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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

modische", wo der Bauherr das Material lieferte und allwöchentlich die Arbeits¬
löhne aufzählte, wars anders) bis zur Bezahlung der Rechnungen der Bauhand¬
werker der Gesamtheit derer gehört, die daran gearbeitet haben, nicht aber einem
beliebigen andern Menschen, der durch einen beliebigen Akt der freiwilligen Ge¬
richtsbarkeit einen Titel darauf erwirbt. Die Justitia aber sagt: Nein, das geht
nicht; wenn die Geschichte so einfach wäre, daß sich jeder nur zu nehmen brauchte,
waA ihm gehört, da wären ja gar keine gelehrten Richter nötig. Im vorliegenden
Falle haben ja die Handwerker und die Arbeiter allerdings einen Rechtsanspruch
auf das Haus, aber die Form zu ermitteln, in der dieser Anspruch geltend gemacht
werden könnte, das wird eine ungeheuer schwierige Arbeit sein, zu der viel hundert
Broschüren und Kommissionssitzungen gehören werden. Nun, der Reichstag hat jn
die Resolution Bassermanns angenommen, wonach die Verbündeten Regierungen auf-
gefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielleicht thun sie das, viel¬
leicht werden demnach übers Jahr die Kommissionssitzungen ihren Anfang nehmen
können; Broschüren hätten wir schon einige Dutzend.

Doch die Sache an sich ist viel wichtiger als ihre juristische Behandlung. Der
Bauschwindel ist eine der Formen, in denen den glücklichen Besitzern und Er¬
Werbern städtischer Grundstücke nicht bloß eine hohe Verzinsung ihres Kapitals,
sondern sogar dessen Vervielfältigung verschafft wird. Die gewöhnliche Form ist die
Konjunktur und deren Unterstützung dnrch Maßregeln der Stadtverwaltung, dazu
kommt denn in einigen Großstädten, namentlich in Berlin, der Banschwindel. Das
großartigste Beispiel für die Wirkung der Konjunktur ist der Schöneberger Bauer
Knieen, der in den zwanziger Jahren ein Stück Kartoffelland für 2700 Thaler
gekauft und in den siebziger Jahren sechs Millionen Mark daraus gelöst hat. Im
Jahre 1881 hat der Berliner Magistrat zum Zweck der Steuereinschätzung in den
verschiednen Stadtteilen 47 Häuser, die in den Jahren 1368 bis 1877 keine Um¬
bauten und Verbesserungen erfahren hatten, herausgegriffen und festgestellt, daß
ihnen in diesen zehn Jahren eine Wertsteigernng von zusammen 4^ Mil¬
lionen Mark zugewachsen ist. Damaschke, aus dessen Schriftchen: "Vom Ge¬
meindefinanzwesen" (Berlin, Wilhelm Möller) wir diese Angaben schöpfen, schätzt
darnach die Wertsteigerung der Berliner Grundstücke in jenen zehn Jahren ans
mehr als anderthalb Milliarden Mark. Da heißes doch wahrhaftig: der Herr
bescherts den Seinen im Schlafe! Das Schönste ist nun, daß diese Herren, mögen
sie die Häuser und Hausgrundstücke unmittelbar oder als Hypothekengläubiger
mittelbar besitzen, auf den Genuß ihrer hohen Zinsen und auf die Wertsteigernng
ihres Vermögens ein heiliges und unveräußerliches Recht zu haben glauben und vou
Stadt und Staat die Abwehr aller Veränderungen fordern, die ihnen dieses heilige
Recht schmälern könnten, gerade so wie die landwirtschaftlichen Agrarier fordern,
der Staat solle ihnen jede ihre Grundrente schmälernde Konkurrenz vom Leibe
halten. Zwei sehr hübsche Fälle werden in Ur. 1 des "Genossenschaftlichen Weg¬
weisers," einer sehr empfehlenswerten Halbmonatsschrift, angeführt. Jn der Dresdner
Stadtverordnetenversanunlung stimmten die Hauseigentümer und ihre Verbündeten
gegen eine Vorortbahn, "weil sonst die Arbeiter aufs Land ziehen würden."
Demnach, bemerkt hierzu der Verfasser des Artikels, K. M. (Karl Mundiug.
der Herausgeber von Hubers ausgewählten Schriften), demnach wären also die
Arbeiter nur dazu da, den Hausbesitzern eine möglichst hohe Grundrente zu
sichern. Und durch die BeUiner Tagesblätter lief kürzlich folgende Notiz: "Gegen
die Auswüchse der Kvusnmvereine richtet sich eine Petition, die der städtische Grund-
bcsitzerverein an den Reichstag gerichtet hat. Es wird in der Petition ausgeführt,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

modische», wo der Bauherr das Material lieferte und allwöchentlich die Arbeits¬
löhne aufzählte, wars anders) bis zur Bezahlung der Rechnungen der Bauhand¬
werker der Gesamtheit derer gehört, die daran gearbeitet haben, nicht aber einem
beliebigen andern Menschen, der durch einen beliebigen Akt der freiwilligen Ge¬
richtsbarkeit einen Titel darauf erwirbt. Die Justitia aber sagt: Nein, das geht
nicht; wenn die Geschichte so einfach wäre, daß sich jeder nur zu nehmen brauchte,
waA ihm gehört, da wären ja gar keine gelehrten Richter nötig. Im vorliegenden
Falle haben ja die Handwerker und die Arbeiter allerdings einen Rechtsanspruch
auf das Haus, aber die Form zu ermitteln, in der dieser Anspruch geltend gemacht
werden könnte, das wird eine ungeheuer schwierige Arbeit sein, zu der viel hundert
Broschüren und Kommissionssitzungen gehören werden. Nun, der Reichstag hat jn
die Resolution Bassermanns angenommen, wonach die Verbündeten Regierungen auf-
gefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielleicht thun sie das, viel¬
leicht werden demnach übers Jahr die Kommissionssitzungen ihren Anfang nehmen
können; Broschüren hätten wir schon einige Dutzend.

Doch die Sache an sich ist viel wichtiger als ihre juristische Behandlung. Der
Bauschwindel ist eine der Formen, in denen den glücklichen Besitzern und Er¬
Werbern städtischer Grundstücke nicht bloß eine hohe Verzinsung ihres Kapitals,
sondern sogar dessen Vervielfältigung verschafft wird. Die gewöhnliche Form ist die
Konjunktur und deren Unterstützung dnrch Maßregeln der Stadtverwaltung, dazu
kommt denn in einigen Großstädten, namentlich in Berlin, der Banschwindel. Das
großartigste Beispiel für die Wirkung der Konjunktur ist der Schöneberger Bauer
Knieen, der in den zwanziger Jahren ein Stück Kartoffelland für 2700 Thaler
gekauft und in den siebziger Jahren sechs Millionen Mark daraus gelöst hat. Im
Jahre 1881 hat der Berliner Magistrat zum Zweck der Steuereinschätzung in den
verschiednen Stadtteilen 47 Häuser, die in den Jahren 1368 bis 1877 keine Um¬
bauten und Verbesserungen erfahren hatten, herausgegriffen und festgestellt, daß
ihnen in diesen zehn Jahren eine Wertsteigernng von zusammen 4^ Mil¬
lionen Mark zugewachsen ist. Damaschke, aus dessen Schriftchen: „Vom Ge¬
meindefinanzwesen" (Berlin, Wilhelm Möller) wir diese Angaben schöpfen, schätzt
darnach die Wertsteigerung der Berliner Grundstücke in jenen zehn Jahren ans
mehr als anderthalb Milliarden Mark. Da heißes doch wahrhaftig: der Herr
bescherts den Seinen im Schlafe! Das Schönste ist nun, daß diese Herren, mögen
sie die Häuser und Hausgrundstücke unmittelbar oder als Hypothekengläubiger
mittelbar besitzen, auf den Genuß ihrer hohen Zinsen und auf die Wertsteigernng
ihres Vermögens ein heiliges und unveräußerliches Recht zu haben glauben und vou
Stadt und Staat die Abwehr aller Veränderungen fordern, die ihnen dieses heilige
Recht schmälern könnten, gerade so wie die landwirtschaftlichen Agrarier fordern,
der Staat solle ihnen jede ihre Grundrente schmälernde Konkurrenz vom Leibe
halten. Zwei sehr hübsche Fälle werden in Ur. 1 des „Genossenschaftlichen Weg¬
weisers," einer sehr empfehlenswerten Halbmonatsschrift, angeführt. Jn der Dresdner
Stadtverordnetenversanunlung stimmten die Hauseigentümer und ihre Verbündeten
gegen eine Vorortbahn, „weil sonst die Arbeiter aufs Land ziehen würden."
Demnach, bemerkt hierzu der Verfasser des Artikels, K. M. (Karl Mundiug.
der Herausgeber von Hubers ausgewählten Schriften), demnach wären also die
Arbeiter nur dazu da, den Hausbesitzern eine möglichst hohe Grundrente zu
sichern. Und durch die BeUiner Tagesblätter lief kürzlich folgende Notiz: „Gegen
die Auswüchse der Kvusnmvereine richtet sich eine Petition, die der städtische Grund-
bcsitzerverein an den Reichstag gerichtet hat. Es wird in der Petition ausgeführt,


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[0252] Maßgebliches und Unmaßgebliches modische», wo der Bauherr das Material lieferte und allwöchentlich die Arbeits¬ löhne aufzählte, wars anders) bis zur Bezahlung der Rechnungen der Bauhand¬ werker der Gesamtheit derer gehört, die daran gearbeitet haben, nicht aber einem beliebigen andern Menschen, der durch einen beliebigen Akt der freiwilligen Ge¬ richtsbarkeit einen Titel darauf erwirbt. Die Justitia aber sagt: Nein, das geht nicht; wenn die Geschichte so einfach wäre, daß sich jeder nur zu nehmen brauchte, waA ihm gehört, da wären ja gar keine gelehrten Richter nötig. Im vorliegenden Falle haben ja die Handwerker und die Arbeiter allerdings einen Rechtsanspruch auf das Haus, aber die Form zu ermitteln, in der dieser Anspruch geltend gemacht werden könnte, das wird eine ungeheuer schwierige Arbeit sein, zu der viel hundert Broschüren und Kommissionssitzungen gehören werden. Nun, der Reichstag hat jn die Resolution Bassermanns angenommen, wonach die Verbündeten Regierungen auf- gefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Vielleicht thun sie das, viel¬ leicht werden demnach übers Jahr die Kommissionssitzungen ihren Anfang nehmen können; Broschüren hätten wir schon einige Dutzend. Doch die Sache an sich ist viel wichtiger als ihre juristische Behandlung. Der Bauschwindel ist eine der Formen, in denen den glücklichen Besitzern und Er¬ Werbern städtischer Grundstücke nicht bloß eine hohe Verzinsung ihres Kapitals, sondern sogar dessen Vervielfältigung verschafft wird. Die gewöhnliche Form ist die Konjunktur und deren Unterstützung dnrch Maßregeln der Stadtverwaltung, dazu kommt denn in einigen Großstädten, namentlich in Berlin, der Banschwindel. Das großartigste Beispiel für die Wirkung der Konjunktur ist der Schöneberger Bauer Knieen, der in den zwanziger Jahren ein Stück Kartoffelland für 2700 Thaler gekauft und in den siebziger Jahren sechs Millionen Mark daraus gelöst hat. Im Jahre 1881 hat der Berliner Magistrat zum Zweck der Steuereinschätzung in den verschiednen Stadtteilen 47 Häuser, die in den Jahren 1368 bis 1877 keine Um¬ bauten und Verbesserungen erfahren hatten, herausgegriffen und festgestellt, daß ihnen in diesen zehn Jahren eine Wertsteigernng von zusammen 4^ Mil¬ lionen Mark zugewachsen ist. Damaschke, aus dessen Schriftchen: „Vom Ge¬ meindefinanzwesen" (Berlin, Wilhelm Möller) wir diese Angaben schöpfen, schätzt darnach die Wertsteigerung der Berliner Grundstücke in jenen zehn Jahren ans mehr als anderthalb Milliarden Mark. Da heißes doch wahrhaftig: der Herr bescherts den Seinen im Schlafe! Das Schönste ist nun, daß diese Herren, mögen sie die Häuser und Hausgrundstücke unmittelbar oder als Hypothekengläubiger mittelbar besitzen, auf den Genuß ihrer hohen Zinsen und auf die Wertsteigernng ihres Vermögens ein heiliges und unveräußerliches Recht zu haben glauben und vou Stadt und Staat die Abwehr aller Veränderungen fordern, die ihnen dieses heilige Recht schmälern könnten, gerade so wie die landwirtschaftlichen Agrarier fordern, der Staat solle ihnen jede ihre Grundrente schmälernde Konkurrenz vom Leibe halten. Zwei sehr hübsche Fälle werden in Ur. 1 des „Genossenschaftlichen Weg¬ weisers," einer sehr empfehlenswerten Halbmonatsschrift, angeführt. Jn der Dresdner Stadtverordnetenversanunlung stimmten die Hauseigentümer und ihre Verbündeten gegen eine Vorortbahn, „weil sonst die Arbeiter aufs Land ziehen würden." Demnach, bemerkt hierzu der Verfasser des Artikels, K. M. (Karl Mundiug. der Herausgeber von Hubers ausgewählten Schriften), demnach wären also die Arbeiter nur dazu da, den Hausbesitzern eine möglichst hohe Grundrente zu sichern. Und durch die BeUiner Tagesblätter lief kürzlich folgende Notiz: „Gegen die Auswüchse der Kvusnmvereine richtet sich eine Petition, die der städtische Grund- bcsitzerverein an den Reichstag gerichtet hat. Es wird in der Petition ausgeführt,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/252>, abgerufen am 01.09.2024.