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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

dennoch gelang es, die Schuldige" in mehreren Fällen zu überführen. Ähnlich ging
es in Stettin, wo dieselben Beamten mich größere Erfolge hatten, und mich in
Hamburg. Bei der bekannten Vorsicht, deren sich die leitenden Stellen in derartigen
schwierigen Lagen ganz besonders befleißigen, ist kaum anzunehmen, daß bei dem
Vorgehen gegen das Personal der in Frankfurt einmündenden Züge anders ver¬
fahren worden sein sollte, als in frühern Fällen, um so weniger, als die damals
gemachten Erfahrungen keinen Anlaß zu einer Änderung des bisherigen Ver¬
fahrens boten.


Wieder ein kirchlicher Notschrei.

Es ist uns ein in diesen Tagen ver¬
sendeter Protestanfrnf in die Hand gekommen, der sich richtet gegen "die sich immer
wiederholenden Amtsentsetzungen solcher evangelischen Geistlichen, die ihre von
der Kirchenlehre abweichende Überzeugung amtlich oder öffentlich aussprechen."
Als Verfasser des Protestes nennt sich Gottfried Schwarz, früher evangelischer
Pfarrer in Binau. Die leitenden Gedanken in den beiden Thesen des Ausrufs
sind: 1. Die Bezeugung der Wahrheit ist die höchste Pflicht der Kirche nud ihrer
Diener. Da die Wahrheit aber kein Sterblicher besitzt, kann dieser Grundsatz nur
das Aussprechen der persönlichen Überzeugung fordern. Wird also dieses verboten,
so wird damit überhaupt die Bezeugung der Wahrheit verboten. So ist zu pro-
testiren "gegen diese Verbote und Amtsentsetzungen, weil sie in offenbarem Wider¬
spruche mit dem Willen Jesu Christi sind." 2. Die Kirchenregierungen erheben
durch solche Eingriffe für sich den Anspruch auf Unfehlbarkeit. So ist auch zu
Protestiren "gegen diese Verbote und Amtsentsetzungen, weil dadurch in der evan¬
gelischen Kirche dieselbe Mcuschenherrschaft aufgerichtet wird, die in der rö¬
mischen besteht."

Dieser Protest ist nicht der Ruf einer vereinzelten Stimme. Schwarz wirbt
um zustimmende Unterschriften für seinen Aufruf, und er wird sie finden, das ist
keine Frage; es sind ihm andre Rufer vorausgegangen, unzählige stimmen ihm
wenn auch stillschweigend zu und werden ihm weiter zustimmen. Darf da achtlos
an solchen Worten vorübergegangen werden? Das muß allen klar sein, hier treten
Widersprüche ans Licht, die unsrer Kirche ans Herz greifen. Hier muß sich
jeder eine klare Überzeugung darüber zu schaffen suchen, wo das Recht und die
Wahrheit ist, und was Pflicht eines jeden ist, um dieser Wahrheit zum Siege
zu verhelfen.

Der Unbefangne sieht nun freilich bald, daß hier nicht das Recht einfach auf
der einen, das Unrecht ans der andern Seite zu suchen ist. Der Protest hat zu¬
nächst Recht; das Aussprechen der persönlichen Überzeugung darf nicht verboten
werden, keine menschliche Lehre in der Kirche darf Unfehlbarkeit beanspruchen.
Aber sieht Schwarz nicht, daß hierauf den kirchlichen Behörden die Antwort leicht
gemacht ist? Deine persönliche Überzeugung, werden sie sagen, darfst du ruhig aus¬
sprechen, nur nicht als Prediger, der gegen die Lehre der eignen Kirche predigt,
und Unfehlbarkeit nehmen wir auch für unsre Meinung keinen Augenblick in An¬
spruch. Und wenn sie das sagen, so haben sie auch Recht.

Wir verzichten darauf, Rede und Gegenrede, wie sie sich nun weiter folgen
könnten, hier auszuführen, wir wollen nur die entscheidende Frage anregen: wie
ist da nun Recht und Unrecht zu scheiden, wo ist die Wahrheit, wie kann die Kluft
zwischen diesen Gegensätzen überbrückt werden?

Was hat die Kluft geschaffen? Die Kirche glaubt, daß in den Bekenntnissen,
auf die sich die Predigt gründen soll (und sie soll sich darauf gründen, weil es


Maßgebliches und Unmaßgebliches

dennoch gelang es, die Schuldige» in mehreren Fällen zu überführen. Ähnlich ging
es in Stettin, wo dieselben Beamten mich größere Erfolge hatten, und mich in
Hamburg. Bei der bekannten Vorsicht, deren sich die leitenden Stellen in derartigen
schwierigen Lagen ganz besonders befleißigen, ist kaum anzunehmen, daß bei dem
Vorgehen gegen das Personal der in Frankfurt einmündenden Züge anders ver¬
fahren worden sein sollte, als in frühern Fällen, um so weniger, als die damals
gemachten Erfahrungen keinen Anlaß zu einer Änderung des bisherigen Ver¬
fahrens boten.


Wieder ein kirchlicher Notschrei.

Es ist uns ein in diesen Tagen ver¬
sendeter Protestanfrnf in die Hand gekommen, der sich richtet gegen „die sich immer
wiederholenden Amtsentsetzungen solcher evangelischen Geistlichen, die ihre von
der Kirchenlehre abweichende Überzeugung amtlich oder öffentlich aussprechen."
Als Verfasser des Protestes nennt sich Gottfried Schwarz, früher evangelischer
Pfarrer in Binau. Die leitenden Gedanken in den beiden Thesen des Ausrufs
sind: 1. Die Bezeugung der Wahrheit ist die höchste Pflicht der Kirche nud ihrer
Diener. Da die Wahrheit aber kein Sterblicher besitzt, kann dieser Grundsatz nur
das Aussprechen der persönlichen Überzeugung fordern. Wird also dieses verboten,
so wird damit überhaupt die Bezeugung der Wahrheit verboten. So ist zu pro-
testiren „gegen diese Verbote und Amtsentsetzungen, weil sie in offenbarem Wider¬
spruche mit dem Willen Jesu Christi sind." 2. Die Kirchenregierungen erheben
durch solche Eingriffe für sich den Anspruch auf Unfehlbarkeit. So ist auch zu
Protestiren „gegen diese Verbote und Amtsentsetzungen, weil dadurch in der evan¬
gelischen Kirche dieselbe Mcuschenherrschaft aufgerichtet wird, die in der rö¬
mischen besteht."

Dieser Protest ist nicht der Ruf einer vereinzelten Stimme. Schwarz wirbt
um zustimmende Unterschriften für seinen Aufruf, und er wird sie finden, das ist
keine Frage; es sind ihm andre Rufer vorausgegangen, unzählige stimmen ihm
wenn auch stillschweigend zu und werden ihm weiter zustimmen. Darf da achtlos
an solchen Worten vorübergegangen werden? Das muß allen klar sein, hier treten
Widersprüche ans Licht, die unsrer Kirche ans Herz greifen. Hier muß sich
jeder eine klare Überzeugung darüber zu schaffen suchen, wo das Recht und die
Wahrheit ist, und was Pflicht eines jeden ist, um dieser Wahrheit zum Siege
zu verhelfen.

Der Unbefangne sieht nun freilich bald, daß hier nicht das Recht einfach auf
der einen, das Unrecht ans der andern Seite zu suchen ist. Der Protest hat zu¬
nächst Recht; das Aussprechen der persönlichen Überzeugung darf nicht verboten
werden, keine menschliche Lehre in der Kirche darf Unfehlbarkeit beanspruchen.
Aber sieht Schwarz nicht, daß hierauf den kirchlichen Behörden die Antwort leicht
gemacht ist? Deine persönliche Überzeugung, werden sie sagen, darfst du ruhig aus¬
sprechen, nur nicht als Prediger, der gegen die Lehre der eignen Kirche predigt,
und Unfehlbarkeit nehmen wir auch für unsre Meinung keinen Augenblick in An¬
spruch. Und wenn sie das sagen, so haben sie auch Recht.

Wir verzichten darauf, Rede und Gegenrede, wie sie sich nun weiter folgen
könnten, hier auszuführen, wir wollen nur die entscheidende Frage anregen: wie
ist da nun Recht und Unrecht zu scheiden, wo ist die Wahrheit, wie kann die Kluft
zwischen diesen Gegensätzen überbrückt werden?

Was hat die Kluft geschaffen? Die Kirche glaubt, daß in den Bekenntnissen,
auf die sich die Predigt gründen soll (und sie soll sich darauf gründen, weil es


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/451>, abgerufen am 01.09.2024.