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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staate allein verantwortlich sind, nicht den Unternehmerverbänden. Die Regie¬
rungsvorlage erfüllt keine dieser Forderungen. Ihre Kritik gehört nicht an diese
Stelle, hier können wir nur bekennen, daß wir so wenig davon befriedigt sind
wie irgend eine Partei des Reichstags, und daß wir uns nicht weniger als andre
Leute über die Zurücksetzung wundern, die die in diesem Falle sachkundigste aller
Behörden, das Reichsversicheruugsamt, bei der Ausarbeitung erfahren hat. Zwar
ist diese Zurücksetzung von einigen Regierungsvertreteru in Abrede gestellt worden,
aber nachdem nun auch die ganz unverdächtigen Berliner Politischen Nachrichten
erklärt haben, Herr Bödiker sei nicht zugezogen worden und mißbillige den Entwurf
in wichtigen Punkten, ist Wohl nicht mehr daran zu zweifeln. An der Entscheidung
der Streitfragen, die bei der Beratung schon zur Sprache gekommen sind und noch
weiter zur Sprache kommen werden, sind Autoritäten verschiedner Art beteiligt oder
zu beteiligen. Juristen werden über die beiden von den Sozialdemokraten auf¬
gestellten Grundsätze zu entscheiden haben, daß die Entschädigung verletzter Arbeiter
durchaus als ein Bestandteil der Betriebskosten zu behandeln sei, und daß der Ver¬
letzte nicht bloß den notdürftigen Lebensunterhalt, sondern die wirtschaftliche röstiwtic,
in intsSi'uro. zu fordern habe, wie sie vom Hamburger Landgericht einem Lehrling
von besserer Familie zugesprochen worden ist, der den rechten Arm verloren hat;
er bekommt, abgesehen von den Kurkosten, vom neunzehnten Jahre ab 1000, vom
fünfundzwanzigsten Jahre ab 2000, vom achtundzwanzigsten Jahre ab 3000 Mark
jährlich. Ferner werden die Mediziner Fälle zu prüfen haben wie den, wo ein
Steiuträger vom Vertrauensärzte der Berufsgenossenschaft für völlig arbeitsfähig,
vom Vorstande der Charitce und vom Kreisphysikus für pflegebedürftig und nur
zu ganz leichten Verrichtungen fähig erklärt worden ist, und Regierungsbeamte
werden zu untersuchen haben, ob solche Widersprüche oft vorkommen. Ferner wird
zu untersuchen sein, wer von beiden Recht hat, die Sozialdemokraten, die behaupten,
ehrenamtliche Mühewaltungen würden bei den Berufsgenossenschaften mit 3000 bis
15 000 Mark jährlich entschädigt, oder Stumm, der behauptet, nur angestellte
Beamte würden zum Teil übermäßig hoch besoldet. Ebenfalls Sache von Regie-
rungsbeamten wird es sein, auf deu von einigen Gewerberäten hervorgehobnen
Übelstand zu achten, daß in manchen Betrieben jugendliche, ungeübte und sonst unfähige
Arbeiter mit lebensgefährlichen Verrichtungen beschäftigt werden. Bei der Stellung,
die das Zentrum im Reichstage einnimmt, dürfen die Forderungen nicht unbeachtet
bleiben, die der Abgeordnete Hitze im katholischen Arbeiterverein zu Berlin aus¬
gesprochen hat: Erhöhung der Renten von 66^/., auf 75 Prozent des Lohnes, Be¬
teiligung der Arbeiter bei Festsetzung der Rente, Mitwirkung der Arbeiter bei der
Wahl des Heilverfahrens, Bestellung des Vertrauensarztes durch Unternehmer und
Arbeiter, oder wenn die Einigung uicht zu stände kommt, je eines Arztes durch
beide Parteien, Entlastung der Krankenkasse durch Zahlung der Uufallrente schon
von der fünften Woche ab; endlich soll der Arbeiter nicht in die Lage gebracht
werden, gegen eine Herabsetzung der Rente den Klagcweg beschreiten zu müssen,
sondern die Herabsetzung soll nur erlaubt sein, wenn die Berufsgenossenschaft ihren
Antrag vor dem Schiedsgericht gerechtfertigt hat. --

Zu derselben Sache schreibt uns der Verfasser des oben genannten Aufsatzes
in Heft 32: Die so eifrigen Verteidiger der berufsgenossenschaftlichen Organisation
sollten doch nicht vorgeben, daß die Bemängelungen dieser Organisation nur von
der Sozialdemokratie und ihrem Anhange ausgingen. Die Behauptung ist ebenso
unwahr, wie das Bestreben, ihr Geltung zu verschaffen, thöricht ist. Nicht nur
fast alle sachkundigen und wissenschaftlichen Beurteiler der Frage -- wir nennen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Staate allein verantwortlich sind, nicht den Unternehmerverbänden. Die Regie¬
rungsvorlage erfüllt keine dieser Forderungen. Ihre Kritik gehört nicht an diese
Stelle, hier können wir nur bekennen, daß wir so wenig davon befriedigt sind
wie irgend eine Partei des Reichstags, und daß wir uns nicht weniger als andre
Leute über die Zurücksetzung wundern, die die in diesem Falle sachkundigste aller
Behörden, das Reichsversicheruugsamt, bei der Ausarbeitung erfahren hat. Zwar
ist diese Zurücksetzung von einigen Regierungsvertreteru in Abrede gestellt worden,
aber nachdem nun auch die ganz unverdächtigen Berliner Politischen Nachrichten
erklärt haben, Herr Bödiker sei nicht zugezogen worden und mißbillige den Entwurf
in wichtigen Punkten, ist Wohl nicht mehr daran zu zweifeln. An der Entscheidung
der Streitfragen, die bei der Beratung schon zur Sprache gekommen sind und noch
weiter zur Sprache kommen werden, sind Autoritäten verschiedner Art beteiligt oder
zu beteiligen. Juristen werden über die beiden von den Sozialdemokraten auf¬
gestellten Grundsätze zu entscheiden haben, daß die Entschädigung verletzter Arbeiter
durchaus als ein Bestandteil der Betriebskosten zu behandeln sei, und daß der Ver¬
letzte nicht bloß den notdürftigen Lebensunterhalt, sondern die wirtschaftliche röstiwtic,
in intsSi'uro. zu fordern habe, wie sie vom Hamburger Landgericht einem Lehrling
von besserer Familie zugesprochen worden ist, der den rechten Arm verloren hat;
er bekommt, abgesehen von den Kurkosten, vom neunzehnten Jahre ab 1000, vom
fünfundzwanzigsten Jahre ab 2000, vom achtundzwanzigsten Jahre ab 3000 Mark
jährlich. Ferner werden die Mediziner Fälle zu prüfen haben wie den, wo ein
Steiuträger vom Vertrauensärzte der Berufsgenossenschaft für völlig arbeitsfähig,
vom Vorstande der Charitce und vom Kreisphysikus für pflegebedürftig und nur
zu ganz leichten Verrichtungen fähig erklärt worden ist, und Regierungsbeamte
werden zu untersuchen haben, ob solche Widersprüche oft vorkommen. Ferner wird
zu untersuchen sein, wer von beiden Recht hat, die Sozialdemokraten, die behaupten,
ehrenamtliche Mühewaltungen würden bei den Berufsgenossenschaften mit 3000 bis
15 000 Mark jährlich entschädigt, oder Stumm, der behauptet, nur angestellte
Beamte würden zum Teil übermäßig hoch besoldet. Ebenfalls Sache von Regie-
rungsbeamten wird es sein, auf deu von einigen Gewerberäten hervorgehobnen
Übelstand zu achten, daß in manchen Betrieben jugendliche, ungeübte und sonst unfähige
Arbeiter mit lebensgefährlichen Verrichtungen beschäftigt werden. Bei der Stellung,
die das Zentrum im Reichstage einnimmt, dürfen die Forderungen nicht unbeachtet
bleiben, die der Abgeordnete Hitze im katholischen Arbeiterverein zu Berlin aus¬
gesprochen hat: Erhöhung der Renten von 66^/., auf 75 Prozent des Lohnes, Be¬
teiligung der Arbeiter bei Festsetzung der Rente, Mitwirkung der Arbeiter bei der
Wahl des Heilverfahrens, Bestellung des Vertrauensarztes durch Unternehmer und
Arbeiter, oder wenn die Einigung uicht zu stände kommt, je eines Arztes durch
beide Parteien, Entlastung der Krankenkasse durch Zahlung der Uufallrente schon
von der fünften Woche ab; endlich soll der Arbeiter nicht in die Lage gebracht
werden, gegen eine Herabsetzung der Rente den Klagcweg beschreiten zu müssen,
sondern die Herabsetzung soll nur erlaubt sein, wenn die Berufsgenossenschaft ihren
Antrag vor dem Schiedsgericht gerechtfertigt hat. —

Zu derselben Sache schreibt uns der Verfasser des oben genannten Aufsatzes
in Heft 32: Die so eifrigen Verteidiger der berufsgenossenschaftlichen Organisation
sollten doch nicht vorgeben, daß die Bemängelungen dieser Organisation nur von
der Sozialdemokratie und ihrem Anhange ausgingen. Die Behauptung ist ebenso
unwahr, wie das Bestreben, ihr Geltung zu verschaffen, thöricht ist. Nicht nur
fast alle sachkundigen und wissenschaftlichen Beurteiler der Frage — wir nennen


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[0262] Maßgebliches und Unmaßgebliches Staate allein verantwortlich sind, nicht den Unternehmerverbänden. Die Regie¬ rungsvorlage erfüllt keine dieser Forderungen. Ihre Kritik gehört nicht an diese Stelle, hier können wir nur bekennen, daß wir so wenig davon befriedigt sind wie irgend eine Partei des Reichstags, und daß wir uns nicht weniger als andre Leute über die Zurücksetzung wundern, die die in diesem Falle sachkundigste aller Behörden, das Reichsversicheruugsamt, bei der Ausarbeitung erfahren hat. Zwar ist diese Zurücksetzung von einigen Regierungsvertreteru in Abrede gestellt worden, aber nachdem nun auch die ganz unverdächtigen Berliner Politischen Nachrichten erklärt haben, Herr Bödiker sei nicht zugezogen worden und mißbillige den Entwurf in wichtigen Punkten, ist Wohl nicht mehr daran zu zweifeln. An der Entscheidung der Streitfragen, die bei der Beratung schon zur Sprache gekommen sind und noch weiter zur Sprache kommen werden, sind Autoritäten verschiedner Art beteiligt oder zu beteiligen. Juristen werden über die beiden von den Sozialdemokraten auf¬ gestellten Grundsätze zu entscheiden haben, daß die Entschädigung verletzter Arbeiter durchaus als ein Bestandteil der Betriebskosten zu behandeln sei, und daß der Ver¬ letzte nicht bloß den notdürftigen Lebensunterhalt, sondern die wirtschaftliche röstiwtic, in intsSi'uro. zu fordern habe, wie sie vom Hamburger Landgericht einem Lehrling von besserer Familie zugesprochen worden ist, der den rechten Arm verloren hat; er bekommt, abgesehen von den Kurkosten, vom neunzehnten Jahre ab 1000, vom fünfundzwanzigsten Jahre ab 2000, vom achtundzwanzigsten Jahre ab 3000 Mark jährlich. Ferner werden die Mediziner Fälle zu prüfen haben wie den, wo ein Steiuträger vom Vertrauensärzte der Berufsgenossenschaft für völlig arbeitsfähig, vom Vorstande der Charitce und vom Kreisphysikus für pflegebedürftig und nur zu ganz leichten Verrichtungen fähig erklärt worden ist, und Regierungsbeamte werden zu untersuchen haben, ob solche Widersprüche oft vorkommen. Ferner wird zu untersuchen sein, wer von beiden Recht hat, die Sozialdemokraten, die behaupten, ehrenamtliche Mühewaltungen würden bei den Berufsgenossenschaften mit 3000 bis 15 000 Mark jährlich entschädigt, oder Stumm, der behauptet, nur angestellte Beamte würden zum Teil übermäßig hoch besoldet. Ebenfalls Sache von Regie- rungsbeamten wird es sein, auf deu von einigen Gewerberäten hervorgehobnen Übelstand zu achten, daß in manchen Betrieben jugendliche, ungeübte und sonst unfähige Arbeiter mit lebensgefährlichen Verrichtungen beschäftigt werden. Bei der Stellung, die das Zentrum im Reichstage einnimmt, dürfen die Forderungen nicht unbeachtet bleiben, die der Abgeordnete Hitze im katholischen Arbeiterverein zu Berlin aus¬ gesprochen hat: Erhöhung der Renten von 66^/., auf 75 Prozent des Lohnes, Be¬ teiligung der Arbeiter bei Festsetzung der Rente, Mitwirkung der Arbeiter bei der Wahl des Heilverfahrens, Bestellung des Vertrauensarztes durch Unternehmer und Arbeiter, oder wenn die Einigung uicht zu stände kommt, je eines Arztes durch beide Parteien, Entlastung der Krankenkasse durch Zahlung der Uufallrente schon von der fünften Woche ab; endlich soll der Arbeiter nicht in die Lage gebracht werden, gegen eine Herabsetzung der Rente den Klagcweg beschreiten zu müssen, sondern die Herabsetzung soll nur erlaubt sein, wenn die Berufsgenossenschaft ihren Antrag vor dem Schiedsgericht gerechtfertigt hat. — Zu derselben Sache schreibt uns der Verfasser des oben genannten Aufsatzes in Heft 32: Die so eifrigen Verteidiger der berufsgenossenschaftlichen Organisation sollten doch nicht vorgeben, daß die Bemängelungen dieser Organisation nur von der Sozialdemokratie und ihrem Anhange ausgingen. Die Behauptung ist ebenso unwahr, wie das Bestreben, ihr Geltung zu verschaffen, thöricht ist. Nicht nur fast alle sachkundigen und wissenschaftlichen Beurteiler der Frage — wir nennen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/262>, abgerufen am 18.06.2024.