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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

daran gar nicht beteiligen. Nach ihrem Kirchenrecht ist die Ehe unauflöslich, und
de> der Staat diesen Glaubens- und Grundsatz nicht gelten lassen kann, also sein
eignes, dem katholischen mehrfach widersprechendes Eherecht haben muß, so haben
die Katholiken in diese Angelegenheit nichts dreinzureden. So hat es die frühere
katholische Fraktion im preußischen Abgeordnetenhause vor 1866 gehalten; so oft
von protestantischen Kirchen- oder von Ehesachen die Rede war, erklärte sie: Diese
Sache geht uns nichts an, wir schweigen. (Erst als das schon niedergeschrieben
war, lasen wir, daß der Abgeordnete Osann dieselbe Ansicht ausgesprochen hat.)

Dieser unberechenbaren Umschläge und Umgrnppirnngen wegen, an denen unser
politisches Leben so reich ist, haben wir vor acht Tagen die parlamentarische Re-
gierungsform in Deutschland für unmöglich erklärt. Aber die Strafe ist der kecken
Behauptung auf dem Fuße gefolgt: nichts soll der Sterbliche für unmöglich er¬
klären in dieser närrischen Welt. Der Herr Handelsminister von Berlepsch ist nicht
mehr, wenigstens nicht mehr als Handelsminister, und die übereinstimmende Meinung
der Zeitungen geht dahin, daß er der bnckermeisterfreuudlicheu Reichstags- und
Laudtagsmchrheit zum Opfer gefallen sei.


Für die Zivilehe.

Der Sturm auf die obligatorische Zivilehe ist ja nun
abgeschlagen oder vielmehr aufgegeben, aber die Form, in der sie nach dem Kom¬
promiß fortbestehen soll, würde doch, wenn sie der Bundesrat genehmigte, den
Keim neuer Zwistigkeiten enthalten und jedenfalls das Recht des Staates in den
Angen der Staatsbürger verdunkeln. Daher kommt ein eben erschienenes Schriftchen,
das dieses Recht in geistreicher Weise begründet, als Warnung für die Staats¬
männer noch nicht zu spät. Wilhelm Schuppe, Professor der Philosophie an
der Universität Greifswald, entwickelt und begründet in einer Abhandlung: Das
Recht und die Ehe*) folgende Gedanken. Die Ehe ist kein Vertrag. Sie ist
em in der persönlichen Liebe zwischen zwei Personen verschiednen Geschlechts ge¬
gründetes Verhältnis, das einerseits aus derselben sittlichen Wurzel des Menschen-
wescns hervorgeht, dem auch das Recht und der Staat entstammen, und das
andrerseits Dascinsbedinguug für den Staat ist. Da nun die Sittlichkeit nicht
etwas von außen, etwa durch ein kirchliches Gebot, vermitteltes, sondern das echte
Wesen des Menschen selbst ist, so hat auch der Staat, als der Vertreter des Ge¬
samtwillens der Menschen, allein die Bedingungen zu ordnen, unter denen die recht¬
mäßige Ehe zustande kommt, natürlich so zu ordnen, daß dadurch auf die Verwirk-
lichung des Eheideals hingewirkt wird. Würden alle Ehen nur ans persönlicher
Liebe geschlossen, und wäre in jedem Paare diese Liebe so stark und so rein, daß
dadurch die Erfüllung aller Pflichten der Eheleute gesichert würde, so wäre eine
Autorität, die Bedingungen vorschreibt, gar nicht nötig. Da aber in unsrer durchaus
nicht idealen Wirklichkeit eine solche nötig ist, und nach dem oben gesagten nur der
Staat diese Autorität sein kann, so ist die obligatorische Zivilehe eine Forderung
der sittlichen Natur des Staates, nicht des flachen Liberalismus. Überläßt der
^-kaat das Eherecht der Kirche oder empfängt er es von ihr, so bedeutet das, daß
der Mensch auf autonome Sittlichkeit verzichtet. Dazu käme bei uns der Staat noch
in die unerträgliche Lage, seine sittlichen Grundsätze von mehreren Kirchen empfangen,



s^>-!et?> ^' Salinger in Berlin, 1896, erschienen als Sonderabdruck aus der Zeit-
K,-/s'"^"u,räumte Philosophie. Was ist immanente Philosophie? Dem Wortlaute nach eine
actu - V ^ ^" Köpfen der Herren Philosophen bleibt und weder ausgesprochen noch
N^"" >-'""'°' vermuten, daß pnntheistische Philosophie gemeint sei, weil der Gott des
Atheismus der Welt innen^ ^ >^ ^ , .
Grenzboten Ill 1896 (Z
Maßgebliches und Unmaßgebliches

daran gar nicht beteiligen. Nach ihrem Kirchenrecht ist die Ehe unauflöslich, und
de> der Staat diesen Glaubens- und Grundsatz nicht gelten lassen kann, also sein
eignes, dem katholischen mehrfach widersprechendes Eherecht haben muß, so haben
die Katholiken in diese Angelegenheit nichts dreinzureden. So hat es die frühere
katholische Fraktion im preußischen Abgeordnetenhause vor 1866 gehalten; so oft
von protestantischen Kirchen- oder von Ehesachen die Rede war, erklärte sie: Diese
Sache geht uns nichts an, wir schweigen. (Erst als das schon niedergeschrieben
war, lasen wir, daß der Abgeordnete Osann dieselbe Ansicht ausgesprochen hat.)

Dieser unberechenbaren Umschläge und Umgrnppirnngen wegen, an denen unser
politisches Leben so reich ist, haben wir vor acht Tagen die parlamentarische Re-
gierungsform in Deutschland für unmöglich erklärt. Aber die Strafe ist der kecken
Behauptung auf dem Fuße gefolgt: nichts soll der Sterbliche für unmöglich er¬
klären in dieser närrischen Welt. Der Herr Handelsminister von Berlepsch ist nicht
mehr, wenigstens nicht mehr als Handelsminister, und die übereinstimmende Meinung
der Zeitungen geht dahin, daß er der bnckermeisterfreuudlicheu Reichstags- und
Laudtagsmchrheit zum Opfer gefallen sei.


Für die Zivilehe.

Der Sturm auf die obligatorische Zivilehe ist ja nun
abgeschlagen oder vielmehr aufgegeben, aber die Form, in der sie nach dem Kom¬
promiß fortbestehen soll, würde doch, wenn sie der Bundesrat genehmigte, den
Keim neuer Zwistigkeiten enthalten und jedenfalls das Recht des Staates in den
Angen der Staatsbürger verdunkeln. Daher kommt ein eben erschienenes Schriftchen,
das dieses Recht in geistreicher Weise begründet, als Warnung für die Staats¬
männer noch nicht zu spät. Wilhelm Schuppe, Professor der Philosophie an
der Universität Greifswald, entwickelt und begründet in einer Abhandlung: Das
Recht und die Ehe*) folgende Gedanken. Die Ehe ist kein Vertrag. Sie ist
em in der persönlichen Liebe zwischen zwei Personen verschiednen Geschlechts ge¬
gründetes Verhältnis, das einerseits aus derselben sittlichen Wurzel des Menschen-
wescns hervorgeht, dem auch das Recht und der Staat entstammen, und das
andrerseits Dascinsbedinguug für den Staat ist. Da nun die Sittlichkeit nicht
etwas von außen, etwa durch ein kirchliches Gebot, vermitteltes, sondern das echte
Wesen des Menschen selbst ist, so hat auch der Staat, als der Vertreter des Ge¬
samtwillens der Menschen, allein die Bedingungen zu ordnen, unter denen die recht¬
mäßige Ehe zustande kommt, natürlich so zu ordnen, daß dadurch auf die Verwirk-
lichung des Eheideals hingewirkt wird. Würden alle Ehen nur ans persönlicher
Liebe geschlossen, und wäre in jedem Paare diese Liebe so stark und so rein, daß
dadurch die Erfüllung aller Pflichten der Eheleute gesichert würde, so wäre eine
Autorität, die Bedingungen vorschreibt, gar nicht nötig. Da aber in unsrer durchaus
nicht idealen Wirklichkeit eine solche nötig ist, und nach dem oben gesagten nur der
Staat diese Autorität sein kann, so ist die obligatorische Zivilehe eine Forderung
der sittlichen Natur des Staates, nicht des flachen Liberalismus. Überläßt der
^-kaat das Eherecht der Kirche oder empfängt er es von ihr, so bedeutet das, daß
der Mensch auf autonome Sittlichkeit verzichtet. Dazu käme bei uns der Staat noch
in die unerträgliche Lage, seine sittlichen Grundsätze von mehreren Kirchen empfangen,



s^>-!et?> ^' Salinger in Berlin, 1896, erschienen als Sonderabdruck aus der Zeit-
K,-/s'"^"u,räumte Philosophie. Was ist immanente Philosophie? Dem Wortlaute nach eine
actu - V ^ ^" Köpfen der Herren Philosophen bleibt und weder ausgesprochen noch
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Atheismus der Welt innen^ ^ >^ ^ , .
Grenzboten Ill 1896 (Z
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[0049] Maßgebliches und Unmaßgebliches daran gar nicht beteiligen. Nach ihrem Kirchenrecht ist die Ehe unauflöslich, und de> der Staat diesen Glaubens- und Grundsatz nicht gelten lassen kann, also sein eignes, dem katholischen mehrfach widersprechendes Eherecht haben muß, so haben die Katholiken in diese Angelegenheit nichts dreinzureden. So hat es die frühere katholische Fraktion im preußischen Abgeordnetenhause vor 1866 gehalten; so oft von protestantischen Kirchen- oder von Ehesachen die Rede war, erklärte sie: Diese Sache geht uns nichts an, wir schweigen. (Erst als das schon niedergeschrieben war, lasen wir, daß der Abgeordnete Osann dieselbe Ansicht ausgesprochen hat.) Dieser unberechenbaren Umschläge und Umgrnppirnngen wegen, an denen unser politisches Leben so reich ist, haben wir vor acht Tagen die parlamentarische Re- gierungsform in Deutschland für unmöglich erklärt. Aber die Strafe ist der kecken Behauptung auf dem Fuße gefolgt: nichts soll der Sterbliche für unmöglich er¬ klären in dieser närrischen Welt. Der Herr Handelsminister von Berlepsch ist nicht mehr, wenigstens nicht mehr als Handelsminister, und die übereinstimmende Meinung der Zeitungen geht dahin, daß er der bnckermeisterfreuudlicheu Reichstags- und Laudtagsmchrheit zum Opfer gefallen sei. Für die Zivilehe. Der Sturm auf die obligatorische Zivilehe ist ja nun abgeschlagen oder vielmehr aufgegeben, aber die Form, in der sie nach dem Kom¬ promiß fortbestehen soll, würde doch, wenn sie der Bundesrat genehmigte, den Keim neuer Zwistigkeiten enthalten und jedenfalls das Recht des Staates in den Angen der Staatsbürger verdunkeln. Daher kommt ein eben erschienenes Schriftchen, das dieses Recht in geistreicher Weise begründet, als Warnung für die Staats¬ männer noch nicht zu spät. Wilhelm Schuppe, Professor der Philosophie an der Universität Greifswald, entwickelt und begründet in einer Abhandlung: Das Recht und die Ehe*) folgende Gedanken. Die Ehe ist kein Vertrag. Sie ist em in der persönlichen Liebe zwischen zwei Personen verschiednen Geschlechts ge¬ gründetes Verhältnis, das einerseits aus derselben sittlichen Wurzel des Menschen- wescns hervorgeht, dem auch das Recht und der Staat entstammen, und das andrerseits Dascinsbedinguug für den Staat ist. Da nun die Sittlichkeit nicht etwas von außen, etwa durch ein kirchliches Gebot, vermitteltes, sondern das echte Wesen des Menschen selbst ist, so hat auch der Staat, als der Vertreter des Ge¬ samtwillens der Menschen, allein die Bedingungen zu ordnen, unter denen die recht¬ mäßige Ehe zustande kommt, natürlich so zu ordnen, daß dadurch auf die Verwirk- lichung des Eheideals hingewirkt wird. Würden alle Ehen nur ans persönlicher Liebe geschlossen, und wäre in jedem Paare diese Liebe so stark und so rein, daß dadurch die Erfüllung aller Pflichten der Eheleute gesichert würde, so wäre eine Autorität, die Bedingungen vorschreibt, gar nicht nötig. Da aber in unsrer durchaus nicht idealen Wirklichkeit eine solche nötig ist, und nach dem oben gesagten nur der Staat diese Autorität sein kann, so ist die obligatorische Zivilehe eine Forderung der sittlichen Natur des Staates, nicht des flachen Liberalismus. Überläßt der ^-kaat das Eherecht der Kirche oder empfängt er es von ihr, so bedeutet das, daß der Mensch auf autonome Sittlichkeit verzichtet. Dazu käme bei uns der Staat noch in die unerträgliche Lage, seine sittlichen Grundsätze von mehreren Kirchen empfangen, s^>-!et?> ^' Salinger in Berlin, 1896, erschienen als Sonderabdruck aus der Zeit- K,-/s'"^"u,räumte Philosophie. Was ist immanente Philosophie? Dem Wortlaute nach eine actu - V ^ ^" Köpfen der Herren Philosophen bleibt und weder ausgesprochen noch N^„» >-'""'°' vermuten, daß pnntheistische Philosophie gemeint sei, weil der Gott des Atheismus der Welt innen^ ^ >^ ^ , . Grenzboten Ill 1896 (Z

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222941/49>, abgerufen am 01.09.2024.