Die Thatsache, daß ein tiefes Mißtrauen gegen die preußische Verwaltung die
gebildeten Kreise in. Preußen selbst und in ganz Deutschland beherrscht, muß sich
heute auch blöden Augen aufdrängen. Das Mißtrauen schießt häufig über das
Ziel hinaus, und die Kritik noch häufiger am Ziel vorbei. Aber darin hat Mi߬
trauen und Kritik Recht, und darüber darf uns das Pochen auf die Vorzüge des
Preußischen Beamtentums früherer Geschlechter nicht hinwegtäuschen, daß in der
politischen Verwaltung von heute der streng gewissenhafte Gerechtigkeitssinn, die
das Fundament jeder staatlichen Gesellschaft bildende Justitia, die unerläßliche
Unabhängigkeit von den Vertretern materieller Sonderinteressen gegen früher stark
abgenommen hat. Es fehlt der Verwaltung an eignen Grundsätzen, und den Be¬
amten, oben und unten, an eigner Überzeugung. Die Interessenten zu fragen und
mit ihnen zu palliren, das ist von den Ministerien bis in die Landratsämter und
Bürgermeistereien die höchste und alleinige Staatsweisheit geworden, und die Un¬
abhängigkeit von den Interessen, von den wirtschaftlichen, sozialen, politischen Gegen¬
sätzen und Parteien ist damit natürlich mehr und mehr in die Brüche gegangen.
Die vielgerühmte Selbstverwaltung hat nichts geholfen, sogar vielfach geschadet.
Wir haben die Notwendigkeit einer gründlichen Reform auf diesem Gebiete, die
Driuglichlichkeit vor allem der bessern Erziehung nicht nur der höhern, sondern
auch der untern Verwaltungsbeamten in deu Grenzboten wiederholt nachdrücklich
vertreten. Wenn irgend etwas dem preußischen Minister des Innern den Ernst
dieser Reform vor Augen führen kann, so ist es die Erfahrung, die er mit
seiner neuesten Vorlage, bei seiner nettesten Niederlage gemacht hat. Der Beifall
einzelner Parteien und Juteresseutenlreise, den er ja reichlich geerntet hat, sollte
ihn nicht darüber tröste», thu nicht abhalten, in seinem Ressort mit rücksichtsloser
Strenge auf deu Grundsatz zu halten, daß vertrauenswürdig nur der Beamte ist,
dem die Gerechtigkeit und das Gemeinwohl über alles geht, die Gunst der Klassen,
Interessengruppen und Parteien aber nichts gilt.


Zum Prozeß Tausch.

Herr von Tausch ist vom Schwurgericht von der
Anklage des Meiueids freigesprochen worden, und nach den Ergebnissen der Ver¬
handlung konnte der Wahrspruch der Geschwornen auch nicht anders lauten. Es
ist zu bedauern, daß die Anklage erhoben worden ist, man hätte besser gethan,
schon nach der Voruntersuchung die Vergehungen des Angeschuldigten der dis-
ziplinaren Ahndung zu überlasse», die sie verdienten. Doch darin liegt nicht das
Interesse des Prozesses. Seine Bedeutung besteht wesentlich in den überraschenden
Einblicken, die durch ihn in zwei wichtige Institutionen eröffnet worden sind, in
das Treiben der berufnen Vertreterin der Öffentlichkeit, der Presse, und in das
der Geheimpolizei. Wir »vollen nicht darüber urteilen, ob die anständige Presse
nicht die Benutzung so unlauterer und unzuverlässiger Quellen, wie wir sie hier
kennen gelernt haben, entbehren kann; daß die Geheimpolizei sie braucht und
immer brauchen wird, gilt uns als erwiesen. Gesetzlich ist dagegen gnr nichts zu
machen, aber auch der rechtlichste, skrupulöseste Chef der politischen wie der Kriminal-
Polizei kann, soweit er überhaupt eine Geheimpolizei nötig hat, ohne die gelegent¬
liche Benutzung von unehrlichen Leuten nicht auskommen. Das weiß Freiherr von
Marschall jedenfalls selbst sehr gut, und es ist ihm auch nicht eingefallen, aus der
Benutzung solcher Leute, selbst auf einem so überaus wichtigen Aufsichtsgebiete, wie
die Aufsicht über die Presse ist, der preußischen politischen Polizei einen Vorwurf


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/546>, abgerufen am 23.07.2024.