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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Scheidung liegt beim Arzt, der ganz nach eignem Ermessen urteilt, ob ein Schlag
möglicherweise Schaden anrichten werde oder nicht.

Man wird bei uns nicht behaupten können, daß sich das Haus nicht um das
bekümmere, was in der Schule vorgeht. Im Gegenteil werden Schulangelegen¬
heiten vor den Ohren der Kinder sehr ausführlich behandelt. Der Lehrer wird nach
allen Kanten schlecht gemacht, wenn aber der Sprößling einmal eine wohlverdiente
Züchtigung erhalten hat, so bäumt sich das Elternherz auf wie gegen ein grau¬
sames Unrecht, und man lauft zum Arzt und läßt sich für teures Geld ein Zeugnis
ausstellen. Leider giebt es jetzt auch nicht wenig Ärzte, die teils der drei Mark
wegen, teils der Konkurrenz wegen, und um sich bei dem süßen Pöbel beliebt zu
machen, bereitwillig Zeugnisse ausstellen. Es steht vielleicht nichts darin, aber
es ist doch ein Zeugnis. Damit laufen die Eltern dann zum Staatsanwalt und
dem Krcisschnlinspektor und erheben einen großen Lärm. Wenn nnn auch dabei
nichts herauskommt, weil die Beschwerde unbegründet ist oder selbst in böswilliger
Absicht erhoben worden ist, so giebt es doch für den Lehrer eine Menge Ärger,
und der Lehrer hütet sich wohl, in ähnlichen Fällen ernst einzugreifen, wenn er
auch müßte. Und so findet sich häufiger die Klage, daß der Lehrer zu wenig auf
Zucht und Ordnung halte, als daß er ein Schulthrcmn sei.

So sieht es bei uns aus. Das Bild ist dem von Herrn Müller gezeichneten
sehr unähnlich.

Was der Verfasser gegen den Gebrauch des Stockes sagt, wenn er als Lehr¬
mittel verwendet wird, ist durchaus richtig. Eingeprügeltes Wissen ist ein übel
erworbner übler Besitz. Mit dem Stock in der Hand soll nicht unterrichtet werden.
Wo wäre der Schulmann, der nicht den Lehrer verurteilte, der, statt das Interesse
der Schüler zu erwecken, mit roher Gewalt einbläut, was gelernt werden soll!
Es ist wahr, es wird viel zu viel beim Unterricht geschlagen, nud Kehr hat Recht,
wenn er sagt, Von fünf Schlägen verdiente der Lehrer vier. Das heißt, in vier
Fällen von fünf liegt die Schuld, daß geschlagen worden ist, am Lehrer selber.
Die schlechtesten Lehrer sind immer daran zu erkennen, daß sie ohne Stock nicht
auskommen können. Also beschränke man den Gebrauch des Stocks, man fasse die
Lehrer ernst an, die aus Bequemlichkeit oder Roheit schlagen, statt zu lehren. Aber
der Verfasser verlangt, daß der Stock gänzlich verbannt und verboten werde. Das
ist, was die Volksschule anlangt, ein Ding der Unmöglichkeit. Angenommen, daß
der Stock das schlechteste pädagogische Zwangsmittel ist, so ist er doch die ultima. ratio
massistii. Mau könnte harte Urteile über Gefängnisse fällen, man könnte es einen
Skandal nennen, daß der Übertreter des Staatsgebots eingesperrt, statt gebessert
wird. Dennoch sind Gefängnisse unentbehrlich. Und es liegt doch auf der Hand:
solange die Gesellschaft der Großen nicht ohne Zwangsmittel wie Strafanstalten
u. dergl. auskommt, solange muß es auch in der Welt der Kleinen ein Zwangs¬
mittel geben, das den widerstrebenden Willen des Schülers beugt. Der Verfasser
meint: "Mit wie wenig ruhigen Worten ist ein wilder Knabe zu stillen, nicht etwa
bei nachsichtiger, wohl aber bei einsichtiger Darstellung. Die Liebe ist stärker als
der Haß, sie erreicht im Augenblick, was dem rauhen Zwang ewig versagt bleibt."
Daseist sicher schön gesagt, aber keineswegs leicht gethan. Ich zweifle nicht, daß
der Verfasser, wenn er in die Lage käme, seine Grundsätze praktisch zu erproben,
und zwar unter den schwierigen Verhältnissen, unter denen die Volksschule gegen¬
wärtig steht, er schnell an der Güte der Menschennatur verzweifeln und zum Stocke
greifen würde. Man stelle doch nicht immer das zarte Kind und den herzlosen
Schuldespoten einander gegenüber, sondern auch einmal den Lehrer, der guten


Grenzboten IV 1895 4S
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Scheidung liegt beim Arzt, der ganz nach eignem Ermessen urteilt, ob ein Schlag
möglicherweise Schaden anrichten werde oder nicht.

Man wird bei uns nicht behaupten können, daß sich das Haus nicht um das
bekümmere, was in der Schule vorgeht. Im Gegenteil werden Schulangelegen¬
heiten vor den Ohren der Kinder sehr ausführlich behandelt. Der Lehrer wird nach
allen Kanten schlecht gemacht, wenn aber der Sprößling einmal eine wohlverdiente
Züchtigung erhalten hat, so bäumt sich das Elternherz auf wie gegen ein grau¬
sames Unrecht, und man lauft zum Arzt und läßt sich für teures Geld ein Zeugnis
ausstellen. Leider giebt es jetzt auch nicht wenig Ärzte, die teils der drei Mark
wegen, teils der Konkurrenz wegen, und um sich bei dem süßen Pöbel beliebt zu
machen, bereitwillig Zeugnisse ausstellen. Es steht vielleicht nichts darin, aber
es ist doch ein Zeugnis. Damit laufen die Eltern dann zum Staatsanwalt und
dem Krcisschnlinspektor und erheben einen großen Lärm. Wenn nnn auch dabei
nichts herauskommt, weil die Beschwerde unbegründet ist oder selbst in böswilliger
Absicht erhoben worden ist, so giebt es doch für den Lehrer eine Menge Ärger,
und der Lehrer hütet sich wohl, in ähnlichen Fällen ernst einzugreifen, wenn er
auch müßte. Und so findet sich häufiger die Klage, daß der Lehrer zu wenig auf
Zucht und Ordnung halte, als daß er ein Schulthrcmn sei.

So sieht es bei uns aus. Das Bild ist dem von Herrn Müller gezeichneten
sehr unähnlich.

Was der Verfasser gegen den Gebrauch des Stockes sagt, wenn er als Lehr¬
mittel verwendet wird, ist durchaus richtig. Eingeprügeltes Wissen ist ein übel
erworbner übler Besitz. Mit dem Stock in der Hand soll nicht unterrichtet werden.
Wo wäre der Schulmann, der nicht den Lehrer verurteilte, der, statt das Interesse
der Schüler zu erwecken, mit roher Gewalt einbläut, was gelernt werden soll!
Es ist wahr, es wird viel zu viel beim Unterricht geschlagen, nud Kehr hat Recht,
wenn er sagt, Von fünf Schlägen verdiente der Lehrer vier. Das heißt, in vier
Fällen von fünf liegt die Schuld, daß geschlagen worden ist, am Lehrer selber.
Die schlechtesten Lehrer sind immer daran zu erkennen, daß sie ohne Stock nicht
auskommen können. Also beschränke man den Gebrauch des Stocks, man fasse die
Lehrer ernst an, die aus Bequemlichkeit oder Roheit schlagen, statt zu lehren. Aber
der Verfasser verlangt, daß der Stock gänzlich verbannt und verboten werde. Das
ist, was die Volksschule anlangt, ein Ding der Unmöglichkeit. Angenommen, daß
der Stock das schlechteste pädagogische Zwangsmittel ist, so ist er doch die ultima. ratio
massistii. Mau könnte harte Urteile über Gefängnisse fällen, man könnte es einen
Skandal nennen, daß der Übertreter des Staatsgebots eingesperrt, statt gebessert
wird. Dennoch sind Gefängnisse unentbehrlich. Und es liegt doch auf der Hand:
solange die Gesellschaft der Großen nicht ohne Zwangsmittel wie Strafanstalten
u. dergl. auskommt, solange muß es auch in der Welt der Kleinen ein Zwangs¬
mittel geben, das den widerstrebenden Willen des Schülers beugt. Der Verfasser
meint: „Mit wie wenig ruhigen Worten ist ein wilder Knabe zu stillen, nicht etwa
bei nachsichtiger, wohl aber bei einsichtiger Darstellung. Die Liebe ist stärker als
der Haß, sie erreicht im Augenblick, was dem rauhen Zwang ewig versagt bleibt."
Daseist sicher schön gesagt, aber keineswegs leicht gethan. Ich zweifle nicht, daß
der Verfasser, wenn er in die Lage käme, seine Grundsätze praktisch zu erproben,
und zwar unter den schwierigen Verhältnissen, unter denen die Volksschule gegen¬
wärtig steht, er schnell an der Güte der Menschennatur verzweifeln und zum Stocke
greifen würde. Man stelle doch nicht immer das zarte Kind und den herzlosen
Schuldespoten einander gegenüber, sondern auch einmal den Lehrer, der guten


Grenzboten IV 1895 4S
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[0355] Maßgebliches und Unmaßgebliches Scheidung liegt beim Arzt, der ganz nach eignem Ermessen urteilt, ob ein Schlag möglicherweise Schaden anrichten werde oder nicht. Man wird bei uns nicht behaupten können, daß sich das Haus nicht um das bekümmere, was in der Schule vorgeht. Im Gegenteil werden Schulangelegen¬ heiten vor den Ohren der Kinder sehr ausführlich behandelt. Der Lehrer wird nach allen Kanten schlecht gemacht, wenn aber der Sprößling einmal eine wohlverdiente Züchtigung erhalten hat, so bäumt sich das Elternherz auf wie gegen ein grau¬ sames Unrecht, und man lauft zum Arzt und läßt sich für teures Geld ein Zeugnis ausstellen. Leider giebt es jetzt auch nicht wenig Ärzte, die teils der drei Mark wegen, teils der Konkurrenz wegen, und um sich bei dem süßen Pöbel beliebt zu machen, bereitwillig Zeugnisse ausstellen. Es steht vielleicht nichts darin, aber es ist doch ein Zeugnis. Damit laufen die Eltern dann zum Staatsanwalt und dem Krcisschnlinspektor und erheben einen großen Lärm. Wenn nnn auch dabei nichts herauskommt, weil die Beschwerde unbegründet ist oder selbst in böswilliger Absicht erhoben worden ist, so giebt es doch für den Lehrer eine Menge Ärger, und der Lehrer hütet sich wohl, in ähnlichen Fällen ernst einzugreifen, wenn er auch müßte. Und so findet sich häufiger die Klage, daß der Lehrer zu wenig auf Zucht und Ordnung halte, als daß er ein Schulthrcmn sei. So sieht es bei uns aus. Das Bild ist dem von Herrn Müller gezeichneten sehr unähnlich. Was der Verfasser gegen den Gebrauch des Stockes sagt, wenn er als Lehr¬ mittel verwendet wird, ist durchaus richtig. Eingeprügeltes Wissen ist ein übel erworbner übler Besitz. Mit dem Stock in der Hand soll nicht unterrichtet werden. Wo wäre der Schulmann, der nicht den Lehrer verurteilte, der, statt das Interesse der Schüler zu erwecken, mit roher Gewalt einbläut, was gelernt werden soll! Es ist wahr, es wird viel zu viel beim Unterricht geschlagen, nud Kehr hat Recht, wenn er sagt, Von fünf Schlägen verdiente der Lehrer vier. Das heißt, in vier Fällen von fünf liegt die Schuld, daß geschlagen worden ist, am Lehrer selber. Die schlechtesten Lehrer sind immer daran zu erkennen, daß sie ohne Stock nicht auskommen können. Also beschränke man den Gebrauch des Stocks, man fasse die Lehrer ernst an, die aus Bequemlichkeit oder Roheit schlagen, statt zu lehren. Aber der Verfasser verlangt, daß der Stock gänzlich verbannt und verboten werde. Das ist, was die Volksschule anlangt, ein Ding der Unmöglichkeit. Angenommen, daß der Stock das schlechteste pädagogische Zwangsmittel ist, so ist er doch die ultima. ratio massistii. Mau könnte harte Urteile über Gefängnisse fällen, man könnte es einen Skandal nennen, daß der Übertreter des Staatsgebots eingesperrt, statt gebessert wird. Dennoch sind Gefängnisse unentbehrlich. Und es liegt doch auf der Hand: solange die Gesellschaft der Großen nicht ohne Zwangsmittel wie Strafanstalten u. dergl. auskommt, solange muß es auch in der Welt der Kleinen ein Zwangs¬ mittel geben, das den widerstrebenden Willen des Schülers beugt. Der Verfasser meint: „Mit wie wenig ruhigen Worten ist ein wilder Knabe zu stillen, nicht etwa bei nachsichtiger, wohl aber bei einsichtiger Darstellung. Die Liebe ist stärker als der Haß, sie erreicht im Augenblick, was dem rauhen Zwang ewig versagt bleibt." Daseist sicher schön gesagt, aber keineswegs leicht gethan. Ich zweifle nicht, daß der Verfasser, wenn er in die Lage käme, seine Grundsätze praktisch zu erproben, und zwar unter den schwierigen Verhältnissen, unter denen die Volksschule gegen¬ wärtig steht, er schnell an der Güte der Menschennatur verzweifeln und zum Stocke greifen würde. Man stelle doch nicht immer das zarte Kind und den herzlosen Schuldespoten einander gegenüber, sondern auch einmal den Lehrer, der guten Grenzboten IV 1895 4S

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/355>, abgerufen am 22.06.2024.