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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

auszuführende und zu erhaltende kleine Nebenbahnen und zwei staatlich zu unter¬
stützende Privatbahnen -- werden 69 321000 Mark beansprucht, für die Errichtung von
landwirtschaftlichen Getreidelagerhäusern 3 000 000 Mark. Der ganze Betrag ist ans
Anleihen zu decken. Die geplanten Bahnlinien sind mit verschwindender Ausnahme
in rein landwirtschaftlichen Interesse begründet. Neun Zehntel der dafür beanspruchten
Geldmittel sind thatsächlich als eine neue Zuwendung an den landwirtschaftlichen
Grundbesitz der verhältnismäßig eng begrenzten Bezirke zu hundelt, die durch die
neuen Nebenbahnen unmittelbar und mittelbar berührt werden. Auch wenn man
die Ergänzung des preußischen Staatseisenbahnnetzes durch staatliche Nebenbahnen
und unterstützte Kleinbahnen an sich billigt, wird man sich doch ernster Bedenken
nicht erwehren können angesichts einer so ausgesprochen von der augenblicklichen
Notlage ländlicher Grundbesitzer eingegebnen Maßregel der preußischen Eisenbahn¬
politik, die scharf absticht von dem Mangel verfügbarer Mittel zur Abstellung der
schreiendsten Notstände auf andern Gebieten des öffentlichen Lebens. Wie sehr
diese dazu angethan ist, die Begehrlichkeit andrer agrarischer Kreise zu einem Um¬
fange zu steigern, dem die Regierung, wie sie ist, nicht widerstehen wird, das lassen
die Verhandlungen der ersten Lesung bereits erkennen. Der für die Eisenbahn¬
bauten geforderten Summe gegenüber erscheint der für die Getreidelagerhäuser in
Aussicht genommene Aufwand von 3 000 000 Mark zunächst gering. Es ist un¬
zweifelhaft ein gesunder Gedanke, in den Gebieten, die einen Überschuß an Ge¬
treide erzengen, also vor allem in den Ostprovinzen, die bisher sehr im argen
liegende Überleitung des Korns in Handel und Verbrauch durch die Einrichtung von
Lagerhäusern zu verbessern. Es ist auch nur zu billigen, daß die preußische Regie¬
rung in der Begründung zum Gesetzentwurf recht nachdrücklich erklärt hat, der Staat
werde sich keineswegs darauf einlassen können, selbst "Träger" -- dieser unbestimmte
Ausdruck ist jetzt sehr zu Mode gekommen -- der Kornhausverwaltung zu werden
und den Betrieb auf seine Gefahr und Rechnung zu übernehmen, sondern die Korn¬
häuser sollten nur aus staatlichen Mitteln, möglichst in Übereinstimmung mit den
Wünschen der Beteiligten, erbaut und dann gegen Entgelt an leistungsfähige Körper¬
schaften zur Benutzung und zur Verwaltung überlassen werden. Aber leider zeigt
die Vorlage mit ihrer Begründung ebenso wie die Verhandlungen in beängstigender
Weise, daß es die Regierungsvertreter, man möchte fast meinen, geflissentlich ver¬
meiden, sich über die praktische Verwertung der Kornhäuser eine eigne Meinung
und einen eignen Plan zu bilden, geschweige denn zu äußern. Hierüber ist in
der ganzen Vorlage nur das eine gesagt, daß die Landwirte selbst noch gar
nicht einig darüber seien, und die Verhandlungen haben das mir zu sehr be¬
stätigt. Auch uicht mit einer einzigen landwirtschaftlichen Genossenschaft und auch
nicht über ein einziges Kornhaus ist man bezüglich der Verwertung bisher ins
Klare gekommen. Und doch handelt es sich hier um Handelsunteriiehmungen von
der größten Bedeutung. Mit Recht schrieb Bnchenberger schou vor mehreren Jahren:
"Die für die Landwirtschaft zweckmäßigste Lösung der Sache würde allerdings
darin bestehen, daß die Kornhäuser, wie in Amerika, als Unternehmung des Handels,
also nicht in der Form genossenschaftlicher Unternehmungen der Produzenten selber,
ins Leben treten; es dürfte aber überhaupt, wegen der Größe der in der Unter¬
nehmung zu verwendenden Kapitalien und des damit verknüpften geschäftlichen
Risikos, die Bildung von Genossenschaften zur Errichtung von Kornhäusern nur in
den Gegenden des mittlern und größern Grundbesitzes Aussicht auf Verwirklichung
haben, nicht aber in den Gegenden des bäuerlichen Besitzes, dessen Angehörige am
besten thun, spekulativen Handelsgeschäften, denen sie in ihrer überwiegenden Mehr-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

auszuführende und zu erhaltende kleine Nebenbahnen und zwei staatlich zu unter¬
stützende Privatbahnen — werden 69 321000 Mark beansprucht, für die Errichtung von
landwirtschaftlichen Getreidelagerhäusern 3 000 000 Mark. Der ganze Betrag ist ans
Anleihen zu decken. Die geplanten Bahnlinien sind mit verschwindender Ausnahme
in rein landwirtschaftlichen Interesse begründet. Neun Zehntel der dafür beanspruchten
Geldmittel sind thatsächlich als eine neue Zuwendung an den landwirtschaftlichen
Grundbesitz der verhältnismäßig eng begrenzten Bezirke zu hundelt, die durch die
neuen Nebenbahnen unmittelbar und mittelbar berührt werden. Auch wenn man
die Ergänzung des preußischen Staatseisenbahnnetzes durch staatliche Nebenbahnen
und unterstützte Kleinbahnen an sich billigt, wird man sich doch ernster Bedenken
nicht erwehren können angesichts einer so ausgesprochen von der augenblicklichen
Notlage ländlicher Grundbesitzer eingegebnen Maßregel der preußischen Eisenbahn¬
politik, die scharf absticht von dem Mangel verfügbarer Mittel zur Abstellung der
schreiendsten Notstände auf andern Gebieten des öffentlichen Lebens. Wie sehr
diese dazu angethan ist, die Begehrlichkeit andrer agrarischer Kreise zu einem Um¬
fange zu steigern, dem die Regierung, wie sie ist, nicht widerstehen wird, das lassen
die Verhandlungen der ersten Lesung bereits erkennen. Der für die Eisenbahn¬
bauten geforderten Summe gegenüber erscheint der für die Getreidelagerhäuser in
Aussicht genommene Aufwand von 3 000 000 Mark zunächst gering. Es ist un¬
zweifelhaft ein gesunder Gedanke, in den Gebieten, die einen Überschuß an Ge¬
treide erzengen, also vor allem in den Ostprovinzen, die bisher sehr im argen
liegende Überleitung des Korns in Handel und Verbrauch durch die Einrichtung von
Lagerhäusern zu verbessern. Es ist auch nur zu billigen, daß die preußische Regie¬
rung in der Begründung zum Gesetzentwurf recht nachdrücklich erklärt hat, der Staat
werde sich keineswegs darauf einlassen können, selbst „Träger" — dieser unbestimmte
Ausdruck ist jetzt sehr zu Mode gekommen — der Kornhausverwaltung zu werden
und den Betrieb auf seine Gefahr und Rechnung zu übernehmen, sondern die Korn¬
häuser sollten nur aus staatlichen Mitteln, möglichst in Übereinstimmung mit den
Wünschen der Beteiligten, erbaut und dann gegen Entgelt an leistungsfähige Körper¬
schaften zur Benutzung und zur Verwaltung überlassen werden. Aber leider zeigt
die Vorlage mit ihrer Begründung ebenso wie die Verhandlungen in beängstigender
Weise, daß es die Regierungsvertreter, man möchte fast meinen, geflissentlich ver¬
meiden, sich über die praktische Verwertung der Kornhäuser eine eigne Meinung
und einen eignen Plan zu bilden, geschweige denn zu äußern. Hierüber ist in
der ganzen Vorlage nur das eine gesagt, daß die Landwirte selbst noch gar
nicht einig darüber seien, und die Verhandlungen haben das mir zu sehr be¬
stätigt. Auch uicht mit einer einzigen landwirtschaftlichen Genossenschaft und auch
nicht über ein einziges Kornhaus ist man bezüglich der Verwertung bisher ins
Klare gekommen. Und doch handelt es sich hier um Handelsunteriiehmungen von
der größten Bedeutung. Mit Recht schrieb Bnchenberger schou vor mehreren Jahren:
„Die für die Landwirtschaft zweckmäßigste Lösung der Sache würde allerdings
darin bestehen, daß die Kornhäuser, wie in Amerika, als Unternehmung des Handels,
also nicht in der Form genossenschaftlicher Unternehmungen der Produzenten selber,
ins Leben treten; es dürfte aber überhaupt, wegen der Größe der in der Unter¬
nehmung zu verwendenden Kapitalien und des damit verknüpften geschäftlichen
Risikos, die Bildung von Genossenschaften zur Errichtung von Kornhäusern nur in
den Gegenden des mittlern und größern Grundbesitzes Aussicht auf Verwirklichung
haben, nicht aber in den Gegenden des bäuerlichen Besitzes, dessen Angehörige am
besten thun, spekulativen Handelsgeschäften, denen sie in ihrer überwiegenden Mehr-


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[0240] Maßgebliches und Unmaßgebliches auszuführende und zu erhaltende kleine Nebenbahnen und zwei staatlich zu unter¬ stützende Privatbahnen — werden 69 321000 Mark beansprucht, für die Errichtung von landwirtschaftlichen Getreidelagerhäusern 3 000 000 Mark. Der ganze Betrag ist ans Anleihen zu decken. Die geplanten Bahnlinien sind mit verschwindender Ausnahme in rein landwirtschaftlichen Interesse begründet. Neun Zehntel der dafür beanspruchten Geldmittel sind thatsächlich als eine neue Zuwendung an den landwirtschaftlichen Grundbesitz der verhältnismäßig eng begrenzten Bezirke zu hundelt, die durch die neuen Nebenbahnen unmittelbar und mittelbar berührt werden. Auch wenn man die Ergänzung des preußischen Staatseisenbahnnetzes durch staatliche Nebenbahnen und unterstützte Kleinbahnen an sich billigt, wird man sich doch ernster Bedenken nicht erwehren können angesichts einer so ausgesprochen von der augenblicklichen Notlage ländlicher Grundbesitzer eingegebnen Maßregel der preußischen Eisenbahn¬ politik, die scharf absticht von dem Mangel verfügbarer Mittel zur Abstellung der schreiendsten Notstände auf andern Gebieten des öffentlichen Lebens. Wie sehr diese dazu angethan ist, die Begehrlichkeit andrer agrarischer Kreise zu einem Um¬ fange zu steigern, dem die Regierung, wie sie ist, nicht widerstehen wird, das lassen die Verhandlungen der ersten Lesung bereits erkennen. Der für die Eisenbahn¬ bauten geforderten Summe gegenüber erscheint der für die Getreidelagerhäuser in Aussicht genommene Aufwand von 3 000 000 Mark zunächst gering. Es ist un¬ zweifelhaft ein gesunder Gedanke, in den Gebieten, die einen Überschuß an Ge¬ treide erzengen, also vor allem in den Ostprovinzen, die bisher sehr im argen liegende Überleitung des Korns in Handel und Verbrauch durch die Einrichtung von Lagerhäusern zu verbessern. Es ist auch nur zu billigen, daß die preußische Regie¬ rung in der Begründung zum Gesetzentwurf recht nachdrücklich erklärt hat, der Staat werde sich keineswegs darauf einlassen können, selbst „Träger" — dieser unbestimmte Ausdruck ist jetzt sehr zu Mode gekommen — der Kornhausverwaltung zu werden und den Betrieb auf seine Gefahr und Rechnung zu übernehmen, sondern die Korn¬ häuser sollten nur aus staatlichen Mitteln, möglichst in Übereinstimmung mit den Wünschen der Beteiligten, erbaut und dann gegen Entgelt an leistungsfähige Körper¬ schaften zur Benutzung und zur Verwaltung überlassen werden. Aber leider zeigt die Vorlage mit ihrer Begründung ebenso wie die Verhandlungen in beängstigender Weise, daß es die Regierungsvertreter, man möchte fast meinen, geflissentlich ver¬ meiden, sich über die praktische Verwertung der Kornhäuser eine eigne Meinung und einen eignen Plan zu bilden, geschweige denn zu äußern. Hierüber ist in der ganzen Vorlage nur das eine gesagt, daß die Landwirte selbst noch gar nicht einig darüber seien, und die Verhandlungen haben das mir zu sehr be¬ stätigt. Auch uicht mit einer einzigen landwirtschaftlichen Genossenschaft und auch nicht über ein einziges Kornhaus ist man bezüglich der Verwertung bisher ins Klare gekommen. Und doch handelt es sich hier um Handelsunteriiehmungen von der größten Bedeutung. Mit Recht schrieb Bnchenberger schou vor mehreren Jahren: „Die für die Landwirtschaft zweckmäßigste Lösung der Sache würde allerdings darin bestehen, daß die Kornhäuser, wie in Amerika, als Unternehmung des Handels, also nicht in der Form genossenschaftlicher Unternehmungen der Produzenten selber, ins Leben treten; es dürfte aber überhaupt, wegen der Größe der in der Unter¬ nehmung zu verwendenden Kapitalien und des damit verknüpften geschäftlichen Risikos, die Bildung von Genossenschaften zur Errichtung von Kornhäusern nur in den Gegenden des mittlern und größern Grundbesitzes Aussicht auf Verwirklichung haben, nicht aber in den Gegenden des bäuerlichen Besitzes, dessen Angehörige am besten thun, spekulativen Handelsgeschäften, denen sie in ihrer überwiegenden Mehr-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/240>, abgerufen am 24.08.2024.