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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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vorher bezahlt sein muß. Ist denn in dem berühmten Gesetzentwurf des unlauter"
Wettbewerbs nicht noch ein Plätzchen übrig, wo man ein Paragräphchen abladen
könnte? In 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1379 heißt es: "Wer
zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- und Genußmittel
nachmacht oder verfälscht," der soll bis zu sechs Monaten brummen und, wenn ers
Geld hat, bis zu 1500 Mark Strafe zahlen; und weiter heißt es: "Wer wissentlich
Nahrungs- und Genußmittel, die verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind,
unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung
geeigneten Bezeichnung feilhält," den soll dasselbe Strafmaß treffen.

Passen diese beiden Sätze nicht ausgezeichnet auch auf den Fall, wo die
Zeitungsverleger die Buchverleger oder Autoren auffordern, selbst Kritiken zu ver¬
fassen und einzuschicken, damit sie neben den Anzeigen herlaufen und zum Köder
dienen? Sie passen uicht, wenn man der Ansicht ist, die nach solchen Grundsätzen
geleiteten Zeitungen konnten von niemand als Nahrungs- oder Genußmittel an¬
gesehen werden; nun, solche Ansicht soll man nicht zu ändern trachten. Aber wenn
auch: der Dolus, der mit dem Bewußtsein seiner Gesetzwidrigkeit gefaßte Beschluß,
ist doch vorhanden: der Zeitnngsverleger erweckt bewußt in dem Leser die Meinung,
daß er, von dem man annehmen muß, daß er das Wohl seiner Leser, seiner
Kunden im Auge habe, das vorgeführte Buch so warm empfehle, wie es der Her¬
steller oder der Verkäufer jenes Buches thut. Aber auf dessen eigne Empfehlung
würde der Leser nichts geben, da er weiß, daß jeder Krämer seine Ware lobt.
Der Leser wird also getäuscht, und dagegen sollte er geschützt werden durch die
Gesetze -- der Moral!

Die Treibjagd auf Annoncen wird aber nicht bloß auf dem Gebiete der
geistigen Nahrung mit Platzpatronen in den Flinten abgehalten; auf dem großen Markte,
wo Lebensmittel und Kleidungsstücke verhandelt werden, geht es noch viel lauter
(nicht lauterer) zu. Hören wir nur, wie lieblich das durch Busch und Thal schallt!


1. Frühlingsangebot:

"Wenn der Frühling naht, die Kauflust reger wird,
und Groß und Klein sich zur Reise rüstet, da mehren sich aus unserm Leserkreise
die Anfragen nach Bezugsquellen aller Art (ist natürlich gelogen!), da unsre
Wochenschrift es sich seit Jahren mit Erfolg zur Aufgabe gemacht hat, vornehme
Firmen kostenlos im redaktionellen Teil unsers Blattes zu empfehlen und zu be¬
spreche". Wir haben auch dabei an Ihre wertgeschätzte Firma gedacht und würden
mit Vergnügen zu einer kostenlosen redaktionellen Empfehlung bereit sein, wenn
Sie auch uns Ihre Jnserataufträge übermitteln wollen. Leider macht der sehr
beschränkte Raum unsers Blattes es uns zum Gesetz(!), in erster Reihe nur die
Firmen zu besprechen, die uns gleichzeitig größeres) Jnserataufträge übermitteln.
Unser Zeilenpreis beträgt nur usw."


2. Sommerangebot:

"Es dürfte Ihnen nicht unbekannt geblieben sein,
daß Inserate hauptsächlich dann auf sichern Erfolg rechnen können, wenn sie von
der Redaktion des betreffenden Blattes, in dem man tnserirt, auch durch eine Em¬
pfehlung und Besprechung unterstützt werden. Der redaktionelle Teil ist demi
Publikum sür seine Entschlüsse maßgebend, namentlich wenn das Publikum weiß,
daß die Redaktion, wie es bei uns der Fall ist, unbedingt für seine Empfehlungen
einsteht. (Diesen Satz muß man behalten!) Wir haben es uns seit Jahre" zum
Grundsatz gemacht, nach und nach eine Reihe der vornehmsten Firmen in unserm
Blatte zu besprechen und zu empfehlen, und wir haben auch dabei an Ihre wert¬
geschätzte Firma gedacht. Leider ist der Raum so beschränkt, daß wir bei unserm
großen Jnserentenlrcise in erster Reihe nur die Firmen berücksichtigen können, die


vorher bezahlt sein muß. Ist denn in dem berühmten Gesetzentwurf des unlauter»
Wettbewerbs nicht noch ein Plätzchen übrig, wo man ein Paragräphchen abladen
könnte? In 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1379 heißt es: „Wer
zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- und Genußmittel
nachmacht oder verfälscht," der soll bis zu sechs Monaten brummen und, wenn ers
Geld hat, bis zu 1500 Mark Strafe zahlen; und weiter heißt es: „Wer wissentlich
Nahrungs- und Genußmittel, die verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind,
unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung
geeigneten Bezeichnung feilhält," den soll dasselbe Strafmaß treffen.

Passen diese beiden Sätze nicht ausgezeichnet auch auf den Fall, wo die
Zeitungsverleger die Buchverleger oder Autoren auffordern, selbst Kritiken zu ver¬
fassen und einzuschicken, damit sie neben den Anzeigen herlaufen und zum Köder
dienen? Sie passen uicht, wenn man der Ansicht ist, die nach solchen Grundsätzen
geleiteten Zeitungen konnten von niemand als Nahrungs- oder Genußmittel an¬
gesehen werden; nun, solche Ansicht soll man nicht zu ändern trachten. Aber wenn
auch: der Dolus, der mit dem Bewußtsein seiner Gesetzwidrigkeit gefaßte Beschluß,
ist doch vorhanden: der Zeitnngsverleger erweckt bewußt in dem Leser die Meinung,
daß er, von dem man annehmen muß, daß er das Wohl seiner Leser, seiner
Kunden im Auge habe, das vorgeführte Buch so warm empfehle, wie es der Her¬
steller oder der Verkäufer jenes Buches thut. Aber auf dessen eigne Empfehlung
würde der Leser nichts geben, da er weiß, daß jeder Krämer seine Ware lobt.
Der Leser wird also getäuscht, und dagegen sollte er geschützt werden durch die
Gesetze — der Moral!

Die Treibjagd auf Annoncen wird aber nicht bloß auf dem Gebiete der
geistigen Nahrung mit Platzpatronen in den Flinten abgehalten; auf dem großen Markte,
wo Lebensmittel und Kleidungsstücke verhandelt werden, geht es noch viel lauter
(nicht lauterer) zu. Hören wir nur, wie lieblich das durch Busch und Thal schallt!


1. Frühlingsangebot:

„Wenn der Frühling naht, die Kauflust reger wird,
und Groß und Klein sich zur Reise rüstet, da mehren sich aus unserm Leserkreise
die Anfragen nach Bezugsquellen aller Art (ist natürlich gelogen!), da unsre
Wochenschrift es sich seit Jahren mit Erfolg zur Aufgabe gemacht hat, vornehme
Firmen kostenlos im redaktionellen Teil unsers Blattes zu empfehlen und zu be¬
spreche». Wir haben auch dabei an Ihre wertgeschätzte Firma gedacht und würden
mit Vergnügen zu einer kostenlosen redaktionellen Empfehlung bereit sein, wenn
Sie auch uns Ihre Jnserataufträge übermitteln wollen. Leider macht der sehr
beschränkte Raum unsers Blattes es uns zum Gesetz(!), in erster Reihe nur die
Firmen zu besprechen, die uns gleichzeitig größeres) Jnserataufträge übermitteln.
Unser Zeilenpreis beträgt nur usw."


2. Sommerangebot:

„Es dürfte Ihnen nicht unbekannt geblieben sein,
daß Inserate hauptsächlich dann auf sichern Erfolg rechnen können, wenn sie von
der Redaktion des betreffenden Blattes, in dem man tnserirt, auch durch eine Em¬
pfehlung und Besprechung unterstützt werden. Der redaktionelle Teil ist demi
Publikum sür seine Entschlüsse maßgebend, namentlich wenn das Publikum weiß,
daß die Redaktion, wie es bei uns der Fall ist, unbedingt für seine Empfehlungen
einsteht. (Diesen Satz muß man behalten!) Wir haben es uns seit Jahre« zum
Grundsatz gemacht, nach und nach eine Reihe der vornehmsten Firmen in unserm
Blatte zu besprechen und zu empfehlen, und wir haben auch dabei an Ihre wert¬
geschätzte Firma gedacht. Leider ist der Raum so beschränkt, daß wir bei unserm
großen Jnserentenlrcise in erster Reihe nur die Firmen berücksichtigen können, die


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[0604] vorher bezahlt sein muß. Ist denn in dem berühmten Gesetzentwurf des unlauter» Wettbewerbs nicht noch ein Plätzchen übrig, wo man ein Paragräphchen abladen könnte? In 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1379 heißt es: „Wer zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrungs- und Genußmittel nachmacht oder verfälscht," der soll bis zu sechs Monaten brummen und, wenn ers Geld hat, bis zu 1500 Mark Strafe zahlen; und weiter heißt es: „Wer wissentlich Nahrungs- und Genußmittel, die verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält," den soll dasselbe Strafmaß treffen. Passen diese beiden Sätze nicht ausgezeichnet auch auf den Fall, wo die Zeitungsverleger die Buchverleger oder Autoren auffordern, selbst Kritiken zu ver¬ fassen und einzuschicken, damit sie neben den Anzeigen herlaufen und zum Köder dienen? Sie passen uicht, wenn man der Ansicht ist, die nach solchen Grundsätzen geleiteten Zeitungen konnten von niemand als Nahrungs- oder Genußmittel an¬ gesehen werden; nun, solche Ansicht soll man nicht zu ändern trachten. Aber wenn auch: der Dolus, der mit dem Bewußtsein seiner Gesetzwidrigkeit gefaßte Beschluß, ist doch vorhanden: der Zeitnngsverleger erweckt bewußt in dem Leser die Meinung, daß er, von dem man annehmen muß, daß er das Wohl seiner Leser, seiner Kunden im Auge habe, das vorgeführte Buch so warm empfehle, wie es der Her¬ steller oder der Verkäufer jenes Buches thut. Aber auf dessen eigne Empfehlung würde der Leser nichts geben, da er weiß, daß jeder Krämer seine Ware lobt. Der Leser wird also getäuscht, und dagegen sollte er geschützt werden durch die Gesetze — der Moral! Die Treibjagd auf Annoncen wird aber nicht bloß auf dem Gebiete der geistigen Nahrung mit Platzpatronen in den Flinten abgehalten; auf dem großen Markte, wo Lebensmittel und Kleidungsstücke verhandelt werden, geht es noch viel lauter (nicht lauterer) zu. Hören wir nur, wie lieblich das durch Busch und Thal schallt! 1. Frühlingsangebot: „Wenn der Frühling naht, die Kauflust reger wird, und Groß und Klein sich zur Reise rüstet, da mehren sich aus unserm Leserkreise die Anfragen nach Bezugsquellen aller Art (ist natürlich gelogen!), da unsre Wochenschrift es sich seit Jahren mit Erfolg zur Aufgabe gemacht hat, vornehme Firmen kostenlos im redaktionellen Teil unsers Blattes zu empfehlen und zu be¬ spreche». Wir haben auch dabei an Ihre wertgeschätzte Firma gedacht und würden mit Vergnügen zu einer kostenlosen redaktionellen Empfehlung bereit sein, wenn Sie auch uns Ihre Jnserataufträge übermitteln wollen. Leider macht der sehr beschränkte Raum unsers Blattes es uns zum Gesetz(!), in erster Reihe nur die Firmen zu besprechen, die uns gleichzeitig größeres) Jnserataufträge übermitteln. Unser Zeilenpreis beträgt nur usw." 2. Sommerangebot: „Es dürfte Ihnen nicht unbekannt geblieben sein, daß Inserate hauptsächlich dann auf sichern Erfolg rechnen können, wenn sie von der Redaktion des betreffenden Blattes, in dem man tnserirt, auch durch eine Em¬ pfehlung und Besprechung unterstützt werden. Der redaktionelle Teil ist demi Publikum sür seine Entschlüsse maßgebend, namentlich wenn das Publikum weiß, daß die Redaktion, wie es bei uns der Fall ist, unbedingt für seine Empfehlungen einsteht. (Diesen Satz muß man behalten!) Wir haben es uns seit Jahre« zum Grundsatz gemacht, nach und nach eine Reihe der vornehmsten Firmen in unserm Blatte zu besprechen und zu empfehlen, und wir haben auch dabei an Ihre wert¬ geschätzte Firma gedacht. Leider ist der Raum so beschränkt, daß wir bei unserm großen Jnserentenlrcise in erster Reihe nur die Firmen berücksichtigen können, die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/604>, abgerufen am 29.06.2024.