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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Der Ausnahmezustand im Reichslande

tcristisch ist. Wieder einmal ist von dem lothringischen Abgeordneten Jeanty das
böse Wort von der im Lande herrschenden "Kirchhofsrnhe" in die Debatte geworfen
worden, das vor langen Jahren zuerst von einem Professor der Straßburger Uni¬
versität zur Kennzeichnung der Stimmung im Lande angewendet wurde. Und von
demselben Redner ist aus dem Ausfall der letzte" Wahlen der Schluß gezogen
worden, der sich dem unbefangnen Beobachter von selbst aufdrängt: daß die Un¬
zufriedenheit im Lande gewaltig im Zunehmen begriffen ist.

Daß diese nicht mehr wegzuleugnende Unzufriedenheit die verschiedensten Ur¬
sachen hat, ist selbstverständlich; wir erinnern nur an die skandalösen Steuerverhält¬
nisse, die immer uoch im Reichslande bestehen, und die es mit sich bringen, daß
mancher Beamte oder Professor, der aus Gehalt und Privatvermögen 12 000 Mark
und mehr einnimmt, kaum mehr Steuern entrichtet als mancher kleine Geschäfts¬
mann, der sich kümmerlich durchschlägt. Es ist deshalb von vornherein nicht ernst¬
haft zu nehmen, wenn von manchen altelsässischen Politikern die Sache so hin¬
gestellt wird, als ob der berühmte Diktaturparagraph und die "Ausnahmegesetze"
allein die Ursache dieser weit verbreiteten Unzufriedenheit wären. Die Unrichtig¬
keit dieser Anschauung würde aufs glänzendste widerlegt werden, sobald sich die
Regierung entschlösse, mit den "Ausnahmegesetzen" gründlich aufzuräumen; sie würde
für deu Augenblick bis in die nltrademokratischen Kreise hinein in allen Tonarten
gelobt und gefeiert werden, aber nach einer kurzen Übergangszeit würde das alte
Lied des Mißvergnügens, wenn auch in andrer Tonart, von neuem ertönen.

Noch viel unrichtiger jedoch ist die entgegengesetzte Ausicht, als ob nur gewisse
politische Hetzer und Agitatoren, nicht aber die eigentliche Bevölkerung sich um die
sogenannten "Ausnahmezustände" kümmerten, eine Ansicht, die bis vor kurzem in
Altdeutschland sehr verbreitet war, da ein großer Teil der Zeitungen in Berlin,
Hamburg, München usw. schließlich nur uoch mit offiziösen Korrespondenten im
Reichslande Verbindungen hatte. Wie wenig auch diese Ansicht der wirklichen Sach¬
lage entspricht, das konnte man aus deu bitterbösen Kritiken sehen, die von allen
Seiten an dem Abgeordneten von Weißenburg, dem Sohne des Reichskanzlers, geübt
wurden, als er das unglückliche Wort aussprach, "die elsässische Bevölkerung sei
zufrieden, wenn sie gute Tabakernte habe, sie habe aber nicht Zeit und Lust, sich
um Diktatur und Ausnahmegesetze zu kümmern." In Wirklichkeit liegt die Sache
nach den übereinstimmenden Eindrücken unbefangner Beobachter wesentlich anders.
Der Diktaturparagraph, das kulturgeschichtlich interessante Arsenal der alten franzö-
sischen Gesetze (die älteste noch in Kraft befindliche Verordnung datirt vom Dezember
1607!), der ganze Wirrwarr von gesetzlichen Bestimmungen, in denen sich kaum die
Juristen selbst zurechtfinden, die gelegentlichen Mißgriffe, die von den Behörden mit
Anwendung oder Nichtnnwendung einzelner Bestimmungen gemacht werden, endlich
der Mangel eines obersten Verwaltungsgerichts, an das man sich gegen Übergriffe
von Beamten und Behörden wenden könnte, alles das zusammen hat im weitesten
Umfange in der reichsläudischeu Bevölkerung eine Stimmung erzeugt, die für die
Verwaltung und Rechtspflege eines staatlichen Gemeinwesens nicht gerade schmeichel¬
haft ist, die man aber in ungeschminkter Offenheit natürlich für gewöhnlich nur in
engern Kreisen zu hören bekommt.

Auch wir glauben, daß dabei der Diktaturparagraph im allgemeinen nicht die
Hauptsache bildet. Der Diktaturparagraph ist eine Waffe, zu der nicht wegen
Kleinigkeiten gegriffen wird, und deren Handhabung nicht der ersten besten staat¬
lichen Behörde, sondern dem kaiserlichen Statthalter persönlich anvertraut ist. Auch
der jetzige Statthalter aber genießt in der reichsländischen Bevölkerung eine Ver-


Der Ausnahmezustand im Reichslande

tcristisch ist. Wieder einmal ist von dem lothringischen Abgeordneten Jeanty das
böse Wort von der im Lande herrschenden „Kirchhofsrnhe" in die Debatte geworfen
worden, das vor langen Jahren zuerst von einem Professor der Straßburger Uni¬
versität zur Kennzeichnung der Stimmung im Lande angewendet wurde. Und von
demselben Redner ist aus dem Ausfall der letzte» Wahlen der Schluß gezogen
worden, der sich dem unbefangnen Beobachter von selbst aufdrängt: daß die Un¬
zufriedenheit im Lande gewaltig im Zunehmen begriffen ist.

Daß diese nicht mehr wegzuleugnende Unzufriedenheit die verschiedensten Ur¬
sachen hat, ist selbstverständlich; wir erinnern nur an die skandalösen Steuerverhält¬
nisse, die immer uoch im Reichslande bestehen, und die es mit sich bringen, daß
mancher Beamte oder Professor, der aus Gehalt und Privatvermögen 12 000 Mark
und mehr einnimmt, kaum mehr Steuern entrichtet als mancher kleine Geschäfts¬
mann, der sich kümmerlich durchschlägt. Es ist deshalb von vornherein nicht ernst¬
haft zu nehmen, wenn von manchen altelsässischen Politikern die Sache so hin¬
gestellt wird, als ob der berühmte Diktaturparagraph und die „Ausnahmegesetze"
allein die Ursache dieser weit verbreiteten Unzufriedenheit wären. Die Unrichtig¬
keit dieser Anschauung würde aufs glänzendste widerlegt werden, sobald sich die
Regierung entschlösse, mit den „Ausnahmegesetzen" gründlich aufzuräumen; sie würde
für deu Augenblick bis in die nltrademokratischen Kreise hinein in allen Tonarten
gelobt und gefeiert werden, aber nach einer kurzen Übergangszeit würde das alte
Lied des Mißvergnügens, wenn auch in andrer Tonart, von neuem ertönen.

Noch viel unrichtiger jedoch ist die entgegengesetzte Ausicht, als ob nur gewisse
politische Hetzer und Agitatoren, nicht aber die eigentliche Bevölkerung sich um die
sogenannten „Ausnahmezustände" kümmerten, eine Ansicht, die bis vor kurzem in
Altdeutschland sehr verbreitet war, da ein großer Teil der Zeitungen in Berlin,
Hamburg, München usw. schließlich nur uoch mit offiziösen Korrespondenten im
Reichslande Verbindungen hatte. Wie wenig auch diese Ansicht der wirklichen Sach¬
lage entspricht, das konnte man aus deu bitterbösen Kritiken sehen, die von allen
Seiten an dem Abgeordneten von Weißenburg, dem Sohne des Reichskanzlers, geübt
wurden, als er das unglückliche Wort aussprach, „die elsässische Bevölkerung sei
zufrieden, wenn sie gute Tabakernte habe, sie habe aber nicht Zeit und Lust, sich
um Diktatur und Ausnahmegesetze zu kümmern." In Wirklichkeit liegt die Sache
nach den übereinstimmenden Eindrücken unbefangner Beobachter wesentlich anders.
Der Diktaturparagraph, das kulturgeschichtlich interessante Arsenal der alten franzö-
sischen Gesetze (die älteste noch in Kraft befindliche Verordnung datirt vom Dezember
1607!), der ganze Wirrwarr von gesetzlichen Bestimmungen, in denen sich kaum die
Juristen selbst zurechtfinden, die gelegentlichen Mißgriffe, die von den Behörden mit
Anwendung oder Nichtnnwendung einzelner Bestimmungen gemacht werden, endlich
der Mangel eines obersten Verwaltungsgerichts, an das man sich gegen Übergriffe
von Beamten und Behörden wenden könnte, alles das zusammen hat im weitesten
Umfange in der reichsläudischeu Bevölkerung eine Stimmung erzeugt, die für die
Verwaltung und Rechtspflege eines staatlichen Gemeinwesens nicht gerade schmeichel¬
haft ist, die man aber in ungeschminkter Offenheit natürlich für gewöhnlich nur in
engern Kreisen zu hören bekommt.

Auch wir glauben, daß dabei der Diktaturparagraph im allgemeinen nicht die
Hauptsache bildet. Der Diktaturparagraph ist eine Waffe, zu der nicht wegen
Kleinigkeiten gegriffen wird, und deren Handhabung nicht der ersten besten staat¬
lichen Behörde, sondern dem kaiserlichen Statthalter persönlich anvertraut ist. Auch
der jetzige Statthalter aber genießt in der reichsländischen Bevölkerung eine Ver-


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[0543] Der Ausnahmezustand im Reichslande tcristisch ist. Wieder einmal ist von dem lothringischen Abgeordneten Jeanty das böse Wort von der im Lande herrschenden „Kirchhofsrnhe" in die Debatte geworfen worden, das vor langen Jahren zuerst von einem Professor der Straßburger Uni¬ versität zur Kennzeichnung der Stimmung im Lande angewendet wurde. Und von demselben Redner ist aus dem Ausfall der letzte» Wahlen der Schluß gezogen worden, der sich dem unbefangnen Beobachter von selbst aufdrängt: daß die Un¬ zufriedenheit im Lande gewaltig im Zunehmen begriffen ist. Daß diese nicht mehr wegzuleugnende Unzufriedenheit die verschiedensten Ur¬ sachen hat, ist selbstverständlich; wir erinnern nur an die skandalösen Steuerverhält¬ nisse, die immer uoch im Reichslande bestehen, und die es mit sich bringen, daß mancher Beamte oder Professor, der aus Gehalt und Privatvermögen 12 000 Mark und mehr einnimmt, kaum mehr Steuern entrichtet als mancher kleine Geschäfts¬ mann, der sich kümmerlich durchschlägt. Es ist deshalb von vornherein nicht ernst¬ haft zu nehmen, wenn von manchen altelsässischen Politikern die Sache so hin¬ gestellt wird, als ob der berühmte Diktaturparagraph und die „Ausnahmegesetze" allein die Ursache dieser weit verbreiteten Unzufriedenheit wären. Die Unrichtig¬ keit dieser Anschauung würde aufs glänzendste widerlegt werden, sobald sich die Regierung entschlösse, mit den „Ausnahmegesetzen" gründlich aufzuräumen; sie würde für deu Augenblick bis in die nltrademokratischen Kreise hinein in allen Tonarten gelobt und gefeiert werden, aber nach einer kurzen Übergangszeit würde das alte Lied des Mißvergnügens, wenn auch in andrer Tonart, von neuem ertönen. Noch viel unrichtiger jedoch ist die entgegengesetzte Ausicht, als ob nur gewisse politische Hetzer und Agitatoren, nicht aber die eigentliche Bevölkerung sich um die sogenannten „Ausnahmezustände" kümmerten, eine Ansicht, die bis vor kurzem in Altdeutschland sehr verbreitet war, da ein großer Teil der Zeitungen in Berlin, Hamburg, München usw. schließlich nur uoch mit offiziösen Korrespondenten im Reichslande Verbindungen hatte. Wie wenig auch diese Ansicht der wirklichen Sach¬ lage entspricht, das konnte man aus deu bitterbösen Kritiken sehen, die von allen Seiten an dem Abgeordneten von Weißenburg, dem Sohne des Reichskanzlers, geübt wurden, als er das unglückliche Wort aussprach, „die elsässische Bevölkerung sei zufrieden, wenn sie gute Tabakernte habe, sie habe aber nicht Zeit und Lust, sich um Diktatur und Ausnahmegesetze zu kümmern." In Wirklichkeit liegt die Sache nach den übereinstimmenden Eindrücken unbefangner Beobachter wesentlich anders. Der Diktaturparagraph, das kulturgeschichtlich interessante Arsenal der alten franzö- sischen Gesetze (die älteste noch in Kraft befindliche Verordnung datirt vom Dezember 1607!), der ganze Wirrwarr von gesetzlichen Bestimmungen, in denen sich kaum die Juristen selbst zurechtfinden, die gelegentlichen Mißgriffe, die von den Behörden mit Anwendung oder Nichtnnwendung einzelner Bestimmungen gemacht werden, endlich der Mangel eines obersten Verwaltungsgerichts, an das man sich gegen Übergriffe von Beamten und Behörden wenden könnte, alles das zusammen hat im weitesten Umfange in der reichsläudischeu Bevölkerung eine Stimmung erzeugt, die für die Verwaltung und Rechtspflege eines staatlichen Gemeinwesens nicht gerade schmeichel¬ haft ist, die man aber in ungeschminkter Offenheit natürlich für gewöhnlich nur in engern Kreisen zu hören bekommt. Auch wir glauben, daß dabei der Diktaturparagraph im allgemeinen nicht die Hauptsache bildet. Der Diktaturparagraph ist eine Waffe, zu der nicht wegen Kleinigkeiten gegriffen wird, und deren Handhabung nicht der ersten besten staat¬ lichen Behörde, sondern dem kaiserlichen Statthalter persönlich anvertraut ist. Auch der jetzige Statthalter aber genießt in der reichsländischen Bevölkerung eine Ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/543>, abgerufen am 01.09.2024.