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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

weil sie im Reichstage eine ansehnliche Vertretung haben, während sie in den aus
Zensuswahlen hervorgehenden Landtagen teils gar nicht, teils nur schwach ver¬
treten sind. Dieses Interesse der Arbeiter bildet nun aber gerade für die Regie¬
rungen und für die bürgerlichen Parteien einen Hauptgrund, den Landtage" ge¬
wisse Gegeustttude vorzubehalten, was namentlich beim Vereinsrecht recht auffällig
hervorgetreten ist. Wenn irgend eine Materie vors Reich und uicht vor die Land¬
tage gehört, so ist es das Vereinsrecht; denn es handelt sich dabei um eins der
Grundrechte, um die Frage, ob der Mnun einem freien Kulturvolke oder einem
auf der patriarchalischen Stufe zurückgebliebnen Volke angehört, ob er als Europäer
oder als Asiate zu leben hat. und zudem steht, wie wir in Hest 24 nachgewiesen
haben, das Nereinsrecht. als Vorbedingung des ReichStagswahlrechts. in engster
Verbindung mit der Reichsverfassung. Aber der sozialdemokratische Antrag, die
bekannten nnbeguemen Bestimmungen der Vereinsgesetze verschiedner deutscher Vater¬
länder aufzuheben, wurde auf den Rat der Regierungsvertreter abgelehnt; die
Neichstagsmehrheit verläßt sich darauf, daß die Landesregierungen schon Mittel
und Wege finden werden, den bürgerlichen Parteien die Fessel abzunehmen, ohne
die Arbeiter zu befreien. Es handelt sich eben hier, wie bei der Gesindeordnnng.
um den Widerspruch zwischen der verfassungsmäßigen Rechtsgleichheit aller er¬
wachsenen Männer und der thatsächlichen Rechtsungleichheit zwischen Unternehmern
oder Herren und Lohnarbeitern, um diesen Widerspruch, von dem wir so oft gesagt
haben, daß er mit den aus der technische" Entwicklung hervorgehenden Schwierig¬
keiten zusammen die soziale Frage ausmache. Diese Frage, soweit sie eine Rechts¬
lage ist, endgiltig zu entscheiden und den Dienenden ihre Stellung anzuweisen,
wie die alten Volksrechte gethan haben, würde die allererste Aufgabe gewesen sein,
wenn man ein bürgerliches Gesetzbuch schassen und darin die Grundsätze der gel¬
tenden Reichs- und Stantsverfassuug nicht anerkennen wollte. Die Gesetzgeber
haben nicht den Mut gehabt, die Frage auch nur aufzuwerfen, geschweige denn sie
zu lösen, und haben schon dadurch bewiesen, daß sie nicht berufen sind, die bürger¬
lichen Rechte der Deutschen auf lange Zeiten hinaus festzustellen. Man wird ein¬
wende", der Zeitpunkt, die schwierige Frage, ob wir gesetzlich anerkannte Standes-
unterschiede haben sollen oder nicht, zu lösen, sei noch nicht gekommen, man wisse
noch nicht, welche gesellschaftlichen Gestaltungen aus der gegenwärtigen Gährung
Zuletzt hervorgehen werden. Dieser Ansicht sind wir auch, aber eben darum, weil
"och keine festen sozialen Gestaltungen vorhanden sind, läßt sich auch das Recht
der verschiednen sozialen Schichten heute noch nicht festlegen.

Interessanter als dieses Gesetzbuch, dessen Einfluß auf die zukünftige Gestaltung
unsrer Geschicke nicht sehr bedeutend sein wird, ist und bleibt die Gruppirung der
Parteien und das Verhältnis der Regierung zu den Parteien. Was die Kölnische
Zeitung vor acht Tagen schrieb, daß ein Teil der konservativen Reichstagsabgeordneten
das bürgerliche Gesetzbuch gern zu Falle gebracht hätte, weil sie "einem Reichstag
in der jetzigen Parteizusammensetzung und mit einer Leitung von zwei Ultra¬
montanen und einem Fortschrittler die Vollendung eines so großen nationalen
Werkes uicht gönnen." das ist ja richtig und in den Zentrumsblättern vierzehn
Tage lang in allen Tonarten gesagt und gesungen worden; aber daß es anch die
Kölnische Zeitung sagt, und daß sie die Haltung der Konservativen mißbilligt, das
bleibt ein erfreuliches 'und für deu zukünftigen Lauf unsrer Politik bedeutungsvolles
Ereignis. Der Dank, den am Schluß der letzten Sitzung der Reichskanzler im
Namen des Kaisers dem Reichstage, und der Abgeordnete Bennigsen dem Präsidenten
Buol aussprnch, drückten das Siegel auf die neue Konfiguration.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

weil sie im Reichstage eine ansehnliche Vertretung haben, während sie in den aus
Zensuswahlen hervorgehenden Landtagen teils gar nicht, teils nur schwach ver¬
treten sind. Dieses Interesse der Arbeiter bildet nun aber gerade für die Regie¬
rungen und für die bürgerlichen Parteien einen Hauptgrund, den Landtage» ge¬
wisse Gegeustttude vorzubehalten, was namentlich beim Vereinsrecht recht auffällig
hervorgetreten ist. Wenn irgend eine Materie vors Reich und uicht vor die Land¬
tage gehört, so ist es das Vereinsrecht; denn es handelt sich dabei um eins der
Grundrechte, um die Frage, ob der Mnun einem freien Kulturvolke oder einem
auf der patriarchalischen Stufe zurückgebliebnen Volke angehört, ob er als Europäer
oder als Asiate zu leben hat. und zudem steht, wie wir in Hest 24 nachgewiesen
haben, das Nereinsrecht. als Vorbedingung des ReichStagswahlrechts. in engster
Verbindung mit der Reichsverfassung. Aber der sozialdemokratische Antrag, die
bekannten nnbeguemen Bestimmungen der Vereinsgesetze verschiedner deutscher Vater¬
länder aufzuheben, wurde auf den Rat der Regierungsvertreter abgelehnt; die
Neichstagsmehrheit verläßt sich darauf, daß die Landesregierungen schon Mittel
und Wege finden werden, den bürgerlichen Parteien die Fessel abzunehmen, ohne
die Arbeiter zu befreien. Es handelt sich eben hier, wie bei der Gesindeordnnng.
um den Widerspruch zwischen der verfassungsmäßigen Rechtsgleichheit aller er¬
wachsenen Männer und der thatsächlichen Rechtsungleichheit zwischen Unternehmern
oder Herren und Lohnarbeitern, um diesen Widerspruch, von dem wir so oft gesagt
haben, daß er mit den aus der technische» Entwicklung hervorgehenden Schwierig¬
keiten zusammen die soziale Frage ausmache. Diese Frage, soweit sie eine Rechts¬
lage ist, endgiltig zu entscheiden und den Dienenden ihre Stellung anzuweisen,
wie die alten Volksrechte gethan haben, würde die allererste Aufgabe gewesen sein,
wenn man ein bürgerliches Gesetzbuch schassen und darin die Grundsätze der gel¬
tenden Reichs- und Stantsverfassuug nicht anerkennen wollte. Die Gesetzgeber
haben nicht den Mut gehabt, die Frage auch nur aufzuwerfen, geschweige denn sie
zu lösen, und haben schon dadurch bewiesen, daß sie nicht berufen sind, die bürger¬
lichen Rechte der Deutschen auf lange Zeiten hinaus festzustellen. Man wird ein¬
wende», der Zeitpunkt, die schwierige Frage, ob wir gesetzlich anerkannte Standes-
unterschiede haben sollen oder nicht, zu lösen, sei noch nicht gekommen, man wisse
noch nicht, welche gesellschaftlichen Gestaltungen aus der gegenwärtigen Gährung
Zuletzt hervorgehen werden. Dieser Ansicht sind wir auch, aber eben darum, weil
«och keine festen sozialen Gestaltungen vorhanden sind, läßt sich auch das Recht
der verschiednen sozialen Schichten heute noch nicht festlegen.

Interessanter als dieses Gesetzbuch, dessen Einfluß auf die zukünftige Gestaltung
unsrer Geschicke nicht sehr bedeutend sein wird, ist und bleibt die Gruppirung der
Parteien und das Verhältnis der Regierung zu den Parteien. Was die Kölnische
Zeitung vor acht Tagen schrieb, daß ein Teil der konservativen Reichstagsabgeordneten
das bürgerliche Gesetzbuch gern zu Falle gebracht hätte, weil sie „einem Reichstag
in der jetzigen Parteizusammensetzung und mit einer Leitung von zwei Ultra¬
montanen und einem Fortschrittler die Vollendung eines so großen nationalen
Werkes uicht gönnen." das ist ja richtig und in den Zentrumsblättern vierzehn
Tage lang in allen Tonarten gesagt und gesungen worden; aber daß es anch die
Kölnische Zeitung sagt, und daß sie die Haltung der Konservativen mißbilligt, das
bleibt ein erfreuliches 'und für deu zukünftigen Lauf unsrer Politik bedeutungsvolles
Ereignis. Der Dank, den am Schluß der letzten Sitzung der Reichskanzler im
Namen des Kaisers dem Reichstage, und der Abgeordnete Bennigsen dem Präsidenten
Buol aussprnch, drückten das Siegel auf die neue Konfiguration.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222941/99>, abgerufen am 01.09.2024.