Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

deutschen Answanderungspolitik der nächsten Zukunft nicht gerade erhöhen. Alle
Achtung vor der "öffentlichen Meinung" und dem Respekt, den die Regierungen
vor ihr haben, über eine eigne Meinung bei den Herren ein leitender Stelle kennen
zu lernen, wäre uns viel lieber. Die "öffentliche Meinung" verlangt nach der
Begründung des Entwurfs in der Hauptsache dreierlei: 1. staatliche Fürsorge für
zuverlässige Anskuufterteilung an Auswanderungslustige; 2. erweiterte Fürsorge der
amtlichen Organe des Mutterlandes für die Auswandrer auch nach ihrer Nieder¬
lassung am Bestimmungsort; 3. Erhaltung des Deutschtums unter den Auswnudreru
und Nutzbarmachung der Auswanderung für die Interessen des Mutterlandes, und
zwar durch Ablenkung der Auswanderung von ungeeigneten und Hinlenkung "ach
geeigneten Zielen.

Dem Verlangen nach einer staatlichen Auskunftsstelle für Auswanderungslnstige
trägt der Entwurf keine Rechnung, und zwar deshalb nicht, weil diese Stelle schon
im Auswärtigen Amte vorhanden sei. Man wird sich damit wohl zufrieden geben
dürfen, mir muß das Auswärtige Amt als Auskunftsstelle für Auswandrer anch
seiner Aufgabe möglichst vollkommen zu entsprechen suchen. Wenn es will, kann es
gewiß auch darin genügendes leisten. Ähnlich steht es mit der Erfüllung des zweiten
Verlangens der "öffentlichen Meinung," der Fürsorge für die Ausgewanderten in
der neuen Heimat. Auch hier werden die bisherigen Einrichtungen, d. h. das Kvu-
snlatswesen, grundsätzlich für ausreichend gehalten, unter Umständen soll der Reichs¬
kanzler besondre Kommissare damit beauftragen dürfen. Das scheint uns richtig,
natürlich auch nur, wenn die Konsuln zahlreich genug vorhanden und ans dem Platze
sind, was nicht immer der Fall ist. Jedenfalls wird die "öffentliche Meinung"
gut daran thun, sich gegenwärtig zu halten, daß das Dreinreden vom Mutterlande
aus in die Verhältnisse der neuen Heimat des Ausgewanderten seine Grenzen Hai
und oft eine sehr heikle Sache ist. Das wird man anch bei der Beurteilung dessen,
was die Begründung über die dritte Forderung der "öffentlichen Meinung" sagt,
nicht vergessen dürfen. Am Biertisch ist die altdeutsche Politik viel ungenirter als
im Auswärtigen Amt.

Diese dritte Forderung ist das, wozu hauptsächlich die Schaffung der neuen
Handhaben vorgeschlagen wird. Deshalb ist die Vorlage sehr wichtig und könnte
sogar unter günstigen Umständen epochemachend werden. Bei der Erfüllung der
Forderung wäre natürlich in erster Linie an die deutschen Schutzgebiete, an die
Besiedlung unsrer Kolonien mit deutschen Auswandrern zu denken, aber es ent¬
spricht der praktischen Sachlage, daß die Regierungen bei der Einbringung dieses
Gesetzentwurfs daran zunächst nicht gedacht haben. Die deutschen Schutzgebiete
kommen zur Zeit für die Besiedlung mit deutschen Auswnndreru nicht in Betracht;
geschieht das einmal, dann werden auch andre, neue Aufgaben erwachsen, denen
die Regierungen, und das ist mir zu billigen, in der gegenwärtigen Vorlage
nirgends vorgreifen. Es handelt sich darin nicht um die Auswanderung nach
eignen Kolonien, in denen das deutsche Reich der Herr im Hause ist, sondern
zunächst nur um die Auswanderung Deutscher nach Ländern, wo eine fremde
Staatsgewalt Herr ist, und wo daher das hochverehrliche "europäische Kouzert"
in seiner bekannten Menschen- und Friedensliebe auch die schlechteste Herrschaft
schützen und stützen würde, gerade wenn sich Deutschland zu ernsteren Dreinreden
entschlösse. Wir sind zwar der Meinung, daß Deutschland über kurz oder lang
da oder dort zu diesem Entschluß kommen muß, und daß dann seine Schiffsgeschütze
einen kräftigen Ton zu reden haben werden, aber damit hat der vorliegende Gesetz¬
entwurf nichts zu thun; das wird uns wohl auch die altdeutsche "öffentliche Meinung"


Maßgebliches und Unmaßgebliches

deutschen Answanderungspolitik der nächsten Zukunft nicht gerade erhöhen. Alle
Achtung vor der „öffentlichen Meinung" und dem Respekt, den die Regierungen
vor ihr haben, über eine eigne Meinung bei den Herren ein leitender Stelle kennen
zu lernen, wäre uns viel lieber. Die „öffentliche Meinung" verlangt nach der
Begründung des Entwurfs in der Hauptsache dreierlei: 1. staatliche Fürsorge für
zuverlässige Anskuufterteilung an Auswanderungslustige; 2. erweiterte Fürsorge der
amtlichen Organe des Mutterlandes für die Auswandrer auch nach ihrer Nieder¬
lassung am Bestimmungsort; 3. Erhaltung des Deutschtums unter den Auswnudreru
und Nutzbarmachung der Auswanderung für die Interessen des Mutterlandes, und
zwar durch Ablenkung der Auswanderung von ungeeigneten und Hinlenkung «ach
geeigneten Zielen.

Dem Verlangen nach einer staatlichen Auskunftsstelle für Auswanderungslnstige
trägt der Entwurf keine Rechnung, und zwar deshalb nicht, weil diese Stelle schon
im Auswärtigen Amte vorhanden sei. Man wird sich damit wohl zufrieden geben
dürfen, mir muß das Auswärtige Amt als Auskunftsstelle für Auswandrer anch
seiner Aufgabe möglichst vollkommen zu entsprechen suchen. Wenn es will, kann es
gewiß auch darin genügendes leisten. Ähnlich steht es mit der Erfüllung des zweiten
Verlangens der „öffentlichen Meinung," der Fürsorge für die Ausgewanderten in
der neuen Heimat. Auch hier werden die bisherigen Einrichtungen, d. h. das Kvu-
snlatswesen, grundsätzlich für ausreichend gehalten, unter Umständen soll der Reichs¬
kanzler besondre Kommissare damit beauftragen dürfen. Das scheint uns richtig,
natürlich auch nur, wenn die Konsuln zahlreich genug vorhanden und ans dem Platze
sind, was nicht immer der Fall ist. Jedenfalls wird die „öffentliche Meinung"
gut daran thun, sich gegenwärtig zu halten, daß das Dreinreden vom Mutterlande
aus in die Verhältnisse der neuen Heimat des Ausgewanderten seine Grenzen Hai
und oft eine sehr heikle Sache ist. Das wird man anch bei der Beurteilung dessen,
was die Begründung über die dritte Forderung der „öffentlichen Meinung" sagt,
nicht vergessen dürfen. Am Biertisch ist die altdeutsche Politik viel ungenirter als
im Auswärtigen Amt.

Diese dritte Forderung ist das, wozu hauptsächlich die Schaffung der neuen
Handhaben vorgeschlagen wird. Deshalb ist die Vorlage sehr wichtig und könnte
sogar unter günstigen Umständen epochemachend werden. Bei der Erfüllung der
Forderung wäre natürlich in erster Linie an die deutschen Schutzgebiete, an die
Besiedlung unsrer Kolonien mit deutschen Auswandrern zu denken, aber es ent¬
spricht der praktischen Sachlage, daß die Regierungen bei der Einbringung dieses
Gesetzentwurfs daran zunächst nicht gedacht haben. Die deutschen Schutzgebiete
kommen zur Zeit für die Besiedlung mit deutschen Auswnndreru nicht in Betracht;
geschieht das einmal, dann werden auch andre, neue Aufgaben erwachsen, denen
die Regierungen, und das ist mir zu billigen, in der gegenwärtigen Vorlage
nirgends vorgreifen. Es handelt sich darin nicht um die Auswanderung nach
eignen Kolonien, in denen das deutsche Reich der Herr im Hause ist, sondern
zunächst nur um die Auswanderung Deutscher nach Ländern, wo eine fremde
Staatsgewalt Herr ist, und wo daher das hochverehrliche „europäische Kouzert"
in seiner bekannten Menschen- und Friedensliebe auch die schlechteste Herrschaft
schützen und stützen würde, gerade wenn sich Deutschland zu ernsteren Dreinreden
entschlösse. Wir sind zwar der Meinung, daß Deutschland über kurz oder lang
da oder dort zu diesem Entschluß kommen muß, und daß dann seine Schiffsgeschütze
einen kräftigen Ton zu reden haben werden, aber damit hat der vorliegende Gesetz¬
entwurf nichts zu thun; das wird uns wohl auch die altdeutsche „öffentliche Meinung"


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0610" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/224856"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1861" prev="#ID_1860"> deutschen Answanderungspolitik der nächsten Zukunft nicht gerade erhöhen. Alle<lb/>
Achtung vor der &#x201E;öffentlichen Meinung" und dem Respekt, den die Regierungen<lb/>
vor ihr haben, über eine eigne Meinung bei den Herren ein leitender Stelle kennen<lb/>
zu lernen, wäre uns viel lieber. Die &#x201E;öffentliche Meinung" verlangt nach der<lb/>
Begründung des Entwurfs in der Hauptsache dreierlei: 1. staatliche Fürsorge für<lb/>
zuverlässige Anskuufterteilung an Auswanderungslustige; 2. erweiterte Fürsorge der<lb/>
amtlichen Organe des Mutterlandes für die Auswandrer auch nach ihrer Nieder¬<lb/>
lassung am Bestimmungsort; 3. Erhaltung des Deutschtums unter den Auswnudreru<lb/>
und Nutzbarmachung der Auswanderung für die Interessen des Mutterlandes, und<lb/>
zwar durch Ablenkung der Auswanderung von ungeeigneten und Hinlenkung «ach<lb/>
geeigneten Zielen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1862"> Dem Verlangen nach einer staatlichen Auskunftsstelle für Auswanderungslnstige<lb/>
trägt der Entwurf keine Rechnung, und zwar deshalb nicht, weil diese Stelle schon<lb/>
im Auswärtigen Amte vorhanden sei. Man wird sich damit wohl zufrieden geben<lb/>
dürfen, mir muß das Auswärtige Amt als Auskunftsstelle für Auswandrer anch<lb/>
seiner Aufgabe möglichst vollkommen zu entsprechen suchen. Wenn es will, kann es<lb/>
gewiß auch darin genügendes leisten. Ähnlich steht es mit der Erfüllung des zweiten<lb/>
Verlangens der &#x201E;öffentlichen Meinung," der Fürsorge für die Ausgewanderten in<lb/>
der neuen Heimat. Auch hier werden die bisherigen Einrichtungen, d. h. das Kvu-<lb/>
snlatswesen, grundsätzlich für ausreichend gehalten, unter Umständen soll der Reichs¬<lb/>
kanzler besondre Kommissare damit beauftragen dürfen. Das scheint uns richtig,<lb/>
natürlich auch nur, wenn die Konsuln zahlreich genug vorhanden und ans dem Platze<lb/>
sind, was nicht immer der Fall ist. Jedenfalls wird die &#x201E;öffentliche Meinung"<lb/>
gut daran thun, sich gegenwärtig zu halten, daß das Dreinreden vom Mutterlande<lb/>
aus in die Verhältnisse der neuen Heimat des Ausgewanderten seine Grenzen Hai<lb/>
und oft eine sehr heikle Sache ist. Das wird man anch bei der Beurteilung dessen,<lb/>
was die Begründung über die dritte Forderung der &#x201E;öffentlichen Meinung" sagt,<lb/>
nicht vergessen dürfen. Am Biertisch ist die altdeutsche Politik viel ungenirter als<lb/>
im Auswärtigen Amt.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1863" next="#ID_1864"> Diese dritte Forderung ist das, wozu hauptsächlich die Schaffung der neuen<lb/>
Handhaben vorgeschlagen wird. Deshalb ist die Vorlage sehr wichtig und könnte<lb/>
sogar unter günstigen Umständen epochemachend werden. Bei der Erfüllung der<lb/>
Forderung wäre natürlich in erster Linie an die deutschen Schutzgebiete, an die<lb/>
Besiedlung unsrer Kolonien mit deutschen Auswandrern zu denken, aber es ent¬<lb/>
spricht der praktischen Sachlage, daß die Regierungen bei der Einbringung dieses<lb/>
Gesetzentwurfs daran zunächst nicht gedacht haben. Die deutschen Schutzgebiete<lb/>
kommen zur Zeit für die Besiedlung mit deutschen Auswnndreru nicht in Betracht;<lb/>
geschieht das einmal, dann werden auch andre, neue Aufgaben erwachsen, denen<lb/>
die Regierungen, und das ist mir zu billigen, in der gegenwärtigen Vorlage<lb/>
nirgends vorgreifen. Es handelt sich darin nicht um die Auswanderung nach<lb/>
eignen Kolonien, in denen das deutsche Reich der Herr im Hause ist, sondern<lb/>
zunächst nur um die Auswanderung Deutscher nach Ländern, wo eine fremde<lb/>
Staatsgewalt Herr ist, und wo daher das hochverehrliche &#x201E;europäische Kouzert"<lb/>
in seiner bekannten Menschen- und Friedensliebe auch die schlechteste Herrschaft<lb/>
schützen und stützen würde, gerade wenn sich Deutschland zu ernsteren Dreinreden<lb/>
entschlösse. Wir sind zwar der Meinung, daß Deutschland über kurz oder lang<lb/>
da oder dort zu diesem Entschluß kommen muß, und daß dann seine Schiffsgeschütze<lb/>
einen kräftigen Ton zu reden haben werden, aber damit hat der vorliegende Gesetz¬<lb/>
entwurf nichts zu thun; das wird uns wohl auch die altdeutsche &#x201E;öffentliche Meinung"</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0610] Maßgebliches und Unmaßgebliches deutschen Answanderungspolitik der nächsten Zukunft nicht gerade erhöhen. Alle Achtung vor der „öffentlichen Meinung" und dem Respekt, den die Regierungen vor ihr haben, über eine eigne Meinung bei den Herren ein leitender Stelle kennen zu lernen, wäre uns viel lieber. Die „öffentliche Meinung" verlangt nach der Begründung des Entwurfs in der Hauptsache dreierlei: 1. staatliche Fürsorge für zuverlässige Anskuufterteilung an Auswanderungslustige; 2. erweiterte Fürsorge der amtlichen Organe des Mutterlandes für die Auswandrer auch nach ihrer Nieder¬ lassung am Bestimmungsort; 3. Erhaltung des Deutschtums unter den Auswnudreru und Nutzbarmachung der Auswanderung für die Interessen des Mutterlandes, und zwar durch Ablenkung der Auswanderung von ungeeigneten und Hinlenkung «ach geeigneten Zielen. Dem Verlangen nach einer staatlichen Auskunftsstelle für Auswanderungslnstige trägt der Entwurf keine Rechnung, und zwar deshalb nicht, weil diese Stelle schon im Auswärtigen Amte vorhanden sei. Man wird sich damit wohl zufrieden geben dürfen, mir muß das Auswärtige Amt als Auskunftsstelle für Auswandrer anch seiner Aufgabe möglichst vollkommen zu entsprechen suchen. Wenn es will, kann es gewiß auch darin genügendes leisten. Ähnlich steht es mit der Erfüllung des zweiten Verlangens der „öffentlichen Meinung," der Fürsorge für die Ausgewanderten in der neuen Heimat. Auch hier werden die bisherigen Einrichtungen, d. h. das Kvu- snlatswesen, grundsätzlich für ausreichend gehalten, unter Umständen soll der Reichs¬ kanzler besondre Kommissare damit beauftragen dürfen. Das scheint uns richtig, natürlich auch nur, wenn die Konsuln zahlreich genug vorhanden und ans dem Platze sind, was nicht immer der Fall ist. Jedenfalls wird die „öffentliche Meinung" gut daran thun, sich gegenwärtig zu halten, daß das Dreinreden vom Mutterlande aus in die Verhältnisse der neuen Heimat des Ausgewanderten seine Grenzen Hai und oft eine sehr heikle Sache ist. Das wird man anch bei der Beurteilung dessen, was die Begründung über die dritte Forderung der „öffentlichen Meinung" sagt, nicht vergessen dürfen. Am Biertisch ist die altdeutsche Politik viel ungenirter als im Auswärtigen Amt. Diese dritte Forderung ist das, wozu hauptsächlich die Schaffung der neuen Handhaben vorgeschlagen wird. Deshalb ist die Vorlage sehr wichtig und könnte sogar unter günstigen Umständen epochemachend werden. Bei der Erfüllung der Forderung wäre natürlich in erster Linie an die deutschen Schutzgebiete, an die Besiedlung unsrer Kolonien mit deutschen Auswandrern zu denken, aber es ent¬ spricht der praktischen Sachlage, daß die Regierungen bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs daran zunächst nicht gedacht haben. Die deutschen Schutzgebiete kommen zur Zeit für die Besiedlung mit deutschen Auswnndreru nicht in Betracht; geschieht das einmal, dann werden auch andre, neue Aufgaben erwachsen, denen die Regierungen, und das ist mir zu billigen, in der gegenwärtigen Vorlage nirgends vorgreifen. Es handelt sich darin nicht um die Auswanderung nach eignen Kolonien, in denen das deutsche Reich der Herr im Hause ist, sondern zunächst nur um die Auswanderung Deutscher nach Ländern, wo eine fremde Staatsgewalt Herr ist, und wo daher das hochverehrliche „europäische Kouzert" in seiner bekannten Menschen- und Friedensliebe auch die schlechteste Herrschaft schützen und stützen würde, gerade wenn sich Deutschland zu ernsteren Dreinreden entschlösse. Wir sind zwar der Meinung, daß Deutschland über kurz oder lang da oder dort zu diesem Entschluß kommen muß, und daß dann seine Schiffsgeschütze einen kräftigen Ton zu reden haben werden, aber damit hat der vorliegende Gesetz¬ entwurf nichts zu thun; das wird uns wohl auch die altdeutsche „öffentliche Meinung"

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/610
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/610>, abgerufen am 19.10.2024.