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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sich mit einander um den Bissen Brot balgen, auch noch mit Kriminalprozessen be¬
lästigt, so kann doch dadurch das Elend nicht geringer, sondern nur ärger werden.
Die Staatsgewalt soll regelnd eingreifen in den Kampf um den Broterwerb, gewiß,
dazu ist sie da; aber die Eingriffe müssen vernünftig sein. strafrechtliche Ein¬
griffe sind nur im Falle zweifelloser Verbrechen vernünftig, z. B. wenn ein Korb¬
macher, um seine Korbe billiger als alle seine Konkurrenten verkaufen zu können,
uicht allein die Ruten, sondern auch die Körbe stiehlt. Und die zivilrechtliche
Thätigkeit hat sich auf die Fälle zu beschränken, wo neue Erwerbsarten, neue Be-
triebsformen, neue Genossenschaften, neue Verhältnisse zwischen Gliedern einer Pro-
dnktivnsgesellschaft (z. B. zwischen Konfektionär, Zwischcumeister und Schneiderin)
hervortreten, die der gesetzlichen Anerkennung oder Regelung bedürfen. Die meisten
neuern "Novellen" bedeuten nicht eine gesetzliche Regelung des Kampfes ums
Brot, sondern ein Hineinziehen der Staatsgewalt in die Balgerei: sie soll dem
einen helfen, dem andern einen Bissen wegzuschnappen. Schon haben in Berlin
und Köln große Versamiuluugcu erklärt, durch das Verbot des Detalchreiscus (so
heißt das Ding ja wohl?) würden Hunderttausende von Existenzen vernichtet, die
auch zum Mittelstande gehören, namentlich viele Schneider, die ihre Kunden auf¬
suchen müßten, um sie zu behalte"; den Vorteil vou dem Verbot würden allein die
großen Magazine und Vcrsnndgeschnfte haben. Diesen will ja nur der Antrag
Brockhnuse" auf eine steigende Betriebsstencr zuleide gehen; allein Herr Miqnel,
der übrigens allen diesen Bestrebungen durchaus sympathisch gegenübersteht -- Mi¬
nister sind viel zu gutherzige Leute, als daß sie uicht allen Wünschen aller sym¬
pathisch gegenüber stehen sollten -- glaubt doch voraussagen zu können, daß das
Unternehmen an unüberwindlichen stenertechnischcn Schwierigkeiten scheitern werde.
Auf die Entwicklung dieser Angelegenheit darf man gespannt sein. Wir haben
wiederholt ans den ungeheuern Widerspruch hingewiesen, der darin liegt, daß die¬
selben Parteien, die unausgesetzt gegen den "Zwischenhandel" deklamiren und mög¬
lichst unmittelbaren Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten fordern, zu¬
gleich den stehenden Kleinhandel, den Theoretiker und Praktiker des Kaufmanns-
standes für eine überwnndne und nicht länger haltbare Form der Warcuverteilung
erklären, mit Gewalt aufrecht erhalten und die zentrnlisirten Verteilnngsanstalten
wie Magazine und Vcrsandgeschnfte vernichten, den unmittelbaren Verkehr zwischen
Produzenten und Konsumenten in Konsnmvcrcinen und durch Hausirer, die von
Fabrikanten ausgesandt werden, verbieten möchten. Diese ganze Gesetzgebers ist
ein wüstes, wildes Umsichschlngen, wobei wohl selten einer einen Streich führt, der
nicht auf ihn selbst oder auf seine Kinder zurückprallte. Wie mancher Kaufmann,
der sich durch drakonische Bestrafung des sogenannten Verrath von Geschäftsgeheim¬
nissen junge, aufstrebende Konkurrenten vom Leibe halten will, wird es erleben
müssen, wie durch diese Paragraphen seinen eignen Söhnen die Begründung der
Selbständigkeit unmöglich gemacht wird.

Nicht viel anders steht es um das Börseugesctz. Eine angesehene Zeitung,
die wir ans Schonung uicht nennen wolle" (denn der Unglückliche verdient Scho¬
nung, und unglücklich sind Redakteure, die gegen ihre eigne Überzeugung schreiben
müssen) geberdet sich ihrer .Kundschaft wegen für gewöhnlich extrem agrarisch und
börseufeiudlich. Weil sie aber gar wohl weiß, wie alles steht, bringt sie -- für
zukünftige Fälle und Wendungen -- vou Zeit zu Zeit einen sachkundigem Artikel
Von einem Fachma"", der das Gegenteil von denn sagt, was ihre gewöhnliche" Ge-
fälligkeitsartikcl sagen. So kürzlich einen über die geplanten Börsenregister, mit
denen ma" das Börsciispiel auszurotten gedenkt. Der Verfasser kommt z" dem


Grenzboten II 1896 24
Maßgebliches und Unmaßgebliches

sich mit einander um den Bissen Brot balgen, auch noch mit Kriminalprozessen be¬
lästigt, so kann doch dadurch das Elend nicht geringer, sondern nur ärger werden.
Die Staatsgewalt soll regelnd eingreifen in den Kampf um den Broterwerb, gewiß,
dazu ist sie da; aber die Eingriffe müssen vernünftig sein. strafrechtliche Ein¬
griffe sind nur im Falle zweifelloser Verbrechen vernünftig, z. B. wenn ein Korb¬
macher, um seine Korbe billiger als alle seine Konkurrenten verkaufen zu können,
uicht allein die Ruten, sondern auch die Körbe stiehlt. Und die zivilrechtliche
Thätigkeit hat sich auf die Fälle zu beschränken, wo neue Erwerbsarten, neue Be-
triebsformen, neue Genossenschaften, neue Verhältnisse zwischen Gliedern einer Pro-
dnktivnsgesellschaft (z. B. zwischen Konfektionär, Zwischcumeister und Schneiderin)
hervortreten, die der gesetzlichen Anerkennung oder Regelung bedürfen. Die meisten
neuern „Novellen" bedeuten nicht eine gesetzliche Regelung des Kampfes ums
Brot, sondern ein Hineinziehen der Staatsgewalt in die Balgerei: sie soll dem
einen helfen, dem andern einen Bissen wegzuschnappen. Schon haben in Berlin
und Köln große Versamiuluugcu erklärt, durch das Verbot des Detalchreiscus (so
heißt das Ding ja wohl?) würden Hunderttausende von Existenzen vernichtet, die
auch zum Mittelstande gehören, namentlich viele Schneider, die ihre Kunden auf¬
suchen müßten, um sie zu behalte»; den Vorteil vou dem Verbot würden allein die
großen Magazine und Vcrsnndgeschnfte haben. Diesen will ja nur der Antrag
Brockhnuse» auf eine steigende Betriebsstencr zuleide gehen; allein Herr Miqnel,
der übrigens allen diesen Bestrebungen durchaus sympathisch gegenübersteht — Mi¬
nister sind viel zu gutherzige Leute, als daß sie uicht allen Wünschen aller sym¬
pathisch gegenüber stehen sollten — glaubt doch voraussagen zu können, daß das
Unternehmen an unüberwindlichen stenertechnischcn Schwierigkeiten scheitern werde.
Auf die Entwicklung dieser Angelegenheit darf man gespannt sein. Wir haben
wiederholt ans den ungeheuern Widerspruch hingewiesen, der darin liegt, daß die¬
selben Parteien, die unausgesetzt gegen den „Zwischenhandel" deklamiren und mög¬
lichst unmittelbaren Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten fordern, zu¬
gleich den stehenden Kleinhandel, den Theoretiker und Praktiker des Kaufmanns-
standes für eine überwnndne und nicht länger haltbare Form der Warcuverteilung
erklären, mit Gewalt aufrecht erhalten und die zentrnlisirten Verteilnngsanstalten
wie Magazine und Vcrsandgeschnfte vernichten, den unmittelbaren Verkehr zwischen
Produzenten und Konsumenten in Konsnmvcrcinen und durch Hausirer, die von
Fabrikanten ausgesandt werden, verbieten möchten. Diese ganze Gesetzgebers ist
ein wüstes, wildes Umsichschlngen, wobei wohl selten einer einen Streich führt, der
nicht auf ihn selbst oder auf seine Kinder zurückprallte. Wie mancher Kaufmann,
der sich durch drakonische Bestrafung des sogenannten Verrath von Geschäftsgeheim¬
nissen junge, aufstrebende Konkurrenten vom Leibe halten will, wird es erleben
müssen, wie durch diese Paragraphen seinen eignen Söhnen die Begründung der
Selbständigkeit unmöglich gemacht wird.

Nicht viel anders steht es um das Börseugesctz. Eine angesehene Zeitung,
die wir ans Schonung uicht nennen wolle» (denn der Unglückliche verdient Scho¬
nung, und unglücklich sind Redakteure, die gegen ihre eigne Überzeugung schreiben
müssen) geberdet sich ihrer .Kundschaft wegen für gewöhnlich extrem agrarisch und
börseufeiudlich. Weil sie aber gar wohl weiß, wie alles steht, bringt sie — für
zukünftige Fälle und Wendungen — vou Zeit zu Zeit einen sachkundigem Artikel
Von einem Fachma»», der das Gegenteil von denn sagt, was ihre gewöhnliche» Ge-
fälligkeitsartikcl sagen. So kürzlich einen über die geplanten Börsenregister, mit
denen ma» das Börsciispiel auszurotten gedenkt. Der Verfasser kommt z» dem


Grenzboten II 1896 24
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[0193] Maßgebliches und Unmaßgebliches sich mit einander um den Bissen Brot balgen, auch noch mit Kriminalprozessen be¬ lästigt, so kann doch dadurch das Elend nicht geringer, sondern nur ärger werden. Die Staatsgewalt soll regelnd eingreifen in den Kampf um den Broterwerb, gewiß, dazu ist sie da; aber die Eingriffe müssen vernünftig sein. strafrechtliche Ein¬ griffe sind nur im Falle zweifelloser Verbrechen vernünftig, z. B. wenn ein Korb¬ macher, um seine Korbe billiger als alle seine Konkurrenten verkaufen zu können, uicht allein die Ruten, sondern auch die Körbe stiehlt. Und die zivilrechtliche Thätigkeit hat sich auf die Fälle zu beschränken, wo neue Erwerbsarten, neue Be- triebsformen, neue Genossenschaften, neue Verhältnisse zwischen Gliedern einer Pro- dnktivnsgesellschaft (z. B. zwischen Konfektionär, Zwischcumeister und Schneiderin) hervortreten, die der gesetzlichen Anerkennung oder Regelung bedürfen. Die meisten neuern „Novellen" bedeuten nicht eine gesetzliche Regelung des Kampfes ums Brot, sondern ein Hineinziehen der Staatsgewalt in die Balgerei: sie soll dem einen helfen, dem andern einen Bissen wegzuschnappen. Schon haben in Berlin und Köln große Versamiuluugcu erklärt, durch das Verbot des Detalchreiscus (so heißt das Ding ja wohl?) würden Hunderttausende von Existenzen vernichtet, die auch zum Mittelstande gehören, namentlich viele Schneider, die ihre Kunden auf¬ suchen müßten, um sie zu behalte»; den Vorteil vou dem Verbot würden allein die großen Magazine und Vcrsnndgeschnfte haben. Diesen will ja nur der Antrag Brockhnuse» auf eine steigende Betriebsstencr zuleide gehen; allein Herr Miqnel, der übrigens allen diesen Bestrebungen durchaus sympathisch gegenübersteht — Mi¬ nister sind viel zu gutherzige Leute, als daß sie uicht allen Wünschen aller sym¬ pathisch gegenüber stehen sollten — glaubt doch voraussagen zu können, daß das Unternehmen an unüberwindlichen stenertechnischcn Schwierigkeiten scheitern werde. Auf die Entwicklung dieser Angelegenheit darf man gespannt sein. Wir haben wiederholt ans den ungeheuern Widerspruch hingewiesen, der darin liegt, daß die¬ selben Parteien, die unausgesetzt gegen den „Zwischenhandel" deklamiren und mög¬ lichst unmittelbaren Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten fordern, zu¬ gleich den stehenden Kleinhandel, den Theoretiker und Praktiker des Kaufmanns- standes für eine überwnndne und nicht länger haltbare Form der Warcuverteilung erklären, mit Gewalt aufrecht erhalten und die zentrnlisirten Verteilnngsanstalten wie Magazine und Vcrsandgeschnfte vernichten, den unmittelbaren Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten in Konsnmvcrcinen und durch Hausirer, die von Fabrikanten ausgesandt werden, verbieten möchten. Diese ganze Gesetzgebers ist ein wüstes, wildes Umsichschlngen, wobei wohl selten einer einen Streich führt, der nicht auf ihn selbst oder auf seine Kinder zurückprallte. Wie mancher Kaufmann, der sich durch drakonische Bestrafung des sogenannten Verrath von Geschäftsgeheim¬ nissen junge, aufstrebende Konkurrenten vom Leibe halten will, wird es erleben müssen, wie durch diese Paragraphen seinen eignen Söhnen die Begründung der Selbständigkeit unmöglich gemacht wird. Nicht viel anders steht es um das Börseugesctz. Eine angesehene Zeitung, die wir ans Schonung uicht nennen wolle» (denn der Unglückliche verdient Scho¬ nung, und unglücklich sind Redakteure, die gegen ihre eigne Überzeugung schreiben müssen) geberdet sich ihrer .Kundschaft wegen für gewöhnlich extrem agrarisch und börseufeiudlich. Weil sie aber gar wohl weiß, wie alles steht, bringt sie — für zukünftige Fälle und Wendungen — vou Zeit zu Zeit einen sachkundigem Artikel Von einem Fachma»», der das Gegenteil von denn sagt, was ihre gewöhnliche» Ge- fälligkeitsartikcl sagen. So kürzlich einen über die geplanten Börsenregister, mit denen ma» das Börsciispiel auszurotten gedenkt. Der Verfasser kommt z» dem Grenzboten II 1896 24

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/193>, abgerufen am 02.10.2024.