Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.Zur Duellfrage fordern zu können. Das Noblesse. odliZs verleiht den Anhängern jenes Kreises fast In erster Linie steht unzweifelhaft die Beseitigung des Zweikampfs als einer Daraus geht am besten hervor, welche Aufgabe der Kaiser zu lösen hat. Ganz gewiß konnte das Duellwesen unter Umständen diese Wirkung üben, Zur Duellfrage fordern zu können. Das Noblesse. odliZs verleiht den Anhängern jenes Kreises fast In erster Linie steht unzweifelhaft die Beseitigung des Zweikampfs als einer Daraus geht am besten hervor, welche Aufgabe der Kaiser zu lösen hat. Ganz gewiß konnte das Duellwesen unter Umständen diese Wirkung üben, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0234" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222536"/> <fw type="header" place="top"> Zur Duellfrage</fw><lb/> <p xml:id="ID_688" prev="#ID_687"> fordern zu können. Das Noblesse. odliZs verleiht den Anhängern jenes Kreises fast<lb/> ausnahmslos das vornehme Taktgefühl, das den äußerlich minder Hochgestellten<lb/> vor Beleidigungen bester schützt, als das Recht des Zweikampfs. Bei diesem höchsten<lb/> „Adel deutscher Nation" sollen die Leute, die ohne Duell Ehre und Anstand im<lb/> Verkehr unter ihresgleichen nicht aufrecht erhalten zu können meinen, in die Schule<lb/> gehen. Für die deutschen Fürsten und ihre Häuser aber kann es keine edlere, zeit¬<lb/> gemäßere Aufgabe geben, als in dieser Beziehung Lehrmeister zu werden. Und<lb/> daß sie das mit Erfolg können, daran wird niemand zweifeln, der den Einfluß<lb/> der deutschen Fürstenhöfe auf die ganze Gesellschaftsklasse, um die es sich hier<lb/> handelt, kennt. Ganz besonders ist es angesichts der heutigen Zeitläufte Pflicht<lb/> der deutschen Fürsten, in dieser Frage dem deutschen Kaiser zur Seite zu stehen.<lb/> Nicht der deutsche Reichstag, nicht diese oder jene Partei, nicht dieser oder jener<lb/> in materiellem Jnteressenkampfe sich zusammenschließende Stand kann dem Kaiser<lb/> den hier mehr als irgendwo erwünschten Rückhalt im Kampfe mit tief eingewurzelten<lb/> Vorurteilen und einer vielleicht weitgehenden Entartung geben. Die deutschen<lb/> Fürsten müssen das thun.</p><lb/> <p xml:id="ID_689"> In erster Linie steht unzweifelhaft die Beseitigung des Zweikampfs als einer<lb/> nicht nur geduldeten, sondern geradezu unter ehrengerichtlichem Zwang aufrecht<lb/> erhaltnen Einrichtung im Offizierstande. Daß dieser Zwang in aller Form be¬<lb/> steht, das wird hoffentlich heute niemand mehr leugnen, wenn auch in den Linien¬<lb/> offizierkorps bis jetzt, trotz der langen Friedenszeit, eine bedenkliche Überhandnähme<lb/> des Duells nicht nachzuweisen ist. Aber wenn unter den Reserve- und Landwehr¬<lb/> offizieren diese bedenkliche Erscheinung bis jetzt mehr in die Augen springt, so<lb/> tragen daran doch die Einrichtungen die Schuld, die im Ofsizierstande bestehen.<lb/> Professor Paulsen hat durchaus Recht, wenn er sagt (System der Ethik, Berlin,<lb/> 1894): „Der Zweikampf hat gegenwärtig seinen eigentlichen Sitz im Heere. Würde<lb/> er hier unterdrückt, was die Regierung ohne Zweifel in der Hand hätte — die<lb/> Strafe der Dienstentlassung würde allein dazu ausreichen —, so würde er in kurzem<lb/> überhaupt verschwinden."</p><lb/> <p xml:id="ID_690"> Daraus geht am besten hervor, welche Aufgabe der Kaiser zu lösen hat.<lb/> Paulsen hält diese Aufgabe für sehr schwer, aber er hält sie für zu schwer. Unter<lb/> seineu Bedenken gegen die sofortige vollständige Beseitigung des Duells im Heere<lb/> steht namentlich folgendes. Im Dienst finde notwendig absolute Unterordnung statt.<lb/> Damit sei für beide Seiten eine Gefahr verbunden, „die Gefahr einer Entartung<lb/> des Charakters im Sinne despotischer Launenhaftigkeit und schmeichlerischer Unter¬<lb/> würfigkeit." Dem entgegen zu wirken scheine nun der Zweikampf „nicht ganz un¬<lb/> geeignet." Die bloße Möglichkeit halte beiden Seiten beständig gegenwärtig, daß<lb/> es neben dem Dienst ein Gebiet gebe, wo die Unterordnung nicht gelte, wo auch<lb/> der jüngste Offizier das Recht und die Pflicht habe, sich als Gleichen zu sühlen<lb/> und die Anerkennung dieser Gleichheit vorkommenden Falls zu fordern.</p><lb/> <p xml:id="ID_691" next="#ID_692"> Ganz gewiß konnte das Duellwesen unter Umständen diese Wirkung üben,<lb/> aber für den Sittlichkeitsstand im heutigen Offizierkorps wäre das ein tWti-<lb/> mouium xaux<zrtÄt,is schlimmster Art. So steht es im Offizierstande denn doch<lb/> nicht, wenigstens sicherlich nicht in den Linienoffizierkorps. Hier beugt schon die<lb/> fest und alt organisirte Kameradschaft jener Gefahr der Charakterentartung viel mehr<lb/> vor als in andern Ständen, in Beamtenkreisen, unter Kaufleuten und Industriellen.<lb/> Die schmeichlerische Unterwürfigkeit, die sogenannte „Schufterei," kommt in den<lb/> Linienoffizierkorps ja auch vor, aber der kameradschaftliche Geist brandmarkt hier<lb/> den „Schuster" viel zu nachdrücklich und unmittelbar, als daß man ein Gegen-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0234]
Zur Duellfrage
fordern zu können. Das Noblesse. odliZs verleiht den Anhängern jenes Kreises fast
ausnahmslos das vornehme Taktgefühl, das den äußerlich minder Hochgestellten
vor Beleidigungen bester schützt, als das Recht des Zweikampfs. Bei diesem höchsten
„Adel deutscher Nation" sollen die Leute, die ohne Duell Ehre und Anstand im
Verkehr unter ihresgleichen nicht aufrecht erhalten zu können meinen, in die Schule
gehen. Für die deutschen Fürsten und ihre Häuser aber kann es keine edlere, zeit¬
gemäßere Aufgabe geben, als in dieser Beziehung Lehrmeister zu werden. Und
daß sie das mit Erfolg können, daran wird niemand zweifeln, der den Einfluß
der deutschen Fürstenhöfe auf die ganze Gesellschaftsklasse, um die es sich hier
handelt, kennt. Ganz besonders ist es angesichts der heutigen Zeitläufte Pflicht
der deutschen Fürsten, in dieser Frage dem deutschen Kaiser zur Seite zu stehen.
Nicht der deutsche Reichstag, nicht diese oder jene Partei, nicht dieser oder jener
in materiellem Jnteressenkampfe sich zusammenschließende Stand kann dem Kaiser
den hier mehr als irgendwo erwünschten Rückhalt im Kampfe mit tief eingewurzelten
Vorurteilen und einer vielleicht weitgehenden Entartung geben. Die deutschen
Fürsten müssen das thun.
In erster Linie steht unzweifelhaft die Beseitigung des Zweikampfs als einer
nicht nur geduldeten, sondern geradezu unter ehrengerichtlichem Zwang aufrecht
erhaltnen Einrichtung im Offizierstande. Daß dieser Zwang in aller Form be¬
steht, das wird hoffentlich heute niemand mehr leugnen, wenn auch in den Linien¬
offizierkorps bis jetzt, trotz der langen Friedenszeit, eine bedenkliche Überhandnähme
des Duells nicht nachzuweisen ist. Aber wenn unter den Reserve- und Landwehr¬
offizieren diese bedenkliche Erscheinung bis jetzt mehr in die Augen springt, so
tragen daran doch die Einrichtungen die Schuld, die im Ofsizierstande bestehen.
Professor Paulsen hat durchaus Recht, wenn er sagt (System der Ethik, Berlin,
1894): „Der Zweikampf hat gegenwärtig seinen eigentlichen Sitz im Heere. Würde
er hier unterdrückt, was die Regierung ohne Zweifel in der Hand hätte — die
Strafe der Dienstentlassung würde allein dazu ausreichen —, so würde er in kurzem
überhaupt verschwinden."
Daraus geht am besten hervor, welche Aufgabe der Kaiser zu lösen hat.
Paulsen hält diese Aufgabe für sehr schwer, aber er hält sie für zu schwer. Unter
seineu Bedenken gegen die sofortige vollständige Beseitigung des Duells im Heere
steht namentlich folgendes. Im Dienst finde notwendig absolute Unterordnung statt.
Damit sei für beide Seiten eine Gefahr verbunden, „die Gefahr einer Entartung
des Charakters im Sinne despotischer Launenhaftigkeit und schmeichlerischer Unter¬
würfigkeit." Dem entgegen zu wirken scheine nun der Zweikampf „nicht ganz un¬
geeignet." Die bloße Möglichkeit halte beiden Seiten beständig gegenwärtig, daß
es neben dem Dienst ein Gebiet gebe, wo die Unterordnung nicht gelte, wo auch
der jüngste Offizier das Recht und die Pflicht habe, sich als Gleichen zu sühlen
und die Anerkennung dieser Gleichheit vorkommenden Falls zu fordern.
Ganz gewiß konnte das Duellwesen unter Umständen diese Wirkung üben,
aber für den Sittlichkeitsstand im heutigen Offizierkorps wäre das ein tWti-
mouium xaux<zrtÄt,is schlimmster Art. So steht es im Offizierstande denn doch
nicht, wenigstens sicherlich nicht in den Linienoffizierkorps. Hier beugt schon die
fest und alt organisirte Kameradschaft jener Gefahr der Charakterentartung viel mehr
vor als in andern Ständen, in Beamtenkreisen, unter Kaufleuten und Industriellen.
Die schmeichlerische Unterwürfigkeit, die sogenannte „Schufterei," kommt in den
Linienoffizierkorps ja auch vor, aber der kameradschaftliche Geist brandmarkt hier
den „Schuster" viel zu nachdrücklich und unmittelbar, als daß man ein Gegen-
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