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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

die besonders zu zählen waren. Jedenfalls kann die Aufnahme mancher Hand¬
werksbezeichnung nud die Weglassung andrer angefochten werden. Das Statistische
Amt hat denn auch 1036 Zählkarten knssirt, weil sie "außerhalb der Erhebung
stehende Gewerbe" betrafen, d. h. doch wohl, weil sie nicht auf dem Verzeichnis
des Reichskanzlers standen, darunter z. B. Cigarrenmacher, Tabakspinner, Photo-
graphen, Porzellan- und Glasmaler usw. Hier ist eine Klärung des Prinzips
für die Zukunft wünschenswert, noch wünschenswerter freilich wäre es, wenn in
Zukunft die in der ganzen Handwerkerfrage von heute mit die wichtigste Klasse,
die in den "Vorschlägen" des Reichskanzlers unter e ausdrücklich als in die Er¬
hebung einzubezieheude aufgeführten "zu Hanse für fremde Rechnung beschäftigten
Personen" nicht so ganz sang- und klanglos unter den Tisch fallen müßten.

Trotzdem ist dieser erste Versuch, Verhältnisse des Handwerks statistisch zu
erfassen, in geradezu überraschendem Maße gelungen und damit die Möglichkeit,
Berechtigung und Zweckmäßigkeit einer modernen Handwerksstatistik erwiesen. Man
kann nur recht dringend wünschen, daß die amtliche Statistik des deutscheu Reichs
von jetzt an das Handwerk nicht mehr aus den Händen läßt, selbst wenn der erste
Versuch der deutschen Handwerksstatistik noch nicht die Praktische Verwertung finden
sollte, die er finden könnte.

Einschließlich der von den Zählbehörden als ans der Grenze zwischen Fabrik
und Handwerk, also als "zweifelhaft" bezeichneten Betriebe find im Erhebungs¬
gebiet gezählt worden:

612S7 Betricbsinhaber
mit 1084 Werkmeistern,
" 4108" Gesellen,
" 21541 Lehrlingen,
" 6897 sonstigen gewerblichen Hilfspersoncn.

Davon waren

in unzweifelhaft zum in zweifelhaften Betriebe"
Handwerk zu auf der Grenze
rechnenden Betrieben zwischen Fabrik und Handwerk
Betricbsinhaber (Meister)......61199 ö8
mit Werkmeistern....... 1024 60
" Gesellen......... 40189 894
" Lehrlingen........ 21366 176
" sonstigen gewerblichen Hilsspersouen 6b89 303

Auf dieser Unterlage ist nun das Statistische Amt der Aufgabe, ein Urteil
über die thatsächliche Durchführbarkeit einer allgemeinen lokalen Organisation des
Handwerks zu ermöglichen, in folgender Weise zu entsprechen bestrebt gewesen.

Zunächst hat man geglaubt, mit Rücksicht darauf, daß der Reichskanzler in
erster Linie die Fürsorge für die Ausbildung von Lehrlingen und Gesellen als
Zweck der Organisation des Handwerks bezeichnet hatte, die Handwerksmeister, die
ohne Gesellen und Lehrlinge arbeiten, aussondern und, als zum Beitritt zu den
örtliche" Zwangsgeuvsseuschaften (Innungen) nicht verpflichtet, bei der Frage, ob
für einen bestimmten Bezirk die Bildung einer Innung möglich sei oder nicht, außer
Betracht lassen zu müssen. Ferner hat man den Berechnungen die Annahme zu
Grunde gelegt, daß uur Berufsinnuugeu, nicht auch solche, in denen Meister ver-
schiedner -- vielleicht verwandter -- Gewerbe vertreten sind, errichtet werden sollten.

Die Zahl der ohne Hilfspersonal arbeitenden Meister beläuft sich in dem Er¬
hebungsgebiet auf 33942 von den im ganzen gezählten 61199 zweifellos dem
Handwerk zugehörigen Meistern, sodaß nur 27 257 Personal beschäftigende Meister
für die Zwangsinnnngsbildung in Berechnung kamen.

Als Bezirke, die bei der Berechnung der Möglichkeit der allgemeinen örtlichen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

die besonders zu zählen waren. Jedenfalls kann die Aufnahme mancher Hand¬
werksbezeichnung nud die Weglassung andrer angefochten werden. Das Statistische
Amt hat denn auch 1036 Zählkarten knssirt, weil sie „außerhalb der Erhebung
stehende Gewerbe" betrafen, d. h. doch wohl, weil sie nicht auf dem Verzeichnis
des Reichskanzlers standen, darunter z. B. Cigarrenmacher, Tabakspinner, Photo-
graphen, Porzellan- und Glasmaler usw. Hier ist eine Klärung des Prinzips
für die Zukunft wünschenswert, noch wünschenswerter freilich wäre es, wenn in
Zukunft die in der ganzen Handwerkerfrage von heute mit die wichtigste Klasse,
die in den „Vorschlägen" des Reichskanzlers unter e ausdrücklich als in die Er¬
hebung einzubezieheude aufgeführten „zu Hanse für fremde Rechnung beschäftigten
Personen" nicht so ganz sang- und klanglos unter den Tisch fallen müßten.

Trotzdem ist dieser erste Versuch, Verhältnisse des Handwerks statistisch zu
erfassen, in geradezu überraschendem Maße gelungen und damit die Möglichkeit,
Berechtigung und Zweckmäßigkeit einer modernen Handwerksstatistik erwiesen. Man
kann nur recht dringend wünschen, daß die amtliche Statistik des deutscheu Reichs
von jetzt an das Handwerk nicht mehr aus den Händen läßt, selbst wenn der erste
Versuch der deutschen Handwerksstatistik noch nicht die Praktische Verwertung finden
sollte, die er finden könnte.

Einschließlich der von den Zählbehörden als ans der Grenze zwischen Fabrik
und Handwerk, also als „zweifelhaft" bezeichneten Betriebe find im Erhebungs¬
gebiet gezählt worden:

612S7 Betricbsinhaber
mit 1084 Werkmeistern,
„ 4108» Gesellen,
„ 21541 Lehrlingen,
„ 6897 sonstigen gewerblichen Hilfspersoncn.

Davon waren

in unzweifelhaft zum in zweifelhaften Betriebe»
Handwerk zu auf der Grenze
rechnenden Betrieben zwischen Fabrik und Handwerk
Betricbsinhaber (Meister)......61199 ö8
mit Werkmeistern....... 1024 60
„ Gesellen......... 40189 894
„ Lehrlingen........ 21366 176
„ sonstigen gewerblichen Hilsspersouen 6b89 303

Auf dieser Unterlage ist nun das Statistische Amt der Aufgabe, ein Urteil
über die thatsächliche Durchführbarkeit einer allgemeinen lokalen Organisation des
Handwerks zu ermöglichen, in folgender Weise zu entsprechen bestrebt gewesen.

Zunächst hat man geglaubt, mit Rücksicht darauf, daß der Reichskanzler in
erster Linie die Fürsorge für die Ausbildung von Lehrlingen und Gesellen als
Zweck der Organisation des Handwerks bezeichnet hatte, die Handwerksmeister, die
ohne Gesellen und Lehrlinge arbeiten, aussondern und, als zum Beitritt zu den
örtliche» Zwangsgeuvsseuschaften (Innungen) nicht verpflichtet, bei der Frage, ob
für einen bestimmten Bezirk die Bildung einer Innung möglich sei oder nicht, außer
Betracht lassen zu müssen. Ferner hat man den Berechnungen die Annahme zu
Grunde gelegt, daß uur Berufsinnuugeu, nicht auch solche, in denen Meister ver-
schiedner — vielleicht verwandter — Gewerbe vertreten sind, errichtet werden sollten.

Die Zahl der ohne Hilfspersonal arbeitenden Meister beläuft sich in dem Er¬
hebungsgebiet auf 33942 von den im ganzen gezählten 61199 zweifellos dem
Handwerk zugehörigen Meistern, sodaß nur 27 257 Personal beschäftigende Meister
für die Zwangsinnnngsbildung in Berechnung kamen.

Als Bezirke, die bei der Berechnung der Möglichkeit der allgemeinen örtlichen


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[0352] Maßgebliches und Unmaßgebliches die besonders zu zählen waren. Jedenfalls kann die Aufnahme mancher Hand¬ werksbezeichnung nud die Weglassung andrer angefochten werden. Das Statistische Amt hat denn auch 1036 Zählkarten knssirt, weil sie „außerhalb der Erhebung stehende Gewerbe" betrafen, d. h. doch wohl, weil sie nicht auf dem Verzeichnis des Reichskanzlers standen, darunter z. B. Cigarrenmacher, Tabakspinner, Photo- graphen, Porzellan- und Glasmaler usw. Hier ist eine Klärung des Prinzips für die Zukunft wünschenswert, noch wünschenswerter freilich wäre es, wenn in Zukunft die in der ganzen Handwerkerfrage von heute mit die wichtigste Klasse, die in den „Vorschlägen" des Reichskanzlers unter e ausdrücklich als in die Er¬ hebung einzubezieheude aufgeführten „zu Hanse für fremde Rechnung beschäftigten Personen" nicht so ganz sang- und klanglos unter den Tisch fallen müßten. Trotzdem ist dieser erste Versuch, Verhältnisse des Handwerks statistisch zu erfassen, in geradezu überraschendem Maße gelungen und damit die Möglichkeit, Berechtigung und Zweckmäßigkeit einer modernen Handwerksstatistik erwiesen. Man kann nur recht dringend wünschen, daß die amtliche Statistik des deutscheu Reichs von jetzt an das Handwerk nicht mehr aus den Händen läßt, selbst wenn der erste Versuch der deutschen Handwerksstatistik noch nicht die Praktische Verwertung finden sollte, die er finden könnte. Einschließlich der von den Zählbehörden als ans der Grenze zwischen Fabrik und Handwerk, also als „zweifelhaft" bezeichneten Betriebe find im Erhebungs¬ gebiet gezählt worden: 612S7 Betricbsinhaber mit 1084 Werkmeistern, „ 4108» Gesellen, „ 21541 Lehrlingen, „ 6897 sonstigen gewerblichen Hilfspersoncn. Davon waren in unzweifelhaft zum in zweifelhaften Betriebe» Handwerk zu auf der Grenze rechnenden Betrieben zwischen Fabrik und Handwerk Betricbsinhaber (Meister)......61199 ö8 mit Werkmeistern....... 1024 60 „ Gesellen......... 40189 894 „ Lehrlingen........ 21366 176 „ sonstigen gewerblichen Hilsspersouen 6b89 303 Auf dieser Unterlage ist nun das Statistische Amt der Aufgabe, ein Urteil über die thatsächliche Durchführbarkeit einer allgemeinen lokalen Organisation des Handwerks zu ermöglichen, in folgender Weise zu entsprechen bestrebt gewesen. Zunächst hat man geglaubt, mit Rücksicht darauf, daß der Reichskanzler in erster Linie die Fürsorge für die Ausbildung von Lehrlingen und Gesellen als Zweck der Organisation des Handwerks bezeichnet hatte, die Handwerksmeister, die ohne Gesellen und Lehrlinge arbeiten, aussondern und, als zum Beitritt zu den örtliche» Zwangsgeuvsseuschaften (Innungen) nicht verpflichtet, bei der Frage, ob für einen bestimmten Bezirk die Bildung einer Innung möglich sei oder nicht, außer Betracht lassen zu müssen. Ferner hat man den Berechnungen die Annahme zu Grunde gelegt, daß uur Berufsinnuugeu, nicht auch solche, in denen Meister ver- schiedner — vielleicht verwandter — Gewerbe vertreten sind, errichtet werden sollten. Die Zahl der ohne Hilfspersonal arbeitenden Meister beläuft sich in dem Er¬ hebungsgebiet auf 33942 von den im ganzen gezählten 61199 zweifellos dem Handwerk zugehörigen Meistern, sodaß nur 27 257 Personal beschäftigende Meister für die Zwangsinnnngsbildung in Berechnung kamen. Als Bezirke, die bei der Berechnung der Möglichkeit der allgemeinen örtlichen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/352>, abgerufen am 01.09.2024.