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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Auf der beschriebnen Beschaffenheit der Seele beruht es, daß, wenn zehn Leute,
ohne sich verabredet zu haben, und ohne daß ihnen eine bestimmte Fassung ein¬
gepaukt worden wäre, einen Vorgang erzählen, ihn jeder anders erzählt, und das;
die verschiednen Darstellungen Widersprüche enthalten; nicht der Widerspruch, sondern
allzu genaue Übereinstimmung der Zeugen begründet den Verdacht ihrer UnWahr¬
haftigkeit. Lessing schreibt in der Verteidigung seines Fragmeutisten, der die Wider¬
sprüche der Auferstehungsgeschichte hervorgehoben hatte: "Sollte man sich nicht erst
erkundigt haben, ob in dem ganzen weiten Umfange der Geschichte ein einziges
Exempel anzutreffen, daß irgend eine Begebenheit von mehreren, die weder aus
einer gemeinsamen Quelle geschöpft, noch sich einer nach dem andern gerichtet (wenn
sie in ein ähnliches Detail kleiner Umstände gehen wollen, als womit Nur die
Auferstehungsgeschichte ausgeschmückt finden), ohne die offenbarsten, unauflöslichsten
Widersprüche erzählt worden? Ich biete aller Welt Trotz, mir ein einziges solches
Exempel zu zeigen; ich bin von der Unmöglichkeit eines solchen Exempels ebenso
überzeugt wie vou meinem eignen Dasein." Die Theologen haben sich diese Auf-
fassung Lessings längst angeeignet; unsern Juristen blieb es vorbehalten, einer Auf¬
fassung Geltung zu verschaffen, nach der die Evangelisten Lügner gewesen sein
müssen. In Essen wurden die Richter und Geschwornen .durch diese Auffassung
in eine gräßliche Zwangslage versetzt: sprachen sie Schröder und Genossen frei,
so mußten sie Münter und Genossen verurteilen, und hätte die Verhandlung noch
lange gedauert, so würde wohl auch nichts andres übrig geblieben sein, denn
Münter leistete in Widersprüchen und voreiligen Behauptungen, deren Unwahrheit
sofort erwiesen wurde, das menschenmögliche; den einfachen Ausweg, zu sagen:
Wir wollen die Untersuchung über Schröters Fall abbrechen, es kommt nichts
dabei heraus, non licjuot,, hatte man sich durch die Einleitung des Meineidsprozesses
versperrt.

Daß Schröder zufällig Sozialistenführer ist, kommt hier als nebensächlich
nicht in Betracht; alles Widersinnige, was der Prozeß bot, konnte bei jedem, be¬
liebigen andern Bagatellprozeß vorkommen. Wenn sich nicht aus jedem solchen Mein¬
eidsprozeß unzählige andre entspinnen und bis ans Ende der Zeiten fortspinnen,
so ist das lediglich dem Belieben der Staatsanwälte zu danken, die Schluß machen,
wenn es ihnen vorläufig genng zu sein scheint. Auf die politische Seite der Sache
gehen wir nicht ein. Eine Äußerung des Ersten Staatsanwalts aber, die diese
Seite berührt, müssen wir kritisiren, weil sie zu unserm Thema gehört. Er meinte,
Schrödern und seinen Leuten sei weniger zu glauben, weil bei ihnen das religiöse
Gefühl nicht lebendig und ihnen der Eid nicht heilig sei. Der Erste Staats¬
anwalt mag ein ausgezeichneter Jurist sein, aber er ist ein schlechter Psycholog.
Unter tausend gläubigen Christen giebt es wahrscheinlich nicht einen, für den die
Furcht vor dem Zuchthause nicht ein kräftigeres Motiv wäre als die Furcht vor
der Hölle oder gar die Furcht, durch eine Sünde Gott zu beleidigen; nun, und
jenes Motiv wirkt bei Atheisten ganz ebenso stark. Übrigens würden echte Christen,
wenn es solche gäbe, den Zeugeneid mit Berufung auf Matth. 5, 34 verweigern.
Wenn das niemals vorkommt, so ist es einer von den hundert Beweisen dafür,
daß der christliche Geist nur uoch als ein schwindsüchtiges Flä'machen flackert,
das nahe daran ist, von dem Fett unsrer robusten Staatskircheuleiber erstickt
zu werden.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Auf der beschriebnen Beschaffenheit der Seele beruht es, daß, wenn zehn Leute,
ohne sich verabredet zu haben, und ohne daß ihnen eine bestimmte Fassung ein¬
gepaukt worden wäre, einen Vorgang erzählen, ihn jeder anders erzählt, und das;
die verschiednen Darstellungen Widersprüche enthalten; nicht der Widerspruch, sondern
allzu genaue Übereinstimmung der Zeugen begründet den Verdacht ihrer UnWahr¬
haftigkeit. Lessing schreibt in der Verteidigung seines Fragmeutisten, der die Wider¬
sprüche der Auferstehungsgeschichte hervorgehoben hatte: „Sollte man sich nicht erst
erkundigt haben, ob in dem ganzen weiten Umfange der Geschichte ein einziges
Exempel anzutreffen, daß irgend eine Begebenheit von mehreren, die weder aus
einer gemeinsamen Quelle geschöpft, noch sich einer nach dem andern gerichtet (wenn
sie in ein ähnliches Detail kleiner Umstände gehen wollen, als womit Nur die
Auferstehungsgeschichte ausgeschmückt finden), ohne die offenbarsten, unauflöslichsten
Widersprüche erzählt worden? Ich biete aller Welt Trotz, mir ein einziges solches
Exempel zu zeigen; ich bin von der Unmöglichkeit eines solchen Exempels ebenso
überzeugt wie vou meinem eignen Dasein." Die Theologen haben sich diese Auf-
fassung Lessings längst angeeignet; unsern Juristen blieb es vorbehalten, einer Auf¬
fassung Geltung zu verschaffen, nach der die Evangelisten Lügner gewesen sein
müssen. In Essen wurden die Richter und Geschwornen .durch diese Auffassung
in eine gräßliche Zwangslage versetzt: sprachen sie Schröder und Genossen frei,
so mußten sie Münter und Genossen verurteilen, und hätte die Verhandlung noch
lange gedauert, so würde wohl auch nichts andres übrig geblieben sein, denn
Münter leistete in Widersprüchen und voreiligen Behauptungen, deren Unwahrheit
sofort erwiesen wurde, das menschenmögliche; den einfachen Ausweg, zu sagen:
Wir wollen die Untersuchung über Schröters Fall abbrechen, es kommt nichts
dabei heraus, non licjuot,, hatte man sich durch die Einleitung des Meineidsprozesses
versperrt.

Daß Schröder zufällig Sozialistenführer ist, kommt hier als nebensächlich
nicht in Betracht; alles Widersinnige, was der Prozeß bot, konnte bei jedem, be¬
liebigen andern Bagatellprozeß vorkommen. Wenn sich nicht aus jedem solchen Mein¬
eidsprozeß unzählige andre entspinnen und bis ans Ende der Zeiten fortspinnen,
so ist das lediglich dem Belieben der Staatsanwälte zu danken, die Schluß machen,
wenn es ihnen vorläufig genng zu sein scheint. Auf die politische Seite der Sache
gehen wir nicht ein. Eine Äußerung des Ersten Staatsanwalts aber, die diese
Seite berührt, müssen wir kritisiren, weil sie zu unserm Thema gehört. Er meinte,
Schrödern und seinen Leuten sei weniger zu glauben, weil bei ihnen das religiöse
Gefühl nicht lebendig und ihnen der Eid nicht heilig sei. Der Erste Staats¬
anwalt mag ein ausgezeichneter Jurist sein, aber er ist ein schlechter Psycholog.
Unter tausend gläubigen Christen giebt es wahrscheinlich nicht einen, für den die
Furcht vor dem Zuchthause nicht ein kräftigeres Motiv wäre als die Furcht vor
der Hölle oder gar die Furcht, durch eine Sünde Gott zu beleidigen; nun, und
jenes Motiv wirkt bei Atheisten ganz ebenso stark. Übrigens würden echte Christen,
wenn es solche gäbe, den Zeugeneid mit Berufung auf Matth. 5, 34 verweigern.
Wenn das niemals vorkommt, so ist es einer von den hundert Beweisen dafür,
daß der christliche Geist nur uoch als ein schwindsüchtiges Flä'machen flackert,
das nahe daran ist, von dem Fett unsrer robusten Staatskircheuleiber erstickt
zu werden.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0448] Maßgebliches und Unmaßgebliches Auf der beschriebnen Beschaffenheit der Seele beruht es, daß, wenn zehn Leute, ohne sich verabredet zu haben, und ohne daß ihnen eine bestimmte Fassung ein¬ gepaukt worden wäre, einen Vorgang erzählen, ihn jeder anders erzählt, und das; die verschiednen Darstellungen Widersprüche enthalten; nicht der Widerspruch, sondern allzu genaue Übereinstimmung der Zeugen begründet den Verdacht ihrer UnWahr¬ haftigkeit. Lessing schreibt in der Verteidigung seines Fragmeutisten, der die Wider¬ sprüche der Auferstehungsgeschichte hervorgehoben hatte: „Sollte man sich nicht erst erkundigt haben, ob in dem ganzen weiten Umfange der Geschichte ein einziges Exempel anzutreffen, daß irgend eine Begebenheit von mehreren, die weder aus einer gemeinsamen Quelle geschöpft, noch sich einer nach dem andern gerichtet (wenn sie in ein ähnliches Detail kleiner Umstände gehen wollen, als womit Nur die Auferstehungsgeschichte ausgeschmückt finden), ohne die offenbarsten, unauflöslichsten Widersprüche erzählt worden? Ich biete aller Welt Trotz, mir ein einziges solches Exempel zu zeigen; ich bin von der Unmöglichkeit eines solchen Exempels ebenso überzeugt wie vou meinem eignen Dasein." Die Theologen haben sich diese Auf- fassung Lessings längst angeeignet; unsern Juristen blieb es vorbehalten, einer Auf¬ fassung Geltung zu verschaffen, nach der die Evangelisten Lügner gewesen sein müssen. In Essen wurden die Richter und Geschwornen .durch diese Auffassung in eine gräßliche Zwangslage versetzt: sprachen sie Schröder und Genossen frei, so mußten sie Münter und Genossen verurteilen, und hätte die Verhandlung noch lange gedauert, so würde wohl auch nichts andres übrig geblieben sein, denn Münter leistete in Widersprüchen und voreiligen Behauptungen, deren Unwahrheit sofort erwiesen wurde, das menschenmögliche; den einfachen Ausweg, zu sagen: Wir wollen die Untersuchung über Schröters Fall abbrechen, es kommt nichts dabei heraus, non licjuot,, hatte man sich durch die Einleitung des Meineidsprozesses versperrt. Daß Schröder zufällig Sozialistenführer ist, kommt hier als nebensächlich nicht in Betracht; alles Widersinnige, was der Prozeß bot, konnte bei jedem, be¬ liebigen andern Bagatellprozeß vorkommen. Wenn sich nicht aus jedem solchen Mein¬ eidsprozeß unzählige andre entspinnen und bis ans Ende der Zeiten fortspinnen, so ist das lediglich dem Belieben der Staatsanwälte zu danken, die Schluß machen, wenn es ihnen vorläufig genng zu sein scheint. Auf die politische Seite der Sache gehen wir nicht ein. Eine Äußerung des Ersten Staatsanwalts aber, die diese Seite berührt, müssen wir kritisiren, weil sie zu unserm Thema gehört. Er meinte, Schrödern und seinen Leuten sei weniger zu glauben, weil bei ihnen das religiöse Gefühl nicht lebendig und ihnen der Eid nicht heilig sei. Der Erste Staats¬ anwalt mag ein ausgezeichneter Jurist sein, aber er ist ein schlechter Psycholog. Unter tausend gläubigen Christen giebt es wahrscheinlich nicht einen, für den die Furcht vor dem Zuchthause nicht ein kräftigeres Motiv wäre als die Furcht vor der Hölle oder gar die Furcht, durch eine Sünde Gott zu beleidigen; nun, und jenes Motiv wirkt bei Atheisten ganz ebenso stark. Übrigens würden echte Christen, wenn es solche gäbe, den Zeugeneid mit Berufung auf Matth. 5, 34 verweigern. Wenn das niemals vorkommt, so ist es einer von den hundert Beweisen dafür, daß der christliche Geist nur uoch als ein schwindsüchtiges Flä'machen flackert, das nahe daran ist, von dem Fett unsrer robusten Staatskircheuleiber erstickt zu werden. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220325/448>, abgerufen am 28.07.2024.