Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches sich auf den Katholikenversammlungen jedesmal der "Verbrecherkeller" konftituirt, Reine Kuriosa sind eine Verhandlung der neunten Strafkammer des Land¬ Unter solchen Umständen ist es tröstlich, auch eine Anzahl erfrenlicher That¬ Maßgebliches und Unmaßgebliches sich auf den Katholikenversammlungen jedesmal der „Verbrecherkeller" konftituirt, Reine Kuriosa sind eine Verhandlung der neunten Strafkammer des Land¬ Unter solchen Umständen ist es tröstlich, auch eine Anzahl erfrenlicher That¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0504" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/221478"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1654" prev="#ID_1653"> sich auf den Katholikenversammlungen jedesmal der „Verbrecherkeller" konftituirt,<lb/> d. h. eine Versammlung der Journalisten, die schon wegen Preßvergehen bestraft<lb/> worden sind; als wirkliche Mitglieder gelten nur solche, die schon gesessen haben.<lb/> Daß der Staat und die Staatsregierung an Achtung gewinnen, wenn die Zahl<lb/> derer beständig vermehrt wird, die durch Gefängnishaft an Achtung nichts einbüßen,<lb/> wird niemand behaupten wollen; Liebknecht hat von der hochachtbaren Lovist^<lb/> eine Art Huldigungsadresfe empfangen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1655"> Reine Kuriosa sind eine Verhandlung der neunten Strafkammer des Land¬<lb/> gerichts I zu Berlin gegen Unbekannt wegen Majestätsbeleidigungeu, die durch<lb/> eine Druckschrift begangen waren, von der weder der Verfasser, noch der Drucker,<lb/> uoch der Verbreiter zu ermitteln war, und die Angelegenheit des dänischen Schau¬<lb/> spielers Marx. Dieser hatte im Hotel bei einer die Kaiserin betreffenden Meldung<lb/> L.a. t'oz^ gerufen, was: o wie schade! bedeutet, das Stubenmädchen aber hatte es<lb/> für o pfui! genommen. Daraufhin war der Mann als der Majestätsbeleidigung<lb/> verdächtig in Untersuchungshaft genommen worden. Als in der Verhandlung der<lb/> Irrtum aufgeklärt wurde, beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung.<lb/> Muß denn der deutsche Reichsbürger und der im deutschen Reiche reisende not¬<lb/> wendigerweise erst 32 Tage — manchmal werden auch drei Monate daraus —<lb/> gefangen sitzen, ehe ein Mißverständnis aufgeklärt wird, dessen Hebung nicht<lb/> mehr als fünf Minuten fordert? Auch die letzte Verurteilung Stadthagens ist<lb/> interessant, doch gehen wir nicht darauf ein, denn wenn man von diesem sozial-<lb/> demokratischen Rechtsanwalt einmal zu reden anfinge, könnte leicht ein ganzes Buch<lb/> daraus werden. Was die Schließung von elf sozialdemokratischen Vereinen betrifft,<lb/> so überlassen wir in der Beurteilung dieser Maßregel den Herren Juristen den<lb/> Vortritt. Gehören diese Justizkuriosa auch in die Politik? Der Herr Minister des<lb/> Innern wird es vielleicht verneinen, aber seinen Versuch, sich der Mitverantwor¬<lb/> tung für die Handhabung der Rechtspflege zu entziehen, hat Professor Delbrück<lb/> soeben damit beantwortet, daß er den Herrn von Köller als den Doos Iromo xo-<lb/> Morcs vor der ganzen zivilisirten Welt zur Schau ausstellt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1656"> Unter solchen Umständen ist es tröstlich, auch eine Anzahl erfrenlicher That¬<lb/> sachen vermerken zu können, die eben deswegen kurios sind, weil sie eine der<lb/> herrschenden Strömung entgegengesetzte verständige Unterströmung bekunden. Eine<lb/> Dame, die aus Rache eine andre Dame wegen Majestätsbeleidigung denunzirt<lb/> hatte, ist abgeführt worden, wie sie es verdiente (endlich einmal eine deutsche<lb/> Antwort auf byzantinische Denunziationen!), ein Redakteur und ein Arbeitsver¬<lb/> mittler des Mctallarbeiterverbandes, die wegen der Warnung: Zuzug ist fernzu¬<lb/> halten! des groben Unfugs angeklagt worden waren, sind von einem Berliner<lb/> Schöffengericht freigesprochen worden, dem Reichstage wird die vorjährige Justiz¬<lb/> novelle in verbesserter Gestalt vorgelegt, und durch einen Allerhöchsten Erlaß an<lb/> den Justizminister ist ein Schritt zur bedingten Verurteilung hin gethan worden.<lb/> Diese selbst ist es noch nicht; an die Stelle der richterlichen Entscheidung, die bei<lb/> zufriedenstellendem Verhalten der bedingt Verurteilten den Eintritt der Strafe von<lb/> vornherein ausschließt, tritt nnr ein Strafaufschub, der erst durch einen Guatemale<lb/> des Monarchen zur Straflosigkeit wird. Pessimisten fürchten, daß auch diese wohl¬<lb/> thätige Maßregel durch die in jedem einzelnen Falle notwendige Mitwirkung des<lb/> Justizministers die Rechtspflege in allzu nahe Berührung mit der Politik bringen<lb/> werde, aber diese Befürchtung scheint uns deswegen wenig begründet zu sein,<lb/> weil die neue Einrichtung vorzugsweise bei jungen oder, wie der technische Aus¬<lb/> druck lautet, „jugendlichen" Verbrechern angewandt werden soll.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0504]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
sich auf den Katholikenversammlungen jedesmal der „Verbrecherkeller" konftituirt,
d. h. eine Versammlung der Journalisten, die schon wegen Preßvergehen bestraft
worden sind; als wirkliche Mitglieder gelten nur solche, die schon gesessen haben.
Daß der Staat und die Staatsregierung an Achtung gewinnen, wenn die Zahl
derer beständig vermehrt wird, die durch Gefängnishaft an Achtung nichts einbüßen,
wird niemand behaupten wollen; Liebknecht hat von der hochachtbaren Lovist^
eine Art Huldigungsadresfe empfangen.
Reine Kuriosa sind eine Verhandlung der neunten Strafkammer des Land¬
gerichts I zu Berlin gegen Unbekannt wegen Majestätsbeleidigungeu, die durch
eine Druckschrift begangen waren, von der weder der Verfasser, noch der Drucker,
uoch der Verbreiter zu ermitteln war, und die Angelegenheit des dänischen Schau¬
spielers Marx. Dieser hatte im Hotel bei einer die Kaiserin betreffenden Meldung
L.a. t'oz^ gerufen, was: o wie schade! bedeutet, das Stubenmädchen aber hatte es
für o pfui! genommen. Daraufhin war der Mann als der Majestätsbeleidigung
verdächtig in Untersuchungshaft genommen worden. Als in der Verhandlung der
Irrtum aufgeklärt wurde, beantragte der Staatsanwalt selbst die Freisprechung.
Muß denn der deutsche Reichsbürger und der im deutschen Reiche reisende not¬
wendigerweise erst 32 Tage — manchmal werden auch drei Monate daraus —
gefangen sitzen, ehe ein Mißverständnis aufgeklärt wird, dessen Hebung nicht
mehr als fünf Minuten fordert? Auch die letzte Verurteilung Stadthagens ist
interessant, doch gehen wir nicht darauf ein, denn wenn man von diesem sozial-
demokratischen Rechtsanwalt einmal zu reden anfinge, könnte leicht ein ganzes Buch
daraus werden. Was die Schließung von elf sozialdemokratischen Vereinen betrifft,
so überlassen wir in der Beurteilung dieser Maßregel den Herren Juristen den
Vortritt. Gehören diese Justizkuriosa auch in die Politik? Der Herr Minister des
Innern wird es vielleicht verneinen, aber seinen Versuch, sich der Mitverantwor¬
tung für die Handhabung der Rechtspflege zu entziehen, hat Professor Delbrück
soeben damit beantwortet, daß er den Herrn von Köller als den Doos Iromo xo-
Morcs vor der ganzen zivilisirten Welt zur Schau ausstellt.
Unter solchen Umständen ist es tröstlich, auch eine Anzahl erfrenlicher That¬
sachen vermerken zu können, die eben deswegen kurios sind, weil sie eine der
herrschenden Strömung entgegengesetzte verständige Unterströmung bekunden. Eine
Dame, die aus Rache eine andre Dame wegen Majestätsbeleidigung denunzirt
hatte, ist abgeführt worden, wie sie es verdiente (endlich einmal eine deutsche
Antwort auf byzantinische Denunziationen!), ein Redakteur und ein Arbeitsver¬
mittler des Mctallarbeiterverbandes, die wegen der Warnung: Zuzug ist fernzu¬
halten! des groben Unfugs angeklagt worden waren, sind von einem Berliner
Schöffengericht freigesprochen worden, dem Reichstage wird die vorjährige Justiz¬
novelle in verbesserter Gestalt vorgelegt, und durch einen Allerhöchsten Erlaß an
den Justizminister ist ein Schritt zur bedingten Verurteilung hin gethan worden.
Diese selbst ist es noch nicht; an die Stelle der richterlichen Entscheidung, die bei
zufriedenstellendem Verhalten der bedingt Verurteilten den Eintritt der Strafe von
vornherein ausschließt, tritt nnr ein Strafaufschub, der erst durch einen Guatemale
des Monarchen zur Straflosigkeit wird. Pessimisten fürchten, daß auch diese wohl¬
thätige Maßregel durch die in jedem einzelnen Falle notwendige Mitwirkung des
Justizministers die Rechtspflege in allzu nahe Berührung mit der Politik bringen
werde, aber diese Befürchtung scheint uns deswegen wenig begründet zu sein,
weil die neue Einrichtung vorzugsweise bei jungen oder, wie der technische Aus¬
druck lautet, „jugendlichen" Verbrechern angewandt werden soll.
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